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User

Hallo zusammen,

 

mich würde interessieren was es für Möglichkeiten gibt, mehr Geld am Ende vom Monat vom Arbeitgeber, oder über das Jahr durch den Lohnsteuerjahresausgleich zu erhalten!

 

Ein Punkt den ich von einem Kollege erfahren habe ist, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrt zur Dienststelle übernehmen kann.

Aber wie läuft das ab, was springt dabei für mich raus, eine Strecke wären 20km, darf ich dann die Kilometerpauschale beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mehr angeben...?

 

 

Für weitere Tips bin ich euch sehr dankbar!

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User

Ich habe heute gelesen, dass diese Fahrtkosten 2007 abgeschafft wurden... stimmt das?

 

Habt ihr mir keine Tipps, bzw. Empfehlungen?

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asche

Dafür gibt's geeignetere Foren und Informationsquellen. Tipp: Kauf Dir den "Kontz" (1000 ganz legale Steuertricks)! Kannst Du absetzen, und es steht mehr drin als in jedem Internetforum oder Artikel.

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Fleisch

wenn's um Steuertips geht frag en Steuerberater oder kauf die geeignete Lektüre

 

für aktuelle Entwicklungen / Urteile finde ich diese Seite hier ganz interessant

 

www.steuertips.de

 

Ansonsten würd' mir bei "mehr Netto" noch einfallen den Chef auf ne Lohnerhöhung anzusprechen ;)

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KMG
Hallo zusammen,

 

mich würde interessieren was es für Möglichkeiten gibt, mehr Geld am Ende vom Monat vom Arbeitgeber, oder über das Jahr durch den Lohnsteuerjahresausgleich zu erhalten!

 

Ein Punkt den ich von einem Kollege erfahren habe ist, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrt zur Dienststelle übernehmen kann.

Aber wie läuft das ab, was springt dabei für mich raus, eine Strecke wären 20km, darf ich dann die Kilometerpauschale beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mehr angeben...?

 

 

Für weitere Tips bin ich euch sehr dankbar!

 

Naja, die Neuregelung würde so aussehen das du erst ab 20 km die ersten km absetzen kannst, also wenn du 21 km in die Arbeit hast kriegst du Geld für 1 km.

 

Dagegen hat der Bundesfinanzhof jedoch Bedenken geäußert und jetzt beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema (Urteil wird in mehreren Monaten erwartet), Grundtenor aller Aussagen ist das die Arbeit ja nicht am Werktor beginne bzw. niemand direkt neben dem Werktor wohnt und die Kosten für die Anfahrt natürlich zu Werbungskosten zu zählen sind.

 

Wie das ist wenn dir der Arbeitgeber etwas zugibt weiß ich leider nicht.

 

Ich persönlich rechne damit das das Bundesverfassungsgericht sich wieder wie so oft in der Vergangenheit auf die Seite der Bürger stellt und den Staat zur Rückgängigmachung dieser "Reform" zwingt, vermutlich wird es dann so ausgehen das alle ab dem ersten km etwas bekommen, jedoch die Pauschale von derzeit glaube ich 0,30 Euro erneut gesenkt wird, 0,20 Euro sind im Gespräch.

 

Du kannst die Kosten mWn einem Kompromiss zufolge vorläufig weiterhin auf dem ersten km von der Steuer absetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht jedoch gegen die Pendler urteilt (was wie ich meine wirklich unwahrscheinlich ist wenn man sich die Urteile des höchsten deutschen Gerichtes ansieht) dann musst du das Geld halt zurückerstatten.

 

Ich werde die Kosten auf alle Fälle so ansetzen wie bisher auch immer.

 

Noch ein paar Tipps: die Kosten für die Lohnsteuerberatung, das dürften ca. 90-100 Euro pro Jahr sein, kannst du von der Steuer absetzen, Spenden etc. werden seit einer Neuregelung besser honoriert.

 

Die Frage die sich generell bloß stellt ist ob sich ein Lohnsteuerberater lohnt oder ob man in einfachen Fällen nicht lieber selbst versucht die Steuer zu machen, entsprechende Programme gibt es schon ab ca. 10 Euro.

 

Zu deiner konkreten Frage was der Arbeitgeber theoretisch tun könnte das du mehr netto rauskriegst empfehle ich diesen Link:

 

http://www.lohi.de/index.php?id=105&no...1&tx_ttnews[tt_news]=202&tx_ttnews[backPid]=166&cHash=1321119e8f

 

Persönlich würde ich übrigens empfehlen dich mit dem Thema Altersvorsorge bzw. der Umwandlung von Teilen deines Brutto Gehaltes in Altersvorsorge zu beschäftigen, meine Mutter ist Versicherungsvertreterin und kennt sich da sehr gut aus, ich investiere vom Bruttogehalt derzeit 150 Euro (die steuerfrei in Altersvorsorge umgewandelt werden), habe also eine Vorsorge von 150 Euro und bekomme mWn netto 50 Euro weniger raus als wenn ich das nicht machen würde, es lohnt sich also durchaus.

 

Das sich VL-Leistungen lohnen bzw. jeder eine haben sollte ist dir ja ohnehin sicherlich bekannt.

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culo

ich habe in der erklärung 2006 erstmals geld für handwerker und haushaltsnahe dienstleistungen bekommen.

ich habe eine eigentumswohnung und der verwalter hat mir eine aufstellung gemacht.

darin enthalten waren die anteiligen personalkosten für hausmeister, winterdienst, flurreinigung, gartenarbeit und renovierungen.

insgesamz ca. 750 euro. davon 20% also 150 euro auf meine kralle.

anspruch auf so eine aufstellung haben auch mieter. allerdings können sie afaik instandhaltung nicht voll absetzen, weil das teilweise sache der eigentümer ist.

 

aber kosten für hausmeister, flurreinigung usw. können auch die mieter absetzen. man sollte sich eine bescheinigung von eigentümer/verwalter ausstellen lassen.

hausbesitzer sollten sich von den umternehmen die rechnungen entsprechend aufteilen lassen (nur der personalkostenanteil ist abzugsfähig)

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boRn
· bearbeitet von boRn
Ich habe heute gelesen, dass diese Fahrtkosten 2007 abgeschafft wurden... stimmt das?

Leute Leute, sag mal lest ihr keine Zeitung?

Das Thema ist doch nun wirklich hinreichend in den Medien erörtert worden.

 

Einfach in der Steuererklärung wie bisher die volle Entfernung angeben und dann wird dir im Bescheid erst ab dem 21. KM die Entf.Pauschale gewährt und der Bescheid gem. § 165 AO für vorläufig hinsichtlich der Entsch. des BVerfG erklärt. Eine Änderung zu deinen Gunsten (im Fall der Verf.widrigkeit) wird automatisch durchgeführt. Hinsichtlich vorläufigen Rechtschutz und AdV kannst du dich ja mal selbst informieren.

 

Noch ein paar Tipps: die Kosten für die Lohnsteuerberatung, das dürften ca. 90-100 Euro pro Jahr sein, kannst du von der Steuer absetzen, Spenden etc. werden seit einer Neuregelung besser honoriert.

Bitte keine Fehlinformationen hier:

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgabe wurde seit 2006 gekippt und ist seit dem nur noch als WK / BA abzugsfähig! Bei Arbeitnehmern also nur noch die Kosten für die Erstellung der Anlage N.

 

mfg

Chris

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