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Quellensteuern bei ausländischen Bonds

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BenGunn

Zum Suchen bin ich z.Zt. zu faul. Aber ich glaube Zinsen hat mal einen Link gepostet, laut dem Spanien seit ´11 (?) wenigstens für Zinsen aus Anleihen keinen Steuerabzug mehr vornimmt.

Für meine Abengoas, die 2 x ausschütten, habe ich im Frühjahr für clearstream ein paar gezahlt, die die ´spanische´ Sache erledigten. Die zweite Zahlung erfolgte 'problemlos'. D.h. auf meinen Abrechnungen hat es nie spanische Abzüge gegeben.

Vielleicht hat Telefonica noch ein altes Computerprogramm ... oder die sind fremdenfeindlich ...?

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

steuernetz.de:

Zum 1.1.2001 haben die USA weltweit neue Bestimmungen für den Abzug amerikanischer Quellensteuer eingeführt. Danach unterliegen Zinsen und Dividenden aus US-Wertpapieren grundsätzlich einer Quellensteuer von 30 %, wenn der Anleger gegenüber der US-Finanzverwaltung nicht anhand eines Formulars W-8 namentlich benannt wird. Deutsche Kreditinstitute haben aber die Möglichkeit, bei Erlangung des Status eines »Qualified-Intermediary« eine Reduzierung der Quellensteuer bis auf 0 % bei Zinsen bzw. auf 15 % bei Dividenden für ihre Depotkunden auch ohne die genannten Formalien zu erreichen.
Als das relevant wurde (durch den Kauf einer Anleihe der GMAC in 2006), hat die DAB-Bank von sich aus ein Formular geschickt, wo der Kunde bestätigen konnte, dass er nicht nach amerikanischem Steuerrecht zu veranlagen sei. Dieses wurde an die Bank zurückgeschickt und die hat es offenbar entsprechend weitergeleitet.

 

Amerikanische Quellensteuer auf die Zinsen der GMAC-Anleihe (die allerdings eine XS-ISIN hatte und 2011 endfällig wurde) wurden seitdem nicht abgezogen. Auf US-Dividenden werden 15% Quellensteuer einbehalten und gegenüber der deutschen Steuerschuld angerechnet; dies hat sogar den Vorteil, dass nur für die restlichen 10% der deutschen Steuerschuld der Solidaritätsbeitrag von 5,5% erhoben wird, für die in den USA verbleibenden 15% jedoch nicht.

 

Siehe auch: http://www.dab-bank.de/hilfe-service/faq/US-Quellensteuer.html, wo das recht ausführlich erklärt wird.

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Al Bondy
Da es aber jeweils eine US-Isin ist, würde ich sagen, sie unterliegen der US-Quellensteuer.

... auch das ist nicht wirklich verlässlich,

fast alle PeMex haben zB eine US-ISINs (wegen Pemex US Funding Trust), Quellensteuern habe ich dafür niemals bezahlt.

 

Es sei noch auf die nonresident W8-Forms verwiesen:

An IRS form that grants a foreigner an exemption from certain U.S. information return reporting and backup withholding regulations.

There are many variations of the W-8 form, such as the W-8BEN and W-8ECI.

Investopedia explains 'W-8 Form'

One of the main purposes of this document is to show brokers and mutual fund companies that the foreign investor is not subject to the typical taxation practice where tax is withheld from investment income (e.g. dividends and coupon payments). If adequate documentation is not supplied with a W-8 form, the foreign investor will be subject to the normal rates of backup withholding.

Read more: http://www.investope...p#ixzz1mBJIEHnQ

Weitere Details: http://www.google.de...iw=1016&bih=604

 

Und natürlich auf Vanity´s frühere überaus treffliche Kommentare zum Thema Quellenbesteuerung von Laid Mums, (Weightwatcher´s Wetscherinka) Diet´s und international verschiedene Sorten "Mus":

Kur latvju meitas zied, ...,

Laid mums tur laimē diet,

Mūs' Latvijā!

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Marius

das hängt nicht mit der anleihe zusammen, sondern miot dem inhaber

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Andreas R.

Für US-Anleihen reichts als Deutscher, einen deutschen, gültigen Perso oder RP bei der Bank zu hinterlegen.

Schon gibts keinen Quellensteuerabzug mehr. Für Dividenden gibts dann die oben genannten 15 % (statt 30 %).

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Fleisch

*Zusammenfassung*

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Nimosus

Hallo zusammen!

 

Ich habe obige Anleihe von Telefonica vor einiger Zeit gekauft und habe jetzt mit Entsetzen festgestellt, dass mir die Spanier 21% Quellensteuer bei der Zinszahlung abgezogen haben.

Das ist das erste Mal fuer mich, dass mir das bei Anleihen passiert, sehr aergerlich, da ich erstens meine Zinseinnahmen nicht versteuern muss und zweitens relativ hohe Stueckzinsen gezahlt habe, so dass ich die Anliehe quasi for nothing gehalten habe.

Gottseidank habe ich Kursgewinn und werde die jetzt baldmoeglichst verkaufen.

 

Meine Frage waere, hat jemand einen Link welche Laender Quellensteuern auf Anleihen haben, so dass mir so etwas nicht noch einmal passiert? Fuer Dividenden habe ich eine Quelle.

 

Vielen Dank!

 

Nimosus

 

Ich habe heute die vor einem Monat einbehaltenen Quellensteuern, ohne jegliche Initiative meinerseits, zurueckerstattet bekommen. thumbsup.gif

 

Haben die Spanier Langeweile oder was? Die Anleihe hatte ich leider schon verkauft (aus Wut).

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Ich habe zwei Fragen:

 

Gemäß http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer.html gibt es bei Uruguay bei

 

a) 0%, 5% 12% Quellensteuer? Was gilt denn bei einer Anleihe? Hat da jemand bei der Uru-Euro-Anleihe Erfahrung?

 

Brasilien

Bei Brasilien steht in der Übersicht leider nichts mehr, da das DBA gekündigt wurde:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39818/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Brasilien/node.html?__nnn=true

 

Gibt es da Erfahrungswerte für Brasilien?

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BondFan

Der WM Datenservice hat über Brasilien offenbar im Mai 2009 zuletzt etwas im Bereich Fach-Info geschrieben. Uruguay wurde im Januar 2012 erwähnt.

 

Brasilien

Uruguay

 

Allerdings braucht man für die Infos mittlerweile eine Benutzerkennung und ein Passwort. Vor 6 Wochen waren die Daten noch frei zugänglich.

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Al Bondy
· bearbeitet von Al Bondy
bei Uruguay

a) 0%, 5% 12% Quellensteuer? Was gilt denn bei einer Anleihe? Hat da jemand bei der Uru-Euro-Anleihe Erfahrung?

 

... anrechenbare und bankseits auch direkt angerechnete FQSt 20% bei Couponzahlung (aber nicht auf anteiligen Stückzins im Verkauf oder Kauf), d.h. wer das Papier am Registertag im Bestand hat, kriegt bei der Ausschüttung i.d.R. nur 5% AbgSt statt 25% abgezogen (plus Soli). Die verlinkte Liste gilt übrigens nur für 2011 - ändert sich ja hin und wieder was bei den DBA. Die aktuell geltende 2012er Liste (Stichtag per 01.01.2012) kommt ungefähr Mitte des Jahres und gilt dann natürlich fürs ganze Jahr 2012.

 

Brasilien

Bei Brasilien steht in der Übersicht leider nichts mehr, da das DBA gekündigt wurde:

Gibt es da Erfahrungswerte für Brasilien?

 

... freilich gibt es da noch Erfahrungswerte aus der Vergangenheit - nur die nutzen heute leider nix mehr, da auf BRA-Anleihen keine FQSt mehr anrechenbar ist.

