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alwosa

Ausländische Fonds (siehe auch Finanztest Heft 4/2007 Seite 28)

 

1. Ausländische thesaurierende Fonds, die im Inland verwahrt sind, werden erst beim Verkauf besteuert. Sogar rückwirkend bis zum Auflegedatum, max. bis 1994 zurück. Richtig so?

 

2. Bei einem Depotübertrag von einer Bank im Inland zu einer anderen Bank im Inland weiß die neue Bank nicht, wann und wieviel in der Vergangenheit gekauf wurde. Sie versteuert daher bei einem Verkauf alles. Also u. a. auch Zeiten (zurück bis 1994), in denen der Fonds noch gar nicht im Depot war. Richtig so? D.h. ich zahle Steuern für einen Zeitraum, obwohl ich den Fonds in diesem Zeitraum gar nicht besaß. Richtig so?

 

3. Jeder Depotüertrag bringt mir daher steuerliche Nachteile. Richtig so? Wie weise ich dem Finanzamt denn später die richtigen Zahlen nach? Ich kann zwar nachweisen, seit wann ich den Fonds habe, aber doch nicht, welche Erträge/Gewinne auf den Zeitraum vor Anschaffung und welche ab Anschaffung heranzuziehen sind. Der Finanzbeamte wird mir das auch nicht ausrechnen.

 

4. Was ist eigentlich, wenn ich den Fonds nicht verkaufe sondern in einen anderen Fonds tausche. Fallen dann auch (bei einem späteren Kauf) Steuern an oder gehen die dann unter?

 

5. Der Steuereffekt ist bei Rentenfonds größer wie bei Aktienfonds. Kann denn bei Aktienfonds mit nur geringen Ausschüttungen die Steuerkomponente bei einem Depotübertrag vernachlässigt werden?

 

6. Gelten diese ganzen steuerlichen Aspekte nur für die ausgeschütteten Dividenden oder sind auch Kursgewinne betroffen.

 

7. Ich hatte bei einem ausländischen Aktienfonds schon einmal negative Erträge ausgewiesen bekommen. Wie kommt das denn?

 

Danke

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Raccoon
Ausländische Fonds (siehe auch Finanztest Heft 4/2007 Seite 28)

 

1. Ausländische thesaurierende Fonds, die im Inland verwahrt sind, werden erst beim Verkauf besteuert. Sogar rückwirkend bis zum Auflegedatum, max. bis 1994 zurück. Richtig so?

Meines Wissens nach wird nur rueckwirkend versteuert, wenn ein Depotuebertrag stattgefunden hat (siehe Problem 2.). Ansonsten werden die Ausschuettungen seit Kauf versteuert. Dies kann beim Verkauf geschehen, oder du machts die Angaben in deiner jaehrlichen Steuererklaerung, sofern du diese zur Hand hast (siehe elektronischer Bundesanzeiger).

 

2. Bei einem Depotübertrag von einer Bank im Inland zu einer anderen Bank im Inland weiß die neue Bank nicht, wann und wieviel in der Vergangenheit gekauf wurde. Sie versteuert daher bei einem Verkauf alles. Also u. a. auch Zeiten (zurück bis 1994), in denen der Fonds noch gar nicht im Depot war. Richtig so? D.h. ich zahle Steuern für einen Zeitraum, obwohl ich den Fonds in diesem Zeitraum gar nicht besaß. Richtig so?

Kann passieren. Bei deiner naechsten Steuererklaerung kannst du dann den Kaufzeitpunkt nachweisen und somit eine Rueckerstattung bekommen (oder eine Minderung anrechnen).

 

3. Jeder Depotüertrag bringt mir daher steuerliche Nachteile. Richtig so? Wie weise ich dem Finanzamt denn später die richtigen Zahlen nach? Ich kann zwar nachweisen, seit wann ich den Fonds habe, aber doch nicht, welche Erträge/Gewinne auf den Zeitraum vor Anschaffung und welche ab Anschaffung heranzuziehen sind. Der Finanzbeamte wird mir das auch nicht ausrechnen.

Einen Depotuebertrag eines ausl. thes. Fonds wuerde ich vermeiden. Statt dessen verkaufen und neu kaufen.

Die richtigen Zahlen (wie Kaufdatum) kannst du ueber deine Depotauszuege nachweisen, die Ausschuettungen werden u.U. im elektronischen Bundesanzeiger veroeffentlicht.

