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Herkules

Focus-Money Titel: Gesetzeslücke - Abgeltungssteuer als Fondssparer nicht zahlen?!

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Herkules

Moin,

 

ich habe vorhin kurz den oben genannten Titel der aktuellen Focus-Money Ausgabe gesehen.

 

Hat jemand die Zeitschrift schon gelesen und kann genaueres zum Titel sagen? Hört sich ja zunächst einmal sehr interessant an. Lohnt es sich diese Ausgabe zu kaufen?

 

Ich bin nämlich eigentlich nicht so der Fan dieser Zeitschrift...

 

 

Gruß und Danke im Voraus.

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Grumel

Dann les den Artikel doch im Geschäft durch )-:.

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georgewood

wenns da eine gesetzeslücke gibt dann werden das bald mehr wissen und du brauchst diesen artikel nicht und wenns mehr wissen dann wird die gesetzeslücke wahrscheinlich auch bald korrigiert. dass macht den artikel wieder überflüssig

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Reigning Lorelai
· bearbeitet von waynehynes

Hiya,

sorry musste Artikel entfernen.

Gruß

W.Hynes

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etherial
· bearbeitet von etherial

Ich lese das so:

 

- bei Riesterverträgen auf die Prämie verzichten

- Steuerersparnis läuft weiter

- dadurch 100% Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit möglich (keine Pflicht zur Leibrente)

- dadurch nur 50%ige Besteuerung (mit Abgeltungssteuer? Dann insgesamt nur 12,5%?)

 

Das halte ich für eine gewagte Spekulation.

 

Passender für die Diskussion ist wohl folgender Thread https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=274779

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Crasher

Man kann doch auch Riestern, Zulagen mitnehmen und den Vertrag dann später kündigen vor Eintritt der Rentre. Man zahlt dann die Zulagen zurück, die Rendite dafür aber nicht. Wie das dann mit dem Versteuern aussieht weiß ich aber nicht. Alle Ertrage nach Abgeltungssteuer oder die 1/2 Regelung nach 12 Jahren/60. Lj ?

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JavaDirk
Man kann doch auch Riestern, Zulagen mitnehmen und den Vertrag dann später kündigen vor Eintritt der Rentre. Man zahlt dann die Zulagen zurück, die Rendite dafür aber nicht. Wie das dann mit dem Versteuern aussieht weiß ich aber nicht. Alle Ertrage nach Abgeltungssteuer oder die 1/2 Regelung nach 12 Jahren/60. Lj ?

Abgeltungssteuer. Weil der Vertrag dann wie ein normaler Fondssparplan behandelt wird.

 

Gruß, Dirk

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Sven82

soweit mir bekannt gilt dann § 22 Nr. 5 S. 2 EStG, so dass je nach Art des Riester-Vertrags unterschiedliche Steuerfolgen gezogen werden.

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Fleisch

zu müde mir jetzt schon wieder en gesetz reinzupfeifen...davon hatte ich heut' shcon genug

 

könntest du das für en verklatschten auf verständlichem Deutsch wiedergeben, sven ? :rolleyes:

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