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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

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dimido
vor 16 Stunden von Solara:

In einer weiteren Variante werden auch Vermögenseinkünfteinfo der zusätzlichen Besteuerung unterworfen, sofern ein Haushaltmitglied älter als 65 Jahre alt ist (Szenario 2b).

In der Infobox zu "Vermögenseinkünfte" bei Variante 2b steht:

Zitat

Dafür müssten bei der Meldung der Kapitalertragsteuer auch personenbezogene Daten (Geburtsdatum) an die Steuerbehörden gemeldet werden.

Von welcher "Meldung der Kapitalertragsteuer" ist da die Rede?
Im Rahmen der Abgeltungssteuer wird diese doch von der Bank anonym abgeführt, quasi als Sammelüberweisung ohne Personenbezug, oder? Wie soll da das Geburtsdatum helfen ohne Bezug zur einzelnen Steuerzahlung? Und da es um "Haushaltsmitglieder ü65" geht, reicht es nicht mal nur das Alter des Depotinhabers zu betrachten.
Also wäre die Bank auch nicht mal in der Lage es direkt über die Berechnung der individuellen Abgeltungssteuer zu erledigen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 40 Minuten von Caveman8:

Warum denkt eigentlich niemand ernsthaft darüber nach die Erbschaftssteuer für solche Zwecke zu reformieren? 25% pauschal auf alles ohne Ausnahmen. Zahlbar auf 25 Jahre. Alternativ xx % sofort. 

Allerdings. Aber das wurde im Forum ja rauf und runter geredet. An die Größen Vermögen (und Vermögens-Übergänge) will man nicht ran. Lieber sollen nun Rentner>Rentner bezuschussen. Und am liebsten 68jährige 80jährige pflegen. Und Arbeit weiter teurer werden, durch steigende Zusatzbeiträge bei der GKV, steigende PV Beiträge (zzgl. möglicher, diskutierter Pflichtzusatzversicherung für die Leute), absehbar ansteigende Rentenbeitragssätze, und vieles mehr. 
 

Arbeit wird fortlaufend unattraktiver gemacht, aber an Kapitalerträge und Vermögen/Erbschaften/Schenkungen geht man nicht ran. Meine Agenda wäre:

 

- gleiche Steuerart auf alle Einkommen

- Sozialabgaben auf alle Einkommen (dafür aber deutlich niedrigere Sätze)

- Abschaffung der kostenlosen familienversicherung in GKV: Alleinverdiener 100% Satz, von seinem Beitrag 50% für Ehepartner und 10% für jedes Kind

- Entfall der Beitragsbemessungsgrenzen

- Entfall aller Bagatellsteuern für Kaffee, Schaumwein, Brandschutz, etc

- Neuregelung der mwst: sehr wichtige Produkte 0% (Grundnahrungsmittel, babyprodukte, etc.),5% für allgemeine Lebensmittel und Produkte. 15% für alles andere. Muss man dann drüber reden, was was ist.

- Grundfreibetrag auf 24.000€ Rauf, für Kinder evtl sogar der gleiche Satz, alternativ die hälfte

- Spitzensteuersatz erst ab 150k€

- Sparerpauschbetrag entfällt damit auch 

- Erbschaftssteuer ohne Ausnahmen von 25%, Freibetrag 5 mio. EUR

- evtl. Vermögensteuer, 1% je Jahr, Freibetrag 25 mio je Jahr
 

Alles auch fortlaufend mit der Inflation dynamisiert.

 

Zielstellung: nötiger Konsum wird deutlich günstiger, Leistung durch Arbeit wird stark entlastet. Das führt zu starken Steuer-Ausfällen. Es sollen die ausgleichen, die viel durch „Geld Arbeitet für mich“ und „Ich hab’s schon…/ geerbt…/ geschenkt bekommen“.
 

Sowas in der Art. Aber das ist super links, und hat keine Mehrheit. So ist das halt.

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Bolanger

@satgar ui ui ui, das würde aber für Verwerfungen sorgen. Es wäre auch nicht super links, wenn jeder stets die gleichen Steuersätze zahlen würde. Weg mit der Progression. Oder müsste man fairerweise nicht auch flatrates einführen? Warum soll der Top-Verdiener mehr für die Krankenversicherung zahlen als der Geringverdiener, wenn die Leistungen gleich sind? Der eine zahlt ja auch nicht mehr im Supermarkt als der andere.

Bei Reformen würde man schon ein Stück weiter kommen, wenn man der Bevölkerung freien Zugang zu den bestehenden Systemen ermöglichen würde. Warum ist der eine verpflichtet, an der GRV teilzunehmen, der andere aber nicht, wenn doch beide im Alter über das ALG2 gleich abgesichert sind? Selbiges mit der KV. Ein Teil der Bevölkerung wird rein durch den Wegfall der Wahlmöglichkeit schlechter gestellt als der andere. Diese freie Wahlmöglichkeit für jeden müsste in der Bevölkerung schon zu mehr Akzeptanz führen und Neid vermeiden.  

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Shylock
53 minutes ago, satgar said:

- Entfall der Beitragsbemessungsgrenzen

Dann muss man in der Rentenversicherung die Rentenhöhe von der Beitragshöhe entkoppeln, sonst bringt das nichts. Also doch ein Boomer-Soli.

 

53 minutes ago, satgar said:

- evtl. Vermögensteuer, 1% je Jahr, Freibetrag 25 mio je Jahr

Eine Vermögenssteuer, die keine Erbschaftssteuer ist, halte ich vom Verwaltungsaufwand für viel zu kompliziert.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Minuten von Shylock:

Eine Vermögenssteuer, die keine Erbschaftssteuer ist, halte ich vom Verwaltungsaufwand für viel zu kompliziert.

Ja, bin ich auch immer wieder hin- und hergerissen. Wenn jedes Jahr rund 400 Mrd. vererbt und verschenkt werden, sollte das an Potenzial eigentlich auch reichen, um ohne eine generelle Vermögensteuer auszukommen.

Ich hab da für mich aber noch keine abschließende Linie gefunden ^^

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Bolanger
vor 18 Minuten von satgar:

Und um Akzeptanz zu schaffen, soll wirklich auch das berühmte Häuschen von Oma, ja, auch wenn es in München steht, nicht besteuert sein. Oder der Handwerksbetrieb mit seiner kleinen Gewerbe Immo, Fuhrpark und Maschinen.

Das wäre aber wieder eine Ausnahme, die schwer zu bergünden ist. Bei diesen Situationen geht es ja darum einen Zwangsverkauf zu vermeiden, wenn der Erbe ohne diesen Verkauf die Erbschaftssteuer nicht bezahlen könnte. Diesen Fall könnte man einfach durch eine Stundung oder Aufteilung der Steuer auf viele Jahre lösen. Ach ja.... Schenkungsfreibeträge alle 10 Jahre, die mit den Erbschaftsfreibeträgen verbandelt sind? Man stribt nur ein mal, warum sollte es die Schenkungsfreibeträge dann mehrfach geben?   

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Minuten von Bolanger:

Das wäre aber wieder eine Ausnahme, die schwer zu begünden ist.

Ich hab mit Freibeträgen als "Ausnahme" jetzt so kein Problem. Sonst läuft das dem Wunsch konträr, dass nicht auch Leute mit 10k Erbe das anzeigen müssen. Die meisten sollen damit idealerweise gar nicht tangiert werden. Es kann ruhig eine hohe Grenze geben, dass es die allermeisten gar nicht betrifft. Vielleicht gibt es eine Statistik, in welchen Grenzen sich Erbschaften derzeit schon so befinden. Also wie viel Anteil haben Erbschaften unter 50k Summe z.B., oder unter 100k....unter 500k...unter 1 Mio. Etc. Wenn mit einem hohen Freibetrag 95% der Leute (Beispielwert!) nichts mit dem Thema zu tun hätten, wär mir das absolut Recht.

 

Ich wünschte mir, dass alle diese Ideen immer auch den Abbau von Bürokratie zur Folge haben, also zweite direkt folgende Zielvorgabe. 

vor 7 Minuten von Bolanger:

Man stribt nur ein mal, warum sollte es die Schenkungsfreibeträge dann mehrfach geben? 

Stimmt.

