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Anfängerfragen Fonds(ver)kauf

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fondsnewbie

Hallo,

ich wollte mal fragen, wie die Fondsgebühren berechnet werden, z.B. wenn ich einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkaufe... Also allgemeiner - spielt die Haltezeit eine Rolle bei der Höhe des Betrages? Wann fallen die Gebühren überhaupt an? Zum Jahreswechsel?

Außerdem wollte ich noch wissen, ob der noch geltende Freibetrag bzgl. der Spekulationssteuer (wenn man vor einem Jahr Haltezeit verkauft) unabhängig vom Sparerfreibetrag gilt?! D.h. ich dann keine Steuern auf den Kursgewinn bezahlen würde, wenn der darunter liegt (und ich vor 2009 verkaufe), auch wenn der Sparerfreibetrag ansonsten ausgeschöpft ist?! Oder könnte ich mir das dann evtl. nur über die Steuererklärung zurückholen?

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jogo08
Hallo,

ich wollte mal fragen, wie die Fondsgebühren berechnet werden, z.B. wenn ich einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkaufe... Also allgemeiner - spielt die Haltezeit eine Rolle bei der Höhe des Betrages? Wann fallen die Gebühren überhaupt an? Zum Jahreswechsel?

Die Fondsgebühren werden börsentäglich berechnet und sind beim jeweiligen Rücknahmekurs schon abgezogen, die Haltedauer spielt dabei keine Rolle. Die Gebühren fallen immer an, unabhängig von der Haltezeit. Fondsgebühren werden nicht gesondert berechnet und sind, wie schon gesagt, in den Preisen schon enthalten. Siehe auch hier.

Das mit der Haltezeit "kürzer als ein Jahr" hat nur was mit der steuerlichen Seite zu tun.

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fondsnewbie

Danke Dir schonmal, sehr beruhigend!

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Anubis
Hallo,

ich wollte mal fragen, wie die Fondsgebühren berechnet werden, z.B. wenn ich einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkaufe... Also allgemeiner - spielt die Haltezeit eine Rolle bei der Höhe des Betrages? Wann fallen die Gebühren überhaupt an? Zum Jahreswechsel?

Außerdem wollte ich noch wissen, ob der noch geltende Freibetrag bzgl. der Spekulationssteuer (wenn man vor einem Jahr Haltezeit verkauft) unabhängig vom Sparerfreibetrag gilt?! D.h. ich dann keine Steuern auf den Kursgewinn bezahlen würde, wenn der darunter liegt (und ich vor 2009 verkaufe), auch wenn der Sparerfreibetrag ansonsten ausgeschöpft ist?! Oder könnte ich mir das dann evtl. nur über die Steuererklärung zurückholen?

 

Dann mache ich mal noch den zweiten Teil:

 

Der Freibetrag bei der Spekulationssteuer hat nichts zu tun mit dem Sparerfreibetrag. Es handelt sich um zwei völlig voneinander unabhängige Freibeträge, die auch nicht aufeinander angerechnet werden o.ä.. Zu beachten ist noch, daß der "Freibetrag" bei der Spekulationssteuer streng genommen kein Freibetrag ist, sondern eine Freigrenze, d.h. bei Überschreitung ist nicht nur der die Grenze übersteigende Differenzbetrag des Kursgewinns zu versteuern, sondern der gesamte Kursgewinn vom ersten Euro an (insofern also anders als beim Sparerfreibetrag, der ein echter Freibetrag ist).

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fondsnewbie

OK, alles klar, vielen Dank!!

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Anubis

D.h. ich dann keine Steuern auf den Kursgewinn bezahlen würde, wenn der darunter liegt (und ich vor 2009 verkaufe), auch wenn der Sparerfreibetrag ansonsten ausgeschöpft ist?!

 

Noch eine kleine Anmerkung:

 

Du mußt nicht unbedingt vor 2009 verkaufen, entscheidend ist umgekehrt, ob Du die Fondsanteile vor 2009 gekauft hast. Wenn dies geschehen ist kannst Du - so jedenfalls nach bisheriger Rechtslage - die Kursgewinne nach mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei einstreichen, egal wann ein Verkauf erfolgt. Diese Anteile haben also Bestandsschutz für das alte Steuerrecht. Zu den Einzelheiten siehe die diversen Threads zur Abgeltungssteuer.

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fondsnewbie
· bearbeitet von fondsnewbie

Das ist ja alles klar (was bei längerer Haltedauer gilt), bloß war mir nicht klar, was bei kürzerer gilt bzw. wie da verfahren wird!!! (aber nun ists ja weitgehend geklärt ;-))

 

Aber noch etwas: woher weiß denn meine Fondsbank, dass ich tatsächlich unter der Freigrenze liege? Soll heißen, es könnte doch auch sein, dass ich bei einer anderen Fondsbank ebenfalls "Spekulationsgewinne" eingefahren habe und damit zusammen über die Freigrenze käme (wird definitiv nicht der Fall sein bei mir, dennoch)??

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Anubis

Das weiß Deine Depotbank auch nicht und ist auch nicht ihr Problem. Du bist selber verpflichtet, Spekulationsgewinne, die den Freibetrag übersteigen, in der Steuererklärung anzugeben. Das wird wohl gerne vergessen, ist dann aber eine Steuerstraftat.

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