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orgwin

Wann wird die Abgeltungssteuer fällig? Am Beispiel Fondssparplan

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orgwin

Hallo,

 

ich bin nagelneu hier im Forum und hab auch schon viele, viele interessante und hilfreiche Informationen gelesen. Ich habe inzwischen beschlossen einen Fondssparplan zu beginnen und habe dazu jetzt noch eine Frage bezüglich der Steuer bzw. des Freibetrages :stupid: :

Angenommen ich zahle 10 Jahre in meinen Sparplan ein. Wann wird dann die (baldige) Abgeltungssteuer fällig? Jedes Jahr innerhalb dieser 10 Jahre oder nur, wenn ich meine Anteile irgendwann verkaufe? Sprich sollte ich für mein Depot einen dauerhaften Freibetrag, also in jedem der 10 Jahre, einplanen oder reicht es den Freibetrag in dem Jahr dem Depot zuzuweisen in dem man seine Anteile verkauft? Weil dann könnte ich den Freibetrag bis dahin für ein Tagesgeldkonto oder so verwenden.

Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

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D-Mark

Hi,

 

also ich hoffe, deine Fonds theasaurieren!

Wenn nicht, bezahlst Du bei jeder Ausschüttung, bzw. deine Freistellung wird belastet.

Die Steuer wird sonst erhoben, wenn Du Gewinn erzielst (also steigende Kurse). Das wird aber erst beim Verkauf virulent, oder wenn Du einen Fondstausch machst(!).

Daher Depot bis zum 31.12.08 unbedingt tarieren und festzurren!

Die Steuer wird übrigens von der KAG bzw. der depotführenden Stelle automatisch abgezweigt (bei Veräußerung). Das entbindet nicht von der Angabe bei der Steuererklärung (u.U. mit den Kopien sämtlicher Jahresauszüge seit 2009!). :w00t:

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Tille

nochmal genauer, wenn ich Aktien kaufe und diese wieder verkaufe nimmt der Broker die Steuern schon "weg"?

Und trotzdem muss ich noch eine Steuererklärung abgeben??? :blink:

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D-Mark

So

 

wie bei deinem Arbeitseinkommen: Automatische Abführung aber bei der Erklärung darfst Du nochmal aufschreiben, was Du eigentlich verdient hast... :o

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geldbaer

Sorry, aber ich glaube, D-Mark hat keine Ahnung.....

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orgwin

Ok, das heißt wenn ich nur theasaurierende Fonds bespare müsste ich erst bei Verkauf meiner Anteile Steuern bezahlen, also meinen Freibetrag erst in dem Jahr für mein Depot einrichten, wenn ich die Fondsanteile darin verkaufe. Und bis dahin ist kein Freibetrag für das Depot nötig, da auch keine Steuern abzuführen sind.

 

Hab ich das jetzt so richtig verstanden :huh: ?

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer

Nein.

Die thesaurierten Beträge gelten als "zugeflossen" und es wird die Abgeltungssteuer einbehalten.

Lediglich die Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert.

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Tille

wie gena sieht das denn jetzt mit normalen Aktien und deren Versteuerung aus???

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer

Auf Dividenden wird die Steuer einbehalten, auf Kursgewinne auch, sofern sie nach in 2009 oder später gekauft werden. Sind sie vor 2009 gekauft und Du besitzt sie mindestens 1 Jahr, wird keine Steuer auf die Kursgewinne einbehalten. Insoweit brauchst Du Dich meiner Ansicht nach um nichts mehr zu kümmern, insbesondere auch nichts mehr anzugeben. Dadurch erhöht sich auch nicht (im Gegensatz zu heute) Dein steuerpflichtiges Einkommen und damit Dein Steuersatz.

Allerdings werden die Dividenden voll besteuert, im Gegensatz zu heute, wo nur die Hälfte besteuert wird, dafür allerdings mit dem Spitzensteuersatz.

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orgwin

Aha, dann hab ich gleich noch ne Frage dazu: Wenn es sich um thesaurierende Fonds handelt, werden die Erträge nicht direkt an mich ausgeschüttet. In diesem Fall werden die Erträge ja sofort wieder neu in den Fonds investiert. Bedeutet das jetzt das der Fondspreis steigt oder bekomme ich einfach mehr Anteile oder wie ist das zu verstehen?

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billy-the-kid

schau mal bei der Deka-Bank, da wird das halbwegs verständlich erklärt!

 

 

Grüße, billy-the-kid

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orgwin
schau mal bei der Deka-Bank, da wird das halbwegs verständlich erklärt!

 

Haste da zufällig nen Link der dahin führt wo des steht? Hab auf die schnelle nix gefunden.

Danke!

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fehdi

Hallo!

 

wie gena sieht das denn jetzt mit normalen Aktien und deren Versteuerung aus???

 

Soweit ich es verstanden habe, behält die Bank die Steuern automatisch beim Verkauf ein, falls ein Kursgewinn angefallen ist. Zwischenzeitliche Dividenden werden automatisch zum Ausschüttungstermin besteuert. Damit gilt die Steuer dann als abgegolten (daher der Name!) und man braucht nicht extra dies in die Steuererklärung mitaufnehmen.

