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Jose Mourinho

Rechtsschutzversicherung

Rund um die Rechtsschutzversicherung?  

233 Stimmen

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Empfohlene Beiträge

Fleisch

dazu mal ein kleines Beispiel aus meiner Vertriebszeit

 

Erfasster Beschwerdeinhalt:

Kundin war verärgert, dass die Betreuungsstelle nicht bereits auf dem allerersten Verteilerschild des Industriegebietes ausgeschildert war sondern erst ab der letzten Kreuzung bevor man in die Straße abbiegt. Schild sei außerdem zu klein.

Beschwerdestimulierung:

Kundin informiert, dass Möglichkeiten zur Installation eines Schildes bereits am Verteiler geprüft werden und ggf. umgesetzt wird.

 

Kundenbindungsstatus:

stabil

 

so, das ist bei uns als aktive Beschwerde eingegangen und nun setzen wir das nochmal in Bezug auf die Gesamtbeschwerdequoten :thumbsup:

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ben
dazu mal ein kleines Beispiel aus meiner Vertriebszeit

 

Erfasster Beschwerdeinhalt:

Kundin war verärgert, dass die Betreuungsstelle nicht bereits auf dem allerersten Verteilerschild des Industriegebietes ausgeschildert war sondern erst ab der letzten Kreuzung bevor man in die Straße abbiegt. Schild sei außerdem zu klein.

Beschwerdestimulierung:

Kundin informiert, dass Möglichkeiten zur Installation eines Schildes bereits am Verteiler geprüft werden und ggf. umgesetzt wird.

 

Kundenbindungsstatus:

stabil

 

so, das ist bei uns als aktive Beschwerde eingegangen und nun setzen wir das nochmal in Bezug auf die Gesamtbeschwerdequoten :thumbsup:

Mich wundert nur, dass es einige Versicherer schaffen, über Jahre hinweg eine relativ konstant hohe Beschwerdequote zu halten.

Mag ja sein, dass die über Jahre kein Verteilerschild aufgestellt haben.

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Fleisch

kommt sehr auf den Ansatz und das Verständnis des Beschwerdemanagements innerhalb der QM-Systeme an. Viele Unternehmen, die QM betreiben unterscheiden innerhalb des Qualitätmanagements nochmals in

 

strukturelle Beschwerden

prozessbezogene Beschwerden

ergebnisbezogene Beschwerden

 

wobei die beiden letzten häufig sehr eng zusammenhängen. Innerhalb der Betrachtung der Vergleiche zwischen den Gesellschaften muss man daher genau wissen was die genau gemeldet haben. Das fängt schon damit an, dass manche Granaten einfach die Konzerngesamtquote liefern oder nur für einen Bereich, der aber sinnigerweise mit einem anderen Bereich gekoppelt ist. Bestes Beispiel ist hier BUZ und Risiko-LV. Dann muss man das weiter runterbrechen auf die Beschwerdeart usw.

 

An dieser Stelle wird Growth noch für einige Fälle weitere Beispiele und Verweise liefern können, da er seinen Firmenlaptop hat und ich das Zeug nur auf der Arbeit hatte.

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ben
kommt sehr auf den Ansatz und das Verständnis des Beschwerdemanagements innerhalb der QM-Systeme an. Viele Unternehmen, die QM betreiben unterscheiden innerhalb des Qualitätmanagements nochmals in

 

strukturelle Beschwerden

prozessbezogene Beschwerden

ergebnisbezogene Beschwerden

 

wobei die beiden letzten häufig sehr eng zusammenhängen. Innerhalb der Betrachtung der Vergleiche zwischen den Gesellschaften muss man daher genau wissen was die genau gemeldet haben. Das fängt schon damit an, dass manche Granaten einfach die Konzerngesamtquote liefern oder nur für einen Bereich, der aber sinnigerweise mit einem anderen Bereich gekoppelt ist. Bestes Beispiel ist hier BUZ und Risiko-LV. Dann muss man das weiter runterbrechen auf die Beschwerdeart usw.

 

An dieser Stelle wird Growth noch für einige Fälle weitere Beispiele und Verweise liefern können, da er seinen Firmenlaptop hat und ich das Zeug nur auf der Arbeit hatte.

Die Beschwerdequoten, die ich oben eingestellt hatte, waren die offiziell beim Bafin eingegangenen Beschwerden von Kunden. Das Bafin veröffentlicht diese Quote jährlich. Es sind keine von den Gesellschaften zugelieferten Quoten. Das Bafin unterscheidet natürlich nicht danach, ob die Beschwerde strukturell, prozess- oder ergebnisbezogen ist. Es unterscheidet auch nicht, ob die Beschwerde banal ist, gerechtfertigt oder zu Unrecht erfolgte. Auf jeden Fall fällt bei der Bafin-Statistik eines aus: Es gibt Gesellschaften, die zumindest mit bestimmten Sparten immer mit einer hohen Quote glänzen - und es gibt Gesellschaften, die über Jahre eine konstant niedrige Quote ausweisen.

 

Gruß

ben

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highline

Genau, es gibt so eine Quote. Und was hat so eine Quote nun genau mit dem Produkt zu tun?

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ben
Genau, es gibt so eine Quote. Und was hat so eine Quote nun genau mit dem Produkt zu tun?

Garnichts. Das Produkt kann nichts für die Beschwerde. Nur sein Verkäufer - die Versicherungsgesellschaft.

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masu

reicht für den normal sterblichen nicht auch eine Provat Haftpflicht. Heisst, wenn mich jemand unberechtigterweise verklagen will übernimmt dann die Privathaftpflicht?

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GlobalGrowth
reicht für den normal sterblichen nicht auch eine Provat Haftpflicht. Heisst, wenn mich jemand unberechtigterweise verklagen will übernimmt dann die Privathaftpflicht?

 

nur, wenn gegen dich unberechtigter Weise Schadensersatz geltend gemacht wird, der im Zusammenhang mit fahrlässiger oder grob fahrlässiger

Handlungsweise zu einem Schaden bei Dritten geführt hat.

Aber auch hier gibt es eine Reihe von Ausschlüssen!

 

Viele Grüße

David

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John Silver

Ich hatte eine Verkehrsrechtschutz bei der ALLIANZ und habe diese einmal in Anspruch genommen ohne Probleme.

D.h. ich bin zum Anwalt hin und habe die Allianz-Vertragsnummer angegeben und mich weiter um nichts gekümmert.

Hat ohne Probleme funktioniert.

Allerdings war ich im Recht was SOWIESO dazu geführt hätte bzw. hier hat, dass ich nichts zahle mußte. Dann muss

die Gegenpartei so oder so für die Anwaltskosten aufkommen.

Aus Kostengründen, günstigerer Beitrag, bin ich jetzt bei der ROLAND. Habe dort zum Glück bis jetzt noch keinen Schaden

eingereicht.

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John Silver

"hochhol" :P

 

ein mehrheitlicher Grund für den Rechtsschutz ist z.B. eine abgeschlossene BU

wie sieht es dann mit Kombiprodukten aus, bzw. mit Produkten bei dem gleichen Versicherer ???

Versicherung A möchte im worst case nicht zahlen und ich muss mit der dort abgeschlossenen RSV gegen die vorgehen

 

oder sollte es wg. der möglichen Streitigkeiten grundsätzlich (zumindest die RSV) getrennt werden ???

...

und

Wenn Rechtsschutz, dann auf jedem Fall bei einem Versicherer, bei dem man sonst keine anderen Verträge hat.

 

Hallo!

Ich möchte nur kurz zu Euren Beiträgen Anmerken, dass Ihr NIEMALS bei der gleichen Versicherung eine irgendwie geartete Versicherung UND eine Rechtschutzversicherung abschließt bzw. abschließen könnt.

Das hat mit der Spartentrennung im Versicherungswesen zu tun und soll genau diese Fälle verhindern, dass eine Versicherung gegen sich selber klagt und somit in einen Interessenkonflikt kommt. Es handelt sich dann immer um rechtliche selbstständige Unternehmen, die allerdings in der Regel natürlich auch in einen Versicherungskonzern eingebunden sind. Auch wenn viele meinen das die BaFin nicht so toll ist, da hat die Aufsicht und der Gesetzgeber mal eindeutig aufgepaßt. :thumbsup:

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tom1978

[Es handelt sich dann immer um rechtliche selbstständige Unternehmen, die allerdings in der Regel natürlich auch in einen Versicherungskonzern eingebunden sind.

 

Eben - ein Tochter- bzw. Schwesterunternehmen im gleichen Konzern, und das bedeutet: es könnte einen Interessenkonflikt geben. Natürlich muss das nicht sein, aber gerade wenn es um hohe Summen geht (zum Beispiel BU-Rente über viele Jahre) wäre mir das trotzdem zu heiß.

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leinad
· bearbeitet von leinad

Hallo!

Ich möchte nur kurz zu Euren Beiträgen Anmerken, dass Ihr NIEMALS bei der gleichen Versicherung eine irgendwie geartete Versicherung UND eine Rechtschutzversicherung abschließt bzw. abschließen könnt.

Das hat mit der Spartentrennung im Versicherungswesen zu tun und soll genau diese Fälle verhindern, dass eine Versicherung gegen sich selber klagt und somit in einen Interessenkonflikt kommt. Es handelt sich dann immer um rechtliche selbstständige Unternehmen, die allerdings in der Regel natürlich auch in einen Versicherungskonzern eingebunden sind. Auch wenn viele meinen das die BaFin nicht so toll ist, da hat die Aufsicht und der Gesetzgeber mal eindeutig aufgepaßt. :thumbsup:

 

Gehört doch sowieso bald alles zur Ergo-Gruppe.

War jedenfalls bei mir so, dass plötzlich meine LV und BU und die Rechtschutz zur Ergo-Gruppe gehörten.

Was macht man dann ????????

Rechtschutz wechseln ?

Bei mir hat sich jdenfalls die Frage erledigt.

Meine DAS-Rechtschutzversicherung hat mich nach 20 Jahren Mitgliedschaft vorletztes Jahr rausgeschmissen.

Während eines Rechtsstreites.

Das war eine Familienversicherung und meinem ältesten Sohn ist einer hinten in sein Motorrad rein gefahren.

Hatte den Ombudsmann eingeschaltet, der konnte da auch nichts dran ändern.

Wenn ich mir überlege was ich in die Versicherung in 20 Jahren investiert habe, frage ich mich heute ob das eine richtige Entscheidung war bei der DAS was abzuschließen.

 

Gruss

leinad

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John Silver

[Es handelt sich dann immer um rechtliche selbstständige Unternehmen, die allerdings in der Regel natürlich auch in einen Versicherungskonzern eingebunden sind.

 

Eben - ein Tochter- bzw. Schwesterunternehmen im gleichen Konzern, und das bedeutet: es könnte einen Interessenkonflikt geben. Natürlich muss das nicht sein, aber gerade wenn es um hohe Summen geht (zum Beispiel BU-Rente über viele Jahre) wäre mir das trotzdem zu heiß.

...

Gehört doch sowieso bald alles zur Ergo-Gruppe.

...

@ Tom

Das finde ich ehrlich gesagt einwenig übertrieben um nicht gar zu sagen fast schon paranoid. Du schließt eine BU ab weil eine Wahrscheinlickeit A besteht das Du Sie in Anspruch nimmst. Gleichzeitig schließt Du eine Rechtschutz ab weil eine Wahrscheinlichkeit B besteht das die Versicherung der BU im Schadenfalle nicht zahlt. Und diese Rechtschutz schließt Du bei einer konzernfremden Versicherung ab, wobei ich garnicht sicher bin ob Du überhaupt weißt wer wie miteinander vernetzt ist, und auf die Spartentrennung habe ich eben schon hingewiesen, um der Wahrscheinlickeit C zu entgehen, dass diese Versicherung gegen geltendes Recht verstößt um den eigenen Konzern in einer Rechtsstreitigkeit mit ungewissem Ausgang nicht zu belassten.

Aus Statistik habe ich noch in Erinnerung, das sich die drei Wahrscheinlickeiten multiplizieren. Das dürfte eine sehr sehr kleine Zahl sein...

Wenn Du so mißtrauisch gegenüber Versicherungen bist - warum schließt Du dann überhaupt eine ab?

 

@Leinad

??? Gibt diverse größere Konzerne und kleinere Anbieter die Rechtschutzversicherungen anbieten. Verstehe die Aussage nicht.

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John Silver
Von den Gesellschaften würde ich DEURAG oder ARAG nehmen! :thumbsup:

 

hi highline,

 

kannst du mir noch einmal erklären wann ich eine rs haben kann, muss, sollte.

 

ist es notwendig wenn ich eine bu abgeschlossen habe, ich noch eine rs abschliesse?

 

ich bin offen für alle versicherugen, aber will keinen cent zuviel bezahlen :)

 

in den übersichten von test.de usw. wird nirgens der abschluss einer rs erwähnt. ist es luxus? oder wie habe ich den abschluss einer rs zu verstehen?

 

danke für die mühe und geduld :)

Hallo fonds-sparer,

 

die Verbraucherzentralen veröffentlichen alle 3-6 Monate Beiträge, in denen Sie auf wichtige und unwichtige Versicherungen hinweisen.

Siehe z.B. vom 24.09.2009

http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article1177522/Diese_drei_Policen_brauchen_junge_Leute_wirklich.html

 

oder eine schöne Übersicht von TEST vom 20.04.2009

http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/-Versicherungen/1162242/1162242/1218400/

 

Die Rechtschutzversicherungen (Verkehrsrechtschutz extra gelistet) landet dabei bei Test unter "* = Mit Einschränkung sinnvoll". Das ist EINER von VIER Sternen. Ob DU eine Rechtschutzversicherung brauchst mußt DU mit Deinem persönlichen Risikoprofil und DEINER persönlichen Risikobereitschaft vereinbaren.

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John Silver

...

Das heißt, wenn mein BU-Versicherer mir vorwirft, unvollständige Gesundheitsangaben gemacht zu haben, muß die Rechtsschutzversicherung nicht einspringen, da dieser "Verstoß gegen Rechtspflichten" vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung begangen wurde, korrekt? Ist das generell bei allen Rechtsschutzversicherern so?

 

Gruß,

AMiGA

 

Hallo Amiga et al,

 

eine kleine Hilfe, wann eine Rechtschutzversicherung zahlt und wann nicht ist vielleicht dieser Thead:

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/25950-wechsel-der-rechtsschutzversicherung-versicherungsfall/page__hl__rechtsschutz__fromsearch__1

 

Gruss John Silver

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tom1978

Das finde ich ehrlich gesagt einwenig übertrieben um nicht gar zu sagen fast schon paranoid.

 

Du musst halt sehen, dass es bei einer BU um einen riesigen Batzen Geld gehen - da kommen leicht ein paar hunderttausend Euro zusammen, und man liest oft genug, wie sehr sich die Versicherungen sträuben und winden, wenn sie zahlen sollen. Wenn man die Beiträge zur Rechtsschutz in Relation zu den Beiträgen zur BU sieht, sind das weniger als 10% Mehraufwand, hält sich also im Rahmen. Und ich sage ja gar nicht, dass man unbedingt eine Rechtsschutz aus einem anderen Konzernverbund nehmen muss - aber ich persönlich nehme zumindest eine aus einem anderen Konzern.

 

Aus Statistik habe ich noch in Erinnerung, das sich die drei Wahrscheinlickeiten multiplizieren.

 

Das stimmt, wenn die Wahrscheinlichkeiten unabhängig sind (so wie beim Würfeln - wenn Du tausend Mal hintereinander keine 6 würfelst, hat das keinen Einfluss auf den tausendundersten Wurf). Das sehe ich aber hier nicht als gegeben an: Wenn sich Versicherer X in der Sparte BU weigert zu zahlen, unterstelle ich, dass das einen Einfluss auf die Bereitschaft des gleichen Versicherers, in der Sparte Rechtsschutz zu zahlen, hat.

 

Wenn Du so mißtrauisch gegenüber Versicherungen bist - warum schließt Du dann überhaupt eine ab?

 

Weil es für Menschen mit "normalem" Einkommen keine Alternative gibt, mit der man seine Arbeitsleistung vergleichbar absichern kann wie mit einer BU-Versicherung.

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Ultimate

Guten Morgen,

 

gibt es eigentlich eine Rechsschutzversicherung die das Thema Familien-und Erbrecht abdeckt?

Falls nicht, was haltet ihr von der Rechtsschutz Union?

Deckt die meisten Rechtsschutzgebiete und bei einigen Tests auch auf Platz 1.

 

Mfg Ultimate

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tom1978

Guten Morgen,

 

gibt es eigentlich eine Rechsschutzversicherung die das Thema Familien-und Erbrecht abdeckt?

Falls nicht, was haltet ihr von der Rechtsschutz Union?

Deckt die meisten Rechtsschutzgebiete und bei einigen Tests auch auf Platz 1.

 

Mfg Ultimate

 

Geh mal auf http://www.finas.de und dort links auf "Vergleichsprogramme" und anschließend auf "Rechtsschutzversicherung". Dort kann man zumindest bei der Option "Erweiterter Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht" ein Häkchen setzen.

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leinad

Soweit ich das bisher kennen gelernt habe, handelt es sich meist um Rechtschutz bei dem man ein Beratungsgespräch beim Anwalt bezahlt bekommt.

Erbrecht und Scheidung habe ich noch keine Versicherung gesehen die da einen Rechtsstreit übernimmt.

 

Inzwischen sind auch die Telefonberatungen über die Rechtschutzversicherungen in Mode gekommen.

Da kann ich nur vor warnen, da angerufen geht es in erster Linie darum das zukünftige Versicherungsrisiko des Kunden zu erfahren.

Nicht darum ihn tatsächlich zu beraten.

Der, der durch das Telefonberatungsgespräch sien Versicherungsrisiko steigert, bekommt auch promt eine fristgerechte Kündigung ins Haus.

 

Der, der auch noch für so einen Beratungsrechtschutz am Telefon bezahlt, kann davon ausgehen, dass er, wenn er da öffters anruft, nie im Leben mal später bei irgend einer Rechtsschutzversicherung einen Rechtschutz-Vertrag bekommt.

 

Gruss

leinad

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Ultimate

D.h. als zusammengefasst es gibt keine Versicherung in Sachen Familien und Erbrecht. Richtig?

 

Welche Seiten könnt ihr mir zum Thema Erbrecht empfehlen?

 

Mfg Ultimate

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davidh

Wie handhabt es denn eine RSV bei folgendem Fallverlauf:

Deckungsanfrage erfolgreich, Gegner zahlt alle Rechtsanwaltskosten, Fall "gewonnen" (die Angelegenheit war mit einem Anwaltsschreiben erledigt, Briefkopf- und Unterschriftsgebühr)

 

Hat das trotzdem eine negative Auswirkung auf den Vertragsverlauf, was die Anzahl der Schäden angeht?
Oder ist die Sache, ähnlich wie beim Rückkauf eines Kfz-Haftpflichtversicherungsschaden, neutralisiert und aus der Welt?

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Matthew Pryor

Wenn die Deckungsanfrage erfolgreich ist, bedeutet das zunächst einmal grundsätzlich, dass der Versicherer seine Leistungspflicht bejaht. Damit ist aus Sicht des Versicherers auch der Rechtsschutz- bzw. Versicherungsfall eingetreten.

Ob das tatsächlich, gerade in solchen Fällen, auch in der Praxis immer so gehandhabt wird, ist nicht sicher, kann aber problemlos mit dem VR geklärt werden.

 

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davidh
· bearbeitet von davidh

Gut, das ist eine Fragestellung, die ich ungern an meine Versicherung adressiere (schlafende Hunde wecken).

Muss man hier wirklich von verschiedenen Vorgehensweisen je Versicherer ausgehen?

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Matthew Pryor
vor 15 Minuten schrieb davidh:

Muss man hier wirklich von verschiedenen Vorgehensweisen je Versicherer ausgehen?

Ja.

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