 

Noch als Tip - weil die Liste schon für vielerlei Diskussionen gesorgt hat, es gibt grundsätzlich

1.) anrechenbare und bankseits direkt angerechnete FQSt (die verrechnen die Banken sofort bei Ausschüttung, sofern sie geistig rege genug sind)

2.) anrechenbare und bankseits nicht direkt angerechnete FQSt (die weist die Bank (meist) nichtmal aus, man müsste ergo damit in die Veranlagung (KAP und AUS) und sich dann ggf mit einem diesbezüglich unkundigen Sachbearbeiter/In darum herumbalgen).

 

Uruguay (20%) gehört zu 1.), zB Jamaica (12.5%) oder Tunesien (10%) zu 2.) - man erkennt den Unterschied an dem "c.) = fiktive anrechenbare Quellensteue nach DBA" in der entsprechenden Länderspalte sowie dann unter "Zinsen", steht es da, ist direkt anrechenbar, wenn nicht dann nicht. Je nach Bank sind hier aber gelegentliche Reklamationen vorprogrammiert - ergo ggf vorher abfragen. Und sich bei der Gelegenheit auch über vorhandene Möglichkeiten (und Kosten) einer zu beantragenden "Vorabbefreiung" informieren (QSt-Erstattung zB Spanien, Portugal - sonst wird das recht mühsam).

 

Das Ganze ist bei Anleihen halt ein langsam untergehender Anachronismus aus besseren Tagen, zuletzt wurden das Türkei-DBA (ehemals 10%) und Veni (ehemals 5%) rasiert. Hin und wieder bietet sich aber Gelegenheit, zB vor Registertag zu kaufen (Erstattung 25% auf gezahlten Stückzins) und dann den Coupon zu schnibbeln (Abzug des geltenden FQSt-Satzes von der fälligen AbgSt) - sehr liquide sind die meisten direkt-FQSt-abzugsberechtigten Auslandsanleihen aber nicht und die Renditen längst nicht mehr das was sie früher mal waren.

 

Irgendwann kommt sicher noch der Tag, wo Anleihen der Eurozone für kapitalkräftige asiatische oder südamerikanische Investoren mit Steuervorteilen (EUFQSt) versehen werden, um uns in dieser Form Entwicklungshilfe bzw. praktische Seniorenunterstützung zu leisten, die dann in der Veranlagung als "Unterstützung demografisch vergreister und eurobürokratiebehindert hilfsbedürftiger Weltregionen" absetzbar sind....

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Karl Napf

Uruguay (20%) gehört zu 1.), zB Jamaica (12.5%) oder Tunesien (10%) zu 2.) - man erkennt den Unterschied an dem "c.) = fiktive anrechenbare Quellensteue nach DBA" in der entsprechenden Länderspalte sowie dann unter "Zinsen", steht es da, ist direkt anrechenbar, wenn nicht dann nicht.

Für die XS0163486359 (6,25% Tunesische Zentralbank 2013) werden die 10% fiktiver Quellensteuer von der DAB zwar in der Abrechnung ausgewiesen, aber dann beim effektiven Steuerabzug ignoriert. (Um solche Effekte zu beobachten, habe ich die Minimum-Stückelung dieses Papiers im Depot liegen; im arabischen Frühling hätte mal zur Diskussion gestanden, das 2020er-Papier zu kaufen, die Rendite wurde aber nie attraktiv genug.)

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Al Bondy
· bearbeitet von Al Bondy
Für die XS0163486359 (6,25% Tunesische Zentralbank 2013) werden die 10% fiktiver Quellensteuer von der DAB zwar in der Abrechnung ausgewiesen, aber dann beim effektiven Steuerabzug ignoriert.

 

... sag ich doch, die zweite Gruppe "anrechenbare bankseits nichtangerechnete FQSt":

Uruguay (20%) gehört zu 1.),

zB Jamaica (12.5%) oder Tunesien (10%) zu 2.)

