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charly

BU mit Rürup (Basis) - Rente

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charly

Ich habe mich jetzt mal durch die 25 Seiten gekämpft, ob die BU-Versicherung sinnvoll ist. Dazu habe ich alles weitere zur BU im Forum gesucht.

 

Leider konnte ich nirgendwo einen konkreten Hinweis darauf finden, ob BU in Kombination mit Rürup-Rente sinnvoll ist, auch wenn an der ein oder anderen Stelle danach gefragt wurde.

 

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

 

Welche Rechnung muss man aufmachen? Irgendwo stand, dass es nur für höhere Einkommen sinnvoll ist. Wieso?

 

Die Standardantwort ist meist: Trennung von BU und Altersvorsorge. Das stimmt ja auch. Deswegen würde ich auch keine Kapitallebensversicherung mit BU kombinieren. Mit der Rürup-Rente hat man aber einen deutlichen Steuervorteil. Wann ist der hoch genug, um den Nachteil der Kombination zu kompensieren?

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schnithooo
Ich habe mich jetzt mal durch die 25 Seiten gekämpft, ob die BU-Versicherung sinnvoll ist. Dazu habe ich alles weitere zur BU im Forum gesucht.

 

Leider konnte ich nirgendwo einen konkreten Hinweis darauf finden, ob BU in Kombination mit Rürup-Rente sinnvoll ist, auch wenn an der ein oder anderen Stelle danach gefragt wurde.

 

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

 

Welche Rechnung muss man aufmachen? Irgendwo stand, dass es nur für höhere Einkommen sinnvoll ist. Wieso?

 

Die Standardantwort ist meist: Trennung von BU und Altersvorsorge. Das stimmt ja auch. Deswegen würde ich auch keine Kapitallebensversicherung mit BU kombinieren. Mit der Rürup-Rente hat man aber einen deutlichen Steuervorteil. Wann ist der hoch genug, um den Nachteil der Kombination zu kompensieren?

 

ich weiss nicht genau wies bei der rürup ist, aber bei der bAV hast du als arbeitnehmer für die beiträge der BUR halt auch steuer und sozialabgaben ersparnis.

 

die frage ist nur, falls man den höchstbetrag zahlt z.b. 210 , kann man die auch noch bei engpässen und/oder arbeitslosigkeit tragen/ist es möglich hier nur den risikobeitrag weiter zu zahlen und den sparbeitrag der bAV auszusetzen.

 

bei den meisten menschen reicht aber nichteinmal 210 monatsbeitrag aus um im alter den lebensstandart zu halten, d.h. es müsste ein weiteres produkte abgeschlossen werden, z.b. ne aufgeschobene renteversicherung, die dann nicht steuerlich begünstigt in der ansparphase ist, bleibt also gehobst wie gesprungen ob du jetzt den beitragsanteil der BUR unversteuer lässt und noch ein nebenprodukt abschließt um deine lücke zu schließen oder ob du die 210 only in altersvorsorge steckst und die BUR nebenher zahlst und dafür keine steuer- und sozialabgaben ersparnis hast.

 

 

ich weiss nicht genau wies bei der rürup ist, aber bei der bAV hast du als arbeitnehmer für die beiträge der BUR halt auch steuer und sozialabgaben ersparnis.

 

die frage ist nur, falls man den höchstbetrag zahlt z.b. 210 , kann man die auch noch bei engpässen und/oder arbeitslosigkeit tragen/ist es möglich hier nur den risikobeitrag weiter zu zahlen und den sparbeitrag der bAV auszusetzen.

 

bei den meisten menschen reicht aber nichteinmal 210 monatsbeitrag aus um im alter den lebensstandart zu halten, d.h. es müsste ein weiteres produkte abgeschlossen werden, z.b. ne aufgeschobene renteversicherung, die dann nicht steuerlich begünstigt in der ansparphase ist, bleibt also gehobst wie gesprungen ob du jetzt den beitragsanteil der BUR unversteuer lässt und noch ein nebenprodukt abschließt um deine lücke zu schließen oder ob du die 210 only in altersvorsorge steckst und die BUR nebenher zahlst und dafür keine steuer- und sozialabgaben ersparnis hast.

 

ist das verändlich ausgedrückt ? :-)

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charly
· bearbeitet von charly

Richtig verstanden habe ich es nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass Du das Argument anführst, dass man sich die höheren Beitäge leisten können muss. OK.

 

Bei der Rürup-Rente handelt es sich nicht um die betriebliche Altersvorsorge. Bei einer Kombination mit Rürup kannst Du sämtliche Ausgaben für die BU zu aktuell 64% geltend machen, solange Du in gleicher Höhe eine Rürup-Rente abschließt. Die 64% erhöhen sich jedes Jahr um 2 Punkte.

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andreasz
· bearbeitet von andreasz
Richtig verstanden habe ich es nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass Du das Argument anführst, dass man sich die höheren Beitäge leisten können muss. OK.

 

Bei der Rürup-Rente handelt es sich nicht um die betriebliche Altersvorsorge. Bei einer Kombination mit Rürup kannst Du sämtliche Ausgaben für die BU zu aktuell 64% geltend machen, solange Du in gleicher Höhe eine Rürup-Rente abschließt. Die 64% erhöhen sich jedes Jahr um 2 Punkte.

 

Hi Charly,

 

Ja, wenn du es dir erlauben kannst, ist es sogar sehr sinnvoll. Beitragsbefreiung bei BU solltest du ebenso mitnehmen wie die Absicherung der Dynamik.

 

Nur beachte bitte, dass du im Leistungsfall die BU-Rente, wenn du sie innerhalb von einem Rürup hast, voll versteuern musst. Weiterhin gibt es keine Möglichkeit, das Ding zu dynamisieren, außer natürlich im Leistungsfall oder nach Verbraucherpreisindex. Im Grunde ist das aber eine sehr gute Sache. Nur musst du dir halt beides auf einmal leisten können. SOLLTEST du mal nicht zahlen können, wirst du bei den meisten Gesellschaften nur an dem Gesamtbeitrag "drehen" können und nicht an den einzelnen Versicherungsbausteinen.

 

Du solltest weiterhin darauf achten, dass du eine Gesellschaft wählst, die gleichermaßen gute Berufsunfähigkeitsleistungen hat, wie sie Rentenablaufwerte bietet. Hier gilt: Finger weg von Garantieverzinsung.

 

Frohes neues Jahr übrigens :) Bei Fragen, fragen! ;)

 

Andreas

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Thorstenerde

Hallo zusammen,

 

ob eine Kombination von Rürup und BU sinnvoll ist, hängt von vielen Einflussfaktoren ab. Beiträge zu Rürup-Verträgen (auch mit BU) sind als Sonderausgaben ansetzbar. Im Jahr 2008 sind 66% der Beiträge steuerlich anzusetzen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto höher die Steuerersparnis.

 

Rürup-Vertrage sind ansich aber starr kontruiert. Man kommt nicht dem Alter 60 an sein Geld und auch nur in Form einer Rente. Diese ist zu versteuern (sog. nachgelagerte Versteuerung, für Rentenbeginne nach 2040 mit 100%, dieser Satz steigt von 2005 mit 50% bis 2040 mit 100% an). Die BU-Rente innerhalb von Rürup ist analog der Rurup-Versicherung zu besteuern und abhängig vom Leistungsbeginn). Wird man also in 2008 BU, ist der steuerpflichtige Teil der Rente 56 %. Tritt die Bu später ein, ist der Prozentsatz des jeweiligen Jahres maßgebend.

 

Bei einer privaten BU ist der steuerpflichtige Anteil der Rente i.d.R deutlich niederiger. Auch hier ist maßgebend, wann man BU wird und die Leistung erbracht wird. Die Besteuerung erfolgt für sog. abgekürzte Leibrenten und ist abhängig von der zu erwartenden Leistungsdauer. Bei einem Vertrag bis 65 Jahren und einem BU-Eintrit mit 50 Jahren ist die Leistungsdauer 15 Jahre und der Steuersatz von 16% !!!

