makaveli62 März 22, 2009 · bearbeitet März 22, 2009 von makaveli62 wie gesagt, habe ich mich mit Riester noch nie beschäftigt. Aber wenn es doch absolutes Grundwissen ist, könnte man doch ohne Verlinkung meine Fragen direkt beantworten, oder ? Wenn ich Deinen o.a. Link folge, lande ich später wieder genau in diesem Thread ohne das ich schlauer bin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat März 22, 2009 · bearbeitet März 22, 2009 von Stezo - Wie ist das mit den Zulagen vom Staat, ab was für eine Einsparsumme im Jahr bekommt man die ?- Wie erhält man diese, über die Steuererklärung ? Wo muss man da was eintragen ? Was für Unterlagen benötigt man dafür ? Also weil ich gerade Langeweile habe, werde ich Dir diese Fragen mal kurz beantworten, allerdings halte ich es für zwingend notwendig, dass Ihr beide wisst, was Ihr abgeschlossen habt und wie diese Produkte funktionieren, wie Zulagen, in welcher Höhe fließen, usw.. D.h. selbstständig lesen und bilden zu dem Thema!! Very very wichtig! Und nehmt den DVAG-Heini in die Pflicht! Er bekommt jede Menge Kohle dafür, dass er Euch oder Deine Frau beraten hat! Auch wenn das Verkaufsgespräch auf den ersten Blick kostenlos war. Also: Generell bekommt man als unmittelbar Förderberechtigter eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 und eine Kinderzulage i.H.v. 300(Geb.Datum ab 01.01.08) bzw. (circa?) 185 (Geb.-Datum bis 31.12.2007) pro Jahr. Bedingung hierfür ist, dass man mindestens 4% des Vorjahresbruttos in der Anlage bespart. Ist es weniger gibt es die Zulagen anteilig. Das ist die generelle Regel. Für mittelbar Förderberechtigte gibt es da eine Sonderregel. Ich gehe davon as, dass Deine Frau sozialversichert berufstätig ist, daher ist sie unmittelbar und nicht mittelbar förderberechtigt. Die Zulagen muss man bei der eigens ins Leben gerufenen Zulagenstelle beantragen. Anträge dafür bekommt man beim Anbieter des Riesterprodukts. In der Regel macht man da mittlerweile Dauerzulagenanträge, sodass die Zulagen nur einmal von Dir beantragt werden und dann jährlich fließen. Desweiteren kannst Du die Einzahlungen bei der Steuererklärung steuerlich geltend machen. Sofern die Steuerliche Förderung höher als der Betrag der Zulagen ist, bekommst Du über die SE noch zusätzlich Kohle wieder. Wenn Du übrigens ne Meinung zu Eurem speziellen Vertrag haben möchtest, solltest Du mal ein paar Details zur Kosten- und Anlagestruktur, sowie der Beitragshöhe und Laufzeit in einem passenden DVAG-Thread reinstellen. Gruß vom Stezo p.s.: Der Wikipedia-Artikel zum Thema ist relativ leicht verständlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 22, 2009 die stickys sind schon simpel geschrieben. normalerweise müsste man hier viel viel mehr ins detail, aber sie sollen ja auch einen überblick geben ! der sticky ersetzt nicht das eigene denken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
makaveli62 März 22, 2009 ok, danke. Also ist der monatliche Sparbetrag viel zu gering. Bin gespannt ob der Antrag bei dieser Zulassungsstelle gestellt wurde. Dann werd ich mich mal genauer in das Thema einlesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat März 22, 2009 Der monatliche Sparbetrag ist natürlich auch nur 4% des Vorjahresbrutoos durch zwölf. Nicht vergessen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance März 22, 2009 Ja genau, HEINI. das ist er. Direkte Antworten auf meine Fragen wären mir zwar lieber, der Link ist ja wieder so ausschweifend Und da die Gute sich nicht so richtig mit beschäftigt, wird sie auch nicht durchblicken :'( Wenn ich Dich richtig verstehe, suchst Du eigentlich nicht nach einem Argument gegen den konkreten Vertrag, sondern gegen das riestern überhaupt. Mein Killerargument: Das Kapital mit dem geriestert wird ist für lange, lange Zeit weg. Wieviel die Rückzahlungen im Rentenalter wert sein werden, weiß niemand. Von daher: Sparen ist