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Futour

Wohnsitz USA und Wertpapier-Depot in Deutschland

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Raccoon
Eine Frage bzgl. der Abgeltungssteuer.

 

Man wohnt zurzeit im Ausland, kauft Aktien und lagert sie in einem deutschen Depot. In ein paar Jahren plant man zurück nach Deutschlang zu gehen. Beim Verkauf dieser noch aus dem Ausland gekauften Aktien, wird der Gewinn nach dem aktuellen deutschen Recht besteuert?

Es ist egal, wo du zum Zeitpunkt des Kaufes gewohnt hast, was zaehlt ist das Jahr, in dem die Ertraege realisiert werden.

Ob der Kursgewinn versteuert wird haengt aber auch davon ab, wann du die Aktien gekauft hast - wenn vor 2009 gekauft und laenger als ein Jahr gehalten bleiben sie steuerfrei, wenn du ab 2009 kaufst muessen die Kursgewinne immer versteuert werden, sofern du zum Zeitpunkt des Verkaufs in Deutschland steuerpflichtig bist.

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Futour
Eine Frage bzgl. der Abgeltungssteuer.

 

Man wohnt zurzeit im Ausland, kauft Aktien und lagert sie in einem deutschen Depot. In ein paar Jahren plant man zurück nach Deutschlang zu gehen. Beim Verkauf dieser noch aus dem Ausland gekauften Aktien, wird der Gewinn nach dem aktuellen deutschen Recht besteuert?

 

Hallo,

 

richtig. Du mußt nur nachweisen, wann Du die aktien gekauft hast. D.h. wenn vor dem 1.1.2008 dann sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

 

Gruß

futour

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H.B.
Hallo,

 

richtig. Du mußt nur nachweisen, wann Du die aktien gekauft hast. D.h. wenn vor dem 1.1.2008 dann sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.

 

Gruß

futour

 

HalloAlleZusammen,

 

was passiert, wenn jemand nach 2009 gekaufte Aktien vor der Ralisierung seinen Kindern, die (ausschließlich) im Ausland steuerpflichtig sind, überträgt?

 

Wenn ich das richtig verstehe, können die die Steuergesetzgebung ihres Heimatlands nutzen.

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OsakaJo
Sie bieten doch kein Depot sondern fertige Anlagelösungen an, oder?

 

Das versuchen die in der Tat. Inzwischen habe ich mir FM aber so erzogen, dass sie mir ein Indexfondsdepot/ETF Depot zu attraktiven Konditionen bieten und auch den AA um durchschnittl. 75% diskontieren. B)

 

Gruss

OJ

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stein.heimer

Hallo!

 

Es ist gut moeglich, dass einige Banken wie Comdirect keine Probleme damit haben, fuer US-Personen ein Depot in Deutschland zu fuehren. Allerdings liest man in den Verkaufsprospekten fast aller in Deutschland zugelassenen Investmentfonds, dass ein Verkauf an US-Personen nicht moeglich ist, da der jeweilige Fonds nicht unter dem US Securities Act von 1933 registriert wurde. Hat jemand konkrete Erfahrungen hiermit?

 

1) Was pasiert, wenn man solche Fonds als Steuerinlaender besitzt und dann zu einer US-Person wird? Muessen die Fonds dann zwangsverkauft werden, oder wird gar das ganze Depot gesperrt, bis man wieder Steuerinlaender wird?

 

2) Weist die Bank den Kunden (sofern er eine US-Person ist) darauf hin, welche Fonds man kaufen darf und welche nicht? Sind nicht-registrierte Fonds also z.B. im Online-Banking als "verboten" gekennzeichnet?

 

Danke!

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Raccoon
Es ist gut moeglich, dass einige Banken wie Comdirect keine Probleme damit haben, fuer US-Personen ein Depot in Deutschland zu fuehren.

Was meinst du mit "US-Person" - US-Staatsbuerger oder nur in den USA steuerpflichtig (z.B. dt. Staatsbuerger, der dort fuer ein paar Jahre lebt / arbeitet)?

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klausk
Es ist gut moeglich, dass einige Banken wie Comdirect keine Probleme damit haben, fuer US-Personen ein Depot in Deutschland zu fuehren. Allerdings liest man in den Verkaufsprospekten fast aller in Deutschland zugelassenen Investmentfonds, dass ein Verkauf an US-Personen nicht moeglich ist, da der jeweilige Fonds nicht unter dem US Securities Act von 1933 registriert wurde. Hat jemand konkrete Erfahrungen hiermit?

