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culo

Riester, wie hoch ist der Nettobeitrag

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culo

Hallo, ich bin mir nicht sicher, wie hoch ich den vertrag abschliessen muss.

 

ab 3008 müsste ich 2.100 euro insgesamt zahlen. ich bin rentenversicherungspflichte, verdiene oberhalb der bemessungsgrenze und meine frau ist nicht rv-pflichtig und unternehmerin.

 

soll ich da jetzt 2 verträge abschliessen, damit meine frau die 154 euro zuschuss bekommt? so wurde mir das erzählt.

 

und dann soll ich 2.100 - 154 euro selber einzahlen, also 1.946.

 

 

1. frage

wenn ich jetzt aber einen 2ten vertrag für meine frau abschliesse (wir werden gemeinsam veranlagt), dann müsste ich doch eigentlich 2.100 - 154 - 154 = 1.792 selber einzahlen und nicht 1.946

 

2. frage

warum soll ich den 2ten vertrag überhaupt abschliessen, wenn ich dadurch meine nettoaufwendungen nicht reduzieren kann? der steuervorteil überwiegt doch die zuschüsse. da kann ich doch gleich auf den 2ten vertrag verzichten.

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BarGain

2. vertrag für deine frau - die muss selbst 60 euro im jahr einzahlen, soweit ich weiss. ergo wäre deine rechnung falsch.

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tom1978
warum soll ich den 2ten vertrag überhaupt abschliessen, wenn ich dadurch meine nettoaufwendungen nicht reduzieren kann? der steuervorteil überwiegt doch die zuschüsse. da kann ich doch gleich auf den 2ten vertrag verzichten.

 

Weil Deine Frau nur mit ihrem eigenen Vertrag auch die Zuschüsse bekommt.

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culo
2. vertrag für deine frau - die muss selbst 60 euro im jahr einzahlen, soweit ich weiss. ergo wäre deine rechnung falsch.

 

nein das wurde mir anders erklär. sie muss keine 60 euro einzahlen, weil ich schon was einzahle.

 

die 60 euro gelten nur, wenn beide wenig einkommen und zumindest einer riesterberechitgt ist.

also z.b. bei einer hartz4 familie, deren hartz 4 mal 3 bzw 4% weniger als 60 euro ausmacht.

 

Weil Deine Frau nur mit ihrem eigenen Vertrag auch die Zuschüsse bekommt.

 

aber der zuschuss wäre für mich doch irrelevant. bei 35% spitzensteur bekomme ich 3.100 mal 35% von der steuer zurück, abzüglich der zuschüsse.

 

es ist dann also nur die frage, ob ich die 154 euro mit der steuererklärung bekomme oder ob ich sie auf einem riesterbertrag liegen habe

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

In diesem Fall muss Deine Frau keinen eigenen (Mindest) Beitrag zahlen. Der Grund ist folgender: sie ist selbstständig tätig und daher ohnehin nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar förderungsberechtigt. Daher kann Sie einen sog. "Anhängselvertrag" abschließen, bei dem Sie keine eigenen Beiträge leisten muss.

 

Ein Knackpunkt besteht allerdings: ob und wieviel Zulagen gezahlt werden hängt davon ab, wieviel der unmittelbar fördungsberechtigte (also Du) in seinen Vertrag einzahlt.

 

Anm.: Trotzdem kann sich ev. eine (freiwillige) Einzahlung in den Anhängselvertrag aus drei Gründen lohnen.

> Zum einen ist die Kohle bis zu einer gewissen Grenze insolvenzfest. Ich weiß ja nicht, was Deine Frau macht, aber je nach Art der Tätigkeit kann so was ja mal relevant werden...

> Die freiwillig geleisteten Beiträge kann man durchaus auch steuerlich geltend machen. Das hat mir ein Mensch von der Rentenversicherung so ausdrücklich bestätigt.

> Ein Vertrag nur aus Zulagen bringt meist wenig. Ausnahme: Deine Frau hat -bildlich gesprochen- 5 Kinder auf dem Zettel "Kinder" stehen...

 

 

Zu der Höhe der Einzahlungen. Einfach hier guckst Du, Zahlen tippst ein und Ergebnis kriegst

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/....html__nnn=true

 

Die Seite ist übrigens wirklich nicht schlecht, da steht eigentlich alles erklärt

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culo
In diesem Fall muss Deine Frau keinen eigenen (Mindest) Beitrag zahlen. Der Grund ist folgender: sie ist selbstständig tätig und daher ohnehin nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar förderungsberechtigt. Daher kann Sie einen sog. "Anhängselvertrag" abschließen, bei dem Sie keine eigenen Beiträge leisten muss.

 

Ein Knackpunkt besteht allerdings: ob und wieviel Zulagen gezahlt werden hängt davon ab, wieviel der unmittelbar fördungsberechtigte (also Du) in seinen Vertrag einzahlt.

 

Anm.: Trotzdem kann sich ev. eine (freiwillige) Einzahlung in den Anhängselvertrag aus drei Gründen lohnen.

