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AnNaWF

Direktversicherung

Empfohlene Beiträge

AnNaWF
· bearbeitet von NautilusIII

Hi!

 

Ich "Riestere" seit 2003, aktuell mit 175 EUR mtl. um brav Steuern zu "sparen".

 

Mein Arbeitgeber bietet aber auch eine Direktversicherung an:

 

Seit haben Sie das Recht, jährlich 4% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (West) per Gehaltsumwandlung für Ihre Altersvorsorge anzulegen.

 

Der Abschluss folgender Versicherungen ist möglich:

 

* Verträge mit 'Riesterförderung' (Förderung nach §10a EStG)

* Verträge mit steuerfreien Beiträgen nach §3 Nr.63 EStG

* Verträge mit Pauschalversteuerung nach §40b EStG

 

Kann ich davon was ZUSÄTZLICH zum "Riestern" nutzen?

Was wäre dabei das interessanteste für mich - weiß da jmd Bescheid in dem Dschungel?

 

Danke.

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Herr S.

Ja kannst du (ausser Riesetr versteht sich).

Die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeldumwandlung sagt mir persönlich am besten zu.

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supertobs
* Verträge mit 'Riesterförderung' (Förderung nach §10a EStG)

* Verträge mit steuerfreien Beiträgen nach §3 Nr.63 EStG

* Verträge mit Pauschalversteuerung nach §40b EStG

 

Riestern über den Betrieb its nicht so vorteilhaft, außerdem geht es bei dir nicht mehr.

Das Zweite nennt man auch "Eichel-Rente", mache ich zum Beispiel auch zusätzlich zu riester

- Gibt es Pauschalversteuerung überhaupt noch? Ich denke das ist abgeschafft.

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culo

das interessante an der direktversicherung ist, dass man einen grossen betrag auf einmal erhält.

jedenfalls war das bei mir so. ist schon eine weile her. möglicherweise haben sich die bedingungen inzwischen geändert.

damals wurden noch 4% garantiezinsen geboten.

das wäre interessant, wenn man z.b. im alter einen grösseren betrag benötigt, z.b. für eine immobilie.

ausserdem ist ein versicherungsanteil inklusive, der die angehörigen während der sparphase absichert. das kostet natürlich rendite.

man versteuert den sparbetrag pauschal mit 20% glaube ich. die steuerersparnis ist also relativ klein. dafür muss man den betrag dann in der auszahlung nicht versteuern.

mein arbeitgeber hat eine direktversicherung , angeblich ohne provisionen, mit einem anbieterkonsortium unter führung der viktoria-versicherung herausgehalndelt.

uns wurde jedenfalls erzählt, dass die versicherungen aaufgrund des rahmenvertrages uf provision verzichtet haben. leider zahlt mein arbeitgeber nichts dazu. ich muss die beträge selber aufwenden.

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TheMightyGandalf

Wie oben schon gesagt kannst Du eine Direktversicherung zusätzlich abschließen, lässt deinen Riestervertrag unberührt. Die geht aus dem Nruttoeinkommen, was Dir je nach Gehalt 40-60% mehr Beitrag einbringt, der sich über die Jahre schön verzinst. D.h. Du zahlst derzeit nur ca. 40-60% der Beiträge (= weniger netto raus). Bis 210 EUR monatlich sind die Beiträge im Regelfall sozialabgabenfrei UND steuerfrei, danach nur noch steuerfrei. Falls Du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, musst Du aber Sozialabgaben für alles zahlen (bis EUR 360/Monat).

 

Zwar musst Du am Ende die Rente voll versteuern, aber da Du die Beiträge ja jetzt noch nicht versteuert hast und sämtliche Kursgewinne bis dahin erst einmal steuerfrei sind, rechnet sich das mehrfach.

 

Wichtig ist, dass Du eine gute Police wählst, die geringe Kosten (!!!) und nach Möglichkeit eine hohe Aktienquote hat (deutsche Versicherungen bieten nur so 35% in Fondssparplänen). Britische sind da häufig besser (bis zu 100%). Alternativ geht auch die myindex-Police (siehe mein Thread dazu). Allerdings musst Du beachten, dass Du diese beim Arbeitgeberwechsel häufig nicht mitnehmen kannst. Du kannst die daher nur privat weiterführen (mit dann steuerfreien Beiträgen, aber aus dem NEtto) oder aber die Anteile verkaufen lassen (was bei einer Baisse dumm wäre) und den Beitrag in eine neue Versicherung überführen (mit neuen Abschlusskosten, was auch dumm wäre).

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TheMightyGandalf
man versteuert den sparbetrag pauschal mit 20% glaube ich. die steuerersparnis ist also relativ klein. dafür muss man den betrag dann in der auszahlung nicht versteuern.

