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gio
· bearbeitet von gio

Hallo an Alle,

 

Ab 2009 soll wahrscheinlich die Spekulation Frist wegfallen.

Dann sollen die Gewinne mit 25 % plus Kirchensteuer und Soli besteuert werden.

Da fragt man sich ob eine langfristige Investition in Fonds oder Aktien sich überhaupt noch lohnt.

Weiß jemand das zu Umgehen? z.B. Depot im Ausland

Sparerfreibetrag gekürzt, Spekulation Frist weg, tut mir leid aber ich habe langsam die Schnauze voll von der Regierung . Ich kann nur nicht verstehen warum keiner dagegen Protestiert.

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HobbyBroker
· bearbeitet von HobbyBroker

hi,

 

hier ein interessanter artikel zum thema:

 

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http://www.capital.de/finanzen/steuern/100...html?mode=print

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Kapitalerträge

 

Neue Steuer-Mischung fürs Depot

 

Von der geänderten Besteuerung der Kapitalerträge ab 2009 profitieren Zinsjäger und Inhaber von Lebensversicherungspolicen. Wer in Aktien oder Zertifikate investiert, steht schlechter da. Wie Anleger schon jetzt am besten reagieren.

Es ist ein hartes Stück Arbeit gewesen. Um zu verstehen, welchen Anteil das Finanzamt bei Geschäften mit Anleihen, Aktien oder Fonds fordert, mussten Anleger so manche Denksportaufgabe lösen. Doch irgendwann waren Begriffe wie Spekulationsfrist, Halbeinkünfteverfahren, Sparerfreibetrag oder Quellensteuer zumindest grob geläufig. Viele Anleger wissen auch, bei welchen Investments wenige oder gar keine Abgaben fällig sind.

All diese mühsam erreichten Lernerfolge sind aber schon bald nichts mehr wert. Umdenken ist angesagt und eine neue Mischung im Depot. Denn die Politik hat sich festgelegt: Von 2009 an werden Kapitalerträge anders besteuert als übriges Einkommen wie Gehalt oder Mieten.

Für sie fließen dann pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer ans Finanzamt, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Heißt: Einen späteren Nachschlag wegen des oft höheren persönlichen Steuersatzes gibt es nicht mehr. Dies gilt für Zinsen, GmbH-Gewinne, Dividenden, Versicherungserträge und vereinnahmte Kursgewinne. Wie hoch die jeweiligen Kapitalerträge sind, spielt keine Rolle. Ebenso unerheblich ist, wie viel der Steuerzahler an anderweitigen Einkünften erzielt hat. Zwar sind die neuen Gesetze noch nicht verabschiedet, aber die Richtung steht. Sie findet sich im aktuellen Arbeitsentwurf, der Capital vorliegt: von der geänderten Erhebung der Kirchensteuer über den Wegfall der Kontenabfrage bis zur Streichung des Werbungskostenabzugs bei der Geldanlage. Dabei wird deutlich, dass sofortiges Handeln nötig ist obwohl es noch fast zwei Jahre dauert, bis die Abgeltungssteuer in Kraft tritt. Denn bei vielen Investitionsentscheidungen an der Börse, jeder Unterschrift unter eine Versicherungspolice und jeder Eröffnung eines Sparvertrags entscheiden Anleger bereits heute, wie viel Steuer sie ab 2009 zahlen.

Wer sich etwa jetzt für einen Fondsparplan mit Aktien entscheidet und monatlich 100 Euro einzahlt, darf laut Bundesverband Investment und Asset Management in 30 Jahren im Schnitt auf 150000 Euro Auszahlung hoffen, steuerfrei. Doch die Abgeltungssteuer reduziert den Betrag um etwa 33000 Euro. Auch zwischenzeitliche Dividendenzahlungen werden nicht mehr nur hälftig, sondern voll besteuert.