 

4. Was ist eigentlich, wenn ich den Fonds nicht verkaufe sondern in einen anderen Fonds tausche. Fallen dann auch (bei einem späteren Kauf) Steuern an oder gehen die dann unter?

Ich denke, dass ein Tausch fuer das Finanzamt ein Verkauf und Kauf darstellt, und somit beide Fonds "getrennt" versteuert werden.

 

5. Der Steuereffekt ist bei Rentenfonds größer wie bei Aktienfonds. Kann denn bei Aktienfonds mit nur geringen Ausschüttungen die Steuerkomponente bei einem Depotübertrag vernachlässigt werden?

Vernachlaessigen wie? Steuern musst du fuer die Ausschuettungen zahlen, auch beim Aktienfonds und egal wie niedrig.

 

6. Gelten diese ganzen steuerlichen Aspekte nur für die ausgeschütteten Dividenden oder sind auch Kursgewinne betroffen.

Kursgewinne sind (z.Zt.) nicht betroffen, da steuerfrei wenn die Haltezeit mehr als ein Jahr betraegt. Mit der Abgeltungssteuer ab 2009 aendert sich das AFAIK.

 

7. Ich hatte bei einem ausländischen Aktienfonds schon einmal negative Erträge ausgewiesen bekommen. Wie kommt das denn?

Um welchen Fonds handelt es sich?

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Jose Mourinho

@Raccon:

 

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

Ich denke, dass ein Tausch fuer das Finanzamt ein Verkauf und Kauf darstellt, und somit beide Fonds "getrennt" versteuert werden.

 

Ach ja, das ist so.

ZITAT

7. Ich hatte bei einem ausländischen Aktienfonds schon einmal negative Erträge ausgewiesen bekommen. Wie kommt das denn?

 

Um welchen Fonds handelt es sich?

 

Würde mich auch brennend interessieren.

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alwosa

Negativer Errtag?: z.B. im Jahr 2001 beim PEH Q-Emerging Markets (WKN 986424).

 

alwosa

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Peski

Hallo Freunde,

 

ich habe vergangenes Jahr ein Wertpapier in ein anderes Depot übertragen lassen. Dieses Wertpapier lag bis dato weniger als ein Jahr im Ursprungsdepot. Jetzt wird diese Transaktion im Jahresauszug unter "private Veräußerungsgeschäfte" aufgeführt (vielleicht weil die Ursprungsbank nicht weiß, was mit dem Papier weiter geschehen ist?) Jedenfalls bin ich bisher der Meinung, dass eine Übertragung kein Verkauf/Kauf darstellt und ich dann natürlich keine Spekulationssteuer bezahlen muss. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

 

Vielen Dank

 

Peski

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Raccoon

Bei Verkauf weist du das Kaufdatum in der naechsten Steuererklaerung nach, dann bekommst du zuviel gezahlte Steuern angerechnet / zurueck.

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Peski

Das Papier wurde bzw.wird ja nicht verkauft,sondern nur in ein anderes Depot übertragen. Es sind also bei der Übertragung keine Steuern einbehalten worden. Ich frage mich halt nur, ob ich in der Einkommensteuererklärung überhaupt was angeben muss bez. des Papieres und der Depotübertragung. Warum klassifiziert die ursprüngliche Bank die Depotübertragung als "privates Veräußerungsgeschäft"?

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nydong

Dann hast du vermutlich noch Glück gehabt.. ich habe letztes Jahr übertragen und Verkauft.

Ich habe auf einen Kursgewinn von 238 Euro über 500 Euro Steuern bezahlt. Und die Scheiß-Citibank berechnet 1700 Euro Kursgewinne... ???

Ich habe keine Ahnung wie ich das von der Steuer wiederbekommen soll, für Bankfehler wird es dort sicher keine Angabe geben... ???

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le_chiffre
...für Bankfehler wird es dort sicher keine Angabe geben... ???

 

 

Für Bankfehler gibt es aber die Bank, die den Fehler gemacht hat. Die könnte man mal Fragen :rolleyes:

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Herr S.

Das war kein Fehler, sondern die Berechnung nach Marktrendite. Die CIti wußte ja nicht wann gekauft und hat so einen fiktiven Kaufzeitpunkt unterstellen müssen.

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Peski

Ich denke Du wirst das vom Finanzamt wiederbekommen, denn die Steuer ist ja schon abgeführt, wenn ich das richig verstanden habe. Und denen muss man das halt mittels Kauf und Verkaufbeleg beweisen.