 

Hier gilt es zu unterscheiden:

 

Direktversicherung:

Bei EUR 210, die Du aus dem Brutto einzahlst, mindert das Dein Netto nur um 84-126 EUR. Das Geld vermehrt sich über 30 Jahre (bis zur Rente, frühestens 60. LJ). Das Geld musst Du bei einer Direktversicherung (im Wege der Gehaltsumwandlung) voll versteuern, z.B. mit 30% persönlichem Steuersatz. Da Du es aber vorher nicht versteuert hast, ist es nicht schlechte rals vorher, zumal Du im Alter eher weniger Einkommen hats als im Arbeitsleben.

 

Anders eine private Rentenversicherung:

Wenn Du keine Auszahlung wünschst (1/2 Betrag zu versteuern nach 12 Jahren Haltedauer und 60. LJ) sondern eine Rente beziehst, musst Du nur den ERTRAGSANTEIL versteuern. Der wird aber nur nach der Rentenversicherung berechnet. D.h. Dein eingezahltes Kapital wird steuerfrei (!) in eine Rentenversicherung eingezahlt. Erst die Erträge, die DIESE Versicherung erwirtschaftet (wenige %, da eher in Anleihen und sicheren Anlagen) musst Du mit ca. 20% (je nach Renteneintrittsalter) versteuern. Das ist fast steuerfrei, aber ja auch aus dem BRUTTO gezahlt (nicht wie eine Direktversicherung aus dem Netto).

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culo
· bearbeitet von culo
Hier gilt es zu unterscheiden:

 

Direktversicherung:

Bei EUR 210, die Du aus dem Brutto einzahlst, mindert das Dein Netto nur um 84-126 EUR. Das Geld vermehrt sich über 30 Jahre (bis zur Rente, frühestens 60. LJ). Das Geld musst Du bei einer Direktversicherung (im Wege der Gehaltsumwandlung) voll versteuern, z.B. mit 30% persönlichem Steuersatz. Da Du es aber vorher nicht versteuert hast, ist es nicht schlechte rals vorher, zumal Du im Alter eher weniger Einkommen hats als im Arbeitsleben.

 

Anders eine private Rentenversicherung:

Wenn Du keine Auszahlung wünschst (1/2 Betrag zu versteuern nach 12 Jahren Haltedauer und 60. LJ) sondern eine Rente beziehst, musst Du nur den ERTRAGSANTEIL versteuern. Der wird aber nur nach der Rentenversicherung berechnet. D.h. Dein eingezahltes Kapital wird steuerfrei (!) in eine Rentenversicherung eingezahlt. Erst die Erträge, die DIESE Versicherung erwirtschaftet (wenige %, da eher in Anleihen und sicheren Anlagen) musst Du mit ca. 20% (je nach Renteneintrittsalter) versteuern. Das ist fast steuerfrei, aber ja auch aus dem BRUTTO gezahlt (nicht wie eine Direktversicherung aus dem Netto).

 

 

ich glaube, ich kann die versicherug gar nicht als rente beziehen. aber das ist wie gesagt ein altes modell.

früher wurde nicht aus dem brutto eingezahlt, sondern pauschal versteuert. das läuft bei den altverträgen noch so weiter.

ich habe mich mal erkundigt, ob es lohnt, das ganze umzustellen, aber es lohnt schon alleine deswegen nicht, weil heute keine 4% garantiezinsen mehr geboten werden.

 

den betrag bekommt man auf einen schlag ausgezahlt, zwischen 61 und 65 kann man afaik den zeitpunkt wählen, soweit ich weiss. aber das ganze läuft unter der überschrift historie. habe gerade festgestellt, dass es diese sparform nicht mehr gibt. man muss heute wohl barlohnumwandlung und eine rente wählen

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Fleisch

weitere Infos was wie besteuert wird oder nicht gibts auf

 

www.ihre-vorsorge.de

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Jim

Archiv: Betriebsrente Ratgeber Geld ARD

Lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge?

 

Sendeanstalt und Sendedatum: BR, Samstag, 26. Januar 2008

 

 

Die gesetzliche Rente allein reicht für die Altersvorsorge nicht aus, davon sind die meisten Menschen hierzulande überzeugt. Als zusätzliche Absicherung ist in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge sehr beliebt. Sie wird im Betriebsrentengesetz geregelt. Das Prinzip: Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers steckt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag pro Monat in die Altersvorsorge. Die Beiträge fließen dabei, je nach Wahl des Arbeitgebers, zum Beispiel in eine Pensionskasse oder auch in eine Direktversicherung. Auf diese Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Der Vorteil (bis 2.544 Euro im Jahr): Die zu zahlenden Beiträge sind steuerfrei, und zudem fallen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Sozialabgaben an. Insgesamt also eine großzügige staatliche Förderung. Und die bleibt, wie sie ist, denn das regeln die seit 1.1.2008 entsprechend geänderten Gesetze. Aber die Diskussion um die Riesterrente hat gezeigt: auch wenn eine Altersvorsorge staatlich gefördert ist, lohnt es sich durchaus, genau hinzuschauen.

 

Betriebsrente oder Kapitalanlage?

Lohnt sich diese Vorsorge für die Arbeitnehmer wirklich? Georg Pitzl ist Versicherungsberater und spezialisiert auf neutrale Analysen. Er rechnet uns an zwei Beispielen durch, ob die Betriebsrente wirklich sinnvoll ist.

 

Betriebsrenten im Alter steuerpflichtig

Unser erstes Beispiel: ein Arbeitnehmer, 35 Jahre alt, Automechaniker, verheiratet, ein Kind. Seine Frau ist zu Hause. Sie sind gesetzlich versichert. Von seinem Bruttogehalt, 3.000 Euro im Monat, möchte er 200 Euro in eine Betriebsrente stecken.

Durch die Steuer und Sozialversicherungsersparnis zahlt er netto nur 100,60 Euro. Bietet sein Arbeitgeber optimale Konditionen an, erhält er ab 65 Jahren eine voraussichtliche Betriebsrente von 649 Euro monatlich. Das klingt gut. Aber im Alter gehen davon Steuern und Sozialabgaben, (dann größtenteils für die Gesetzliche Krankenversicherung) ab. Und ein vielfach unterschätzter Effekt - die gesetzliche Rente fällt niedriger aus, es wurde ja auch weniger von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt. Es bleiben also unter Strich nur 353 Euro im Monat.

 

Auf Kapitalanlage nur Abgeltungssteuer

Würde er die monatlichen Nettozahlungen stattdessen in eine alternative Geldanlage stecken, etwa in einen Investmentfonds mit langfristig 5,7 Prozent Rendite, hat er mit 65 Jahren ein Kapital von 72.606 Euro. Hier fällt nur die neue Abgeltungssteuer an in Höhe von 25 Prozent auf die Erträge. Dieser Betrag würde für die gleiche Nettorente von 353 Euro monatlich reichen, bis er 88 Jahre alt ist.

 

Lohnend nur sehr renditestarke Rentenangebote

Würde er älter als 88 Jahre, ist die Betriebsrente also lohnender. Stirbt er allerdings früher, bleibt der Rest des durch den Investmentfonds erwirtschafteten Kapitals erhalten und kann vererbt werden. Zu beachten ist aber, so unser Experte Georg Pitzl, dass die Betriebsrente nur dann so hoch ausfällt, wenn die zugrundeliegende Versicherung wirklich sehr renditestark ist. Tatsächlich existieren Angebote, bei denen der Arbeitnehmer schon weit über 100 Jahre alt werden müsste, damit sich die Betriebsrente im Vergleich zur alternativen Kapitalanlage lohnt.

 

Besserverdienende fahren mit Kapitalanlage meist besser

Noch deutlicher sieht das Ergebnis aus, wenn der Arbeitnehmer, der in eine Betriebsrente einzahlen möchte, gesetzlich versichert ist und gut verdient. Unser Beispiel: Ein 35-jähriger Single mit einem Monatseinkommen von 5.300 Euro. Für 200 Euro Einzahlung in die renditestärkste Betriebsrente zahlt er netto 99,67 Euro. Durch seine vergleichsweise üppige Rente hat er im Alter einen hohen Steuersatz. Die Folge: Nach Steuern und Sozialabgaben bleiben ihm netto magere 274 Euro Betriebsrente im Monat. Ergebnis: Sofern er nicht älter als 99 Jahre alt wird, fährt er mit einer ungeförderten Geldanlage besser.

 

Ausnahme: Arbeitgeber zahlt mit

Fazit: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für gesetzlich Versicherte, wenn überhaupt, nur bei den besten Anbietern. Die nicht geförderte Kapitalanlage ist, besonders für Besserverdienende, oft sinnvoller. Der große Vorteil hier: Die Abzüge sind auf 25 % der Erträge beschränkt.

Glücklich allerdings können sich Arbeitnehmer schätzen, bei denen ihr Unternehmen in die Betriebsrente mit einbezahlt. Dann sieht die Sache nämlich ganz anders aus. "Dann sollte man sich auf jeden Fall für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden", empfiehlt Georg Pitzl.

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