Frag doch mal bei Comdirect an. Ich habe dort deutsche Fonds in meinem Account. -- Bei deinen übrigen Fragen geht es um den Vertrieb, nicht um den Besitz.

 

US-Person: US-Bürger oder Permanent Resident, also Einwanderer. Siehe wikipedia.

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stein.heimer

Hallo Klaus K.,

 

Im Verkaufskorpekt z.B. von BlackRock Global Funds (z.B. ISIN LU0171305526, WKN A0BMAL) steht im Anhang B, Absatz 4 folgendes:

 

"Gemäß Beschluss des Verwaltungsrats dürfen US-Personen keine Anteile halten. Dem Beschluss des Verwaltungsrats zufolge sind US-Personen Personen mit Sitz/Wohnsitz in den USA oder andere in Regulation S des US Securities Act von 1933 (in seiner geltenden Fassung) definierte Personen, vorbehaltlich weiterer Ergänzungen durch Beschluss des Verwaltungsrats.

 

Ein zunächst nicht in den USA ansässiger Anteilinhaber, der später in den USA ansässig wird (und somit unter die Definition einer US-Person fällt), wird aufgefordert werden, seine Anteile zurückzugeben."

 

Der Verkaufsprospekt ist angehaengt. In den Prospekten anderer in Deutschland zugelassener Fonds steht etwas aehnliches, es ist immer von Verbot fuer US-Personen die Rede. Koenntest du mir bitte mal einen Gefallen tun und mit deinem comdirect-Depot versuchen, den Fonds mit der oben stehenden WKN zu ordern (selbstverstaendlich ohne eine TAN einzugeben, also bitte am Ende abbrechen! ;) Mich wuerde interessieren, ob es dann eine Fehlermeldung gibt, da du US-Person bist. Wenn das nicht der Fall ist, wuerde ich auch versuchen, bei comdirect ein Depot zu eroeffnen (wenn das aus den USA ueberhaupt ohne weiteres moeglich ist, wo ich derzeit wohne).

 

Uebrigens:

 

US-Person (= US resident alien for tax purposes): Hierzu zahlen nicht nur US citizens und green card holder, sondern alle Personen, die sich laenger als eine bestimmte Zeit zu irgendwelchen Zwecken (inkl. Urlaub!) in den USA aufhalten. Wenn man in USA mit Visum arbeitet, gehoert man sehr schnell zu dieser Gruppe:

 

http://www.irs.gov/publications/p519/15023t02.html

 

Danke!

LU0171305526_MLIIF_Gold_und_World_Mining.pdf

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klausk
· bearbeitet von klausk

Hallo steinheimer,

 

Dieselbe Bezeichnung hat oft unterschiedliche Bedeutungen, vor allem wenns um die Steuer geht.

 

Ich habe mehrere Jahre in den USA gearbeitet (mit B-1 Visum) und galt für die Einwanderung als Ausländer, bis ich offiziell einwanderte und meine Greencard erhielt -- seither darf ich mich am Flughafen in die kürzere Schlange stellen. Gleichwohl habe ich immer meine Steuererklärung (1040) eingereicht. In deinem Link steht ja auch ausdrücklich "for U.S. tax purposes".

Koenntest du mir bitte mal einen Gefallen tun und mit deinem comdirect-Depot versuchen, den Fonds mit der oben stehenden WKN zu ordern (selbstverstaendlich ohne eine TAN einzugeben, also bitte am Ende abbrechen! ;) Mich wuerde interessieren, ob es dann eine Fehlermeldung gibt, da du US-Person bist. Wenn das nicht der Fall ist, wuerde ich auch versuchen, bei comdirect ein Depot zu eroeffnen (wenn das aus den USA ueberhaupt ohne weiteres moeglich ist, wo ich derzeit wohne).

Kann ich leider nicht. Mindestorder ist 1000 Euro, ich halte meinen Cashbestand aber geringer. Bis zu dem Punkt gings glatt. Es kann aber gut sein, dass die Fehlermeldung später gekommen wäre. -- Frag codi doch einfach: +49-4106-7082500 oder info@comdirect.com.

 

Als ich vor zehn Jahren mein Konto bei Comdirect einrichten liess, musste ich noch zum Konsulat fahren; mittlerweile genügt m.W. eine Notarisierung meiner Unterschrift durch eine(n) CPA oder die lokale Bank.

 

Gruss, klausk.

 

Edit: Ich schätze mal, dass das Vertriebsverbot sich nicht an der steuerrechtlichen Definition orientiert -- damit könntest du als US-Visitor durchaus den Fonds kaufen.

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