Anleger, die etwa die Aktie der Deutschen Telekom wegen ihrer Dividendenstärke ins Depot nehmen, müssen ab 2009 die derzeit 72 Cent Ausschüttung voll versteuern. Für Durchschnittsverdiener bedeutet das eine Einbuße von zehn Cent je Aktie. So könnte der Anleger jetzt etwa überlegen, eher eine risikolosere Anleihe ins Depot zu nehmen, deren Steuerkonditionen sich verbessern. Statt inklusive Solidaritätszuschlag und Reichensteuer bis zu 47,5 Prozent, gehen hier künftig nur 26,4 Prozent an den Fiskus.

Immerhin müssen Anleger Aktien, Optionsscheine oder Zertifi kate vor Ende 2008 nicht fl uchtartig aus dem Depot werfen, um den Zugriff des Fiskus auf die Kursgewinne zu vermeiden. Vor 2009 erworbene Papiere können laut Planung weiterhin nach mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden. So sollten Anleger etwa beim Kauf von Optionsscheinen oder Zertifikaten darauf achten, dass die Papiere noch 2008 fällig oder veräußert werden. Dann können Gelder gezielt vor 2009 reinvestiert werden, um die günstigere Besteuerung der Kursgewinne zu konservieren.

Um die Übergangsregel optimal zu nutzen, empfiehlt Klaus Weber von der LGT Bank aus Frankfurt Anlegern, vor 2009 auf Zertifikate zu setzen. Hierbei kaufen sie Strukturzertifikate, deren Verteilung der Investitionen etwa auf Aktien, Anleihen, Rohstoffe oder Immobilien ihren persönlichen Wünschen entspricht. So bleiben auch ab 2009 alle Kursgewinne steuerfrei, selbst wenn man die Gewichtung der einzelnen Bereiche innerhalb des Zertifikats anschließend ändert und damit faktisch einige Wertpapiere veräußert und andere stattdessen neu gekauft werden", erläutert Weber. Vermögende Anleger können ihr Depot in ein persönliches Zertifi kat überführen. Die Raiffeisenbank Kleinwalsertal etwa bietet das ab einer Summe von 150000 Euro an.

Auch die Entscheidung, welche Investitionen heute auf Kredit finanziert werden, hängt entscheidend von den neuen Bestimmungen ab. Werbungskosten bei der Geldanlage werden generell nicht mehr berücksichtigt. Sowohl Schuldzinsen als auch Depot- und Beratungsgebühren sind 2009 mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgegolten.

Wer aber jetzt Kosten vorziehen will, ist ebenfalls schlecht beraten. Bereits heute steht im Gesetz, dass diese nicht abgezogen werden dürfen, wenn die Einnahmen erst unter dem Abgeltungssteuersystem erfasst werden", weiß Banker Weber. Das bedeutet: Kredite sind künftig eher für Immobilien oder die Firma einzusetzen, Börsengeschäfte dagegen mit Eigenkapital zu betreiben. Das ist aufgrund des Verlustrisikos ohnehin empfehlenswert. Auch Anlagen im Ausland bleiben sehr lukrativ. Lediglich inländische Banken sind verpflichtet, Geld sofort an den Fiskus weiterzuleiten. Kapitalerträge und Börsengeschäfte von jenseits der Grenze, also auch die aus dem Kleinwalsertal, sind erst später im Rahmen der Steuererklärung zu deklarieren. Bis dahin genießt der Anleger einen oft mehrjährigen Zinsvorteil", erläutert Steuerberaterin Ellen Ashauer von Rödl & Partner aus Nürnberg.

Wir setzen auch auf liechtensteinische Lebensversicherungen", sagt Roland Jauch, Leiter Private Banking der Raiffeisenbank Kleinwalsertal. Da deren Erträge meist nur zur Hälfte steuerpfl ichtig sind, reduziert sich die Abgabe auf 12,5 Prozent: Bis dahin sammeln sich die Profite steuerfrei an, im Gegensatz zu vergleichbaren Wertpapierdepots."

Auch einen anderen Aspekt betont Jauch in Beratungsgesprächen: Da Immobilien weiter nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden können, setzen wir auf Finanzen offene Immobilienfonds mit Schwerpunkt Osteuropa." Aus gleichem Grund favorisiert Stephan Bellin von Axer Partnerschaft aus Köln geschlossene Immobilienfonds, mit Objekten im In- und Ausland: Interessant werden auch Beteiligungen an Schiffen oder Containern. Viele Anleger dürften sich angesichts der neuen Steuernachteile bei Aktien anderen risikoreichen Produkten zuwenden."

