
Wenn jemand Aktien von einem Unternehmen besitzt, dann ist es so, als würde ihm ein Ziegelstein gehören, aus dem eine Fabrikhalle gebaut ist. Ihm gehört also ein kleiner Teil der Firma.
Als Inhaber der Firma ist man am Gewinn beteiligt. Der Gewinn kann - muss aber nicht - an bestimmten Terminen als Dividende ausgeschüttet werden.
Nicht der Aktienbesitzer, sondern die Bank verwaltet die Aktien. Die Aktie liegt auf einem Aktiendepot - wie Geld auf dem Sparbuch oder Girokonto.
Je mehr Aktien jemand besitzt, desto mehr Stimmrechte hat er auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Es gilt: eine Stimme je Aktie.
Die Aktie bestand früher aus: 1 Mantel + 1 Bogen mit 60 Dividendenscheinen. Mantel = Urkunde, die das Eigentumsrecht bescheinigt ("verbrieft"). Zu lesen ist der Name des Unternehmens und der Nennwert.
Der Dividendenschein ist ein Schein, der früher bei der Gewinnausschüttung vorgelegt werden musste. Bei jedem Dividendentermin wurde ein Dividendenschein abgetrennt und eingelöst.
Der Nennwert der Aktie ist nicht der Aktienwert, sondern nur eine Rechengröße. Mit dem Nennwert wird der Anteil am Unternehmen errechnet.
Mit dem Euro kommen immer mehr Stückaktien = Aktien ohne Nennwert!
Damals wie heute werden Aktien von Banken verwaltet.
Ein kurzer Abstecher zu den verschiedenen Aktienarten:
Stammaktie
Die Stammaktie ist die übliche Aktienart. Sie wird am häufigsten von den Unternehmen heraus gegeben. Der Aktionär hat volles Stimmrecht auf der Hauptversammlung und ist an der Gewinnausschüttung (Dividende) beteiligt. Abkürzung: "St" oder "StA"
Vorzugsaktie
Der Aktionär hat kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Er erhält zum Ausgleich eine Vorzugsdividende, die normalerweise leicht über der Dividende für Stammaktien liegt.Geeignet für Aktionäre, die auf Dividendenrendite setzen.Unternehmen geben Vorzugsaktien aus, um das Stimmrechtsverhältnis auf der Hauptversammlung nicht zu ändern. Abkürzung: "V" oder "VZ" oder "VA".
Inhaberaktie
Der Besitzer oder Inhaber dieser Aktie hat das Recht:
die Aktie jederzeit zu verkaufen.
die Dividende zu erhalten.
an der Hauptversammlung mit Stimmrecht teilzunehmen.Seine Stimmrechtsquote errechnet sich als Quotient des Gesamtnennwerts der gehaltenen Stammaktien zum stimmberechtigten Grundkapital.
Die Inhaberaktie wird am häufigsten an der Börse gehandelt, weil die Übertragung an neue Besitzer schnell und unproblematisch ist. Abkürzung: "Inh."
Namensaktie
Die Namensaktie lautet auf den Namen des Aktionärs.
Nur der Aktionär darf:
die Aktie verkaufen.
die Dividende entgegennehmen.
Die Namensaktie ist die ursprüngliche Form der Aktie und heute eher unüblich. Der Name des Aktionärs wird in ein Aktienbuch eingetragen.
Abkürzung: "NA"
Noch seltener ist die vinkulierte Namensaktie. Diese Aktie darf nur mit Zustimmung des Vorstands verkauft werden. Abkürzung: "vink NA"
Quelle Union Investment

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