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CorMaguire
vor 28 Minuten von satgar:

Ich will a) nicht so viel Arbeit bei den Finanzämtern haben und idealerweise haben 95% aller Leute mit dem Thema „Erbschaftssteuererklärung“ nichts am Hut. ....

"Zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte gehörte, wer mehr als 777.200 Euro Vermögen besaß."

--> https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/judith-niehues-maximilian-stockhausen-jeder-zweite-haushalt-hat-mehr-als-100000-euro-vermoegen.html

Ist man also wahrscheinlich nicht so weit von weg. 

 

Ansonsten viele hübsche Ideen :thumbsup:

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satgar
vor 30 Minuten von CorMaguire:

Ansonsten viele hübsche Ideen 

Wir müssten halt einfach mal nen richtig großen Wurf wagen und keine denkverbote haben. Ganz neu an Sachen ran gehen, nicht nur hier nen kleines Schräubchen drehen, und dort mal eines. Sondern vielleicht mal die ganze Schraube raus, und ne neue Schraube rein. Vielleicht sogar an einer ganz anderen Stelle als zuvor. 

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Dandy

Ich bin auch für eine Angleichung bei der Erbschaftsteuer. Keine Ahnung, warum das kaum politisch diskutiert wird. Unterschiedliche Sätze nach Verwandtschaftsgrad und Summe finde ich aber gerechtfertigt. Ein Vermächtnis an einen Wildfremden sollte schon anders besteuert sein als eines an die eigenen Kinder. 

 

Grundsätzlich würde ich mir auch die Umsetzung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wünschen. Ausnahmen für Gewinne und Erbe aus Immobilien, Unternehmen, Gold usw. sind für mich nicht vermittelbar. Bei Unternehmen kann man Regelungen über Buchschulden finden. Genauso bei Immobilien als Grundschuld. Das gilt dann aber für das eigenbewohnte "Häuschen" in München genauso. Schließlich erbt man da auch einen beträchtlichen Wert.

 

Schenkungen sind so eine Sache. Man stelle sich mal einen Multimillionär mit einem sehr gehobenen Lebensstil vor. Gilt dann jede teure Sache, die man sich in der Familie zulegt und gemeinsam nutzt, als Schenkung? Wie will man das aufdröseln, wie unterschiedlich handhaben, bei Familien die weniger besitzen? Finde ich schwierig.

 

Ich hatte mir von der FDP in der Ampel auch wesentlich mehr erwartet. Da wären Zugeständnisse von allen Seiten notwendig gewesen. Die FDP hatte im Punkt Erbschaftsteuer und Steuergerechtigkeit Kompromisse vorschlagen sollen. Außerdem Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung massiv angehen sollen. Dafür dann aber auch Kompromisse seitens der SPD beim Vorgehen gegen Sozialmissbrauch und Einsparungen im Sozialstaat sowie Beseitigung der Generationeungerechtigkeit der gesetzlichen Rente. Die Linken hätten sich beim Thema Migration, auch im Hinblick auf die gesellschaftlichen Kosten, flexibler zeigen müssen.

 

Was die Mehrwertsteuer angeht, so würde ich gerne sehen, dass die auch wirklich was steuert. Heißt, Sätze nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten. Bspw sollten Bioprodukte nicht besteuert werden, Elektronik aber sehr hoch usw. 

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Ramstein
vor 50 Minuten von CorMaguire:

"Zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte gehörte, wer mehr als 777.200 Euro Vermögen besaß."

--> https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/judith-niehues-maximilian-stockhausen-jeder-zweite-haushalt-hat-mehr-als-100000-euro-vermoegen.html

Ist man also wahrscheinlich nicht so weit von weg. 

Zitat

Zu den Bruttovermögen zählen selbstgenutztes und fremdgenutztes Immobilienvermögen, Finanzvermögen (Sparund Girokonten, Bausparvermögen, Fonds, Anleihen, Aktien, Guthaben in privaten Rentenversicherungen), Wertgegenstände und Fahrzeuge sowie Betriebsvermögen (Nettowert). 

Die (leider) übliche verzerrte Darstellung.  Warum wird die private Vorsorge eingerechnet, aber Ansprüche aus der Rentenversicherung, Pensionen, Politikerversorgung, etc. bleiben draußen vor?