 

Im Vergleich ein Beispiel:

a) BU in Rürup für einen heute 30-jährigen, BU-Eintritt mit 50 Jahren (2028), 88% zu versteuern

B) BU solo, 16%

 

Bei 1000 Monatsrente und einem Steuersatz von z.B. 25% sind das

a) 780 netto-Rente

B) 960 netto-Rente

 

Daher sollte man sich auf jeden Fall auch damit beschäftigten, wenn man dieses Steuer-Spar-Modell vielleicht mag, die BU-Rente in Rürup etwas höher zu wählen, damit man im Leistungsfall nicht steuerlich auf die Nase fällt.

 

Ich persönlich habe mich für die Solo-Variante entschieden, weil ich das starre Konstukt Rürup nicht so toll fand.

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NewBroker
Hallo zusammen,

 

ob eine Kombination von Rürup und BU sinnvoll ist, hängt von vielen Einflussfaktoren ab. Beiträge zu Rürup-Verträgen (auch mit BU) sind als Sonderausgaben ansetzbar. Im Jahr 2008 sind 66% der Beiträge steuerlich anzusetzen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto höher die Steuerersparnis.

 

Rürup-Vertrage sind ansich aber starr kontruiert. Man kommt nicht dem Alter 60 an sein Geld und auch nur in Form einer Rente. Diese ist zu versteuern (sog. nachgelagerte Versteuerung, für Rentenbeginne nach 2040 mit 100%, dieser Satz steigt von 2005 mit 50% bis 2040 mit 100% an). Die BU-Rente innerhalb von Rürup ist analog der Rurup-Versicherung zu besteuern und abhängig vom Leistungsbeginn). Wird man also in 2008 BU, ist der steuerpflichtige Teil der Rente 56 %. Tritt die Bu später ein, ist der Prozentsatz des jeweiligen Jahres maßgebend.

 

Bei einer privaten BU ist der steuerpflichtige Anteil der Rente i.d.R deutlich niederiger. Auch hier ist maßgebend, wann man BU wird und die Leistung erbracht wird. Die Besteuerung erfolgt für sog. abgekürzte Leibrenten und ist abhängig von der zu erwartenden Leistungsdauer. Bei einem Vertrag bis 65 Jahren und einem BU-Eintrit mit 50 Jahren ist die Leistungsdauer 15 Jahre und der Steuersatz von 16% !!!

 

Im Vergleich ein Beispiel:

a) BU in Rürup für einen heute 30-jährigen, BU-Eintritt mit 50 Jahren (2028), 88% zu versteuern

B) BU solo, 16%

 

Bei 1000 Monatsrente und einem Steuersatz von z.B. 25% sind das

a) 780 netto-Rente

B) 960 netto-Rente

 

Daher sollte man sich auf jeden Fall auch damit beschäftigten, wenn man dieses Steuer-Spar-Modell vielleicht mag, die BU-Rente in Rürup etwas höher zu wählen, damit man im Leistungsfall nicht steuerlich auf die Nase fällt.

 

Ich persönlich habe mich für die Solo-Variante entschieden, weil ich das starre Konstukt Rürup nicht so toll fand.

 

wohl wahr. hier ein weiterer Aspekt: die Dynamisierung.

 

http://www.insurance1.de/aktuell/2006-12-0...rsicherung.html

 

Außerdem sollte man erwähnen, daß ein Selbständiger derzeit bis zu 5069 Euro an Sonderausgaben inkl. eigenständiger BU absetzen kann, d.h. unter gewissen Umständen kann ein Selbständiger seine BU-Beiträge zu 100% steuerlich absetzen.

Für Angestellte verstehe ich den Sinn der Rürup nicht, weil man vorher riestern kann.

 

Für mich ist diese Kombination auf den ersten Blick interessant, auf den 2. Blick totaler Murks.

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andreasz
· bearbeitet von andreasz
wohl wahr. hier ein weiterer Aspekt: die Dynamisierung.

 

http://www.insurance1.de/aktuell/2006-12-0...rsicherung.html

 

Außerdem sollte man erwähnen, daß ein Selbständiger derzeit bis zu 5069 Euro an Sonderausgaben inkl. eigenständiger BU absetzen kann, d.h. unter gewissen Umständen kann ein Selbständiger seine BU-Beiträge zu 100% steuerlich absetzen.

Für Angestellte verstehe ich den Sinn der Rürup nicht, weil man vorher riestern kann.

 

Für mich ist diese Kombination auf den ersten Blick interessant, auf den 2. Blick totaler Murks.

 

Das Konstrukt der Verrentung ist eigentlich eine SEHR wichtige Sache. Sinn ist, den Dummen und Leichtsinnigen vor sich selbst zu schützen.

 

a) Ebenso wie der Riester ist der Rürup insolvenzgeschützt

b) Es muss verrentet werden, damit der Herr nicht auf die dämliche Idee kommt, sich 'nen tolles AUto von dem Geld zu kaufen

c) Es lohnt sich auch für Angestellte, sofern die Steuerlast groß genug ist... Ab 50.000 ergibt das schon Sinn...

 

Schwankendes Einkommen, wie z.B. bei Selbständigen, ist ebenfalls eine gute Sache für Rürup... Man kann viel durch Einmalzahlungen ausbügeln, wenn mal ein Monat gut lief, anstatt sich einen riesen Haufen Fixbeträge ans Bein zu binden.

 

Gibt viele Aspekte.

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Thorstenerde

Ja, die Einschätzung, dass bestimmte Personen vor sich selber geschützt werden sollen, teile ich auch!

Daher sind solche vom Staat konstruierte Geschichten ala Rürup un Riester auch sicher für einige viele sinnvoll!

 

Aber ob die Nachsteuerrendite bei solchen nachgelagert versteuerten Produkten wirklich so toll ist, wage ich mal zu bezeifeln. Die Steuerlast steigt stetig. Die von Riester liegt bei 100%, bei der GRV und bei Rürup ab 2040 bei 100%.

 

Hat sich mal jemand ausgerechnet, was das konkret heißt ??

 

Wenn man später ab 2040 in Rente geht, ist die GRV mit 100% zu versteuern. Hat man dann Produkte wie o.g. ist die Rente daraus auch mit 100% zu versteuern.

 

Das bisherige Rentnersteuerparadies ist das dann nicht mehr !

 

Der Staat hat sich so clever nachhaltig hohe Steuereinnahmen gesichert....

 

--

 

Bei Selbstständigen in Bezug auf Insolvenzschutz ist so ein Rürup-Vertrag als Grundsicherung vielleicht gar nicht so verkehrt.

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charly
B) Es lohnt sich auch für Angestellte, sofern die Steuerlast groß genug ist... Ab 50.000 ergibt das schon Sinn...

 

Wie genau hast Du die 50.000 errechnet?

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andreasz
Wie genau hast Du die 50.000 errechnet?

 

 

Ganz einfach. Bei 60.000 liegt die Fördergrenze für den Riester. Und wenn du zu Fuß für einen Kinderlosen rechnest, ist die steuerliche Begünstigung in Summe schon bei 50.000 erreicht. SOLLTE der Mensch allerdings Kinder haben, rechnet sich für ihn natürlich dennoch der Riester. ABER dann ist es vielleicht sinnvoll, einen Vertrag für die Ehefrau zu machen, wo dann die Zulage für die Kinder plus Mindestbeitrag rein fließt und einen für ihn, allerdings Rürup, wo lediglich die steuerliche Förderung eine Rolle spielt. Wenn du einen 35-jährigen nimmst, dieses Jahr 66% steuerlich geltend machst, im nächsten Jahr 68%, usw. und dagegen dann den Riester nach Günstigerprüfung etc. bis zum Endalter von 67 Jahren ausrechnest, ist die Förderung beim Rürup deutlich größer. Weiterhin sind im Falle einer Versicherung auch die Ablaufwerte größer, weil Rürup nicht zwingend den Erhalt der Beiträge garantiert.

 

Nachgelagerte Besteuerung hat natürlich seine Nachteile. Insolvenzschutz allerdings ist eine schöne Sache. Und dadurch, dass die Nettobelastung in der Ansparphase durch die Steuerliche Förderung relativ gering ist, ist natürlich im Vertrag auch ein wesentlich größeres Kapital als man tatsächlich einzahlt. Der Zinseszinseffekt macht sich bei langer Laufzeit da schon recht deutlich bemerkbar...

 

Hält sich schon ganz gut die Waage zur vorgelagerten Besteuerung. Ein Nachteil ist das nicht wirklich. Der einzige Punkt, der wirklich "kritisch" ist, ist die Flexibilität des Produkts. Gibt zwei Dinge. Die Verrentung bzw. Vererbung geht nur innerhalb der Familie oder Ehefrau. UND man kann den Rürup nicht als "Notgroschen" nutzen. Aber das finde ich alles andere als schlecht.

 

Noch'n kleiner Unterschied zum Riester: Man kann in den Riester keine BU einbauen... Ist auch eine gute Sache, um den Schlechtverdiener vor Versicherungsspackos zu schützen, die ihm beides "im Paket" verkaufen wollen, weil's billiger ist, obwohl er sich beides zusammen vielliecht gar nicht immer leisten kann.

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charly
Ganz einfach. Bei 60.000 liegt die Fördergrenze für den Riester. Und wenn du zu Fuß für einen Kinderlosen rechnest, ist die steuerliche Begünstigung in Summe schon bei 50.000 erreicht. SOLLTE der Mensch allerdings Kinder haben, rechnet sich für ihn natürlich dennoch der Riester. ABER dann ist es vielleicht sinnvoll, einen Vertrag für die Ehefrau zu machen, wo dann die Zulage für die Kinder plus Mindestbeitrag rein fließt und einen für ihn, allerdings Rürup, wo lediglich die steuerliche Förderung eine Rolle spielt. Wenn du einen 35-jährigen nimmst, dieses Jahr 66% steuerlich geltend machst, im nächsten Jahr 68%, usw. und dagegen dann den Riester nach Günstigerprüfung etc. bis zum Endalter von 67 Jahren ausrechnest, ist die Förderung beim Rürup deutlich größer. Weiterhin sind im Falle einer Versicherung auch die Ablaufwerte größer, weil Rürup nicht zwingend den Erhalt der Beiträge garantiert.

 

Nachgelagerte Besteuerung hat natürlich seine Nachteile. Insolvenzschutz allerdings ist eine schöne Sache. Und dadurch, dass die Nettobelastung in der Ansparphase durch die Steuerliche Förderung relativ gering ist, ist natürlich im Vertrag auch ein wesentlich größeres Kapital als man tatsächlich einzahlt. Der Zinseszinseffekt macht sich bei langer Laufzeit da schon recht deutlich bemerkbar...

 

Hält sich schon ganz gut die Waage zur vorgelagerten Besteuerung. Ein Nachteil ist das nicht wirklich. Der einzige Punkt, der wirklich "kritisch" ist, ist die Flexibilität des Produkts. Gibt zwei Dinge. Die Verrentung bzw. Vererbung geht nur innerhalb der Familie oder Ehefrau. UND man kann den Rürup nicht als "Notgroschen" nutzen. Aber das finde ich alles andere als schlecht.

 

Noch'n kleiner Unterschied zum Riester: Man kann in den Riester keine BU einbauen... Ist auch eine gute Sache, um den Schlechtverdiener vor Versicherungsspackos zu schützen, die ihm beides "im Paket" verkaufen wollen, weil's billiger ist, obwohl er sich beides zusammen vielliecht gar nicht immer leisten kann.

 

 

Diese Rechnung verstehe ich nicht. Vielleicht kannst Du das mit ein paar mehr Zahlen illustrieren. Riester würde ich da eher außen vor lassen.

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