Zum Inhalt springen
TriKe

Rechtschutzversicherung vor Berufsunfähigkeitsversicherung

Empfohlene Beiträge

TriKe

Guten Tag,

 

ich habe kürzlich mein Studium beendet und steige nun als Angestellter Ingenieur in die Arbeitswelt ein. In diesem Sinne beschäftige ich mich auch mit Versicherungen. Mit einem Kind empfehlen sich für mich wohl mindestens eine BUV sowie eine Risikolebensversicherung.

 

Bei Finanztip wird empfohlen, 3 Monate vor Abschluss der BUV eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen - um im Falle von Unstimmigkeiten einen Rechtsstreit finanziell stemmen zu können.

 

 

Nun möchte ich Verträge bei möglichst wenigen Versicherungen haben und denke über einen Abschluss der Versicherungen bei der HUK nach. Muss ich dann auch die 3 Monate zwischen den Vertragsabschlüssen einhalten, die Finanztip vorschlägt? Oder kann ich die Versicherungen zusammen abschließen? Macht es überhaupt Sinn, die Rechtsschutzversicherung auch bei der HUK abzuschließen? Da würden die sich ja fast ins eigene Bein schießen, wenn die gegen meine potentielle Berufsunfähigkeit vorgehen wollten und gleichzeitig meinen Anwalt bezahlen.

 

Vielen Dank im Voraus, auch für weitere Tipps zu dem Thema :)

 

Gruß

 

Trike

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe

Guten Tag,

 

ich habe kürzlich mein Studium beendet und steige nun als Angestellter Ingenieur in die Arbeitswelt ein. In diesem Sinne beschäftige ich mich auch mit Versicherungen. Mit einem Kind empfehlen sich für mich wohl mindestens eine BUV sowie eine Risikolebensversicherung.

 

Bei Finanztip wird empfohlen, 3 Monate vor Abschluss der BUV eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen - um im Falle von Unstimmigkeiten einen Rechtsstreit finanziell stemmen zu können.

 

Ist sicherlich eine gute Idee. Allerdings sollte dein primärer Fokus auf einer saubern Aufarbeitung deiner Gesundheit(shistorie) liegen. Wenn du hier sorgfältig und ehrlich bist, dann wird es da später mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch überhaupt kein Problem geben.

Dafür holst du dir am besten Hilfe von einem auf BU-Versicherungen spezialisierten Versicherungsmakler oder Versicherungsberater. Beide haben Vorteile- und Nachteile.

 

Nun möchte ich Verträge bei möglichst wenigen Versicherungen haben

 

Soweit erstmal verständlich, aber es ist wie bei Online-Bestellungen: du kaufst ja auch nicht alles beim gleichen Händler, wenn der eigentlich gar nicht wirklich das passende Produkt hat und/oder es woanders wesentlich günstiger ist oder?

 

und denke über einen Abschluss der Versicherungen bei der HUK nach. Muss ich dann auch die 3 Monate zwischen den Vertragsabschlüssen einhalten, die Finanztip vorschlägt?

 

Bei den 3 Monaten geht es darum, dass die Versicherung nicht für Schäden zählt, deren Ursache innerhalb der ersten 3 Monate liegt - umgangssprachlich. Es gibt hier Unterschied, wie die umgangssprachliche "Ursache" von der Versicherung definiert wird. Manche Versicherungen verzichten auch nach 5 Jahren auf diese Klausel, manche haben sogar geringere oder gar keine Fristen. (mWn fast nur bei Aktionen und/oder Gruppenversicherungen)

 

Ich bin kein BU Profi, aber HUK ist mWn definitiv kein Premium-BU Versicherer. Es gibt mehr als nur den Beitrag.

EIne BU ist in vielen Fällen eine lebenslange Entscheidung, die oft später auch nicht mehr korrigierbar ist, z.B. wegen eingetretener Verschlechterung der Gesundheit. Darum solltest du bei der BU durch ein wenig mehr Zeit/Geld für die richtige BU investieren.