Ein Trost bleibt Aktionären: In schlechten Börsenzeiten profitieren sie ab 2009 davon, dass Kursverluste steuerlich besser verrechenbar sind. Diese reduzieren künftig nicht nur die Kursgewinne, sondern auch Zinsen oder Versicherungserträge. Dies gilt sogar für rote Zahlen, die noch vor 2009 nach altem Recht angesammelt werden. Um das zu nutzen, müssen Verluste aber amtlich als Verlustvortrag festgestellt sein", erläutert Ashauer: Das Formular Anlage SO darf bei keiner jetzt fälligen Steuererklärung fehlen." Im Gegensatz zu Aktien werden Zinswerte steuerlich attraktiver. Der Abgabensatz sinkt meist deutlich. Lediglich wenn Anleihenbesitzer Papiere während der Laufzeit mit Gewinn verkaufen, kann es teurer werden. Denn der ist nun auch nach mehr als einem Jahr Laufzeit steuerpflichtig. Im Gegenzug dürfen auch hier Kursverluste mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Ashauer: Das freut besonders Käufer von Fremdwährungsanleihen, die als Preis für attraktive Zinsen ein höheres Risiko eingehen." Über die neuen Vorzüge der Rententitel werden die meisten Banken ihre Kunden erst in einigen Monaten informieren, wenn die aktuellen Depotanpassungen an den gesunkenen Sparerfreibetrag erledigt sind. Anleger sollten aber bereits jetzt aktiv werden", rät Berater Bellin.

Zu den vorausschauenden Geldinstituten zählt die DZ-Bank. Sie empfiehlt Anlegern mit hohem Einkommen die Verlagerung von Zinsen ins Jahr 2009, über abgezinste Anleihen oder Zero-Bonds. Bei diesen Papieren werden anfangs keine Erträge an den Investor ausgezahlt, erst bei Fälligkeit des Wertpapiers fließt der aufgelaufene Zinsprofit. Damit können Einkünfte in die Zukunft verlagert werden, wenn der Steuersatz moderater ist. In der Zwischenzeit wird der gesunkene Sparerfreibetrag geschont und der Depotbestand wächst dank Zinseszinsen kräftig.

Trotz aller Überlegungen zur Neustrukturierung des Depots sollten Sparer nie vergessen, dass die Steuer nur ein Aspekt der Geldanlage ist", warnt Oliver Klein, Leiter Vermögensstruktur der BHF-Bank in Frankfurt. Nur wegen der Abgeltungssteuer eine erfolgreiche Strategie umzukrempeln, sei übertrieben.

Ein Ziel verfehlt die Abgeltungssteuer wohl: die Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Banken. Durch den Wegfall der Spekulationsfrist müssen einstige Aktienkaufkurse jahrzehntelang gespeichert werden und um Geschäfte steuerlich korrekt zu bewerten, etwa wenn junge Aktien ausgegeben, Papiere gesplittet oder Anleger Papiere des gleichen Unternehmens vor und nach der Rechtsänderung kaufen", so Banker Weber.

Ganz neuer Aufwand ergibt sich in Sachen Kirchensteuer. Will ein konfessionsloser Anleger diese Abgabe auf Kapitalerträge vermeiden, muss er den Austritt aus der Kirche nachweisen. Hier bauen die Geldhäuser eine neue bei den Finanzämtern bereits existierende Datensammlung zur Religionszugehörigkeit auf. Viele Anleger werden die Bürokratie scheuen und dennoch Abgaben an die Kirchen zahlen", vermutet Weber. Dieses Problem führte schon zu Debatten im Bundestag.

