Zum Inhalt springen
Carstyle

Was ist ein Freistellungsantrag!

Empfohlene Beiträge

Carstyle
· bearbeitet von Carstyle

Hallo Zusammen,

 

ich habe mir heute bei meiner Sparkasse ein Depotkonto eröffnen lassen! Soweit alles gut,

hab ich dann einen Freistellungsantrag für Kapitalerträge bekommen! Den soll ich nun ausfüllen...

 

Ich habe vor, 5000 an Wertpapieren zu kaufen!Die Anlage soll bis 2013 auf dem Depot bleiben!

Die Frau bei der Sparkasse fragte mich auch, ob ich ein Bausparvertrag habe! Den habe ich...!

Naja hab dort nicht nachgefragt, deswegen wurmt mich das jetzt!

 

In welcher Beziehung steht das Finanzamt?

 

Freistellung? was bedeutet das genau? einmal 801 und 1,602? Kann ich mir das aussuchen?

 

Das Formular, welches ich mitbekommen habe: hat sie schonmal ein häcken gemacht bei:

Dieser Auftrag gilt ab dem___________ X so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten.

 

 

 

Hoffe mir kann da einer was zu schreiben!

Wäre nett.. wenn Angaben fehlen, schreibe ich nochmal!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Toni

Benutze bitte mal die Suchfunktion, es wurde hier schon eine Menge dazu geschrieben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Elvis77

Für einen Ledigen gilt, das er bis zu 801Euro (Verheiratete 1602) Zinsen und Dividenden Steuerfrei vereinnahmen darf. Damit dir bei Gutschrift nicht sofort die Quellensteuer abgezogen wird, stellt man den Freistellungsantrag.

 

Erwartest du auf einem Konto z.B. 400Euro Zinseinnahmen, stellst du den ANtrag über 400 Euro.

Erwartest du dann von einer anderen Bank noch 400Euro stellst du dort ebenfalls einen ANtrag über 400Euro. Du kannst die 801 Euro frei auf Institute verteilen. Zusammen dürfen sie aber nicht 801 Euro (bzw. 1602Euro) überschreiten.

 

Machst du das nicht, ist auch nichts verloren. Aber dann ziehen sie dir Quellensteuer ab, die du dann über deine nächste Einkommenssteuer zurückholen musst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Carstyle
· bearbeitet von Carstyle

Gilt der Freistellungsauftrag für 1 Jahr? also die 801?

Muss ich also den Zinsgewinn vom Bausparkonto und Depot zusammen rechnen und mehr als 801 dürfen es nicht!? Was wenn ja, wie meinst du das man holt sich die dann vom nächsten EInkommen zurück?

 

Wertpapiere werden mit 6,5 % vierteljährlich verzinst! und bausparkonto 120 monatlich? müsste passen oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Elvis77

Der gilt so lange, bis du was anderes sagst.

Hast du Bausparkonto und Depot bei ein und derselben Bank?

 

Mit zurückholen meine ich, das wenn du deinen Freistellungsantrag nicht stellst, gejht nichts verloren, weil du dir die Quellensteuer dann über deine Einkommenssteuererklärung zurückholen kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Carstyle

Depot und Bausparkonto sind nicht bei der gleichen Bank!

 

Wie wielange ich das sage? Sorry, versteh ich nicht!

habs noch nie gehört!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Elvis77

Na dann must du eben die 801 Euro auf beide Banken aufteilen.

 

Für deine Wertpapiere wirst du wohl erstmal maximal 200Euro brauchen.

Und was du an Zinserträgen bei deinem Bausparvertrag jährlich bekommst, weist du ja selber. Entsprechend solltest du dort auch einen Freistellungsauftrag stellen.

 

Und diese Freistellungsaufträge gelten dann eben so lange, bis du denen was anderes sagst, wenn du den Freistellungsauftrag z.B. mal anpassen willst oder neu auf die Banken verteilen möchtest.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
Und was du an Zinserträgen bei deinem Bausparvertrag jährlich bekommst, weist du ja selber. Entsprechend solltest du dort auch einen Freistellungsauftrag stellen.

Bei Bausparverträgen gibt es unter Umständen keinen Steuerabzug, so dass ein Freistellungsauftrag nicht nötig ist.

§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchstabe b S. 4 Doppelbuchstabe c EStG

http://bundesrecht.juris.de/estg/__43.html

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
|Zero

Link

 

vielleicht hilft des weiter.

ansonsten die freundliche dame (sofern sie freundlich war) mal darüber ausfragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Carstyle

Hallo,

zu meinem Beitrag hätte ich noch eine Frage!

 

Ich habe 1. einen Bausparvertrag 2.Wertpapiere und möchte mir 3. noch ein Tagesgeldkonto eröffnen!

Dann muss der Freistellungsauftrag auf diese 3 aufgeteilt werden?

 

Würde z.B. bei Comdirekt ein Tagesgeldkonto eröffnen oder ist das bei diesem nicht erforderlich?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
Bei Bausparverträgen gibt es unter Umständen keinen Steuerabzug, so dass ein Freistellungsauftrag nicht nötig ist.

§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchstabe b S. 4 Doppelbuchstabe c EStG

http://bundesrecht.juris.de/estg/__43.html

 

Gruß

Sven

Was meinst du mit "unter Umständen keinen Steuerabzug"? Die Zinsen werden versteuert.

 

 

Hallo,

zu meinem Beitrag hätte ich noch eine Frage!

 

Ich habe 1. einen Bausparvertrag 2.Wertpapiere und möchte mir 3. noch ein Tagesgeldkonto eröffnen!

Dann muss der Freistellungsauftrag auf diese 3 aufgeteilt werden?

 

Würde z.B. bei Comdirekt ein Tagesgeldkonto eröffnen oder ist das bei diesem nicht erforderlich?

Wenn es drei Konten/Depots bei drei verschiedenen Banken sind, dann musst du es fuer alle 3 machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
Was meinst du mit "unter Umständen keinen Steuerabzug"? Die Zinsen werden versteuert.
natürlich werden die versteuert. Es wird aber keine Kapitalertragsteuer und Soli einbehalten, so dass die Versteuerung erst in der Einkommensteuererklärung erfolgt (Voraussetzung: man gibt die Zinsen auch an).

 

Mit "unter Umständen meinte ich", dass die Kapitalertragsteuer doch abgezogen wird, wenn man oberhalb der Grenze liegt ab der man Wohnungsbauprämie bezieht - 25.000 EUR zu versteuerndes Einkommen per anno waren das wenn ich mich richtig erinnere.

 

Für den Bausparvertrag ist also kein Freistellungsauftrag einzureichen wenn man Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat.

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stbjs

@Raccon: Zero hat es doch schon verlinkt. Mußt Du nur noch lesen(unter Sonderfälle).

 

@carstyle: Unter Umständen nicht für den Bausparer (siehe oben). Ansonsten rechne aus, was in etwa an Erträgen rauskommt. In der Höhe erteilst Du den Banken einen Freistellungsauftrag, insgesamt nicht über 801 EUR.

Wenn Du eine Steuererklärung abgibst, kannst Du Dir den Aufwand aber auch sparen. Die ZASt wird dann ggf. erstattet(aber erst im Folgejahr).

 

Gruß Jürgen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
natürlich werden die versteuert. Es wird aber keine Kapitalertragsteuer und Soli einbehalten, so dass die Versteuerung erst in der Einkommensteuererklärung erfolgt (Voraussetzung: man gibt die Zinsen auch an).

 

Mit "unter Umständen meinte ich", dass die Kapitalertragsteuer doch abgezogen wird, wenn man oberhalb der Grenze liegt ab der man Wohnungsbauprämie bezieht - 25.000 EUR zu versteuerndes Einkommen per anno waren das wenn ich mich richtig erinnere.

 

Für den Bausparvertrag ist also kein Freistellungsauftrag einzureichen wenn man Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat.

Alles klar, danke. :thumbsup:

 

@Raccon: Zero hat es doch schon verlinkt. Mußt Du nur noch lesen(unter Sonderfälle).

Das Lesen ist kein Problem, nur mit dem Verstehen happert es manchmal. :-"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Carstyle
· bearbeitet von Carstyle

Noch was mir eingefallen:

 

1)Wie wird das den kontrolliert, ob ich denn bei einer Bank Zinsen bekomme?

2)Mein Bausparvertrag wird im 7 Jahr zu 3,8% verzinst... dann kommt das mit der Grenze von 801 nicht mehr hin, was geschieht dann genau? An Vater Staat das muss man nix abgeben?weil mir irgendwie zuviel Zinsen bekommen hat?

 

Kenn mich da gar nich aus, danke für ne rückmeldung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
1)Wie wird das den kontrolliert, ob ich denn bei einer Bank Zinsen bekomme?
das Finanzamt kann die Freistellungsaufträge und zudem die tatsächlich freigestellten Zinsen abfragen. Hast du bei der Bank einen Freistellungsauftrag sieht das Finanzamt auch bis zur Höhe des Freistellungsauftrags auch deine Zinsen. Übersteigen deine Zinsen den bei der Bank eingereichten Freistellungsauftrag sieht das Finanzamt nur, dass der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist und fragt nach was mit den Konten bei der Bank ist.

 

Wurde kein Freistellungsauftrag eingereicht bekommt das Finanzamt nichts davon mit. In den Fällen gehen aber 30 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag von den Zinsen ab. Die werden von der Bank einbehalten. Liegt der eigene Steuersatz somit unter 30 % macht es natürlich Sinn eine Steuererklärung abzugeben und die zuviel gezahlten Steuern wiederzuholen. Liegt er oberhalb von 30 % und gibt man die Zinsen nicht in seiner Steuererklärung an liegt Steuerhinterziehung vor.

 

2)Mein Bausparvertrag wird im 7 Jahr zu 3,8% verzinst... dann kommt das mit der Grenze von 801 nicht mehr hin, was geschieht dann genau? An Vater Staat das muss man nix abgeben?weil mir irgendwie zuviel Zinsen bekommen hat?
Zinsen sind immer einkommensteuerpflichtig. Bei manchen Banken wird bei Zinsgutschrift dieser Satz auch ins Sparbuch eingetragen.

 

Die Frage ist nur, ob die Bank von den Zinsen bereits 30 % KapESt und 5,5 % SolZ einbehalten hat. Wenn ein Freistellungsauftrag besteht macht die Bank das nicht. Übersteigen die Zinsen den Freistellungsauftrag wird von dem übersteigenden Betrag KapESt und SolZ einbehalten.

Bei Bausparverträgen gibt es jedoch eine Besonderheit, die besagt, dass ein Kapitalertragsteuerabzug und ein Solidaritätszuschlagabzug nicht erfolgt, wenn die steuerpflichtige Person Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat. Dies ist dann der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen 25.600 EUR unterschreitet. Sind Kinder vorhanden können vom zu versteuernden Einkommen 5.808 EUR für jedes Kind abgezogen werden. Liegt man also unter der Grenze werden keine Steuern einbehalten. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass man die Zinsen am Ende des Jahres in seiner Steuererklärugn angibt. Macht man dies nicht ist zumindest der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Carstyle

Also hab ich das richtig verstanden, dass wenn ich mehr als 801 Zinsen im Jahr bekomme...

Sagen wir mal 1000, dass 199 Steuern an den Staat gehen?

 

Sind Kinder vorhanden können vom zu versteuernden Einkommen 5.808 EUR für jedes Kind abgezogen werden.

 

 

wie meinst du das mit den Kindern?

 

 

Mfg. Carstyle

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
· bearbeitet von Sven82
Also hab ich das richtig verstanden, dass wenn ich mehr als 801 Zinsen im Jahr bekomme...

Sagen wir mal 1000, dass 199 Steuern an den Staat gehen?

nein, die 199 EUR sind dann deine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen worauf letztlich Steuern zu zahlen sind. Die 199 EUR werden also mit deinem individuellen Steuersatz versteuert. Z.B. 25 % Grenzsteuersatz, dann wären von 199 EUR Kapitaleinkünfte 49,75 EUR Steuern.

 

Sind Kinder vorhanden können vom zu versteuernden Einkommen 5.808 EUR für jedes Kind abgezogen werden.
die Grenze bis zu der man Wohnungsbauprämie bekommt sind 25.900 EUR zu versteuerndes Einkommen. Hat man zum Beispiel 27.000 EUR zvE liegt man drüber, man bekommt keine Wohnungsbauprämie und es werden automatisch Kapitalertragsteuer und Soli von der Bank einbehalten.

Hat man jedoch Kinder, so werden von den 27.000 EUR pro Kind 5.808 EUR abgezogen. Man würde wieder unter den 25.900 EUR zvE liegen und Wohnungsbauprämie bekommen. Die Bank führt keinen Steuerabzug durch. Die Zinseinkünfte müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden.

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
|Zero
· bearbeitet von |Zero

es werden bei zinsen im übrigen keine kest (kapitalertragssteuer) einbehalten und ans finanzamt abgeführt, sondern zast (zinsabschlagssteuer)

 

nein, die 199 EUR sind dann deine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen worauf letztlich Steuern zu zahlen sind. Die 199 EUR werden also mit deinem individuellen Steuersatz versteuert. Z.B. 25 % Grenzsteuersatz, dann wären von 199 EUR Kapitaleinkünfte 49,75 EUR Steuern.

 

die Grenze bis zu der man Wohnungsbauprämie bekommt sind 25.900 EUR zu versteuerndes Einkommen. Hat man zum Beispiel 27.000 EUR zvE liegt man drüber, man bekommt keine Wohnungsbauprämie und es werden automatisch Kapitalertragsteuer und Soli von der Bank einbehalten.