Bei der Rechtsschutzversicherung sieht das anders aus - die kannst du auch später vergleichsweise problemlos wechseln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Mit einem Kind empfehlen sich für mich wohl mindestens eine BUV sowie eine Risikolebensversicherung.

 

Ich halte beides für eine gute Idee.

 

Nun möchte ich Verträge bei möglichst wenigen Versicherungen haben und denke über einen Abschluss der Versicherungen bei der HUK nach.

 

Lies hier https://www.wertpapier-forum.de/topic/49202-dvag-bu-und-riester/?do=findComment&comment=1027572 den letzten Abschnitt und ersetze DVAG durch HUK. Willst du ernsthaft eine solch wichtige Versicherung NICHT von den Vertragsinhalten abhängig machen sondern davon, dass du alles bei einer Versicherungsgesellschaft haben willst?

 

Bei Finanztip wird empfohlen, 3 Monate vor Abschluss der BUV eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen - um im Falle von Unstimmigkeiten einen Rechtsstreit finanziell stemmen zu können.

 

Ich hol schon mal Popcorn B-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TriKe
· bearbeitet von TriKe

Lies hier http://www.wertpapie...ost__p__1027572 den letzten Abschnitt und ersetze DVAG durch HUK. Willst du ernsthaft eine solch wichtige Versicherung NICHT von den Vertragsinhalten abhängig machen sondern davon, dass du alles bei einer Versicherungsgesellschaft haben willst?

 

 

Ich bin sehr leicht von etwas anderem zu überzeugen, wenn es gute Gründe dafür gibt ;) Wobei es jetzt nicht die HUK sein MUSS. Letztlich kann ich die anderen Versicherungen ja auch bei anderen Anbietern abschließen, wenn das PLV stimmt.

 

Betreffend der Vertragsinhalte sage ich es mal so:

 

Ich hatte Gespräche mit einem Versicherungsvertreter von der Debeka (weil ich da privat versichert bin/war) sowie von der HUK. Beide erzählen mir von ihrer Versicherung das gleiche (fast im Wortlaut betreffend abstrakte Verweisung, freie Arztwahl etc.). Unterschied:

 

* BU-Rente Debeka: 1000 €; HUK 1500 €

* Beitrag Debeka: >60 €; HUK ca. 35 € (inkl. einer geringen Risikolebensversicherung, geht bei der HUK nur als Kombi)

 

 

Wenn ich zumindest die beiden Angebote in meiner derzeitigen Naivität vergleiche, fällt die Wahl schnell auf die HUK (die in Tests ja auch nicht schlecht abschneidet). Lohnt sich der Gang zu einem Honorarberater wohl wirklich? Weil meine berufliche Situation ist nun nicht besonders kompliziert oder von hohen Gefahren gekennzeichnet. /Edit: Ich sehe gerade, die Verbraucherzentrale Aachen bietet auch Beratungen hinsichtlich Versicherungen: 40 €/30 Minuten. Das werde ich wohl mal in Anspruch nehmen.

 

Auch wenn ich in folgenden Beiträgen gerne weiter darüber diskutiere, komme ich noch mal auf meine Ausgangsfrage zurück: Sollte ich schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen und dann nach 3 Monaten erst eine BU?

 

BTW: Popcorn wegen meinem Verweis auf Finanztip oder generell wegen einer RSV? Guten Appetit ;)

 

Grüße

Trike

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee

Ich hatte Gespräche mit einem Versicherungsvertreter von der Debeka (weil ich da privat versichert bin/war) sowie von der HUK. Beide erzählen mir von ihrer Versicherung das gleiche (fast im Wortlaut betreffend abstrakte Verweisung, freie Arztwahl etc.). Unterschied:

 

Das markierte spricht doch für sich. Glaubst du ernsthaft, ein Audi-Verkäufer nennt dir die Nachteile eines A8 im Vergleich zum 7er BMW? Ich meine, es geht um eine Versicherung, in die du Jahr für Jahr einen größeren dreistelligen Betrag einzahlst und die im Falle der BU dann bitte auch tatsächlich zahlen soll.

 

Was glaubst du, verlierst du durch einen neutralen Makler? Geld? Zeit? Ehre?