 

Anders liegt der Fall wenn irgendetwas schief gelaufen ist: Dann muss man natürlich die entsprechenden Angaben beim Finanzamt in der Steuererklärung machen, damit die Steuer korrigiert werden kann.

 

Was kann schief laufen? Zum Beispiel kann die Bank Deine Konfession nicht wissen, dann behält sie den Kirchensteuersatz nicht ein. Oder wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter der Abgeltungssteuer liegt, dann bekommt man über die Steuererklärung die zuviel gezahlte Steuer wieder. Oder die Bank kann Deinen Kursgewinn nicht korrekt berechnen, da bei einem Bankdepotwechsel die Kaufkursdaten von der alten Bank nicht mitübertragen werden.

 

Sprich sollte ich für mein Depot einen dauerhaften Freibetrag, also in jedem der 10 Jahre, einplanen oder reicht es den Freibetrag in dem Jahr dem Depot zuzuweisen in dem man seine Anteile verkauft? Weil dann könnte ich den Freibetrag bis dahin für ein Tagesgeldkonto oder so verwenden.

 

Bei Fonds läuft das eigentlich alles genauso ab.

 

Für die Fondsanteile, die Du dieses Jahr noch kaufst, hast Du in 10 Jahren (vermutlich) noch Bestandsschutz, brauchst also keine Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne zahlen. Für alle später gekauften Anteile fällt dann zum Verkaufszeitpunkt die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne an.

 

Einmal im Jahr müssen Fonds Erträge ausschütten oder thesaurieren. Ausschüttung sind äquivalent zu Dividenden bei Aktien und werden direkt zum Ausschüttungstermin besteuert. Bei Thesaurierung gilt der oben von geldbaer schon erwähnte Grundsatz, dass ausschüttende Fonds im Vergleich zu thesauriende steuerlich nicht schlechter gestellt werden dürfen. Deshalb gibt es die sogenannte Zuflussfiktion, d.h. der thesaurierte Betrag wird steuerlich genauso wie eine Ausschüttung behandelt, auch wenn der Betrag im Fonds bleibt.

 

Bei inländischen thesaurienden Fonds hat die Bank alle nötigen steuerlichen Informationen und versteuert den Thesaurierungsbetrag entsprechend (bzw. belastet den Freistellungsauftrag sofern vorhanden und ausreichend, in welchem Fall man den Steueranteil an der Thesaurierung als Gutschrift auf dem Konto wiederfindet). Bei ausländischen thesaurienden Fonds sind diese Informationen meist nicht da und man muss die fällige Steuer per Hand über die Steuererklärung bezahlen (oder mit einem noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag verrechnen lassen).

 

Zum Freistellungsauftrag: Grundsätzlich gilt, dass Du zuviel bezahlte Steuer immer über die Steuererklärung zurückbekommst, falls Du also Deinen Freistellungsauftrag komplett beim Tagesgeldkonto hast und nicht ganz ausschöpfst, würdest Du bei jeder Ausschüttung/Thesaurierung zuviel Steuern zahlen (ist eigentlich genau wie auch heute). In dem Fall musst Du dann über die Steuererklärung Dein Geld zurückfordern.

 

Es bietet sich aber deshalb vorher an, für das Depot einen Freistellungsauftrag für die Höhe der Ausschüttungen/Thesaurierungen zu stellen, damit der bürokratische Aufwand geringer ist.

 

Viele Grüße!

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global

Ich frage mich die ganze Zeit wie man z.B. nach 20 Jahren noch genau feststellen kann, welche Anteile vor und welche nach Ende 2008 gekauft wurden? Simples Beispiel: Ich kaufe mir jetzt Anteile an einem x-beliebigen ETF und bespare diesen noch weitere 20 Jahre. Nun will ich mir das Geld auszahlen lassen. Nach der jetzigen Situation müssten dann meine Anteile die ich noch bis Ende 2008 kaufe ohne Abgeltungssteuerabzug ausbezahlt werden und die anderen eben mit Abgeltungssteuer. Oder hab ich die Abgeltungssteuer die ganze Zeit falsch verstanden, weil ich einlagen die ich ab 2009 tätige als neuanlage zähle?!

 

lg

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Fleisch

Kaufbeleg ! Wer en von der Steuerfreiheit profitieren will braucht Belege, da ich dem Finanzamt mal unterstelle, dass die nicht wissen wann du was gekauft hast

 

Grundsätzlich gilt bei der Besteuerung das Fifo-Prinzip. First in first out, d.h. wenn du jetzt was kaufst und den Sparplan die nächsten 10 Jahre weiterlaufen lässt, so unterstellt das FA, dass als erstes die ältesten im Depot vorhanden Positionen verkauft wurden.