 

2.) anrechenbare und bankseits nicht direkt angerechnete FQSt (die weist die Bank (meist) nichtmal aus, man müsste ergo damit in die Veranlagung (KAP und AUS) und sich dann ggf mit einem diesbezüglich unkundigen Sachbearbeiter/In darum herumbalgen).

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Superhirn

Zum Suchen bin ich z.Zt. zu faul. Aber ich glaube Zinsen hat mal einen Link gepostet, laut dem Spanien seit ´11 (?) wenigstens für Zinsen aus Anleihen keinen Steuerabzug mehr vornimmt.

Für meine Abengoas, die 2 x ausschütten, habe ich im Frühjahr für clearstream ein paar gezahlt, die die ´spanische´ Sache erledigten. Die zweite Zahlung erfolgte 'problemlos'. D.h. auf meinen Abrechnungen hat es nie spanische Abzüge gegeben.

Vielleicht hat Telefonica noch ein altes Computerprogramm ... oder die sind fremdenfeindlich ...?

 

Habe folgendes gefunden:

 

Quelle

 

 

 

Erscheinungsdatum: 02. Apr 2012 | Eurex Clearing

 

Nr. 027/2012

 

Spanische Staatsanleihen: Quellensteuer

 

Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Eurex Bonds- und Eurex Repo-Teilnehmer, die festverzinsliche Wertpapiere staatlicher Emittenten aus dem Emissionsland Spanien handeln und weiterhin vom Abzug der spanischen Quellensteuer ausgenommen bleiben möchten.

 

Ertragszahlungen auf spanische Staatsanleihen unterliegen derzeit einer Quellensteuer in Höhe von 21 Prozent. Jeder Teilnehmer, der entsprechend den Voraussetzungen des spanischen königlichen Dekrets Real Decreto 1145/2011 bei Erträgniszahlungen die spanische Quellensteuer nicht abgezogen bekommen möchte, muss dies gegenüber der Eurex Clearing AG beauftragen.

 

Bitte senden Sie die im Anhang befindlichen Formulare schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 30. April 2012 an die Eurex Clearing AG.

 

 

Hat jemand eine spanische Anleihe die in 2012 ausgeschüttet hat ?

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BenGunn

Hat jemand eine spanische Anleihe die in 2012 ausgeschüttet hat ?

 

Ja - Abengoa - schüttet 2 x jährlich aus..

Anträge auf eine Erstattung müssen grundsätzlich gestellt werden. Die Erstattung lasse ich gegen eine kleine Gebühr von den Banken erledigen ( dies geschah einmal gebührenfrei ... wohl ein Versehen der Verwaltung). Zur Zeit ist dafür (bei mir) die comdirect zuständig. Die verfügt über eine entsprechende Vollmacht, so dass mittels einer Clearingstelle die Kouponzahlungen pünktlich ohne E-Quellensteuerabzug erfolgen.

Allerdings kann ich dir nicht sagen, ob dafür eine zentrale Stelle (z.B. die von dir genannte Eurex Clearing) zuständig ist. Falls du Anleihen bei flatex liegen haben solltest, scheidet die Regelung durch die Bank aus. Die machen so etwas nicht ... daher: k.o. für flatex.

Ob es Ausschlussfristen für die Rückholung gibt, ist mir daher auch unbekannt. Gleiches gilt für die Möglichkeit als Privatperson eine Clearingstelle zu beauftragen ... das wäre aber eine beachtliche Dienstleistung. Hier im Board wurde ausführlich die Rückholung der Steuer vom spanischen Finanzamt durch den Steuerpflichtigen selbst beschrieben; ein für mich zu aufwendiges und abenteuerliches Unterfangen.

Welchen Kundenkreis spricht denn z.B. Eurex an? Die lassen sich doch ergooglen.

 

(PS: Eigentlich wollte ich nur wegen eines akuten Anlagenotstands hier vorbei schauen.)

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Superhirn

Hallo zusammen!

 

Ich habe obige Anleihe von Telefonica vor einiger Zeit gekauft und habe jetzt mit Entsetzen festgestellt, dass mir die Spanier 21% Quellensteuer bei der Zinszahlung abgezogen haben.

Das ist das erste Mal fuer mich, dass mir das bei Anleihen passiert, sehr aergerlich, da ich erstens meine Zinseinnahmen nicht versteuern muss und zweitens relativ hohe Stueckzinsen gezahlt habe, so dass ich die Anliehe quasi for nothing gehalten habe.

Gottseidank habe ich Kursgewinn und werde die jetzt baldmoeglichst verkaufen.

 

Meine Frage waere, hat jemand einen Link welche Laender Quellensteuern auf Anleihen haben, so dass mir so etwas nicht noch einmal passiert? Fuer Dividenden habe ich eine Quelle.

 

Vielen Dank!

 

Nimosus

 

Ich habe heute die vor einem Monat einbehaltenen Quellensteuern, ohne jegliche Initiative meinerseits, zurueckerstattet bekommen. thumbsup.gif

 

Haben die Spanier Langeweile oder was? Die Anleihe hatte ich leider schon verkauft (aus Wut).

 

 

Da gibt's doch diese riesen Übersicht des Bundesamts für Steuern für ... http://www.bzst.de/D...teuer_node.html

 

 

Hat jemand eine spanische Anleihe die in 2012 ausgeschüttet hat ?

 

Ja - Abengoa - schüttet 2 x jährlich aus..

Anträge auf eine Erstattung müssen grundsätzlich gestellt werden. Die Erstattung lasse ich gegen eine kleine Gebühr von den Banken erledigen ( dies geschah einmal gebührenfrei ... wohl ein Versehen der Verwaltung). Zur Zeit ist dafür (bei mir) die comdirect zuständig. Die verfügt über eine entsprechende Vollmacht, so dass mittels einer Clearingstelle die Kouponzahlungen pünktlich ohne E-Quellensteuerabzug erfolgen.

Allerdings kann ich dir nicht sagen, ob dafür eine zentrale Stelle (z.B. die von dir genannte Eurex Clearing) zuständig ist. Falls du Anleihen bei flatex liegen haben solltest, scheidet die Regelung durch die Bank aus. Die machen so etwas nicht ... daher: k.o. für flatex.

Ob es Ausschlussfristen für die Rückholung gibt, ist mir daher auch unbekannt. Gleiches gilt für die Möglichkeit als Privatperson eine Clearingstelle zu beauftragen ... das wäre aber eine beachtliche Dienstleistung. Hier im Board wurde ausführlich die Rückholung der Steuer vom spanischen Finanzamt durch den Steuerpflichtigen selbst beschrieben; ein für mich zu aufwendiges und abenteuerliches Unterfangen.

Welchen Kundenkreis spricht denn z.B. Eurex an? Die lassen sich doch ergooglen.

 

(PS: Eigentlich wollte ich nur wegen eines akuten Anlagenotstands hier vorbei schauen.)

 

Okay, Danke denn jetzt ist -nach langem Studium der Unterlagen - bei mir die Verwirrung komplett.blink.gif Denn Im Link von Asche (Bundeszentralamt für Steuern) steht für Spanien:

 

Zinsen: keine Quellensteuer, wenn der Empfänger seinen Wohnsitz in einem EU-Staat (außer Zypern) hat

 

Das deckt sich mit der Rückzahlung, die @Nimosus erhalten hat. Steht aber im Widerspruch zu der Info von @BenGunn. crying.gif

 

Jemand da, der den Widerspruch aufklären kann?

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odensee

Nochmal meine Anfängerfrage was passiert steuerlich mit Zinsen auf Wertpapiere aus Österreich? Auch nach mehr als 10 Minuten Googlen habe ich es nicht verstanden. Laut http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer.html und dort verlinkter PDF besteuern die Ösis mit "0% / 35%" Was heißt das? Steht die 0% (so verstehe ich den einleitenden Text) dafür, dass ich die teilweise zurückbekomme? Und was muss ich tun dafür? Einfach in der Anlage KAP angeben?