 

Wenn ich zumindest die beiden Angebote in meiner derzeitigen Naivität vergleiche, fällt die Wahl schnell auf die HUK (die in Tests ja auch nicht schlecht abschneidet). Lohnt sich der Gang zu einem Honorarberater wohl wirklich? Weil meine berufliche Situation ist nun nicht besonders kompliziert oder von hohen Gefahren gekennzeichnet.

 

Ich habe keine BU-Versicherung. Hatte mir das überlegt, vor mir her geschoben, und dann, fast von einem Tag auf den anderen, konnte ich keine mehr abschließen. "Schlagartig" wurde mir bewusst, welches Risiko ich versäumt habe abzusichern. Zum Glück hat sich gesundheitlich alles zum Guten entwickelt, aber eine BU hätte ich auf längere Zeit nicht bekommen können aufgrund der Vorerkrankung.Jetzt, ein paar Jahre vor der Rente, ist es mir egal. Meinen erwachsenen "Kindern" liege ich aber in den Ohren damit. Und rate ihnen, zu einem Makler zu gehen. Letztlich wirst du es selbst entscheiden.

 

Auch wenn ich in folgenden Beiträgen gerne weiter darüber diskutiere, komme ich noch mal auf meine Ausgangsfrage zurück: Sollte ich schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen und dann nach 3 Monaten erst eine BU?

 

Eine Rechtsschutzversicherung kostet jetzt nicht die Welt, wenn du dich damit sicherer fühlst, schließ eine ab. Achte aber darauf, dass du für das, was du erwartest, auch versichert bist. Dann lässt du dir die 3 Monate Zeit (in der durchaus begründeten Hoffnung, dass dein Gesundheitszustand sich nicht verschlechtert) und kümmerst dich dann um die BU. Ob das sinnvoll ist, kann ich aber nicht beurteilen.

 

BTW: Popcorn wegen meinem Verweis auf Finanztip oder generell wegen einer RSV? Guten Appetit ;)

 

Die Kombi von Finanztip und "Rechtschutzversicherung vor BU" löste meinen Appetit auf Popcorn aus. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Finanztip = Journalisten = lol

 

Den Komplex Vorvertraglichkeit löst man durch entsprechend saubere Aufbereitung, eine Rechtsschutz hilft hier wenig. Einstiegsverschuldensgrad des Versicherers beim Vorwurf vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen ist Vorsatz. Was leistet die Rechtsschutz, wenn der Versicherer damit Recht behält? Richtig, nichts ...

 

Der Großteil der möglichen rechtlichen Streitigkeiten hinsichtlich VVA resultiert aus eigener Dummheit, bspw. wenn man sich Werbegesabbel von 2 Ausschließlichkeitsvertretern anhört.

 

Anders sieht das beim generellen Durchsetzen eines Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente aus. Ich wäre fast versucht zu sagen, hier schadet eine Rechtsschutz nicht. Das stimmt wortwörtlich auch, in der Praxis ist es eine glatt Lüge. Dazu ein kleiner Exkurs in diese ominöse Versicherungswelt.

 

Berufsunfähig bin ich dann, wenn ich dem Versicherer anhand seiner Versicherungsbedingungen nachgewiesen habe, dass ich bedingungsgemäß berufsunfähig bin. Hier muss man der HUK zu Gute halten, dass es bei denen auch klappt, wenn ich in Folge der Explosion eines Atomkraftwerks berufsunfähig werde, ansonsten sieht es reichlich dünn im Bedingungswerk aus.

 

Neben den greifbaren Regelungen (bspw. Verweisungsmöglichkeiten ... beide haben abstrakte Verweisungen mind. durch die Hintertür, bspw. Ausscheiden aus dem Berufsleben) geht es bei den Rechtsstreitigkeiten insbesondere um medizinische Belange, sprich den medizinischen Nachweis der Berufsunfähigkeit. Den Nachweis wird ein auf Leistungsfälle versierter Versicherungsberater (davon gibt es nur eine Hand voll ...) mit einem professionellen Leistungsantrag führen können.