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Bolanger
vor 6 Minuten von Dandy:

Ein Vermächtnis an einen Wildfremden sollte schon anders besteuert sein als eines an die eigenen Kinder.

Warum? Wenn ich meinen Kindern einen Privatkredit gebe muss ich die Zinsen mit dem selben Steuersatz versteuern wie wenn ich einem Fremden ein Darlehen gebe. 

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CorMaguire
vor 9 Minuten von Ramstein:

Die (leider) übliche verzerrte Darstellung.  Warum wird die private Vorsorge eingerechnet, aber Ansprüche aus der Rentenversicherung, Pensionen, Politikerversorgung, etc. bleiben draußen vor?

Frag' doch mal. Die E-Mail-Adressen sind ja angegeben :)

 

Für das Erbe-Thema wär es aber egal, weil die Renten/Pensionen ja nicht vererbt werden.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 43 Minuten von Ramstein:

Die (leider) übliche verzerrte Darstellung.  Warum wird die private Vorsorge eingerechnet, aber Ansprüche aus der Rentenversicherung, Pensionen, Politikerversorgung, etc. bleiben draußen vor?

Das sehe ich auch so, denn als Selbstständiger bin ich nicht verpflichtet in die GRV einzuzahlen und meine private Altersvorsorge wird schon zu Lebzeiten Erwerbs- bzw. Ansparzeiten als Einkommen angesehen.

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Ramstein

Ich habe mal eine Email an Frau Dr. Judith Niehues geschickt. Mal sehen, ob/was sie antwortet.I

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CorMaguire
Gerade eben von Ramstein:

Ich habe mal eine Email an Frau Dr. Judith Niehues geschickt. Mal sehen, ob/was sie antwortet.I

:thumbsup:

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odensee
vor 12 Minuten von dev:

schon zu Lebzeiten als Einkommen angesehen.

Wann auch sonst. :rolleyes: 

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OttoKleinanleger
vor 3 Stunden von Caveman8:

Warum denkt eigentlich niemand ernsthaft darüber nach die Erbschaftssteuer für solche Zwecke zu reformieren? 25% pauschal auf alles ohne Ausnahmen. Zahlbar auf 25 Jahre. Alternativ xx % sofort. 

Erbschaftsteuer oder gar Vermögenssteuer wäre ich sofort dabei, egal wie hoch die Freibeträge und die Prozente wären. Allerdings nur mit zwei Voraussetzungen.

1.: Der Staat zahlt (!) alle Gutachterkosten und was sonst noch anfällt bei der Wertermittlung.
2.: Der Staat hat eine Vorkaufspflicht! Wenn dem Steuerpflichtigen unterstellt wird, der Bumms sei x Geld wert, dann möge der Staat dieses ihm auch dafür abkaufen.

Wäre ein spannendes Experiment. :)

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Bolanger
vor 23 Minuten von OttoKleinanleger:

Der Staat zahlt (!) alle Gutachterkosten und was sonst noch anfällt bei der Wertermittlung.

Das macht der Staat doch schon bei der Grundsteuerreform. Es ist jedem selbst überlassen, gegen die Wertermittlung vorzugehen.

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Caveman8

Zudem wären die 25% Erbschaftsteuer in den meisten Fällen bereits deutlich geringer als der Persönliche Steuersatz (Das sollte die einzige Alternative sein). Da kann der Staat schon auf etwas Mitwirken des Steuerpflichtigen setzen. 

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OttoKleinanleger
Gerade eben von Caveman8:

Zudem wären die 25% Erbschaftsteuer in den meisten Fällen bereits deutlich geringer als der Persönliche Steuersatz (Das sollte die einzige Alternative sein). Da kann der Staat schon auf etwas Mitwirken des Steuerpflichtigen setzen. 

Auf ETWAS Mitwirken? Warum wurde denn die Vermögenssteuer ausgesetzt? Könnte es daran liegen, dass die Kosten für die Steuerbasisermittlung in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen standen?

Was hälst du von der Vorkaufspflicht?

 

vor 7 Minuten von Bolanger:

Das macht der Staat doch schon bei der Grundsteuerreform. Es ist jedem selbst überlassen, gegen die Wertermittlung vorzugehen.

Wäre mir neu, dass der Staat die Kosten für die Grundsteuererklärung trägt oder getragen hätte. Diese Bürokratiekosten soll doch der Bürger übernehmen.