 

Aber was ist in meinem Fall, also Übertragung und Nichtverkauf?

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Sven82

wurden denn Steuern abgeführt bzw. der Freistellungsauftrag belastet? Vermutlich nicht, also warum aufregen.

Ist doch schön wenn dir der Übertrag bescheinigt wird, so kann man später leichter nachweisen warum das depotführende Institut die Ersatzbemessungsgrundlage angewandt hat. Die steuerlich relevanten Anschaffungskosten - sprich: ursprünglicher Kaufkurs abzgl. Zwischengewinn - solltest du natürlich nachweisen können im Falle eines Verkaufs

 

Gruß

Sven

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TheMightyGandalf

Jetzt muss ich Sven doch noch mal fragen:

 

Ich habe vor, die ETFs aus meinen drei Depots in ein einziges, neues gegen Ende des Jahres (November) zu übertragen. Dort sollen die liegen bleiben und ich erhalte mir jede Flexibilität, ohne mich um FiFo kümmern zu müssen.

 

Welche Unterlagen muss ich dann aufbewahren, um später nicht horrende Steuern nachzahlen zu müssen? Wenn die im neuen Depot vor dem 31.12.2008 ankommen, dürfte der Altfall ja spätestens ein Jahr später - auch ohne Kaufbeleg - klar sein (d.h. steuerfreier Verkauf).

 

Wenn ich das richtig verstehe, sind die Zwischengewinne problematisch. Reicht dann der Kaufbeleg aus, wenn ich die nur lange aufhebe? Oder kann/muss ich die jetzt versteuern und bin dann alle Sorgen los? Irgendwie stehe ich da noch ein wenig auf dem Schlauch...

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Peski

Selbstverständlich kann ich alles nachweisen, werde den Vorgang also nicht bei der Steuererklärung angeben.

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Sven82

@ TheMightyGandalf

 

Ich habe letztes Jahr auch einen Depotübertrag durchgeführt, allerdings handelte es sich um einen ausschüttenden Fonds. In meinem Jahresdepotauszug wird der Übertrag lediglich als Auslieferung angezeigt, mehr nicht. Anschaffungskosten werden nicht angezeigt. Daher habe ich die Depotgesellschaft aufgefordert mir den Zwischengewinn mitzuteilen für die erworbenen Anteile an den Abrechnungstagen, da ich nicht von jeder Transaktion eine Abrechnung bekommen habe (Sparplan) und man mir noch vor Depotübertrag den Onlinezugriff dicht gemacht hat und ich somit keine Daten mehr sichern konnte.

 

In der Jahresbescheinigung (§ 24c EStG) werden die ursprünglichen Anschaffungskosten (Ausgabekurs abzgl. Zwischengewinn) ausgewiesen. Dieser Betrag ist dem FA bei Veräußerung mitzuteilen. Die bereits einbehaltenen Steuern (Steuerabzugs Ersatzbemessungsgrundlage - nicht Marktrendite) werden angerechnet.

 

Für die laufenden Erträge bei ausl. thesaurierenden Fonds würde ich den Depotauszug aufbewahren um nachzuweisen wie viel Anteile erworben wurden und letztlich zum Zeitpunkt der Thesaurierung im Depot waren. Ebenso die Besteuerungsgrundlagen aus dem eBundesanzeiger würde ich aufbewahren um nach x Jahren nachweisen zu können inwieweit die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern sind (HEV, voll steuerpflichtig, steuerfrei, Abgeltungsteuersatz etc.). Und um auf Nummer sicher zu gehen würde ich Kopien von den Eintragungen in der Steuererklärung machen um auch nachweisen zu können, dass die vorher ermittelten Erträge auch tatsächlich im Rahmen der Veranlagung besteuert wurden. Mit dem ELSTER-Programm kann die gemachten Eintragungen der einzelnen Kennzahlen ausdrucken. Ich bewahre zumindest nur die 4 Sachen auf:

 

1. Jahresbescheinigung nach § 24c EStG (ab 2009 stehen alle Daten auf der Steuerbescheinigung, so dass die Jahresbescheinigung entfällt)

2. Depotauszüge

3. Besteuerungsgrundlagen aus eBundesanzeiger

4. Eintragungen in Steuererklärung (ELSTER-Ausdruck)

 

Welche Unterlagen muss ich dann aufbewahren, um später nicht horrende Steuern nachzahlen zu müssen? Wenn die im neuen Depot vor dem 31.12.2008 ankommen, dürfte der Altfall ja spätestens ein Jahr später - auch ohne Kaufbeleg - klar sein (d.h. steuerfreier Verkauf).

selbst wenn die Anteile im neuen Depot über ein Jahr gehalten werden wird das depotführende Institut bei Verkauf den Steuerabzug mit der Ersatzbemessungsgrundlage vornehmen, da kein Kaufdatum bekannt ist. Die Verwahrzeit zählt schwachsinnigerweise nicht.