 

Daher gibt's überlegungen en 2. Depot aufzumachen und den Sparplan quasi im "neuen" Depot weiterzuführen. Dadurch kannste das sauber trennen und hast den Driss mit'm Finanzamt nich

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global

genau sowas hatte ich mir auch überlegt. Aber wenn ich 2 mal den gleichen ETF besparen will, müsste ich mir ein zweites Depot eröffnen, oder? Oder ist mein Depot bei der codi so "intelligent", dass es unterscheiden könnte welchen ETF ich weiterbespare und welchen nicht bei nur einem Depot?!

 

lg

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Crasher
Bei ausländischen thesaurienden Fonds sind diese Informationen meist nicht da und man muss die fällige Steuer per Hand über die Steuererklärung bezahlen (oder mit einem noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag verrechnen lassen).

 

Und was machste wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist? Die gewollte Steuer aus eigener Tasche abdrücken und dann in 30 Jahren zurück holen? :blink:

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fehdi
· bearbeitet von fehdi
Und was machste wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist? Die gewollte Steuer aus eigener Tasche abdrücken und dann in 30 Jahren zurück holen? :blink:

 

Sorry, aber ich verstehe Deine Frage nicht ganz.

 

In dem von Dir zitierten Abschnitt ging es um den Thesaurierungsbetrag eines ausländischen Fonds. Der muss natürlich wie eine Ausschüttung auch in dem Jahr versteuert werden, in dem sie anfällt. Da gibt es nichts in 30 Jahren das man zurückholen könnte. Unter den Bestandsschutz fallen ja nur Kursgewinne.

 

Der einzige Vorteil eines ausländischen Thesaurierers ist ja, dass der Betrag, der bei einem Inländer aus dem Fondsvermögen direkt an den Staat wandert, bei einem Ausländer eben im Fonds verbleibt und man die Steuern aus den Barmitteln begleichen kann. Bei einem Inländer würde also die Steuer langsam an dem Fondswert zehren, was die Kursgewinne mindert, die unter den Bestandsschutz fallen würden.

 

Ausländische Thesaurierer haben eben einen riesen bürokratischen Aufwand und man erhält dafür einen kleinen Renditevorsprung solange man mit Bestandsschutz anlegen kann. Man muss die Belege über die bezahlten Steuer und die Kaufdaten immer aufheben. Ob einem der Aufwand wert ist bzw. man einen fähigen Steuerberater hat, muss aber jeder mit sich selbst ausmachen.

 

Viele Grüße!

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Raccoon
genau sowas hatte ich mir auch überlegt. Aber wenn ich 2 mal den gleichen ETF besparen will, müsste ich mir ein zweites Depot eröffnen, oder?

Richtig.

 

Oder ist mein Depot bei der codi so "intelligent", dass es unterscheiden könnte welchen ETF ich weiterbespare und welchen nicht bei nur einem Depot?!

Was den nun - 2 mal den gleichen ETF oder 2 verschiedene ETFs? Den gleichen ETF kannst du logischerweise nur einmal in einem Depot haben.

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Canuma

Hallo

 

Zum Thema zwei Depots bei der gleichen Bank. Wenn man verheiratet ist, könnte doch das zweite Depot über die Ehefrau laufen.

Wie ist es aber, wenn ich mein Depot vor 2009 einfriere, dann bezahle ich doch Gebühren, wenn ich den Sparplan nicht weiter bespare, oder? (bin bei der Codi.)

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Chemstudent
Wie ist es aber, wenn ich mein Depot vor 2009 einfriere, dann bezahle ich doch Gebühren, wenn ich den Sparplan nicht weiter bespare, oder? (bin bei der Codi.)

 

Wenn du ein Girokonto bei der CoDi hast, ist das Depot kostenlos.

Als alternative kannst du einen Sparplan in höhe von 25/quartal auf den Geldmarktfonds SEB MoneyMarket anlegen. Den bekommst du ohne AA. Somit hast du keine Kosten und das Depot bleibt kostenlos.

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Canuma
Wenn du ein Girokonto bei der CoDi hast, ist das Depot kostenlos.

 

Gibts keine Bedingung für das Girokonto bei der Codi, etwa wie regelmäßige Einzahlungen oder so?

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent
Gibts keine Bedingung für das Girokonto bei der Codi, etwa wie regelmäßige Einzahlungen oder so?

 

comdirect:

 

- Kostenlos ab einem monatlichen Geldeingang von 1.250 Euro. Ansonsten betragen die Kontoführungsgebühren günstige 4,90 Euro pro Monat.

 

Ansonsten machste eben die 2. Variante mit dem SEB. :)

 

EDIT: Du kannst ja auch über einen Wechsel zum fonds-super-markt.de nachdenken. Da hast du dann keine direkten kosten mehr.

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Canuma
EDIT: Du kannst ja auch über einen Wechsel zum fonds-super-markt.de nachdenken. Da hast du dann keine direkten kosten mehr.

 

Da hab ich schon ein Depot :thumbsup: , allerdings hab ich bei der Codi. ETF`s u. die kann ich ja leider nicht zur FFB übertragen :angry: Also ist das einfrieren doch immer mit Kosten verbunden,hm.

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