Ein positives Ergebnis hat die Abgeltungssteuer aber auf jeden Fall. Da Kapitaleinkünfte nicht mehr im Steuerbescheid auftauchen, werden Bürger in der Silvesternacht 2008 gegenüber dem Finanzamt schlagartig ärmer. Je höher der Anteil der Kapitalerträge am Gesamteinkommen, desto niedriger werden zusätzliche Einkünfte die Lohnerhöhung oder ein steigender Firmengewinn besteuert. Allerdings müssen Sparer jedes Jahr prüfen, ob sie die Abgeltungssteuer nutzen oder die Einnahmen doch in der Erklärung angeben sollten. Einfacher wird es kaum.

Auch die Kontenabfrage gehört vermutlich nicht der Vergangenheit an, obwohl sie mit der Einführung der Abgeltunssteuer wegfallen soll. Doch das Kleingedruckte macht deutlich: Für Jahre bis 2008 kann weiter wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung nach verheimlichten Depots geforscht werden, die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Außerdem dürfen Beamte bei den Banken vor Ort prüfen, ob die Abgeltungssteuer richtig umgesetzt wird. Dass sie dies nutzen, um nach Schwarzgeld zu suchen, ist wohl anzunehmen," erwartet Ashauer.

Die Abgeltungssteuer

 

Grundregel. Auf Kapitalerträge und Kursgewinne sind ab Januar 2009 pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Liegt der persönliche Satz bei der Einkommensteuer über 25 Prozent, ist dies unerheblich.



Steuererstattung. Kinder und Rentner ohne besondere sonstige Einkünfte wären mit 25 Prozent Abgabe schlecht bedient. Hier kann der Anleger den individuellen Tarif wählen. Freibetrag. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale werden zum 801 Euro-Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Zusätzliche Werbungskosten sind nicht absetzbar.

Erhebung. Inlandsbanken leiten die Steuer direkt ans Finanzamt weiter. Für ausländische Geldhäuser ist eine solche Verpflichtung nicht möglich. Einkünfte sind in der Erklärung nachzumelden (Steuersatz: 25 Prozent). Übergang. Bestandsschutz gibt es für die Kursgewinne bei bis Ende 2008 erworbenen Papieren. Sie dürfen weiter nach zwölf Monaten steuerfrei verkauft werden.

Ausnahmen. Private Rentenversicherungen, werden weiter mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert. Gewinne aus Immobilienverkäufen bleiben nach der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Anlageprodukte: Kaufen, halten, verkaufen

 

DEUTSCHE AKTIEN



Bisherige Besteuerung: Gewinne werden nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist besteuert. Bei einem späteren Verkauf geht kein Cent ans Finanzamt. Dividenden werden zur Hälfte besteuert.

Neue Steuerregel: Verkaufsgewinne sowie Dividenden werden mit pauschal 25 Prozent besteuert, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Realisierte Verluste können mit Zinseinnahmen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Effekt: Da Aktionäre vor allem auf Kursgewinne setzen, wird die Anlage steuerlich unattraktiver. Ausnahme sind Spekulanten und Daytrader, die ohnehin Papiere schnell verkaufen. Sie zahlen künftig meist weniger Steuern und können rote Zahlen auch mit Zinseinnahmen verrechnen.

AUSLANDSAKTIEN



Bisherige Besteuerung: Bei Dividenden wird meist Quellensteuer einbehalten, dieser Betrag wird in der deutschen Steuererklärung angerechnet, zumindest zum Teil.

Neue Steuerregel: Die Verrechnung der ausländischen Quellensteuer mit der in Deutschland fälligen Abgeltungssteuer wird direkt durch die Bank vorgenommen.

Effekt: Derzeit wird die ausländische Quellensteuer aufgrund komplexer Voraussetzungen nicht immer voll berücksichtigt. Die sofortige Verrechnung bei den Banken ist unbürokratischer und effektiver.

AKTIENFONDS



Bisherige Besteuerung: Von Managern innerhalb des Fonds realisierte Kursgewinne bleiben steuerfrei. Der Anleger versteuert Kursgewinne innerhalb eines Jahres und Dividenden zur Hälfte.

Neue Steuerregel: Voraussichtlich werden auch Kursgewinne, die der Fondsmanager innerhalb des Fonds durch Verkäufe realisiert, mit 25 Prozent steuerpflichtig.