gut, aber Verfügbarkeit geht über Steuervorteile und Zulagen. Außerdem könnte Dein Schatzi ihren Berater ja mal fragen, wieviel Provision er für seine freundschaftliche Beratung einstreicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 22, 2009 Der monatliche Sparbetrag ist natürlich auch nur 4% des Vorjahresbrutoos durch zwölf. Nicht vergessen! nicht vergessen, die Zulage noch abziehen...damit wird dann der mtl. Beitrag noch niedriger! Beispiel: 40.000 Jahreseinkommen x 0,04 = 1600 / 12 = 133,33 Beitrag ?? vollständig wäre die Rechnung erst so: 40.000 Jahreseinkommen x 0,04 = 1600 - 154 (Zulage) = 1446 / 12 = 120,50 mtl. Beitrag für Riester Viele Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina März 23, 2009 Eine generelle Riester-Frage habe ich auch noch: Angenommen, bei einem Ehepaar haben beide einen Riestervertrag und angenommen, sie haben ein Kind (2008 geboren). 154 Zulage bekommen ja auf jeden Fall beide, aber die 300 Kinderzulage, bekommen die auch beide, oder müssen sie sich entscheiden, wer von beiden die Zulage bekommt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini März 23, 2009 · bearbeitet März 23, 2009 von Granini Standardmäßig wird der Kinderbetrag der Frau angerechnet, außer es wird anders beantragt. In jedem Fall gibt es nur einmal 300€! ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 23, 2009 die 300 können auf Antrag der Ehefrau auch dem Ehemann gutgeschrieben werden. Diese Zustimmung bleibt bis zum Widerruf durch die Mutter bestehen. Gezahlt wird sie aber nur einmal wäre sicher schön, wenn sie beide bekommen würden cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
makaveli62 März 24, 2009 etwas schlauer bin ich jetzt ja schon. Trotzdem noch ein paar Fragen : diesen Antrag für die Zulagen der bei dieser Behördenstelle gestellt werden muss, wird der bei Vertragsabschluss automatisch beantragt (vom Vers.vertreter) oder muss man das selbst machen ? Wenn selbst, wo muss man das machen /wie bekommt man den Antrag ? bekommt man von diesem Amt auch einen Kontoauszug um prüfen zu können, ob die Zulagen richtig gutgeschrieben sind ? Muss man nicht melden wenn sich der monatliche Sparbetrag aufgrund von Einkommensverhältnissen ändert (bei diesem Amt) ? Die evtl. Zulage würde sich dann ja ggf. auch ändern, oder ? Wie nennst sich dieses Amt richtig ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf März 24, 2009 diesen Antrag für die Zulagen der bei dieser Behördenstelle gestellt werden muss,wird der bei Vertragsabschluss automatisch beantragt (vom Vers.vertreter) oder muss man das selbst machen ? Wenn selbst, wo muss man das machen /wie bekommt man den Antrag ? Du kannst bei Vertragsabschluss (oder jederzeit später) bei deinem Riester-Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Dann beantragt dein Anbieter jedes Jahr für dich die Förderung bei dem "Amt". bekommt man von diesem Amt auch einen Kontoauszug um prüfen zu können, ob die Zulagen richtig gutgeschrieben sind ? Von dem Amt eigentlich nicht. Die Zulagen werden ja deinem Riester-Konto gutgeschrieben. Und von denen erhältst du ja jährlich (oder auch monatlich) eine Abrechnung, auf der du alle Buchungen auf dein Riester-Konto sehen kannst, also auch die Zulagen. Muss man nicht melden wenn sich der monatliche Sparbetrag aufgrund von Einkommensverhältnissen ändert (bei diesem Amt) ? Die evtl. Zulage würde sich dann ja ggf. auch ändern, oder ? Dem Amt meldest du eigentlich nichts. Du zahlst jährlich soviel in den Antrag ein, dass jährlich 4% deines Bruttoeinkommens (abzüglich Zulagen) in den Vertrag gehen. Dann meldet dein Riester-Anbieter deine Gesamteinzahlung für das jeweilige Jahr an das Amt. Dort wird dann berechnet, ob du die 4% eingezahlt hast. Wenn ja, gibts die volle Zulage. Wenn nicht, dann nur anteilmäßig. Wie nennst sich dieses Amt richtig ? Ich würde sagen Riester-Zulagenstelle - bin aber nicht sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Columbo März 27, 2009 Hallo zusammen, ist es möglich, einen Riestervertrag nur anteilig förderschädlich zu kündigen - also um zum Beispiel die Hälfte des Kapitals zu entnehmen? Oder ist eine förderschädliche Kündigung immer nur für den gesamten Vertrag möglich? Viele Grüße Columbo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 27, 2009 gute Frage, ist der Vertrag überzahlt worden ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Columbo März 27, 2009 Nein, der Vertrag wird nicht überzahlt. Es geht mir nicht um eine aktuelle Kündigung, sondern darum, das Instrument besser zu verstehen. Es könnten ja im Laufe der Ansparphase Ereignisse eintreten, bei denen man (anteilig) auf das Kapital des Riestervertrags zugreifen möchte. Hier wäre es ein Flexibilitätsgewinn hinsichtlich Kapitalfluss und Besteuerung, wenn die förderschädliche Kündigung auch teilweise möglich wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 27, 2009 Hallo zusammen, ist es möglich, einen Riestervertrag nur anteilig förderschädlich zu kündigen - also um zum Beispiel die Hälfte des Kapitals zu entnehmen? Oder ist eine förderschädliche Kündigung immer nur für den gesamten Vertrag möglich? Viele Grüße Columbo die förderschädliche Kündigung ist nur im Gesamten möglich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Columbo März 27, 2009 die förderschädliche Kündigung ist nur im Gesamten möglich Danke GlobalGrowth, ... und wenn ich 2 Riester-Verträge hätte? Könnte ich die einzeln förderschädlich kündigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 27, 2009 Danke GlobalGrowth,... und wenn ich 2 Riester-Verträge hätte? Könnte ich die einzeln förderschädlich kündigen? jepp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof März 31, 2009 Ich denke in diesem Faden ist der folgende Link am besten aufgehoben. "Deutschland muss einige Beschränkungen der „Riester-Rente“ auf Personen mit Wohnsitz im Inland möglicherweise aufheben. Dazu zählt unter anderem die Regelung, dass Rentner, die ins Ausland ziehen, die staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Ján Mazák, hat die Vorgaben am Dienstag in Luxemburg als unzulässig eingestuft." Riester-Rente auch im Ausland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat März 31, 2009 Riester-Rente auch im Ausland Das war längst überfällig! Find ich klasse! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina April 1, 2009 In der Tat! Schwachsinnig war es zudem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat April 1, 2009 In der Tat! Schwachsinnig war es zudem. Aus Sicht des Staatshaushaltes war es nicht schwachsinnig. Riester basiert ja aus Sicht des Staates darauf, sich die in der Ansparphase gewährten Steuerrückzahlungen bzw. Zulagen in der Auszahlphase mehr als zurückzuholen. Wer in Deutschland im Alter keine Steuern mehr zahlt, weil er in einem anderen Land wohnt, ist da dann fein raus und der Fiskus schaut in die Röhre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina April 1, 2009 Trotzdem zieht niemand nur deshalb ins Ausland, um die Riester-Steuer zu vermeiden. Und ich finds nen unnötigen bürokratischen Aufwand, außerdem ist das Leben halt manchmal (eigentlich sogar meistens) nicht im Voraus exakt zu kalkulieren und die meisten dürften keine Ahnung haben, wo sie in 30 Jahren mal leben. Ich hab da bei mir zumindest keine Ahnung. Ich hatt noch nichtmal vor 5 Jahren ne Idee, wie mein Leben jetzt so aussieht. Und sowas hat halt beim Thema Riesterförderung meiner Meinung nix zu suchen. Ist aber halt meine persönliche Ansicht. Manchmal muss man auch in Deutschland net immer alles unnötig kompliziert machen. Wenn halt einer mal nen Vorteil hat, wenn er später im Ausland lebt, mein Gott, dann hat er ihn halt, vielleicht hat er ja auch n paar Nachteile dadurch... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag