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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

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vormtor
vor 21 Stunden schrieb ceekay74:

Von der comdirect zur ING-DiBa hat bei mir (mit steuerpflichtigen Plain-Vanilla-Anleihen) immer problemlos funktioniert, die Einstandskurse erscheinen aber immer erst einige Tage nach den Stücken im Depot. Insofern die Einstandskurse nicht manuell eingeben sondern einfach abwarten, dann können die Einstandskurse im Internetbanking einfach kontrlliert werden.

 

Vielen Dank (auch an Sucher) für die Rückmeldung! Übertragen wird ein ETF-Teilbestand aus dem Depot. Und ja, DiBa bietet derzeit eine Aktion zum Depotübertrag:

 

https://www.ing-diba.de/wertpapiere/direkt-depot/#!981299

 

Hatte auch einen Übertrag zu maxblue in Betracht gezogen, dann aber doch verworfen aus diversen Gründen.

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feymo211283
vor 22 Stunden schrieb ceekay74:

Von der comdirect zur ING-DiBa hat bei mir (mit steuerpflichtigen Plain-Vanilla-Anleihen) immer problemlos funktioniert, die Einstandskurse erscheinen aber immer erst einige Tage nach den Stücken im Depot. Insofern die Einstandskurse nicht manuell eingeben sondern einfach abwarten, dann können die Einstandskurse im Internetbanking einfach kontrlliert werden.

Habs grade hinter mich gebracht. comdirect--->Diba

Was: ETF, internationale Aktien

Dauer: 5 Arbeitstage

Kosten: bisher knapp 7,- € bei der comdirect

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vormtor
vor 1 Minute schrieb feymo211283:

Habs grade hinter mich gebracht. comdirect--->Diba

Was: ETF, internationale Aktien

Dauer: 5 Arbeitstage

Kosten: bisher knapp 7,- € bei der comdirect

 

Wofür fielen denn die Kosten an? Depotüberträge sind meines Wissens kostenfrei.

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74
vor 6 Minuten schrieb vormtor:

 

Wofür fielen denn die Kosten an? Depotüberträge sind meines Wissens kostenfrei.

Die comdirect belastet fremde Spesen weiter. Pro Position WP-Rechnung 2,38 Euro, GS-Verwahrung ist kostenlos. Die ING-DiBa erstattet die anfallenden Fremdspesen auf Anfrage und Nachweis vollständig.

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DrFaustus
vor 8 Stunden schrieb Heureka:

"Schufascore":

a) Da du ja einen Onlinezugang hast, fragt sich, warum du NICHT automatisch (per E-Mail) von einer Änderung informiert wurdest (sondern wohl erst durch die Diba darauf aufmerksam gemacht wurdest).

Wurde ich nicht. Habe auch nirgendwo gesehen, dass man sich solch eine Benachrichtigung einstellen lassen kann.

 

vor 8 Stunden schrieb Heureka:

b) Nicht vergessen, es gibt auch noch Creditreform / Boniversum, arvato infoscore, Bürgel, .. - eine gratis Selbstauskunft würde ich kontrollhalber mir schicken lassen...

Ganz ehrlich. Die interessieren doch kaum jemanden. Die Banken, Mobilfunkunternehmen, etc. jedenfalls nicht. Daher mache ich mir diese Mühe nicht.

 

vor 8 Stunden schrieb Heureka:

 

Da ein Mahnbescheid nicht im Schuldnerregister eingetragen wird, erfahren Schufa & Co auch nichts davon - warum sollten sie? Es ist nämlich so, dass jederzeit jedermann - und sei es, um dir einen bösartigen "Streich" zu spielen - dir einen (durchaus gebührenpflichtigen) Mahnbescheid zustellen lassen kann. Und nur wenn man darauf nicht binnen 14 Tagen mit einem Widerspruch reagiert, hat man einen Vollstreckungsbescheid am Hals - gegen den man aber auch noch gerichtlich vorgehen kann; insofern landet auch der IMHO nicht bei Schufa & Co.

Doch, kann er schon landen. Wenn der Gläubiger Schufa-Mitglied ist, wäre sogar denkbar, dass dieser einen Mahnbescheid bei der Schufa einmelden kann, wenn die Forderung "unbestritten" ist. Sobald die rechtmäßigkeit der Forderung aber bestritten wird, muss gelöscht werden.

 

vor 8 Stunden schrieb Heureka:

AN ALLE: gerade jetzt in der beginnenden Urlaubszeit bzw. prinzipiell bei längerer Abwesenheit also den Briefkasten NICHT - noch dazu 14 Tage - überquellen lassen.. ;)

 

"Gerichsvollzieher":

Bevor es zu dem Eintrag "Keine Abgabe der Vermögensauskunft" im Schuldnerregister überhaupt kam, musste der GV - in der der Regel zusätzlich noch ein 2. Mal, nach einem von einem Richter "genehmigten" Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft - den (richtigen!) Schuldner per hochoffiziell zuzustellendem Schreiben darüber informieren; von daher ist hier offenbar (auch) die ANSCHRIFT nicht vom GV und/oder vom Gericht (Richter bzw. Rechtspfleger) geprüft worden.

Nunja, könnte man so sagen. Der Fall lag aber etwas anders. Der GV hat alle Post an die letzte bekannte Adresse des (korrekten) Schuldners geschickt. Die Post ist wohl auch zugestellt worden. Bei der Eintragung der Nichtabgabe der Vermögensauskunft im Schuldnerregister hat er aber im Melderegister nachgesehen. Der korrekte Schuldner stand aber nicht im Melderegister (weil der Lump sich nie im Einwohnermeldeamt angemeldet hat). Der Einzige mit dem vermeintlichen Namen, der dort stand, war ich (mit meinem schon lange nicht mehr gültigen Geburtsnamen und mit einer ehemaligen Adresse, an der ich auch schon lange nicht mehr gewohnt habe - ich habe mich korrekt abgemeldet aber die Daten stehen halt noch im Melderegister). Der GV hat dann ohne Abgleich des Geburtsdatums meinen Eintrag verwendet um im Schuldnerregister den Eintrag eintragen zu lassen.

 

Die Geschichte ist jetzt vermeintlich zu Ende. Der Eintrag wurde gelöscht. Die Schufa ist wieder "clean".

Nur das Inkassobüro, das die Forderung vertritt, kam durch die ganze Sache an meine Daten und behauptet nun, ich sei der korrekte Schuldner. Das ist aber Sache für meinen Anwalt und tangiert mich kaum noch. Im Gegenteil: Wenn die meinen, die möchten meine Anwaltskosten tragen, sollen sie ruhig weiter rumalbern. Das Geburtsdatum, der zweite Vorname, Der Nachname, die Adresse stimmen nicht mit der des Schuldners überein. Also ist der Fall glasklar. Nur halt nicht für die Leute vom Inkassobüro...

 

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Wie wäre es mit einer Anzeige gegen den Gerichtsvollzieher wegen übler Nachrede (§186 StGB)? Sozusagen aus erzieherischen Gründen, damit er in Zukunft etwas sorgfältiger arbeitet.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde werde ich wohl machen.

Alles andere hat wenig Aussicht auf Erfolg laut Anwalt.

 

Ich glaube bei Übler Nachrede müsste ein Vorsatz vorliegen. Er hat ja nur (grob) fahrlässig gehandelt.

 

Der eigentliche Witz ist finde ich an der ganzen Sache:

Wenn ich jemanden auf offener Straße beleidige. Sagen wir mal "Du blödes A..., warum nimmst du mir die Vorfahrt". Dann bekommt derjenige ein Schmerzengeld von möglicherweise ein paar hundert EUR.

Die Chance wegen der ganzen Sache auch nur einen EUR zu bekommen ist nahe 0. Lediglich direkt nachweisbare Kosten kann man geltend machen.

 

Edit: Sorry fürs Offtopic.

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 4 Minuten schrieb DrFaustus:

Ich glaube bei Übler Nachrede müsste ein Vorsatz vorliegen. Er hat ja nur (grob) fahrlässig gehandelt.

 

Nein, Vorsatz ergibt Verleumdung §187 StGB. Und wie gesagt: primär aus erzieherischen Gründen.

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Dauerpendler

Formlos, fristlos und meist leider auch fruchtlos.

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DrFaustus
vor 3 Minuten schrieb Dauerpendler:

Formlos, fristlos und meist leider auch fruchtlos.

Kann schon sein. Zumindest bekomme ich aber eine Stellungnahme und unbequem für ihn ist es trotzdem.

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Heureka
· bearbeitet von Heureka
vor 3 Stunden schrieb DrFaustus:

Wurde ich nicht. Habe auch nirgendwo gesehen, dass man sich solch eine Benachrichtigung einstellen lassen kann.

 

Ganz ehrlich. Die interessieren doch kaum jemanden. Die Banken, Mobilfunkunternehmen, etc. jedenfalls nicht. Daher mache ich mir diese Mühe nicht.

 

[..] Also ist der Fall glasklar. Nur halt nicht für die Leute vom Inkassobüro...

Jeweils zum Anfang eines Quartals wird der Schufascore turnusmäßig doch neu berechnet - und bei einer nur minimalen Änderung (im Nachkommabereich) wird automatisch mitgeteilt, dass man nach Login eine Änderung einsehen kann. Bei *Eintrag und später* einer (vorzeitigen) Löschung eines (wie in deinem Fall Negativ-)Eintrags muss die Schufa sofort den Score neu berechnen - und sollte darüber ebenso informieren.

 

Mobilfunkunternehmen melden zumindest bei Bürgel ein (Fraud Prevention Pool FPP) und sind auch Mitglied bei meinetwegen Credtreform (siehe deren Kleingedrucktes).

Es gibt auch Dienstleister, die als Mittelsmänner zwischen dem Schuldnerregister und besagten Wirtschaftsauskunfteien fungieren (eine gratis § 34 BDSG-Selbstauskunft von der "Quelle" Schuldnerregister beim Amtsgericht sollte darüber Aufschluss bringen, kann aufs Gericht auch "disziplinierend" wirken..) und mal gerne "vergessen", eine (vorzeitige) Löschung eines Eintrags aus dem Schuldnerregister an die Wirtschaftsauskunfteien einzumelden - d.h. ein Negativeintrag bleibt bei letzteren unerlaubterweise stehen, deshalb: Selbstauskunft und ggf. Korrektur!

 

Die Creditreform hat ein eigenes Inkassobüro, auch sonst im Nachgang Kontrolle..

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fanta

Wenn ich von der Deutschen zur DiBa wechsle, kann ich Aktien in Dollar (KO & PSX) ohne Verluste übertragen oder empfiehlt sich ein Verkauf vor dem Wechsel?

Vielleicht hat diesbezüglich jemand jüngst Erfahrungen gesammelt...

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Holzmeier

HSBC ermittelt die anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern fuer ETFs nicht (wie andere KAGs) sofort, sondern erst nach Erstellung des Ende April publizierten Jahresabschlusses.

Anfang/Mitte Mai storniert die DiBa dann die Ausschuettungen des Vorjahres und liefert eine Neuberechnung unter Einbezug der anrechenbaren Quellensteuern.

So war es frueher ...

 

Der Jahresabschluss fuer 2016 wurde von HSBC Ende April 2017 fristgerecht veroeffentlicht, bisher wurden bei mir aber keine fuer 2016 anrechenbaren QSt abgerechnet.

Hat jemand von der DiBa (oder einem anderen Broker) schon Storno und Neuabrechnung von korrigierten HSBC-ETF-Ausschuettungen fuer 2016 erhalten?

 

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Arcon

Hallo Holzmeier,

 

bei DAB/Consors wurde die Korrektur Anfang Mai gemacht.

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otto03

Maxblue am 21.06.2017 mit Wertstellung 08.05.2017

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vanity

Sowohl DKB als auch die örtliche Sparkasse haben die Korrektur Ende Juni vorgenommen, jeweils 4 Buchungen.

 

DKB valutiert (korrekt) zu den jeweiligen Ausschüttungsterminen (08/16 und 02/17), die SPK nur bei der diesjährigen (02/17), während sie die letztjährige kurzerhand auf "heute" legt.

 

Das Durcheinander hört ja zum Glück ab nächstem Jahr auf (eine Neuabrechnung für GJ 2017 müssen wir wohl noch ertragen).

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Holzmeier

vielen Dank fuer die Infos.

Ich schliesse daraus, dass die Korrektur 1. auch bei anderen DiBa-Kunden bisher nicht erfolgte und 2. die DiBa sie eigentlich aber laengst haette durchfuehren koennen.

Auf dieser Basis kann ich jetzt eine entsprechende Mail an info@ing-diba.de schreiben (und das WPF auf dem laufenden halten ...).

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier

Anfrage:

Liebes DiBa-Team,

HSBC ermittelt die anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern fuer seine Aktien-ETFs (z.B. DE000A1C22M3) nicht wie andere KAGs sofort, sondern erst nach Erstellung des Ende April publizierten Jahresabschlusses.

Typisch Anfang/Mitte Mai storniert die DiBa dann die Ausschuettungen des letzten Jahres und liefert eine Neuberechnung unter Einbezug der anrechenbaren Quellensteuern.

Andere Broker (DAB/Consors, MaxBlue, DKB, ...) haben diese Neuberechnung fuer die letzten beiden HSBC-Ausschuettungen bereits durchgefuehrt, meines Wissens z.T. bereits Anfang Mai 2017.

 

Gibt es schwerwiegende Gruende, warum das fuer DiBa-Depots bisher nicht erfolgt ist bzw. erfolgen konnte?

Wenn ja: Wann waeren die Stornierungen/Neuberechnungen voraussichtlich zu erwarten?"

 

 

Antwort der DiBa (wie immer sehr schnell, wenn auch erst in der zweiten Iteration inhaltlich passgenau):

Guten Tag Herr Holzmeier,

wir haben gleich für dieses Jahr bei uns nachgefragt: Wir sind dabei, die Ausschüttungen zu korrigieren.

Aktuell haben wir mehr als sonst zu tun, deshalb dauert es etwas länger. Vielen Dank für Ihre Geduld.

 

 

Die Begruendung finde ich inhaltlich nicht besonders ueberzeugend, aber immerhin bin ich jetzt beruhigt dass mein Depot nicht (als einziges ...?) vergessen wurde.

 

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jawe

Ich habe direkt heute zu dem A1C22M3 (S&P 500) eine Ausschüttung der DiBa bekommen, die direkt wieder storniert wurde. Mir nicht ganz klar was da passiert ist?

 

Ich bin erst seit letztem Jahr dabei. Sind das Quellensteuern, die direkt wieder abgezogen werden, da mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft war? Sorry, wenn die Frage blöd ist aber ich kenne mich da nicht so aus.

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier
vor 3 Stunden schrieb jawe:

Ich habe direkt heute zu dem A1C22M3 (S&P 500) eine Ausschüttung der DiBa bekommen, die direkt wieder storniert wurde.

nein.

Die Ausschuettungen vom August 2016 und Februar 2017 sind storniert worden, und du hast dafuer die gleichen Ausschuettungen unter Beruecksichtigung der anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern neu gebucht bekommen.

Das sind genau die lang erwarteten Buchungen, um die es in den sechs Posts obendrueber ging. Jetzt fehlen noch analoge Korrekturen fuer die anderen HSBC-ETFs, aber das wird dann bis zur Buchung wohl nur noch eine Frage von wenigen Tagen sein.

 

 

Zitat

 

Sind das Quellensteuern, die direkt wieder abgezogen werden, da mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft war?

das kann sein.

Neu gebucht wurden im Ausland bezahlte Quellensteuern, die du bei der Versteuerung hier angerechnet bekaemst. Wenn deine Kapitalertraege allerdings unterhalb des Freibetrags liegen und du somit ohnehin keine KESt zahlst, hast du leider nichts davon.

 

 

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Nachbarschaft

Für den HSBC MSCI World (DE000A1C9KL8) habe ich letzte Woche nun auch 4 Stornierungen und respektive 4 Ausschüttungen bekommen, für den HSBC MSCI EM (DE000A1JXC94) fehlen die mir noch. 

Nun bin ich leicht verwirrt aufgrund dieser Textpassage auf Seite 2 (sowohl in der Stornierung als auch der neuen Ausschüttung): "Die Abrechnung erfolgt aus steuerlicher Sicht im aktuellen Jahr"

 

Heißt das nun, dass ich die Ausschüttungen in meiner Steuererklärung für 2016 nicht angeben brauche, sie dafür aber für 2017 relevant sind? Falls ja, müsste Diba mir auch eine neue Steuerbescheinigung zukommen lassen

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Holzmeier
vor 3 Stunden schrieb Nachbarschaft:

Heißt das nun, dass ich die Ausschüttungen in meiner Steuererklärung für 2016 nicht angeben brauche, sie dafür aber für 2017 relevant sind? Falls ja, müsste Diba mir auch eine neue Steuerbescheinigung zukommen lassen

 

Du brauchst nichts anzugeben, die Steuerabfuehrung macht die DiBa automatisch und abschliessend fuer dich.

Der Steuerabfuehrung fuer 2016 bleibt wg. des Zuflussprinzips unangetastet, dafuer bekommst du 2017 durch die anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern eine zusaetzliche Steuergutschrift, die ebenfalls automatisch mit deinen steuerpflichtigen Ertraegen 2017 verrechnet wird.

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Nachbarschaft
vor 21 Stunden schrieb Holzmeier:

 

Du brauchst nichts anzugeben, die Steuerabfuehrung macht die DiBa automatisch und abschliessend fuer dich.

Der Steuerabfuehrung fuer 2016 bleibt wg. des Zuflussprinzips unangetastet, dafuer bekommst du 2017 durch die anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern eine zusaetzliche Steuergutschrift, die ebenfalls automatisch mit deinen steuerpflichtigen Ertraegen 2017 verrechnet wird.

 

Ok, vielen Dank für die Info.

Zur Info: Heute sind zufällig auch die Stornierungen für den HSBC MSCI EM (DE000A1JXC94) gekommen.

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Poeffy

Etwas Off-Topic: Passiert das beim DiBa Broker auch wie bei der DKB, dass beim Storno der Sparerpauschbetrag angepasst, bei der Gutschrift aber unangetastet bleibt? Mir wurde von Seiten der DKB erzählt, dass HSBC anscheinend das als "Barauschüttung Immobilienertrag" deklariert hat und daher der Freibetrag unangetastet bleibt? 

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da_Woifi
Zitat

Zum 15.08.2017 passen wir die Zinsen für das Extra-Konto an. Sie erhalten dann folgende variable Zinssätze:
› 0,10 % Zinsen p.a. für Guthaben bis 50.000,00 Euro
› 0,05 % Zinsen p.a. für Guthaben ab 50.000,01 Euro

 

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