 

Hat man den Leistungsantrag versiebt, läuft es auf die Rechtsschutz raus ... aber die kann nicht heilen, den Fehler habe ich vorher gemacht.

 

Den Versicherungsberater übernimmt wiederum keine Rechtsschutz, ist absurd, zumal ein Versicherungsberater nach der gleichen Gebührenordnung abrechnet ... aber so ist es nun mal.

 

Eine Rechtsschutz im Zuge BU kommt insbesondere nur dann zum Tragen, wenn ich irgendwo zuvor einen Fehler gemacht habe. Im Land der Gartenzäune und Gartenzwerge hat man es ja aber nicht so mit dem Eingestehen eigener Fehler. Abgesehen davon, für Streitigkeiten im Zuge der Leistungsanträge abgesehen von VVA brauche ich eine Rechtsschutz nicht schon vor BU Abschluss haben ... :-

 

Womit wir beim letzten Punkt wären, damit du auch etwas für dich mitnehmen kannst. Rechtliche Schritte sind absolute ultima ratio im Umgang mit den Versichereren und einem Schuss ins eigene Bein häufig gleich zu setzen.

 

Die Versicherer haben eine gut- und ohnehin bezahlte Rechtsabsteilung. Sie haben Zeit. Auch ein paar Jahrzehnte. Du ggf. nicht. Agierst du mit Rechtsbeistand, verlässt du die konstruktive Ebene des Sachbearbeiters und kommunizierst nur noch mit der Rechtsabsteilung des Versicherers. Also mit Menschen, die in ihrer gesamten Ausbildung lediglich gelernt haben und darauf geschult wurden, anderen etwas zu verbieten, anstelle von Lösungsfindung. Viel Erfolg.

 

---

 

Aber letzten Endes muss man ja immer wieder feststellen, dass all solche Dinge immer wie die Faust aufs Auge passen. Falsches Bedingungswerk am Anfang gewählt (war halt billig), bei den VVA geschlampt (muss ich das echt jetzt angeben?), den Leistungsantrag zwischen Tür und Angel gestelllt (das war so viel Papier), paar Jahre entürstet prozessiert (mein Recht, ich muss das durchsetzen) und keine Kohle bekommen (Versicherer = Abzocker) und dann bei Sat 1 oder RTL auf der Couch über "meine Versicherung zahlt nicht" jammern.

 

Kann man machen, muss man nicht machen.

 

---

 

Und nur um Missverständnisse zu vermeiden. Es spricht absolut nichts gegen eine Rechtsschutzversicherung. Wer es sich leisten kann und Bock drauf hat, bitteschön ...

 

Es spricht aber verdammt viel dagegen, welche Intention fast immer hinter den Abschlüssen dieser Police steckt und welche Aufgabe diesen Policen in der Praxis zugeordnet wird.

 

---

 

Die Kombi von Finanztip und "Rechtschutzversicherung vor BU" löste meinen Appetit auf Popcorn aus. ;)

 

Erwartungen erfüllt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TriKe

Danke für die ausführlichen Erläuterungen! Dann mache ich mir über eine RSV erstmal keine Gedanken sondern investiere das dort gesparte Geld zunächst einmal in eine Beratung. Ich werde kommende Woche einen Termin bei der Verbraucherzentrale Aachen machen und den Versicherungsschutz für mich und meine kleine Familie abklären.

 

 

Schöne Grüße

 

TriKe

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Teil uns mit, wenn etwas anderes rausgekommen ist, als eine Preisliste sortiert nach Nettolistenpreisen, mit den oberen 3 farblich per Textmarker markiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TriKe

Steht das bei einer Beratung über die Verbraucherzentrale zu befürchten? Welche Berater bieten sich sonst an?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ist der übliche Gang der Dinge, es mag Ausnahmen geben. Wenn ich allerdings reine Beratung ohne jedwede Vermittlungsmöglichkeit will, dann nicht zu Telefonsextarifen und zumindest auf Basis einer Beraterkonstruktion, bei welcher der Berater auch für das haftet, was er erzählt. Bleibt der spezialisierte Versicherungsberater, ob es hier Sinn macht ... anderes Thema.