 

Wenn ich das richtig verstehe, sind die Zwischengewinne problematisch. Reicht dann der Kaufbeleg aus, wenn ich die nur lange aufhebe? Oder kann/muss ich die jetzt versteuern und bin dann alle Sorgen los? Irgendwie stehe ich da noch ein wenig auf dem Schlauch...
der Zwischengewinn ist der Fondsabrechnung des Kaufs zu entnehmen oder anzufragen. Er wird als negative Kapitaleinnahmen im Jahr der Anschaffung bei der Steuererklärung berücksichtigt. Bei Verkauf wird der Zwischengewinn daher vom Ausgabepreis abzuziehen um keine Doppelbegünstigung zu bekommen.

 

Gruß

Sven

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TheMightyGandalf

Erst einmal vielen Dank!!

 

Mit dem ELSTER-Programm kann die gemachten Eintragungen der einzelnen Kennzahlen ausdrucken. Ich bewahre zumindest nur die 4 Sachen auf:

 

1. Jahresbescheinigung nach § 24c EStG (ab 2009 stehen alle Daten auf der Steuerbescheinigung, so dass die Jahresbescheinigung entfällt)

2. Depotauszüge

3. Besteuerungsgrundlagen aus eBundesanzeiger

4. Eintragungen in Steuererklärung (ELSTER-Ausdruck)

 

Ok, auf 1 warte ich noch, 2. muss dann vom Zeitpunkt des Übertrags sein?

3. Finde ich online oder über Juris?

4. Macht dann ja wohl mein WISO-Programm...

 

selbst wenn die Anteile im neuen Depot über ein Jahr gehalten werden wird das depotführende Institut bei Verkauf den Steuerabzug mit der Ersatzbemessungsgrundlage vornehmen, da kein Kaufdatum bekannt ist. Die Verwahrzeit zählt schwachsinnigerweise nicht.

 

Hm... d.h. was genau? Ich muss mir das erst fiktiv anrechnen lassen, wenn cih z.B. im Jahre 2045 verkaufe, obwohl der Anteil vor 2009 im (neuen) Depot lag und in 2007 gekauft wurde? Das würde ja bedeuten, dass ich die Anteile besser verkaufe und im neuen depot neu kaufe, auch wenn die Beträge mit wenigen hundert Euro jeweils horrende Gebühren verursachen würden?

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
Hm... d.h. was genau? Ich muss mir das erst fiktiv anrechnen lassen, wenn cih z.B. im Jahre 2045 verkaufe, obwohl der Anteil vor 2009 im (neuen) Depot lag und in 2007 gekauft wurde? Das würde ja bedeuten, dass ich die Anteile besser verkaufe und im neuen depot neu kaufe, auch wenn die Beträge mit wenigen hundert Euro jeweils horrende Gebühren verursachen würden?

Mich beschäftigt der gleiche Gedanke. Geht natürlich nur für Fonds, bei denen die Spekufrist schon abgelaufen ist oder die nicht nennenswert im Plus stehen. Kostet auf jeden Fall etwas Performance wegen der Kosten und bindet ggf. sogar Liquidität wegen zu viel gezahlter Steuern bei Ausschöpfung des Freibetrags mit Phanatasiegewinnen. :(

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
3. Finde ich online oder über Juris?

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...vid=topartstart

 

Ok, auf 1 warte ich noch, 2. muss dann vom Zeitpunkt des Übertrags sein?
bezieht sich auf das Jahr, in dem der Übertrag stattfand und auf das Jahr in dem der Fonds verkauft wurde.

 

Hm... d.h. was genau? Ich muss mir das erst fiktiv anrechnen lassen, wenn cih z.B. im Jahre 2045 verkaufe, obwohl der Anteil vor 2009 im (neuen) Depot lag und in 2007 gekauft wurde? Das würde ja bedeuten, dass ich die Anteile besser verkaufe und im neuen depot neu kaufe, auch wenn die Beträge mit wenigen hundert Euro jeweils horrende Gebühren verursachen würden?
Das heißt, dass nach einem Depotübertrag die neue Stelle bei Verkauf auf jeden Fall einen Steuerabzug durchführen wird egal ob der Fonds im neuen Depot länger als 1 Jahr gehalten wurde oder nicht. In dem Fall erfolgt der Steuerabzug anhand der Ersatzbemessungsgrundlage (§ 43a Abs. 2 EStG 2007), wobei ich noch nicht dahinter gekommen bin warum nun das EStG für den Steuerabzug beim Verkauf Anwendung findet und nicht das InvStG zumal immer ein Verweis auf das EStG im InvStG zu finden ist wenn dieses anzuwenden ist.

Je nachdem um was es sich für ETF handelt (Stichwort: Ausländischer thesaurierender Fonds) werden auch die ausschüttungsgleichen Erträge seit 1994 mitversteuert (siehe dieser Thread). Fragt mich allerdings nicht, ob dann eine Doppelbelastung auf einen zu kommen wird nach EStG und InvStG. Vermutlich nicht, da bin ich aber überfragt.

Bei einem Depotübertrag macht es aus steuerlicher Sicht mehr Sinn den Fonds vorher zu verkaufen und im neuen Depot zu kaufen. Aber seit wann spielen steuerliche Überlegungen bei der Anlageentscheidung eine Rolle? :huh:

 

Die zuviel bezahlten Steuern werden jedenfalls bei der nächsten Einkommensteuererklärung angerechnet. Man gewährt dem Staat damit einen Kredit, der dazu auch sehr bürokratisch und kompliziert ist.

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Gaspar
· bearbeitet von Gaspar

Also ich habe den Banken Kaufbelege zukommen lassen und sie Steuer zurückverlangt. Das hat auch geklappt. Vom Finanzamt habe ich sie in einem ähnlich gelagerten Fall (Anteiele eines Luxemburger Geldmarktfond) nicht zurück bekommen. Mein Steuerberater hatte mir von einer Klage abgeraten, vermutlich weill er sich gut mit dem FA stellen wollte.

 

Immer sofort mit der Bank reden! Ggf. mit dem QM!

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Sven82
Also ich habe den Banken Kaufbelege zukommen lassen und sie Steuer zurückverlangt.

aber nicht mehr in der heutigen Welt. Die Bearbeitung von Steuererklärungen bei Arbeitnehmern ist Akkordarbeit. Da wird kaum noch geprüft.

Insofern wird sich auch niemand Gedanken über derartige Fälle machen wenn er einfach die Kaufbelege zuschickt.

 

Vom Finanzamt habe ich sie in einem ähnlich gelagerten Fall (Anteiele eines Luxemburger Geldmarktfond) nicht zurück bekommen.

weil da auch keine ausschüttungsgleichen Erträge entstehen zumal die Zinserträge im Rahmen des Zwischengewinns erfasst wurden.

 

Mein Steuerberater hatte mir von einer Klage abgeraten, vermutlich weill er sich gut mit dem FA stellen wollte.

nein, weil er sie verloren hätte.

 

Immer sofort mit der Bank reden! Ggf. mit dem QM!

die Bank wird dich in der Filiale an den steuerlichen Berater verweisen und per Mail wird man dir antworten, dass der Steuerabzug korrekt durchgeführt wurde und der Rest deine Sache ist. Inwieweit sich das mit der Änderung des Rechtsberatungsgesetzes bald ändern wird ist fraglich. Ich bin jedenfalls gespannt wenn Bankverkäufer steuerlich bei Kapitaleinkünften beratend tätig sein dürfen. :dumb:

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TimdZ
(...) Ansonsten werden die Ausschuettungen seit Kauf versteuert. Dies kann beim Verkauf geschehen, oder du machts die Angaben in deiner jaehrlichen Steuererklaerung, sofern du diese zur Hand hast (siehe elektronischer Bundesanzeiger).

 

Heißt das man hat ein Wahlrecht ?

Im Falle der Versteuerung bei Verkauf: kann ich die für die Steuererklärung erforderlichen Daten der Jahresbescheinigung der depotführenden Bank entnehmen ?

Ehrlich gesagt, sind mir ausl. Thesaurierer allmählich etw. unheimlich...

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Merkel
Heißt das man hat ein Wahlrecht ?

Im Falle der Versteuerung bei Verkauf: kann ich die für die Steuererklärung erforderlichen Daten der Jahresbescheinigung der depotführenden Bank entnehmen ?

Ehrlich gesagt, sind mir ausl. Thesaurierer allmählich etw. unheimlich...

Das ist prinzipiell garnicht so schwierig.

Beim Verkauf versteuert die Bank die "akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge", nennen wir sie mal AAE-V. Nach Depotübertrag weiß die neue Bank nicht, wann du das Zeug gekauft hast (dies ändert sich übrigens 2009), muss also, so zumindest Kollege Steinbrück, annehmen, dass du die Fonds zum ersten Ausgabetag gekauft hast, zusammen mit den AAE beim Kauf, nennen wir die mal AAE-K, Am ersten Ausgabetag sind die natürlich 0 (NULL). Du musst die AAEs versteuern, die während deiner Haltedauer angefallen sind, also die DIfferenz AAE-V - AAE-K. Nimmst du einfach den Wert der Bank, die AAE-K ja 0 setzen muss, versteuerst du alles von Anfang an. DU kennst aber den Kaufzeitpunkt, kannst also dem Jahresbericht der Gesellschaft oder dem e-Bundesanzeiger oder sonstwem AAE-K zum tatsächlichen Kaufzeitpunkt entnehmen. Damit kannst du das reale AAE-V -AAE-K bilden. Diese Differenz versteuerst du. Du kanns (vielleicht musst du sogar, das konnte mir noch keiner so genau sagen) die jährliche AAE-Änderungen versteuern, die ziehst du dann beim Verkauf noch von AAE-V - AAE-K ab, sollte dann eigentlich ziemlich genau 0 rauskommen.

 

Negative Thesaurierung (hier ist Carmignac der Meister): Die Ausgaben des Fonds (TER) übersteigen die Einnahmen aus Dividenden etc.

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TimdZ

@Merkel: Vielen Dank ! :thumbsup:

Aber es stimmt mich schon nachdenklich, dass so eine verbreitete Ungewissheit bzgl. der Pflicht zur Angabe der jährlichen AAE besteht.... :(

Bei mir würde die Steuerfahndung ja wohl kaum, wie andernorts, mit der Mercedes S-Klasse anrücken, sondern eher mit der grünen Minna... ;) Daher: tunlichst vermeiden...

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Merkel
· bearbeitet von Merkel
@Merkel: Vielen Dank ! :thumbsup:

Aber es stimmt mich schon nachdenklich, dass so eine verbreitete Ungewissheit bzgl. der Pflicht zur Angabe der jährlichen AAE besteht.... :(

Bei mir würde die Steuerfahndung ja wohl kaum, wie andernorts, mit der Mercedes S-Klasse anrücken, sondern eher mit der grünen Minna... ;) Daher: tunlichst vermeiden...

Also, logisch wäre, wenn man jährlich versteuern müsste, sonst würde man ja durch die Steuerstundung einen Gewinn erzielen (das wird übrigens in vielen Beiträgen, zum Beispiel auch in renommierten Zeitungen/ Zeitschriften, als Vorteil der ausländischen thesaurierenden Fonds angegeben). Ich denke, das ist Unsinn, man MUSS jährlich erklären (vielleicht hat das ja einen Vorteil über den Freibetrag ...), damit stimme ich auch mit STEUERRAT24.DE überein (die paar EUR für Steuerrat24 lohnen sich übrigens).

Bei Verkauf von Fonds über die Börse ist der Verkäufer komplett für alles verantwortlich, die Bank zieht nix ab.

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Sapine
Also, logisch wäre, wenn man jährlich versteuern müsste, sonst würde man ja durch die Steuerstundung einen Gewinn erzielen (das wird übrigens in vielen Beiträgen, zum Beispiel auch in renommierten Zeitungen/ Zeitschriften, als Vorteil der ausländischen thesaurierenden Fonds angegeben). Ich denke, das ist Unsinn, man MUSS jährlich erklären (vielleicht hat das ja einen Vorteil über den Freibetrag ...), ...

Man muss die Erträge bei Thesaurierern jährlich erklären. Der Vorteil bei ausländischen Thesaurierern liegt darin, dass alle ausschüttungsgleichen Beträge thesauriert werden. D.h. wenn der Fonds vor 2009 gekauft wurde, dann bekommt man den vollen Zinseszinseffekt für Wertsteigerungen.

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