> Zum einen ist die Kohle bis zu einer gewissen Grenze insolvenzfest. Ich weiß ja nicht, was Deine Frau macht, aber je nach Art der Tätigkeit kann so was ja mal relevant werden...

> Die freiwillig geleisteten Beiträge kann man durchaus auch steuerlich geltend machen. Das hat mir ein Mensch von der Rentenversicherung so ausdrücklich bestätigt.

> Ein Vertrag nur aus Zulagen bringt meist wenig. Ausnahme: Deine Frau hat -bildlich gesprochen- 5 Kinder auf dem Zettel "Kinder" stehen...

 

 

Zu der Höhe der Einzahlungen. Einfach hier guckst Du, Zahlen tippst ein und Ergebnis kriegst

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/....html__nnn=true

 

Die Seite ist übrigens wirklich nicht schlecht, da steht eigentlich alles erklärt

 

 

danke,

ich muss sowieso den höchbeitrag einzahlen, also ab 2008 2.100 euro. darüber hiinaus gibt es keine steuerliche absetzbarkeit. also lohnen freiwillige beiträge darüber hinaus nicht.

 

meine frage ist nicht genau beantwortet. ich gehe mal davon aus, dass ich so oder so 2.100 - 154 = 1.946 selber einzahlen muss.

 

dann lohnt sich ein zweiter vertrag nicht. verstehe nicht, wieso mir sowas vorgeschlagen wird.

 

man kann dann zwar eventuell 154 euro stattliche zulage bekommen, aber das wird einem bei der steuererklärung dann wieder verrechnet. also ist das ganze eigentlich sinnlos (der 2te vertrag)

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SumSum

Da oben rechts steht auch was von einer kostenlosen 0800er Nummer....

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culo

so ich habe jetzt eine schlüssige antwort bekommen.

 

es ist so wie ich es sagte und der versicherungsfuzi hatte unrecht.

 

ich muss nur einen eigenanteil minus beider zuschüsse leisten.

 

also ab 2008 dann 1.792 euro.

 

und was auch nicht nicht wusste:

 

die zuschüsse werden NICHT mit der steuerrückzahlung verrechnet. man kann also nicht 2.100 steuerlich geltend machen, sondern auch nur seine eigenen einzahlungen, hier also 1.792 euro.

 

das hiesse dann für mich: 2 mal 154 euro vom staat geschenkt und 1792 mal 35% spitzsteuer = 627 von der steuer zurück.

 

also insgesamt wende ich 1792 euro auf und bekomme insgesamt 935 euro

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Kristian
danke,

ich muss sowieso den höchbeitrag einzahlen, also ab 2008 2.100 euro. darüber hiinaus gibt es keine steuerliche absetzbarkeit. also lohnen freiwillige beiträge darüber hinaus nicht.

Dazu kann ich nur sagen: Natürlich kann es sich lohnen, die DWS Riesterrenten (Premiumrente oder Toprente) zu übersparen.

 

Ist doch ne tolle Alternative z.B. zum Fondssparplan:

 

- Keine Abgeltungssteuer

- 100% Beitragsgarantie // CPPI

- Besteuerung wie bei der priv. Rentenversicherung: 50 % der Erträge zum persönlichen Steuersatz, bei min. 12 Jahren Laufzeit / Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr

- Die Kosten halten sich auch in Grenzen, bzw. ist ja alles mit Rabatt möglich

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culo
Dazu kann ich nur sagen: Natürlich kann es sich lohnen, die DWS Riesterrenten (Premiumrente oder Toprente) zu übersparen.

 

Ist doch ne tolle Alternative z.B. zum Fondssparplan:

 

- Keine Abgeltungssteuer

- 100% Beitragsgarantie // CPPI

- Besteuerung wie bei der priv. Rentenversicherung: 50 % der Erträge zum persönlichen Steuersatz, bei min. 12 Jahren Laufzeit / Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr

- Die Kosten halten sich auch in Grenzen, bzw. ist ja alles mit Rabatt möglich

 

das gilt dann aber nur ab 2009. wenn ich vor 2009 das geld investiere habe ich keine abgeltungssteuer, während ich dann die erträge beim "übersparen" in der auszahlungsphase versteuern muss.

 

wenn übersparen, dann erst nach 2009.

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SumSum

Ich hab das nicht beantwortet, weil es hier Kleinigkeiten zu beachten gilt...und wat falsches erzählt man halt nicht gerne

> bei uns ist aber das genauso

 

Im übrigen:

- Den 2. Vertrag mit Nullbeitrag (den "Anhängsel") brauchst aber trotzdem, weil ja in den die 154 Euro gehen müssen. Zulagen gibt es nur für "lebende" Verträge

 

 

das gilt dann aber nur ab 2009. wenn ich vor 2009 das geld investiere habe ich keine abgeltungssteuer, während ich dann die erträge beim "übersparen" in der auszahlungsphase versteuern muss.

