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Basti

Steuerfrage - private Altersvorsorge

Empfohlene Beiträge

Basti

mal eine Frage an die Steuerprofis...

 

gibt es eine Möglichkeit bzw. einen bestimmten Betrag, den ich als Freiberufler für meine private Vorsorge (keine Riester) bei der Steuer geltend machen kann?

 

danke!

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highline

meinst du jetzt so etwas wie rürup-rente?

zahlst du beiträge in die gesetzliche rente?

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boRn
mal eine Frage an die Steuerprofis...

 

gibt es eine Möglichkeit bzw. einen bestimmten Betrag, den ich als Freiberufler für meine private Vorsorge (keine Riester) bei der Steuer geltend machen kann?

Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben und damit im Rahmen der Höchstbeträge abzugsfähig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe...rgeaufwendungen

 

mfg

Chris

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Basti
· bearbeitet von Basti

ich bin mir da halt nicht sicher:

Hauptberuflich: Angestellt als Haushaltshilfe bei meiner Mutter, darüber normal gesetzlich SV versichert,...ich zahle in die gesetzliche RV ein - nur halt nicht sehr viel aufgrund des Gehalts...

nebenberuflich bin ich noch als Freiberufler tätig...

 

die Frage ist halt, ob ich meine private Vorsorge in Fonds, Aktien (kein Rürup, keine Riester) irgendwie als Kosten geltend machen kann in der Einnahme-Überschuß-Rechnung, da ich ich ja gesetzlich nix erwarten kann.

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ShawnKemp

Deine privaten Investments in "normale" Aktien und Fonds kannst du natürlich nicht als Altersvorsorge geltend machen. Das wäre ja noch schöner...

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edwin

Im Einzelfall geht es doch.

 

Gibt ein aktuelles BFH-Urteil, bei dem Aktienverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien abgeschrieben werden können.

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ShawnKemp

Aber Basti will ja das Investment an sich und nicht etwaige Verluste daraus steuerlich geltend machen.

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Basti

schade, es hätte ja sein können das es einen bestimmten Freibetrag oder so dafür gibt. Als Single, kinderlos lohnt sich Riester für mich nicht wirklich...

 

Es wäre in dem Fall ja Private Vorsorge, kein betriebliche Vorsorge.

trotzdem danke!

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Sisyphos
schade, es hätte ja sein können das es einen bestimmten Freibetrag oder so dafür gibt. Als Single, kinderlos lohnt sich Riester für mich nicht wirklich...

 

Es wäre in dem Fall ja Private Vorsorge, kein betriebliche Vorsorge.

trotzdem danke!

 

Du kannst das nur erreichen, wenn Du eben dafür sorgst, daß es sich um eine betriebliche Vorsorge (z.B. Pensionszusage) handelt. Dazu müßtest Du deine freiberufliche Tätigkeit in eine Gesellschaft auslagern, deren Angestellter Du bist (z.B. als Geschäftsführer). Allerdings mußt Du da bei einer freiberuflichen Tätigkeit vorsichtig sein, damit Du nicht dadurch in eine gewerbliche Tätigkeit "abrutschst".

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neysee
· bearbeitet von neysee

Folgende Vorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben absetzbar:

 

  1. Der Gesamtbeitrag zur ges. Rentenversicherung und Beiträge zur Basisrente (sogen. Rüruprente), derzeit zu 66%, abzüglich steuerfreie Zuschüsse des AG.
  2. AN-Anteil zur ges. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  3. Freiwillige/private Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder BU-Versicherung
  4. Freiwillige Pflegeversicherung (ab Geburtsjahr 1958)
  5. Haftpflichtversicherungen
  6. Unfallversicherungen (wobei, falls diese sowohl Unfälle im privaten wie beruflichen Bereich abdecken, der Beitrag je zur Hälfte unter Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten anzusetzen ist).
  7. Kapitalgedeckte Lebens- und Rentenversicherungen mit Beginn vor 2005.

 

Der Höchstbetrag für 2-7 liegt bei 2400 bzw. 1500 Euro, letzteres wenn man vom AG einen Zuschuss zur Sozialversicherung bekommt. In vielen Fällen reicht das noch nicht mal für den AN-Anteil der Sozialversicherung, womit sich auch das BVerfG neulich beschäftigt hat und dem Gesetzgeber eine Änderung des Rechtslage bis 2010 aufgegeben hat.

 

Dazu kommt die Riesterrente, die wird aber separat berücksichtigt.

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Fleisch

Vom Gefühl her würde ich sagen, zumindest bei der Sozialversicherung so, da wo du die Haupteinnahme zum lebensunterhalt mit erzielst ist das wie du angesehen wirst.

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