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Bolanger
vor einer Stunde von OttoKleinanleger:

Wäre mir neu, dass der Staat die Kosten für die Grundsteuererklärung trägt oder getragen hätte. Diese Bürokratiekosten soll doch der Bürger übernehmen.

Letztlich wird alles, was der Staat macht, von den Bürgern getragen. Wenn auch nicht immer direkt sondern über Umwege durch Schulden oder Unternehmenssteuern.

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Caveman8
vor 2 Stunden von OttoKleinanleger:

Auf ETWAS Mitwirken? Warum wurde denn die Vermögenssteuer ausgesetzt? Könnte es daran liegen, dass die Kosten für die Steuerbasisermittlung in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen standen?

Was hälst du von der Vorkaufspflicht?

Der Aufwand unterscheidet sich doch enorm. Die Wertermittlung des Erbes muss je Perso genau einmal erfolgen. Bei der Vermögenssteuer jährlich. 
Eine Vorkaufspflicht (Wie soll das denn aussehen?) halte ich nicht für sinnvoll. Es kann doch jeder ein Gutachter zur Wertermittlung beauftragen. Gerne die Kosten dafür dann auch als Werbungskosten anrechenbar. 

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OttoKleinanleger
vor 3 Stunden von Bolanger:

Das macht der Staat doch schon bei der Grundsteuerreform. Es ist jedem selbst überlassen, gegen die Wertermittlung vorzugehen.

Ich glaube ich habe dich erst falsch verstanden. Kann es sein, dass du meinst, es existieren schon alle Daten für eine Vermögens- und Erbschaftsteuer aufgrund der Grundsteuerreform. Vermögen ist natürlich mehr als nur Grundvermögen und auch da müsste Grundvermögen nach Marktwert bewertet werden, dessen Ermittlung Aufwand/Kosten bedeutet.
 

 

vor 1 Stunde von Bolanger:

Letztlich wird alles, was der Staat macht, von den Bürgern getragen. Wenn auch nicht immer direkt sondern über Umwege durch Schulden oder Unternehmenssteuern.

Es stimmt schon, dass Erhebungskosten wieder alle Bürger betrifft, Befolgungskosten sind aber sehr an den einzelnen Steuerzahler gebunden und dem ist das volkswirtschafliche Nullsummenspiel sicher nicht egal.
 

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

@OttoKleinanleger es geht ja um die Bewertung eines Erbes, um die entsprechende Steuer festsetzen zu können. Ohne nun die Makel der Grundsteuerreform zu diskutieren ist für mich völlig klar, dass es bei Immobilien einfach und per Knopdruck funktionieren kann. das Ziel der grundsteuerreform war es doch, die Werte dem Marktwert anzupassen und nicht mehr auf Werten von anno dunnemal basieren zu lassen. Ganz wichtig dabei ist, dass die Eigentumsverhältnisse und Eigentumsübergänge ohnehin beim Finanzamt dokumentiert werden. Jeder Eigentumsübergang ist im Grundbuch dokumentiert und wird dem Finanzamt gemeldet.

Bei der Grundsteuerreform wird ebenfalls der Wert der Immobilie berücksichtigt. Lass es erstmal egal sein, ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht. Es gibt ein System, nach dem die Bewertung erfolgt. Egal sind diese ggf. auftretenden Ungenauigkeiten oder Ungerechtigkeiten vor dem Hintergrund anderen Vermögens, das vererbt wird. Kein Finanzamt bekommt etwas mit, wenn Goldbarren oder Geldscheine aus dem heimischen Safe vererbt werden. Selbiges bei Kunstgegenständen o.ä. Dort kann man noch nichtmal nach einem standardisierten Verfahren den Wert abschätzen.

Die Einwände bzgl. der Bewertunsgkriterien von Immobilien sind ein Versuch, ein perfektes System abzubilden. Diese Details sind aber vor dem Hintergrund anderer Unschärfen vernachlässigbar. Eine Näherung des Wertes (wie bei der grundsteuerreform) reicht erstmal völlig aus. Es ist danach jedem überlassen, durch Gutachten einen anderen Wert der Immobilie nachzuweisen.      

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