 

This is an Irrtum....Das mit dem übersparen gilt auch bereits jetzt schon.

> Beim Riester gilt: es gibt gar keine Abgeltungssteuer. "Überzahlungen" werden analog einer Lebensversicherung besteuert. D. h. länger als 12 Jahre, dann 50% Steuer weg. Und das schon jetzt

> Beim normalen FS: bis Ende 2008 sind Kursgewinne steuerfrei, ab 2009 dann die 25%+x (wobei Du ja hier noch gut wegkommst, wenn Dein persönlicher Steuersatz bei 35% liegt. -> nach der alten Regelung hättest Du 35% versteuern müssen, nach dem neuen Ding nur 25%+x)

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culo
· bearbeitet von culo
This is an Irrtum....Das mit dem übersparen gilt auch bereits jetzt schon.

> Beim Riester gilt: es gibt gar keine Abgeltungssteuer. "Überzahlungen" werden analog einer Lebensversicherung besteuert. D. h. länger als 12 Jahre, dann 50% Steuer weg. Und das schon jetzt

> Beim normalen FS: bis Ende 2008 sind Kursgewinne steuerfrei, ab 2009 dann die 25%+x (wobei Du ja hier noch gut wegkommst, wenn Dein persönlicher Steuersatz bei 35% liegt. -> nach der alten Regelung hättest Du 35% versteuern müssen, nach dem neuen Ding nur 25%+x)

 

 

 

wenn ich vor 2009 aktien kaufe und sie dann 1 jahr behalte, dann muss ich von den gewinnen gar nichts versteuern.

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Kristian

Zur eigentlichen Frage dieses Threads empfehle ich, sich auf der folgenden Seite einmal Video 3 zur Riesterförderung anzusehen (9 min):

 

http://www.finanzplaner-software.de/artike...ungsvideos.html

 

und danach vielleicht die Software als Testversion runterzuladen, und fleissig selber nachzurechnen.

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SumSum

Normale Aktien, Sparpläne usw.....ja. Ist ja auch richtig. Diese Gewinne musst Du nicht versteuern.

>Aber das Ziel dieser Anlagen ist primär ja uach keine Verrentung eines angeparten Kapitals

 

Das ist bei Riester aber der Fall. Zudem ist das eine staatlich geförderte Geschichte, also ein ganz anderer Schuh....lies Dir doch mal den Kram bei der DWS und so durch...

 

 

So, um die Sache mal im Gesamtkontext zu erklären:

Bei Riester usw. wird eine Summe verrentet. Da wird später Steuer drauf fällig. Hast Du nun vielleicht mal was von der Änderung der Besteuerung von Renten gehört ? Ab 2040 müssen (die paar Kröten Freibetrag lass ich mal raus) 100% versteuert werden. Bei den Überzahlungen sind das aber nur 50%...Um das mal in Zahlen zu fassen. Da trabt einer 2040 in Rente....

 

a: Angenommen, Steuersatz 30%, Rente insgesamt 12.000. Die ganze Kohle kommt der Einfaheit halber aus der GKV Steuern hier: 12.000 * 0,3 = 3.600 EUR

 

b: Steuersatz w. o. 30%, Rente auch 12.000, davon allerdings 4.000 Euro aus einer Lebensversicherung bzw. einem "überbezahlten" Riester. Steuern errechnen sich hier wie folgt:

- 1/2 von 4.000 Euro = 2.000 EUR. 2.000 * 0,3 =600 Euro (Arg.: 50% der 4.000 EUR sind steuerfrei...)

- 8.000 Euro, die auch x 0,3 = 2.400 Euro

Gesamtsteuern hier: 600 + 2.400 = 3.000 Euro

 

 

Der Gag: Bei der Verrentung Deiner vor 2009 getätigten Aktienanlagen kannst zwar die Gewinne steuerfrei kassieren, müsstest aber die Einnahmen hieraus dann voll versteuern, wenn Du dieses Geld verrentest...

> Irgendwann schlägt der Staat schon zu, der holt sich seine Schäfchen schon...

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culo
· bearbeitet von culo
Das ist bei Riester aber der Fall. Zudem ist das eine staatlich geförderte Geschichte, also ein ganz anderer Schuh....lies Dir doch mal den Kram bei der DWS und so durch...

 

...

 

wir reden hier aber von ÜBERZAHLUNGEN , und die sind nicht mehr staatlich gefördert.

 

 

Der Gag: Bei der Verrentung Deiner vor 2009 getätigten Aktienanlagen kannst zwar die Gewinne steuerfrei kassieren, müsstest aber die Einnahmen hieraus dann voll versteuern, wenn Du dieses Geld verrentest...

> Irgendwann schlägt der Staat schon zu, der holt sich seine Schäfchen schon...

 

 

wer sagt denn dass ich das verrenten will? das werde ich dann ´verjuxen oder ich lasse es einfachn in aktien investiert, bis ich mal eine reise machen will oder sonstwas

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