 

Oder anders formuliert: Wenn du eine Bestätigung suchst, ob eine RLV oder eine BU für dich sinnvoll wären, dann kannst du dir das, was du ja quasi auch si schon weisst auch gg. Honorar bestätigen lassen.

 

Wenn du dann auch für die jeweiligen Themen am Ende die entsprechend bedarfsgerechte Police haben willst, würde ich den Ansatz überdenken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Anders formuliert: Die Damen und Herren der Verbraucherzentrale haben meist nicht sonderlich viel Ahnung und haften nicht für die Ratschläge die sie erteilen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TriKe

Die Beratung zu Versicherungsfragen bei der VZ übernimmt Herr Norbert Roemers, der als Honorarberater für die VZ tätig ist und eine eigene Kanzlei als Versicherungsberater hat: http://www.kanzlei-roemers.de

 

Ich denke, die Gesprächsergebnisse werden schon etwas mehr als nur eine reine Preisliste sein. Ich nehme das Angebot in Anspruch und präsentiere die Ergebnisse gerne hier.

 

 

Schöne Grüße

Trike

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ja, wie konnte ich nur so geringschätzen und es Preisliste nennen. Das heißt natürlich "Marktanalyse zur Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente" ... http://www.kanzlei-roemers.de/beispiele.html

 

:rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Anders formuliert: Die Damen und Herren der Verbraucherzentrale haben meist nicht sonderlich viel Ahnung und haften nicht für die Ratschläge die sie erteilen!

 

Den hab ich übersehen. Das (erster Teil) will ich so nicht gesagt haben. Mir fallen auf Anhieb zwei durchaus "große" Namen ein, die eine bestimmte Zeit für Verbraucherzentralen gearbeitet haben. Und nein, ich glaube nicht, dass die zu ihrer Zeit fachlich nennenswert schlechter waren als heute.

 

Das Problem ist viel trivialer.

 

Was soll denn in 30 - 40 min rauskommen? Sorry, da kann nichts außer einer Preisliste oder eben "Marktanalyse zur Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente" rauskommen, geht einfach nicht. Wenn BU knackig läuft und nichts an gesundheitlichen Problemen zu klären ist, kann man in Folge von 6-7-8 Arbeitsstunden eine ordentliche Beratungsleistung erbringen, an deren Ende dann der Kunde seine gewünschte BU hat.

 

In 30-40 Minuten kann man nen Fragebogen zur Gesundheitsproblematik mal grundsätzlich durchsprechen, oder eben ne Preisliste ausdrucken, Ende der Storie.

 

---

 

Verbraucherzentralen richten ihr Angebot an die ganze Marktbreite an "Kunden", von extrem dumm (80 %) über sehr dumm bis dumm (weitere 10 %) und theoretisch auch an den regulär nicht aber dann eben hier benachteiligten Rest. Beratungsinhalte mitteln das, was der durchschnittliche Beratungssuchende bei der VBZ so verdauen kann, da sind 30 min schon doppelt so viel, wie an Aufmerksamkeitsspanne im Schnitt gegeben ist.

 

Insofern sind die Möglichkeiten dann doch limitiert, selbst wenn man könnte und wollte. Die "Schuld" liegt dann doch eher nicht allein bei den VBZ ... bei den selbsternannten Verbraucherschützern mit klar erkennbaren finanziellen Interessen (finanztip, finanztest, BdV usw. usf.) sieht das anders aus. Die sagen oder schreiben natürlich das, was zu dem zu Grunde liegenden Vergütungsmodell passt ...

 

---

 

Ich kenne das VBZ Problem aus der Praxis nur zu gut. In 7 von 10 Fällen ist es eine solche Preisliste mit Textmarker, in 3 von 10 Fällen meint der Kunde "xyz ist das Beste für mich, ich war bei der VBZ abc". Darauf kann man in 3 Varianten antworten ...

