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Tenzing Norgay

Ausführungsdatum Fondsverkauf

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Tenzing Norgay

Ich ärgere mich über die Fondsservicebank, weil Fondskäufe/-verkäufe an die Fondsgesellschaft verzögert durchgeführt wurden - zum Kundennachteil. Ablauf des aktuellen Falls:

 

- Verkaufsorder aufgegeben nachmittags am 12.9.

- Am 14.9. morgens früh war der Verkauf noch im Orderbuch zu finden. Angaben dort: "Verkaufsorder vom 12.9., Ausführungsdatum 13.9."

- Der Fonds fiel dann am 14.9. um ca. 1,5%.

- Heute schau ich wieder ins Depot. Siehe da: Verkauf ausgeführt am 14.9.!

 

Dieser verzögerte Verkauf hat zu einem signifikanten Verlust geführt. Gibt es einen rechtlichen Anspruch für den Kunden, dass der Verkauf eines Fonds zum Kurs des Folgetages der Verkaufsorder ausgeführt wird?

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Larry.Livingston
· bearbeitet von zz-80

Hilfreich wäre es hier zu wissen um welchen Fonds es sich handelt, da nicht alle Fonds Forwardpricing haben.

 

Aber das sieht auf den ersten Blick iO aus.

 

Ich gehe davon aus das der Fonds Forward-Pricing hat und die Deadline überschritten wurde am 12.09.

Daher wurde dein Auftrag so behandelt als wäre er am 13.09. eingegangen. Abrechnung erfolgt einen Tag später am 14.09.

 

edith: Überprüf mal die Deadline deines Fonds und das Pricing.

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harryguenter
Ich gehe davon aus das der Fonds Forward-Pricing hat und die Deadline überschritten wurde am 12.09.

 

edith: Überprüf mal die Deadline deines Fonds und das Pricing.

Ich denke auch: lieber erstmal ein paar Fakten hier reinsetzen anstatt direkt rumzumeckern:

- Welcher Fonds?

- Welche Fondsdepotbank?

- Forward Pricing?

- ggfs. Cut Off Zeitpunkt?

 

Erst dann kann man beurteilen ob die Abrechnung korrekt erfolgte...

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Tenzing Norgay
· bearbeitet von Tenzing Norgay
Ich denke auch: lieber erstmal ein paar Fakten hier reinsetzen anstatt direkt rumzumeckern:

- Welcher Fonds?

- Welche Fondsdepotbank?

- Forward Pricing?

- ggfs. Cut Off Zeitpunkt?

 

Erst dann kann man beurteilen ob die Abrechnung korrekt erfolgte...

Wie oben bereits geschrieben handelt es sich um die FSB.

Ihr liegt richtig, die Abrechnung war OK. Ich war nur zu blöd, die entscheidende Stelle im Prospekt zu finden, aber jetzt hab ich sie: "Rücknahmeanträge, welche bis spätestens 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgesellschaft, den Zahlstellen oder den Vertriebsstellen eingegangen sind, werden zum Anteilwert des nächsten Bewertungstages abgerechnet. Rücknahmeanträge, welche nach 18.00 Uhr eingehen, werden zum Anteilwert des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet."

Offenbar hatte ich die Order erst kurz nach 18 Uhr rausgeschickt. Also selbst schuld...

 

Danke trotzdem für die schnellen Antworten + für die Hinweise!

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