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steff123

Turbos in der Steuererklärung

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steff123

Hallo,

ich überlege gerade ein bisschen mit KnockOut-Produkten zu "spielen".

 

Wie ist das eigentlich, wenn ein Turbo ausgeknocked wird, kann ich dann den Verlust in der Steuererklärung geltend machen? Bei klassischen Optionsscheinen geht das ja nicht, wenn der Schein wertlos verfällt.

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xenon1
· bearbeitet von xenon1

Deswegen kaufen viele Emittenten ja zu 0,001 nach ein paar Tagen automatisch zurück !

Somit hast du doch einen Verlust, den du deinen Gewinnen* gegenüberstellen kannst.

 

*Bitte erst Papertrading mit einer Watchliste betreiben.

 

 

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steff123

Danke,

welche Emittenten sind denn das? Bzw. Welche Nicht

 

Was meinst du denn mit Papertrading?

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xenon1
Danke,

welche Emittenten sind denn das?

Was meinst du denn mit Papertrading?

 

a) Bei der Menge an Emis musst du das selber nachlesen im Verkaufs PDF

:-"

 

B) Papertrading ... lieber erstmal üben mit einer Watchliste oder einem virt. Depot.

:thumbsup:

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steff123

Keine Angst, ich weiß schon was ich tue ;) Arbeite ja im Risikomanagement

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steff123

Noch ne Frage zur Sicherheit:

Wenn der Emittent nach dem Verfall nichts überweist, dann kann kann ich den Verlust steuerlicht nicht gegenrechnen?

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cubewall

Also erstmal was ganz wichtiges......du musst die ausgeknockten Turbos verkaufen, um sie steuerlich als Verlust geltend zu machen. Wenn du sie einfach im Depot belässt, werden sie wertlos ausgebucht. Dies gilt dann NICHT als Verlust im steuerlichen Sinn.

Leider musst die Gebühren für den Verkauf auch noch berappen.

 

Gruss

cube

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steff123

Hallo cubewall,

sind Turbos etwa nach dem KnockOut noch handelbar? Bin auf dem Bereich Neuling.

Wenn ja, wie lange? Bis zur Fälligkeit?

 

Habe immer gedacht, sie werden automatisch ein paar Tage nach dem KnockOut ausgebucht.

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cubewall

Ja, sie sind noch handelbar, ansonsten könntest du sie ja nicht verkaufen. Normalerweise noch am auf das KO-Ereignis folgenden Handelstag.

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xenon1

Aha. Also doch zurückkaufen, wenn in den Broschüren steht "nehmen wir zurück".

 

Also auch für Leute aus dem Risikomanagment macht es Sinn

vor dem Totalverlust eine Stopp Loss Order zu setzten.

 

;)

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steff123
Also auch für Leute aus dem Risikomanagment macht es Sinn

vor dem Totalverlust eine Stopp Loss Order zu setzten.

 

Mit der Stop-Loss Order ist ein guter Hinweis. Da wird der Schein wenigstens automatisch ausgebucht. Man sitzt ja doch nicht, den ganzen Tag vorm PC.

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cubewall
Mit der Stop-Loss Order ist ein guter Hinweis. Da wird der Schein wenigstens automatisch ausgebucht. Man sitzt ja doch nicht, den ganzen Tag vorm PC.

 

hm, also wenn du Turbos handelst, die einen derart hohen Hebel haben, daß ein KO möglich ist.......dann solltest du den ganzen Tag vorm PC sitzen........ausser du stehst auf Glückspiele wie Lotto, wo dir dann Abends um 20.00 Uhr die Börsenfee sagt, ob dein Schein noch lebt und evtl im Gewinn ist oder ob du dir dafür nicht mal mehr eine Tasse Kaffee kaufen kannst. Seltsame Einstellung.....kann ich nicht nachvollziehen.

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steff123
Seltsame Einstellung.....kann ich nicht nachvollziehen.

 

Musst du auch nicht.

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desesperado

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xenon1

HSBC Trinkhaus sagt in seinem Erklärungsvideo zu dem Smart Mini Future:

"tritt das Knockout Ereignis ein, so wird der Betrag von 0,001 pro Anteil am 5.ten Bankarbeitstag gutgeschrieben."

 

Ob man da nun wirklich zurückkaufen muss (?) :(

 

http://www.hsbc-tip.de

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steff123

Das scheint von Emittent zu Emittent unterschiedlich zu sein. Bei der Citigroup habe ich das gefunden

 

Erreicht der Basiswert den Strike (Basispreis) eines Turbos, so verfällt dieser wertlos. Die Citigroup kauft ausgeknockte Turbos noch zu einem Restwert in Höhe von 0,001 Euro bis zum ursprünglichen Fälligkeitstag des Produktes außerbörslich zurück.Ein Knock-out kann nur zu den Handelszeiten der jeweiligen Referenzbörse stattfinden. Informationen zu den Knock-out Zeiten finden Sie hier.

 

Lang & Schwartz wiederum bucht die Scheine automatisch gegen 0,001 EUR aus.

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cubewall

Die automatische Ausbuchung (oder hier Gutschrift des Restbetrages durch den Emittent) ist ja genau das, was vermieden werden muss, wenn der Verlust steuerlich geltend gemacht werden soll. Erfolgt kein Verkauf, so hast du auch kein Veräusserungsgeschäft getätigt - somit steht dem Kauf deiner Turbos kein Verkauf gegenüber und diese werden als wertlos aus deinem Depot ausgebucht - mit dem kleinen Nachteil, daß diese Ausbuchung OHNE Veräusserungsgeschäft NICHT als Verlust geltend gemacht werden kann.

 

So ist nun mal die aktuelle Gesetzeslage. Also musst du wohl oder über die Verkaufsgebühren auch noch investieren, damit Vater Staat sich nicht hinterher trotz deiner real erlittenen Verluste auch noch einen Teil Steuern holen will.

 

Wenn ich Zeit habe, suche ich dir/euch auch noch den entsprechenden Gesetzestext raus.

 

Gruss

cube

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