 

a - dann mach es doch, aber nicht bei mir

b - Dem Kunden geben was er begehrt und den Kunden unterschreiben lassen: Ich bestätige zur Kenntnis genommen zu haben, dass ein Versicherungsmakler für Beratungsfehler persönlich haftet. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass eine Verbraucherzentrale in keinem Fall haftet. Ich entscheide mich entgegen dem Rat des Maklers für den Vorschlag der Verbraucherzentrale und stelle den Makler von der Haftung frei.

c - gescheite Arbeit machen

 

---

 

icc: Ich glaube nicht, dass man in allen Sparten und allen den Sparten angehörigen Produkten einen realen Marktüberblick (nein, ich meine nicht Vergleichsrechner) und entsprechende Kompetenz haben kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Ich erlaube mir einmal, der Faulheit zu frönen:

Da lässt sich trefflich streiten...um noch einmal ein oft diskutiertes Beispiel aufzugreifen:Rechtsschutz bei BU,ja oder nein...klipp und klar:Es sollte unterschieden werden,ob es um VVA geht oder um einen Streit,ob bspw. der Leistungsauslöser (BU-Grad) erreicht ist oder nicht.Auch bei einer vorsätzlichen VVA bei BU-Antragsstellung ist der RS-Versicherer noch lange nicht von der Leistung frei.Das wäre nur dann der Fall,wenn der Antragsteller bereits bei Antragstellung davon ausgehen musste,dass ein Leistungsfall eintreten wird.Es reicht nicht,wenn eine VVA zu einer Anfechtung/einem Rücktritt wegen Arglist/Vorsatz führt.Für eine Nichtleistung des RS-Versicherers werden hier sehr hohe Hürden gelegt.Geht es darum,ob der VN mit dem VR streitet,ob bedingungsgemäße BU vorliegt oder nicht,wäre der RS-Versicherer eigentlich grundsätzlich zur Leistung verpflichtet.Das soll keinesfalls als Blankoscheck verstanden werden.Es geht ja nicht primär darum,einen Rechtstreit mit einem BU-Versicherer mit RS-Deckung führen zu können,sondern Leistungen aus der BU zu erhalten.Und wenn der BU-Versicherer seine Leistungsfreiheit vor Gericht begründen kann,bringt mir auch der beste RS-Versicherer nichts mehr.

Mein persönliches Fazit:RS ja,aber in Maßen.Es braucht längst nicht immer alle Bausteine,und ein hoher SB ist allein schon zur Disziplinierung immer sinnvoll.Irgendwann wird auch der kulanteste RS-Versicherer den Vertrag kündigen,wenn ich wegen jedem Furz und Feuerstein Leistungen beantrage.Passiert das vor einem wirklich ernsten und potentiell kostenintensiven Rechtsstreit (wie einer BU-Leistungsklage):Dumm gelaufen.

Daher auch das gebetsmühlenartig wiederholte Mantra:BU-Antrag sorgfältig angehen und einen möglichst leistungsstarken und preiswerten Versicherer auswählen,dann minimiert man die Wahrscheinlichkeit,den Rechtschutz überhaupt beanspruchen zu müssen.

 

Alles in Allem ein Thema,wo es wohl immer konträre Meinungen geben wird.Wenn der Verbraucher dafür sensibilisiert wird,dass ein korrekt ausgefüllter Antrag (sowohl auf Versicherungsschutz als auch auf Leistungen) eine Leistungswahrscheinlichkeit drastisch erhöht,ist schon viel gewonnen und das Thema "Rechtschutz vor BU" reduziert sich eher auf den Bereich,ob bedingungsgemäße BU vorliegt oder nicht und ob der Versicherer an dieser Stelle rumzickt.

 

Und noch ein kleines Edit zur VVA und Deckung durch die RSV (auch wenn im Falles des TO nicht wirklich relevant,da ja wenn dann beide Versicherungen zeitnah abgeschlossen werden):Es gibt durchaus ein denkbares Szenario,dass auch bei einer vorsätzlichen VVA die RSV zur Deckung verpflichtet wäre.Und zwar dann,wenn im Prinzip 2 Leistungsfälle aufeinander treffen:Die VVA bei Antragstellung und die Ablehnung des Versicherers wegen der VVA.Liegt die VVA länger als ein Jahr vor Antragstellung der RSV,wird diese nicht mehr berücksichtigt.Maßgeblich ist dann der 2. Fall,die Ablehnung durch den Versicherer.Dafür wiederum bestünde grundsätzlich Deckung durch die RSV.