Effekt: Die neue Steuerlast nagt heftig an der Rendite der Aktienfonds, die bisher als meist langfristige Anlage von den bisherigen Regeln profi tierten. Die Steuer wird auf Fondsebene abgeführt, nicht per individueller Erklärung.

ANLEIHEN/ZINSKONTEN



Bisherige Besteuerung: Zinsen werden mit dem individuellen Grenzsteuersatz belastet, Kursgewinne spielen bei den meisten Bonds kaum eine Rolle.

Neue Steuerregel: Der pauschale Steuersatz entlastet die meisten Sparer. Liegt der Steuersatz unter 25 Prozent, erhält er das Geld zurück.

Effekt: Anleihen sind einer der Gewinner der neuen Abgeltungssteuerreform. Sie dürften in der Beliebtheit gegenüber Aktien steigen.

RENTENFONDS



Bisherige Besteuerung: Thesaurierte oder ausgeschüttete Erträge unterliegen der persönlichen Progression. Der Fonds kann Gewinne aus niedrig verzinsten Anleihen steuerfrei realisieren.

Neue Steuerregel: Alle Gewinne werden zum Einheitstarif von 25 Prozent versteuert. Die Manager der Fonds können keine Bonds mehr steuerfrei abstoßen.

Effekt: Herkömmliche Renten- und Geldmarktfonds werden weniger belastet. Die Renditen steueroptimierter Fonds, bei denen Manager auf steuerfreie Kursgewinne setzen, sinken aber. Investitionen lohnen nur noch bis 2008.

FINANZINNOVATIONEN



Bisherige Besteuerung: Bei Aktien-, Hybrid oder strukturierten Anleihen oder Garantiezertifikaten werden alle Kursveränderungen steuerlich erfasst.

Neue Steuerregel: Durch den Abgeltungssatz für Gewinne verschlechtert sich die Lage bei Aktienanleihen, da Verluste nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Effekt: Die Papiere, die so konstruiert werden, dass Verluste fast unmöglich sind, werden einer der großen Gewinner der Reform. Der geringere Steuersatz macht Investitionen hier noch reizvoller.

FREMDWÄHRUNGSANLEIHEN



Bisherige Besteuerung: Die Zinsen werden voll besteuert. Ein Kursverlust aufgrund ungünstiger Währungsveränderungen kann nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Neue Steuerregel: Ein Devisenminus wird immer steuerlich anerkannt. Es kann mit allen anderen Kapitalerträgen, also auch Zinsen aus der Anleihe, verrechnet werden.

Effekt: Wer in Hochzinsanleihen investiert, profitiert doppelt: Die Abgabenlast auf überdurchschnittliche Erträge ist gering und das Finanzamt beteiligt sich jetzt immer am Währungsrisiko, das der Investor zwangsläufig eingeht.

ZERO-BONDS



Bisherige Besteuerung: Bei Fälligkeit oder vorzeitigem Verkauf wird der gesamte aufgelaufene Kursertrag voll besteuert.

Neue Steuerregel: Auch für die Erträge von Zero-Bonds gilt künftig der pauschale Abgeltungssatz von 25 Prozent.

Effekt: Die Zusammenballung des Ertrags auf einen Termin belastet nicht mehr die Progression. Das macht Zero-Bonds zum idealen Altersvorsorgeprodukt.

GENUSSSCHEINE



Bisherige Besteuerung: Im Kurs aufgelaufene Erträge können nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei über einen Verkauf realisiert werden.

Neue Steuerregel: Zinsen werden bei Ausschüttung oder Verkauf gleich besteuert. Es gibt keine Unterschiede zu herkömmlichen Anleihen.

Effekt: Genussscheine fallen als Steuersparanlage aus, nur deutlich höhere Zinskupons könnten noch locken. Die Anlage könnte zum Auslaufmodell werden.

ZERTIFIKATE



Bisherige Besteuerung: Ob Discount, Bonus oder Speed: Extraprämien und Kursabsicherungen werden nach einem Jahr steuerfrei kassiert. Steuerschädlich ist nur eine Rückzahlungsgarantie.

Neue Steuerregel: Versprochene Kurszuschläge und Verlustabsicherungen sind nicht länger steuerfrei. Für sie gilt der einheitliche Abgeltungssteuersatz.

