MessageXY Februar 18, 2007 Hallo. Mein Bruder verdient Brutto in seiner Ausbildung in diesem Jahr knapp 12000EUR mit allen Zulagen. Für die Berechnung des Kindergeldes ist ja das Nettoeinkommen zu berücksichtigen, aber selbst damit liegt er noch deutlich über der Grenze. Lässt sich sein Einkommen welches bei der Berechnung zu Grunde liegt evtl. durch eine Rentenversicherung/Riesterrente verringern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Februar 19, 2007 Hallo. Mein Bruder verdient Brutto in seiner Ausbildung in diesem Jahr knapp 12000EUR mit allen Zulagen. Für die Berechnung des Kindergeldes ist ja das Nettoeinkommen zu berücksichtigen, aber selbst damit liegt er noch deutlich über der Grenze.Lässt sich sein Einkommen welches bei der Berechnung zu Grunde liegt evtl. durch eine Rentenversicherung/Riesterrente verringern? Klar. Frag' einen Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein Deines Vertrauens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Februar 26, 2007 Wie siehts da allgemein aus? Wieviel dürfen die Kinder in der Ausbildung verdienen, damit die Eltern noch Kindergeld beziehen können? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Februar 26, 2007 um die 7500 wenn ich das richtig in Erinnerung habe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Februar 26, 2007 Danke für die schnellen Antworten. Ist in den 7680 Euro schon die Werbungskostenpauschale mit eingerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Februar 26, 2007 · bearbeitet Februar 26, 2007 von rolasys lesen! steht doch dort: Werbungskosten werden ab 2004 pauschal mit 920 Euro angesetzt (2001: DM 2.000, 2002 und 2003 je 1.044 Euro). Höhere Kosten werden gegen Einzelnachweis anerkannt. Nach Urteil des BFH vom 16.11.2006, III R 74/05 sind auch Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Ermittlung der anzurechnenden Bezüge zu berücksichtigen. Diese Beiträge dürfen also wie Sozialversicherungsbeiträge von den Einnahmen abgezogen werden. also abzüglich Werbungskosten dürfen es 7680 sein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Februar 26, 2007 Ein guter Trick, als Student oder Azubi das Einkommen zu drücken, wenn man nur mit einem geringen Betrag über dem Limit liegt: Fachliteratur bei Amazon bestellen. Letztes Jahr haben mir einige Bücher über Elektrotechnik das Kindergeld "gerettet", die ich ohnehin brauchte. Fachliteratur zählt nämlich nicht zu den normalen Werbungskosten, sondern separat als Ausbildungs- oder Sonderausgaben, weiß gerade nicht mehr so genau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leme Februar 26, 2007 ich hab es auch mal geschafft mit einer ähnlichen summe (über. 20.000 DM) noch kindergeld zu bekommen. weiss aber nicht mehr genau wie. wie wäre es mit einem gewerbe, das miese macht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g Februar 26, 2007 Könnt ihr eure ärmlichen Tricksereien vielleicht in einem anderen Forum diskutieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nussdorf Februar 26, 2007 Könnt ihr eure ärmlichen Tricksereien vielleicht in einem anderen Forum diskutieren? m_g heute noch kein Sex gehabt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Februar 26, 2007 · bearbeitet Februar 26, 2007 von BarGain heute noch kein Sex gehabt ? wahrscheinlich schon schwielige hände Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
m_g Februar 26, 2007 heute noch kein Sex gehabt ? Ja, sorry für den aggressiven Ton, aber so etwas kann ich wirklich gar nicht ab. Wenn man keine Anspruch auf eine staatliche Leistung X hat, soll man ihn sich nicht hinzaubern und wenn man es schon tut, dass in einem Sozialschmarotzerforum tun, nicht in einem Wertpapier Forum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Oktober 1, 2008 Ich schände mal diese Threadleiche und poste meine Fragen hierhin... Was ist die Bemessungsgrundlage für die Entscheidung, ob Kindergeld ausgezahlt wird? Überall steht nur was von Einkünften und Bezügen... Zählen Spekulationsgeschäfte dazu? Ich vermute ja... Und wenn ja, wirkt ein Verlust mindernd, bzw. kann er das Kindergeld retten? Hintergrund ist, dass mein Nebenjob- und Freiberufler-Einkommen eventuell knapp über der Grenze sein wird, wenn ich nicht sofort den Hiwi-Job kündige und meinen Auftraggebern erstmal einen zinslosen Kredit bis 2009 gewähre. Dies war mir bis vor einigen Stunden leider nicht bewusst. Die Überschreitung ist aber