Beispielhaft die Formulierung der Auxilia:

Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich,ist der erste entscheidend,wobei jedoch

jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt,der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen

Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt,beendet ist.

 

Den einen zielführenden / allgemeingültigen Stein des Weisen gibt es für mein Empfinden an dieser Stelle nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TriKe

Ich schreibe mal zum Stand der Dinge: Derzeit sieht es so aus, als ob ich für eine deutsche BUV einen Erstwohnsitz in Deutschland brauche. Eine BUV kann ich zwar auch in Belgien abschließen - aber nach belgischem Arbeitsrecht, wozu ich noch Informationen eines Maklers vor Ort bekomme. Bei der Debeka läuft derzeit dennoch ein Probeantrag - aus irgendeinem Grund dürfen die mich trotz meines Wohnsitzes versichern?!? Vielleicht, weil ich dort schon zeitlebens privat versichert bin/war?

 

Evtl. bliebe mir also möglicherweise nur die BU der Debeka, wobei es offenkundig bessere Angebote am Markt gibt.

 

Bei der Debeka habe ich auch noch eine reguläre Unfallversicherung, die mir ~ 1500 € Rente zahlt bei einem Invaliditätsgrad > 50% in Folge eines Unfalls. In den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind Unfälle in Folge meiner Vorerkrankung. Diese Unfallversicherung ist derzeit ca. halb so teuer wie das Angebot/der Probeantrag für die BU (noch ohne evtl. Risikozuschlag wegen Vorerkrankung). Zwar deckt die Unfallversicherung Erkankungen nicht ab, aber immerhin, dem Namen nach, Unfälle.

 

Mit drin:

  • Krankenhaustagegeld bis zu drei Jahre wenn KKH-Aufenthalt in Unfallfolge
  • Einmalige Zahlungen bei Teil- oder Vollinvalidität in Unfallfolge
  • Leistungen im Todesfall als Unfallfolge (gleichzusetzen mit einer Risikolebensversicherung? Oder zahlt eine Risikoleben auch bei Tod in Folge einer Erkrankung?)

Ein Passus in den (aktuellen) Bedingungen der UV (Leistungsausschluss) (-> https://www.debeka.de/service/bedingungen/Unfallversicherung/Private_Unfallversicherung/BUV2.pdf ):

 

"5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht."

 

Der Begriff (Straßen-) Verkehr taucht nirgendwo in den Bedingungen auf (weder im Versicherungsumfang noch in den Leistungsausschlüssen). Ist Verkehr dann bei "Straftat" inkludiert? Bsp.: (Absichtliches oder unabsichtliches) Überfahren einer roten Ampel, .

 

 

Wären diese Bedingungen im Zweifelsfall ein "Ersatz" für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn diese aufgrund meines Wohnsitzlandes nicht in Frage kommt? Kann ich die mit anderen Versicherungen sinnvoll ergänzen, sodass ich auch im Falle einer Berufsunfähigkeit in Folge einer Erkankung (auch in jungen Jahren) dennoch die Versorgungslücke schließen und fürs Alter vorsorgen kann?

 

 

Schöne Grüße

 

Trike

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Lebensversicherung (BU = Leben) nicht ohne Weiteres möglich, wenn der Hauptwohnsitz dauerhaft außerhalb Deutschlands liegt. Was nicht zeitgleich unmöglich meint, abhängig vom Einzelfall ist und ggf. mit dem Versicherer geklärt werden müsste.