Effekt: Kurz vor 2009 wird ein Run auf diese Derivate einsetzen. Doch auch bei 25 statt null Prozent Steuer werden die Papiere nicht vom Markt verschwinden, da es den zumeist riskanteren Aktien steuerlich auch nicht besser ergeht.

GESCHLOSSENE FONDS



Bisherige Besteuerung: Von steuerfreien Kursgewinnen und dem Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden profitieren in der Regel nur Private-Equityund Venture-Capital-Fonds.

Neue Steuerregel: Dividenden und Erlöse aus Unternehmensverkäufen werden pauschal mit 25 Prozent versteuert, sodass die Rendite von Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds sinkt.

Effekt: Da aktiv handelnde Fonds ohnehin nicht als vermögensverwaltend gelten, trifft die Verschlechterung in der Regel nur Fonds, die 2009 oder kurz zuvor aufgelegt werden. Dann sollten Anleger vorsichtig sein.

KAPITALLEBENSVERSICHERUNGEN



Bisherige Besteuerung: Vor 2005 abgeschlossene Verträge sind nach zwölf Jahren steuerfrei, Erträge aus jüngeren Policen müssen meist zur Hälfte als Kapitalertrag versteuert werden.

Neue Steuerregel: Altpolicen bleiben steuerfrei. Bei den übrigen werden Gewinne nur mit 12,5 Prozent besteuert, da in der Regel nur die Hälfte der Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Voraussetzung: eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und ein Alter bei Auszahlung von 60 oder mehr Jahren.

Effekt: Lebenspolicen sind die größten Gewinner der Reform, nur hier bleibt das Halbeinkünfteverfahren bestehen. Alle, die seit 2005 einen Vertrag unterzeichneten, profi tieren: Erträge wachsen über steuerfreie Zinseszinsen an, die Auszahlung zum Abschluss führt nicht mehr zum Anstieg des Steuersatzes für übrige Einkünfte. Besonders hilft das fondsgebundenen Policen.

RENTENVERSICHERUNGEN



Bisherige Besteuerung: Die Auszahlung unterliegt der Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil, dieser richtet sich nach dem Alter bei Bezugsbeginn. Riester-Renten sind voll zu versteuern, bei Rürup-Policen ist das ab 2040 der Fall.

Neue Steuerregel: Für private Rentenpolicen ändert sich nichts, sie unterliegen als sonstige Einkünfte nicht der Abgeltungssteuer. Erträge aus Rürup- und Riester-Policen gehören weiter in die Steuererklärung.

Effekt: Für Policen mit Ertragsanteilsbesteuerung bleibt es unverändert günstig, sie kommen als Alternative für Aktienfonds- und Zertifikatsparpläne in Betracht.

TERMINGESCHÄFTE



Bisherige Besteuerung: Plus und Minus mit Put, Call oder Futures unterliegt in der Regel der Besteuerung, da die Geschäfte selten über ein Jahr laufen. Rote Zahlen mindern nur Spekulationsgewinne binnen Jahresfrist.

Neue Steuerregel: Gewinne unterliegen dem Abgeltungssatz, Verluste dürfen mindernd berücksichtigt werden und das auch bei Dividenden und Zinseinnahmen.

Effekt: Kurzfristspekulanten profitieren durch bessere Verrechnungsmöglichkeiten ihrer roten Zahlen. Erfolgreiche Spekulanten genießen den geringeren Tarif und die Tatsache, dass ihre Einnahmen in der Steuererklärung fehlen.



 



Quelle: www.capital.de, 24.01.2007



 



 

 

grüße,

hobbybroker

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Raccoon
Hallo an Alle,

 

Ab 2009 soll wahrscheinlich die Spekulation Frist wegfallen.

Dann sollen die Gewinne mit 25 % plus Kirchensteuer und Soli besteuert werden.

Da fragt man sich ob eine langfristige Investition in Fonds oder Aktien sich überhaupt noch lohnt.