nicht so groß, dass sich der Verlust des Kindergeldes lohnen würde. Wenn es nicht zu spät wäre, würde ich lieber auf das letzte Stück Einkommen verzichten. Die Idee wäre, mit etwas Geld einen riskanten Aktienzock anzustellen... Verliere ich es, habe ich mit Kindergeld im Endeffekt genauso viel, wie ohne Zock und ohne Kindergeld. Gewinne ich, kann ich auf das Kindergeld verzichten und liege dem Staat nicht auf der Tasche. Würde das theoretisch so klappen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 1, 2008 - du könntest anleihen kaufen, die hohe stückzinsen haben. die könntest du geltend machen und deine einnahmen auf'm papier zu drücken. geht natürlich nur, wenn 2009 die berechtigung eh flöten wäre - als einkünfte und bezüge zählen die alles, was du irgendwie verwerten könntest um damit zu leben. selbst das, was du im freistellungsauftrag hast zählt mit. zero-bonds etc. zählen auch mit. - wenn du drüber bist musst du zuviel bezahltes kindergeld zurückzahlen. würde, wenn deine anspruchsvoraussetzung das ganze jahr vorhanden gewesen ist, bedeuten, dass du so 1848 auf einen schlag abtreten darfst. - du könntest auch deine kapitaleinnahmen, zumindest den cashanteil, auf deine ellis schieben und keine weiteren kapitalerträge zumindest aus dem topf zu haben - du könntest einen pc kaufen, den du zu 50 % privat und 50 % dienstlich (z.b. für ausbildungszwecke) nutzt. den müssteste allerdings dann nach afa-tabelle abschreiben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Oktober 1, 2008 Danke schon mal für die Tipps! Ich würde aber trotzdem noch gerne wissen, ob für die Kindergeld-Entscheidung meine Einnahmen mit Verlusten aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Der Tipp mit den Anleihen geht schon mal in die Richtung ("leider" könnte ich 2009 immer noch KG-berechtigt sein), aber Stückzinsen und Spekulationsverluste sind für das Steuerrecht wohl nicht unbedingt das selbe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Oktober 1, 2008 Danke schon mal für die Tipps! Ich würde aber trotzdem noch gerne wissen, ob für die Kindergeld-Entscheidung meine Einnahmen mit Verlusten aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Der Tipp mit den Anleihen geht schon mal in die Richtung ("leider" könnte ich 2009 immer noch KG-berechtigt sein), aber Stückzinsen und Spekulationsverluste sind für das Steuerrecht wohl nicht unbedingt das selbe. Soviel mir bekannt ist die Ausgangsbasis das Bruttoeinkommen. Spekulationsverlust sind nur mit Spekulationsgewinnen und nicht mit anderen Einkunftsarten verrechenbar. Also nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 1, 2008 puh, ob das nur auf einnahmearten beschränkt ist kann ich dir leider nicht sagen. schreib deine famka doch mal an und bitte um stellungnahme bis tag x Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 1, 2008 es gelten bei den Einkünften die gleichen Vorschriften wie bei der Steuererklärung auch. Also auch die Verlustverrechnung wie bei der Steuer, so dass private Veräußerungsgeschäfte nur mit privaten Veräußerungsgeschäftne verrechnet werden können und nicht einkünfteübergreifend. Der ausgeschöpfte Sparer-Freibetrag zählt zu den Bezügen, wobei hiervon eine Kostenpauschale i.H.v. 180 EUR abgezogen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 1, 2008 Vielleicht wären vorgezogene Ausgaben in Bezug auf Deine Selbständigkeit eine weitere Möglichkeit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Oktober 1, 2008 Danke nochmal für die Infos. Das mit dem Aktienzock hat sich dann wohl erledigt, außer für die Summe, die ich in diesem Jahr mit Spekulationen verdient habe. Vielleicht wären vorgezogene Ausgaben in Bezug auf Deine Selbständigkeit eine weitere Möglichkeit? Ja, daran hab ich schon gedacht... Aber die Abschreibungsregeln machen mir da einen Strich durch die Rechnung. Es geht um eine Summe von ca. 1500 Euro, die ich drüber bin, was mir nach dem Wegfall des Kindergeldes einen Verlust von 300 beschert. Um sie mit Gütern zu erreichen, die über 3 Jahre abgeschrieben werden, müsste ich schon mal 4500 Euro investieren... Und eigentlich habe ich schon alles, was ich für meine Arbeit als Softwareentwickler benötige. Aber jetzt spiele ich mit dem Gedanken, das Geld in irgendein Projekt zu stecken, also einen anderen Freiberufler zu engagieren oder direkt ein fertiges Projekt zu kaufen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag