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etf_investor

ETF Depot bei Umzug in die Schweiz

Empfohlene Beiträge

etf_investor

Hallo,

 

ich habe mir in 2007 ein ordentliches ETF Depot zusammengestellt, hauptsächlich lyxor und ishare (DE). Nun habe ich ein Jobangebot aus der Schweiz (Kanton Zürich) und werde zum 1.6. in die Schweiz ziehen. Ich kann mir gut vorstellen, viele Jahre in der Scheiz zu bleiben, aber wohl kaum bis zum Ende meines Lebens. Zumindest werde ich relativ bald mein Einkommen in der Schweiz versteuern und nicht mehr beim deutschen Fiskus. Nehme ich nun meine Fonds mit in die Schweiz und komme nach zehn Jahren wieder zurück nach Deutschland und verkaufe die Fonds dann, bleibe ich von der Abgeltungssteuer verschont?

 

Hat jemand eine Empfehlung für mein ETF Depot in Deutschland? Da ich ja nicht der erste Deutsche bin, der in die Schweiz zieht, sollten sich doch schon viele vor diesem Problem gestanden haben. Kann ich das Depot einfach in Deutschland lassen, brav Steuern auf die Dividenden in Deutschland zahlen und das dann als Kapitaleinkunft aus dem Ausland in der Schweiz gegenrechnen? Oder mit dem Depot umziehen? Irgendwelche Tipps oder Erfahrungen?

 

Um nicht falsch verstanden zu werden: Umzug ist beruflich motiviert, ich bin kein Steuerflüchtling :) Eigentlich will ja nur ich in die Schweiz und mein Geld soll brav in DE bleiben, nicht umgekehrt.

 

Viele Grüße

etf_investor

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Raccoon

Du kannst dein Depot in Deutschland lassen, kein Problem. Beachte aber, dass wenn du noch einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, dann bist du dort unbeschraenkt steuerpflichtig. Ohne Wohnsitz und gew. Aufenthalt bist du nur beschraenkt steuerpflichtig (was i.d.R. von Vorteil ist).

Du wirst AFAIK Dividenden von inlaendischen Fonds (solche mit DE am Anfang der ISIN) in Deutschland versteuern und aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz auch nur dort zahlen. Ob du diese in der Schweiz trotzdem angeben musst weis ich nicht, Ertraege aus den ausl. Fonds wirst du aber wohl in der Schweiz versteuern muessen. Musst du mal einen Steuerberater fragen (hier und dort), wie das alles im Detail geregelt wird, da die "Spielregeln" sich je nach Land unterscheiden (siehe das entsprechenden DBA).

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etf_investor

Hallo,

 

es beruhigt mich erstmal, dass ich mein Depot in Deutschland lassen kann. Vielen Dank auch für den Hinweis bzgl. beschränkt steuerpflichtig. Ich werde hier (also in DE) meine Zelten abbrechen und keinen Wohnsitz mehr haben. Die Details kann in der Tat dann ein Steuerberater klären, den werde ich eh brauchen, wenn ich zum ersten mal in der Schweiz meine Steuererklärung mache :-)

 

Viele Grüße

etf_investor

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zocker
Hallo,

 

ich habe mir in 2007 ein ordentliches ETF Depot zusammengestellt, hauptsächlich lyxor und ishare (DE). Nun habe ich ein Jobangebot aus der Schweiz (Kanton Zürich) und werde zum 1.6. in die Schweiz ziehen. Ich kann mir gut vorstellen, viele Jahre in der Scheiz zu bleiben, aber wohl kaum bis zum Ende meines Lebens. Zumindest werde ich relativ bald mein Einkommen in der Schweiz versteuern und nicht mehr beim deutschen Fiskus. Nehme ich nun meine Fonds mit in die Schweiz und komme nach zehn Jahren wieder zurück nach Deutschland und verkaufe die Fonds dann, bleibe ich von der Abgeltungssteuer verschont?

 

Hat jemand eine Empfehlung für mein ETF Depot in Deutschland? Da ich ja nicht der erste Deutsche bin, der in die Schweiz zieht, sollten sich doch schon viele vor diesem Problem gestanden haben. Kann ich das Depot einfach in Deutschland lassen, brav Steuern auf die Dividenden in Deutschland zahlen und das dann als Kapitaleinkunft aus dem Ausland in der Schweiz gegenrechnen? Oder mit dem Depot umziehen? Irgendwelche Tipps oder Erfahrungen?

 

Um nicht falsch verstanden zu werden: Umzug ist beruflich motiviert, ich bin kein Steuerflüchtling :) Eigentlich will ja nur ich in die Schweiz und mein Geld soll brav in DE bleiben, nicht umgekehrt.

 

Viele Grüße

etf_investor

 

 

Hallo - es gibt ein paar Dinge, die man unter den von Dir genannten Prämissen berücksichtigen sollte:

 

1. Ein grenzüberschreitender Depotübertrag dauert z.Teil mehrere Monate, je nachdem wo die Emittenten der Papiere sitzen. Das ist nicht schlimm - die Dinger gehen ja nicht verloren ;)

2. Die neue schweizer Depotbank ist mit Sicherheit nicht so billig wie die deutsche, Depotkosten und Kontoführungsgebühren sind bei den Gnomen happig.

3. In BRD-Land belassenes Vermögen kann einen Steueranspruch des BRD-Staates gegenüber dem ansonsten weggezogenen Bürger begründen - Einzelheiten sollten unbedingt mit einem Profi-Steuer-Fritzen verhackstückt werden....

4. Insbesondere bei Todesfall und Erbfall (Gott behüte) kann es dadurch wirklich gemeine Zugriffe des BRD-Staates geben -selbst Doppelbesteuerungssachverhalte sind je nach Vermögens-Objekt denkbar - es empfiehlt sich deshalb in der Regel saubere Verhältnisse zu schaffen und alles an einem Ort zu haben.

5. Fast alle Bekannte, die ich habe ( es sind einige), die in die Schweiz berufshalber ausgewandert sind denken nicht im Traum daran aus dem schönen Süden ins BRD-Land zurück zukommen - ausgerechnet finanziell nicht dahinzugehen und sein Vermögen hier zu lassen erscheint mir sehr pessimistisch gegenüber dem neuen Brötchengeberland :blushing:

 

 

....im Übrigen - Glückwunsch zu Deinem Plan und viel Erfolg - wünschte ich könnte auch.... ;)

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IefTina

Neben steuerlichen Aspekten sind die Handelskosten (Depot, Konto, Transaktionskosten, etc) massgeblich.

 

 

Handelskosten: Meines Wissens sind in Deutschland die günstigsten Konditionen im Euroraum zu finden - vielleicht kann mich aber jemand widerlegen. Directa in Italien soll auch günstige Konditionen bieten. Österreichische Online Broker sind schon um einiges teuerer als die deutschen Artgenossen.

 

Steuern: Comdirect sagt (wie üblich mit Hinweis dass keine Steuerberatung vorliegt und man sich einem Fachmann anvertrauen soll):

Anleger, die in Deutschland lediglich beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, d.h. in Deutschland weder

einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind im Inland lediglich mit den inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG steuerpflichtig. Hierzu gehören zum Beispiel Dividendenerträge. Diese werden bereits heute schon mit Kapitalertragsteuer belastet.

Alle neu hinzugekommenen Kapitalertragsteuertatbestände, insbesondere die Veräußerungsgewinne, gehören nicht zu den inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG. Das bedeutet, dass bei diesen Erträgen auch in Zukunft kein Kapitalertragsteuereinbehalt erfolgt.

 

Das lese ich so: klassische Kpitalertrags-Zinsen (Taggeld, etc) und Gewinne aus Aktienhandel werden 1:1 ohne Abzug dem Konto gutgeschrieben. Dividenden werden mit der Abgeltungssteuer belegt.

Es kommen also voll die schweizer Steuergesetze zur Anwendung (Kapitalertragssteuern und Spekulationsfristen). Die deutschen Steuern auf Dividenden könnte man zu einem Teil (soweit ich weiss alle Steuern über 15%, also bei 25% in DE: 25% - 15% = 10%) rückfordern. Die Rückforderung erfolgt mit einem vom schweizerischen Wohnsitzfinanzamt bestätigten Antrag, der über die deutsche Bank an das zuständige deutsche Finanzamt übermittelt wird. Die Bank in Deutschland verlangt für diesen Service aber ordentliche Gebühren (ca. 50,-). Wie die losgeeisten 10% in der Schweiz zu versteuern sind kann ich nicht sagen - bestenfalls ist durch Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz keine Steuer auf die 10% zu bezahlen und der Gewinn wäre somit 10% - 50,-.

Für Tante Erna's 150 Allianz wird sich der Aufwand weniger lohnen - wenn Sie aber 500.000 Allianz Aktien besitzen kann sich der Aufwand durchaus rechnen.

 

Mich würden die Konditionen und Steuern in der Schweiz ebenfalls interessieren - wenn Sie hier mehr Info haben, bitte posten!

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Raccoon
Das lese ich so: klassische Kpitalertrags-Zinsen (Taggeld, etc) und Gewinne aus Aktienhandel werden 1:1 ohne Abzug dem Konto gutgeschrieben. Dividenden werden mit der Abgeltungssteuer belegt.

Das ist richtig.

 

Mich würden die Konditionen und Steuern in der Schweiz ebenfalls interessieren - wenn Sie hier mehr Info haben, bitte posten!

Ohne Gewaehr:

 

Sowie:

Kapitalertragsteuer in der Schweiz

 

Die schweizerische Kapitalertragsteuer wird als Verrechnungssteuer oder als Zahlstellensteuer bezeichnet. Diese Steuer ist nicht nur als Einkommensteuer ausgelegt, sondern dient wegen der Höhe des Steuersatzes auch als Vermögensteuer. Weil in der Schweiz das Bankgeheimnis viel umfassender als in anderen Staaten beachtet wird, ist die Verrechnungssteuer als Abgeltungsteuer konzipiert. Die Geldinstitute (Bank oder Versicherung) sind verpflichtet, automatisch 35 % des Zinsertrages jedes Kontos an den Staat abzuführen. Dieser Betrag wird nach korrekter Deklarierung der Zinserträge und des Vermögens zurückerstattet.

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