Hat man jedoch Kinder, so werden von den 27.000 EUR pro Kind 5.808 EUR abgezogen. Man würde wieder unter den 25.900 EUR zvE liegen und Wohnungsbauprämie bekommen. Die Bank führt keinen Steuerabzug durch. Die Zinseinkünfte müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden.

 

Gruß

Sven

 

das ist so nicht ganz richtig.

die bank führt erstmal den betrag an steuern ab, der auch letztendlich gezahlt worden ist. also ins diesem fall 199 , da der freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat.

die zinsabschlagssteuer ist jedoch als steuervorauszahlung anzusehen. wird eine einkommenssteuererklärung gemacht, bekommt man die evtl. zuviel gezahlten steuern wieder mit dem steuerbescheid retour.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
es werden bei zinsen im übrigen keine kest (kapitalertragssteuer) einbehalten und ans finanzamt abgeführt, sondern zast (zinsabschlagssteuer)

das ist so nicht ganz richtig.

die bank führt erstmal den betrag an steuern ab, der auch letztendlich gezahlt worden ist. also ins diesem fall 199 €, da der freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat.

Die 199 gehoeren zu den gezahlten Zinsen, es ist nicht der Steueranteil.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

@ |Zero

 

es werden bei zinsen im übrigen keine kest (kapitalertragssteuer) einbehalten und ans finanzamt abgeführt, sondern zast (zinsabschlagssteuer)
es gibt keine Zinsabschlagsteuer oder hast du schon einmal ein Zinsabschlagsteuergesetz gesehen. Es gibt einzig und alleine Kapitalertragsteuer. Die Bezeichnung Zinsabschlagsteuer ist aus dem Volksmund entstanden für die Kapitalertragsteuer. Es gibt sie aber nicht.

 

das ist so nicht ganz richtig.

die bank führt erstmal den betrag an steuern ab, der auch letztendlich gezahlt worden ist. also ins diesem fall 199 , da der freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat.

Es geht hier um einen Bausparvertrag. Da wird vom Steuerabzug Abstand genommen:

 

§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchstabe b S. 4 Doppelbuchstabe c EStG

http://bundesrecht.juris.de/estg/__43.html

 

Also wird kein Steuerabzug durchgeführt wenn man Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat.

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stbjs
es gibt keine Zinsabschlagsteuer oder hast du schon einmal ein Zinsabschlagsteuergesetz gesehen. Es gibt einzig und alleine Kapitalertragsteuer. Die Bezeichnung Zinsabschlagsteuer ist aus dem Volksmund entstanden für die Kapitalertragsteuer. Es gibt sie aber nicht.

Ganz so würde ich das nicht sehen. Selbst die Finanzverwaltung unterscheidet in ihren amtlichen Formularen zwischen KESt und Zinsabschlag(es gibt eigene Spalten im Formular KAP). Auch wenn das Gesetz es nicht unbedingt hergibt. Im Sprachgebrauch ist die ZASt für Zinsen gebräuchlich (auch bei Banken), bei Dividenden z. B. wird dagegen die KESt einbehalten.

In der Praxis spricht man tatsächlich eher von ZASt im Zusammenhang mit Zinsen. Ein Kapitalertragsteuergesetz gibt es übrigens auch nicht.

 

Gruß Jürgen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

ich weiß, dies wird aber nur deshalb gemacht weil der Volksmund mit diesen Ausdrücken mehr anfangen kann.

 

Das Gesetz kennt den Begriff "Zinsabschlagsteuer" nicht. Wir haben während des Studiums gleich einen drauf bekommen wenn wir das Wort "Zinsabschlagsteuer" in den Mund genommen haben. In den §§ 43 ff EStG findet man nämlich nur "Kapitalertragsteuer".

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
|Zero

hehe beim studium bekommt man eins auf den deckel und während der bankausbildung bekommt man kest und zast eingetrichtert, find ich nun doch recht krass :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Carstyle
· bearbeitet von Carstyle

Ne Frage noch zum Baussparvertrag! Die Sparkassenfrau hätte doch wissen müssen, dass ich auf den Bausparvertrag keinen Freistellungsauftrag benötige, hätte sie den gefragt...dann hätt ich ihr gesagt, dasss ich Wohnungsbauprämie bekomme und somit dies nicht benötige!

Immerhin ist doch klar, dasss man als Azubi nicht mehr als die festgelegte Grenze verdiene!

 

 

Liegt da eigentlich einen Sinn? Wohnungsbauprämie = kein freistellungsantrag?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...