 

(Ich weiß, dass das nichts mit EGGER zu tun hat, aber ich habe das auch nicht hierher verschoben...rolleyes.gif)

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Rubberduck

Nochmal meine Anfängerfrage was passiert steuerlich mit Zinsen auf Wertpapiere aus Österreich?

 

Es werden keine einbehalten. Nur deutsche Steuern, die Dein Broker in Deutschland automatisch abführt.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Anleihen aus AT werden für dt. Anleger mit Inlandsdepot nicht räuberisch-österreichisch quellenbesteuert, stattdessen führt die Depotbank die deutsche Quellensteuer (vulgo AgSt) an unser Gemeinwesen zu unser aller Nutzen ab.

 

Ich hoffe, deine Frage dient nur zur allgemeinen Horizonterweiterung und nicht etwa dazu, eine Investitionsentscheidung bzgl. Egger zu treffen. Die 1% für ein paar Monate gibt's doch völlig schmerzfrei bei kurzlaufendem Festgeld.

 

PS: es gibt sogar einen (verwaisten) Thread im Anleihenforum, der Quellensteuerfragen behandelt. :-*

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odensee

Danke an Rubberduck und Vanity! thumbsup.gif

 

Ich hoffe, deine Frage dient nur zur allgemeinen Horizonterweiterung

Ja.

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wicked

Sehr spannend, die Diskussion hier nachzulesen. So wirklich 100% schlau bin ich trotzdem noch nicht... vor allem, weil mir noch nicht klar ist, auf welcher Grundlage der Quellensteuerabzug eigentlich stattfindet.

 

Die DiBa schreibt mir dazu:

 

die Berechnung der Quellensteuer erfolgt in der Regel nach dem Steuersatz des Ursprungslands. Im Falle Ihres Wertpapiers 8,5 % PETROLEOS D VEN.10/17REGS 02.MN, ISIN USP7807HAK16, ist das Ursprungsland Venezuela und das sehen Sie auch auf unserer Internetseite.

 

Danke für die Info, liebe DiBa. Laut der geposteten Liste des BZSt gilt für Venezuelanische Zinsen eine Quellensteuer von 34%.

 

Gleichzeitig schreibt die DiBa:

 

wir haben gleich nachgeschaut: Die Zinsen Ihrer Anleihe 8,5% Petróleos de Venezuela S.A. DL-Notes 2010(10/15-17), ISIN USP7807HAK16, erhalten Sie ohne Quellensteuerabzug.

 

Das wiederum kann ich dann nur auf die Verwahrstelle ( ISIN US...) zurückführen...

 

Hm!

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Diddi

Aus der Praxis: von allen Venezuela-Bonds wird keine ausländische Quellensteuer einbehalten, das hat aber mit der Verwahrstelle nichts zu tun.

 

Kurze Suche im Bondboard ergab den Hinweis, dass gem. DBA maximal 5 % einbehalten werden dürften bei in Deutschland steuerpflichtigen Personen, darauf wird aber offensichtlich schon lange verzichtet seitens Venezuela.

 

Link zu allen Abkommen:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/staatenbezogene_info.html

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Rubberduck

Hat jemand (aktuelle) Erfahrungen mit Staatsanleihen des Libanon? Der Thread im BB ist mir bekannt.

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avalyn
Am 4/29/2018 um 15:26 schrieb Rubberduck:

Hat jemand (aktuelle) Erfahrungen mit Staatsanleihen des Libanon? Der Thread im BB ist mir bekannt.

Laut Zinsabrechnung DiBa vom 31.1.18 (WKN A0VLX5) kein Einbehalt ausländischer Quellensteuer, voller Abgeltungssteuerabzug.

 

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Rubberduck
vor 11 Stunden schrieb avalyn:

Laut Zinsabrechnung DiBa vom 31.1.18 (WKN A0VLX5) kein Einbehalt ausländischer Quellensteuer, voller Abgeltungssteuerabzug.

 

DANKE!

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