 

Es würde mich nicht wundern, wenn die Debeka gar nicht verstanden hätte, dass der Hauptwohnsitz nun dauerhaft außerhalb Deutschlands ist. In früheren Debeka Bedingungen erlosch der Versicherungsschutz ohnehin bei Auslandsaufenthalten 6 Monate + ... , bei meinen Koblenzer Nachbarn wundert mich gar nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

"Die" dürfen das grundsätzlich, wenn "sie" das wollen. Du wirst dich allerdings darauf einstellen müssen, dass ärztliche Untersuchungen, die zur Klärung des Versicherungsfalles nötig werden, auf Verlangen des Versicherers in Deutschland durchgeführt werden müssen. Das ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal der Debeka. Allerdings wirst du die Kosten für Reise und Unterbringung selbst bezahlen müssen, das würden andere Versicherer wiederum übernehmen. Sei es drum.

 

Unfallversicherung bzw. Unfallrente ist allenfalls ein Notnagel bzw. eine Ergänzung höherwertiger Absicherungen. Der Markt ist groß und ständig in Bewegung (Dread Disease, Krankentagegeld, EU, Pflegezusatz, sog. "Multi-Renten", Grundfähigkeitsversicherungen...). Eine Unfallversicherung möchtest du aber ebenfalls nicht bei der Debeka haben, Unfallrente schon einmal gar nicht.

 

Der Unterschied zwischen Unfallversicherung / Risikoleben: Die Unfallversichetung zahlt nur, wenn ein bedingungsseitig versichertes Unfallereignis zum Tod führt, Risikoleben auch darüber hinaus (etwaige Ausschlusstatbestände einmal außen vor). Das wäre aber schon wieder ein neues Faß.

 

Zu dem zitierten Ausschluss: Ich weiß nicht, warum du dich an diesem Punkt so festbeißt...Aber: Nein, ist nicht versichert, wenn dir ein Vorsatz nachgewiesen wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Naja, die Annahmerichtlinien sind marktbreit fast die Gleichen. EU Bürger brauchen "einen" Wohnsitz in Deutschland. Wobei ab und zu aus Wohnsitz auch mal Postfach oä. wird. Dürfen ist nicht das Problem, richtig, wollen aber schon und manche lassen sich den goodwill dann auch noch schön extra bezahlen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Moin,

 

auch im Zeitalter eines vermeintlich geeinten Europas wirst Du da ein wenig in die Trick-Kiste greifen müssen, um eine BU bei einem vernünftigen deutschen Versicherer zu bekommen:

- deutsche Bankverbindung

- deutsche Post- Zustelladresse

 

sind hier meist als Minimum zu nennen. (normalerweise)

 

 

Viel Spass und Erfolg!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TriKe
· bearbeitet von TriKe

Wie sieht es denn mit der Berufsunfähigkeitsschutz als Direktversicherung aus? Siehe AL: https://www.alte-lei...keitsschutz.htm

 

Vertragspartner ist das Unternehmen, Versicherung kann mitgenommen werden entweder a) zu einem anderen Arbeitgeber oder b) privat weiter geführt werden. Vorteil auch: Wird vom Bruttogehalt gezahlt -> Man spart Steuern.

 

 

Wäre sowas für mich geeignet (wenn das Unternehmen mitspielt)? Kann man auch in dieser Variante so Spielereien mit Sparbaustein machen?

 

 

/Edit: Um auf Peter W. Beitrag kurz zu Antworten:

 

* Deutsche BV habe ich.

* Adresse bspw. die meiner Eltern. Da steht sogar am Klingelschild noch mein Name-

 

 

Gruß

Trike

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Wenn du unbedingt die nächste Baustelle aufmachen möchtest...Verrate mir mal, wie du deinen Bedarf im Leistungsfall aufgrund der Besteuerung im Leistungsfall und der nicht planbaren Verbeitragung mit Sozialversicherungsbeiträgen möglichst exakt kalkulieren möchtest. Für den Anfang.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZfT
· bearbeitet von ZfT

Wie sieht es denn mit der Berufsunfähigkeitsschutz als Direktversicherung aus? Siehe AL: https://www.alte-lei...keitsschutz.htm

...

Versicherung kann mitgenommen werden entweder a) zu einem anderen Arbeitgeber

...

 

Da solltest Du Dich besser nicht drauf verlassen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...