Weiß jemand das zu Umgehen? z.B. Depot im Ausland

Mit einem Depot im Ausland kannst du die Steuer umgehen, sofern du die Einkuenfte verschweigst. Das ist aber offensichtlich illegal (Steuerhinterziehung) und ich wuerde dir deshalb davon abraten.

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uzf

Es droht die Todesstrafe. Steuerhinterzieher werden bevorzugt gehängt.

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Grumel

Beim austreten aus der Kirche moralische Bedenken, beim Steuerhinterziehen nicht ?

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uzf

Kommt darauf an wer am günstigsten das Seelenheil verspricht.

mfg

einer der den Zehnten schon lange nicht mehr zahlt

uzf

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Faceman

Ich verstehe immer nicht, warum sich deswegen alle so aufregen.

 

Das Problem für die Psyche ist immer der Übergang. Das was ich gestern steuerfrei hatte, muss ich jetzt besteuern. das wirkt aber nur begrenzte Zeit, irgendwann tritt ein Gewöhnungeffekt ein.

 

Staaten, wo seit je her die Gewinne besteuert werden, haben nicht zwangsläufig eine schlechtere Anlegerklientel oder weniger Kapital. Das soll uns "Kleinen" immer nur indiziert werden.

 

Gleiches trifft auch auf Mehrwertsteuersätze, Körperschaftstseuer und Einkommensteuer zu. Alles Humbug....

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35sebastian

Meines Wissens gibt es konkret noch kein Gesetz oder?

Also ruhig bleiben und ... Tee trinken.

Bisher wurden unsere Politiker immer ganz gut von den Lobbyisten beraten.

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TheMightyGandalf

Wenn ich das richtig verstehe, heisst das angekündigte Gesetz doch nur, dass ich bis Ende 2008 möglichst viel in ausländische Fonds investiere, oder?

 

Alle investments bis dahin sind dann steuerfrei beim Verkauf (nach 1 Jahr) und ausländische Fonds werden auch nicht intern besteuert, wie das bei deutschen Fonds ab 2009 der Fall ist, was die Rendite schmälert... D.h. auf ins Fondssparen... hoffen wir nur, dass die nächste Korrektur vor 2009 erfolgt und mit Stop-Loss die Verluste sich in grenzen halten, dann kann man alles rechtzeitig noch bei niedrigen Kursen reinverstieren und bis zur Rente arbeiten lassen...

 

Oder habe ich das was falsch verstanden?

 

Ach ja, und dass ich eine fondsgebundene Lebensversicherung in Liehtenstein abschließen sollte. Ohne AA, mit vielen Fonds zur Auswahl, kostenfreiem Wechsel in andere Fonds und einer Besteuerung nur am Ende und nur mit 12,5%... !?!

 

Kennt sich da jemand aus? Vielleicht einen seriösen Berater, dem ich lieber Geld für die Beratung in die Hand drücke, der mir dann aber nicht so ein schrottiges Produkt wie einen Riester-Sparplan anträgt? (5% AA, 9& Verwaltungsgebühr, 7% Abschlussgebühr, plus Managementgebühr der Dachfonds und der Einzelfonds - wo soll da noch Rendite entstehen? So - im Ernst - ein Angebot, was mir vorliegt!).

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crosplit
· bearbeitet von crosplit
Meines Wissens gibt es konkret noch kein Gesetz oder?

Also ruhig bleiben und ... Tee trinken.

Bisher wurden unsere Politiker immer ganz gut von den Lobbyisten beraten.

 

Das Gesetz ist schon so gut wie beschlossen!!! :sell:

Es geht nur noch, um das WIE (wie schröpft man die Masse am besten) genau...

 

Wie sagte mal ein franz. Finanzminister bei seiner Anrede im Parlament:

" Meine Damen und Herren, die Kassen sind leer!"

 

Verstanden? der Staat braucht immer mehr Geld...weil niemand bereit ist dieses grottige Pseudosozialsystem zu ändern.

Entweder Steuererhöhungen oder Ausgabensenkung.

 

"Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält."

Jean-Baptiste Colbert

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EundS

Hallo

 

Kann man Verluste von Zertifikaten bei der Arbeitnehmerveranlagung abschreiben in Österreich?

 

Mfg

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