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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

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chirlu
Posted
vor 59 Minuten von satgar:

Und deine von: das ist bei uns Beamten schon seit jeher so, deswegen darf man da auch nix verändern.

 

Man muss auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen, dass das Grundgesetz genau dieses War-schon-immer-so hochhält und eine große Umstrukturierung daher eine Verfassungsänderung und die dafür nötigen Mehrheiten erfordert. Art. 33:

Zitat

(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

 

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Schwachzocker
Posted
vor einer Stunde von satgar:

Und deine von: das ist bei uns Beamten schon seit jeher so, deswegen darf man da auch nix verändern.

Dann hast Du nicht richtig verstanden.

Es darf gern Abschaffung von Privilegien geben, wenn gleichzeitig auch Pflichten abgeschafft werden.

 

vor 30 Minuten von Bolanger:

Man kann aber die finanziellen Aspekte dahingehend angleichen, dass sich der Hauptunterschied über die Höhe des Gehalt und damit verbundene Leistungen bemisst....

Was soll die ganze Übung denn, wenn der Steuerzahler am Ende mehr Geld für die Beamten aufbringen muss als bisher schon?

 

So wie ich den Vorschlag bisher verstehe, sollen Beamte in die Rentenversicherung einzahlen und dementsprechend ihre Leistungen auch daraus beziehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (der Staat) auch seinen anteiligen Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen muss, und zwar sofort. Wo soll das Geld herkommen?

Dann schlägst Du vor, Beamten sollen zum Ausgleich für die Abschaffung der Privilegien höher als bisher entlohnt werden. Wo soll das Geld wieder herkommen?

 

Und warum zum Teufel sollte man solchen einen idiotischen Krempel machen, bei dem man nur draufzahlen muss und bei dem man am Ende dann Beamte mit weniger Pflichten hat? Was ist der Sinn dahinter? Geht es wirklich nur um eine Gleichheit mit der Brechstange, indem Dinge gleich gemacht werden sollen, die nicht gleich sind?

 

Das Ziel war aber "Geld sparen" und nicht "mehr Geld ausgeben, damit am Ende alle gleich sind".

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dev
Posted · Edited by dev
vor 35 Minuten von Schwachzocker:

Was soll die ganze Übung denn, wenn der Steuerzahler am Ende mehr Geld für die Beamten aufbringen muss als bisher schon?

Gefühlte Gerechtigkeit, welche am Ende die Kosten bzw. die nötigen Steuern erhöht.

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Nachdenklich
Posted · Edited by Nachdenklich
vor 56 Minuten von Schwachzocker:

Was soll die ganze Übung denn, wenn ....

Den durch Falschinformationen* geschaffenen und genährten Neidreflex der eigenen Anhängerschaft befriedigen.

 

 

*Wenn der Status des Beamten durch Privilegien so komfortabel wäre wie oft behauptet, dann dürfte es nicht so schwer fallen, Beamtenpositionen mit geeigneten und gut qualifizierten Bewerbern zu besetzen. (Selbst die Bewerbungen guter Juristen für das Richteramt gehen zurück. {ja, ich weiß, Richter sind keine Beamte; ihre rechtliche und wirtschaftliche Stellung ist aber vergleichbar.}) Gut ausgebildete Finanzbeamte verlassen den Staatsdienst, weil sie sich als Steuerberater besser stehen.

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Bolanger
Posted · Edited by Bolanger
vor 46 Minuten von Schwachzocker:

So wie ich den Vorschlag bisher verstehe, sollen Beamte in die Rentenversicherung einzahlen und dementsprechend ihre Leistungen auch daraus beziehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (der Staat) auch seinen anteiligen Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen muss, und zwar sofort. Wo soll das Geld herkommen?

Wo ist der Unterschied, ob Vater Staat heutigen Pensionären aus dem Haushalt die Pensionen zahlt oder sich am umlagefinanzierten Rentensystem beteiligt? In beiden Fällen werden die Bezüge aus den Finanzen der Gegenwart bezahlt. Natürlich muss man sich Gedanken für die Übergangszeit machen, aber das bekäme man hin.

vor 46 Minuten von Schwachzocker:

Dann schlägst Du vor, Beamten sollen zum Ausgleich für die Abschaffung der Privilegien höher als bisher entlohnt werden. Wo soll das Geld wieder herkommen?

Habe ich das vorgeschlagen? Ich denke doch gesagt zu haben, dass sich die Löhne der Beamten den veränderten Gegebenheiten anpassen werden. Wie viel ist eine Unkündbarkeit denn wert? Bei zwei vergleichbaren Jobs würde ich den unkündbaren Job durchaus monetär bewerten. Diese Diskussion ist auch nicht neu, denn solange ich ein zweistelliges Alter habe erinner ich mich daran, dass über den angemessenen Beamtenlohn im Vergleich zur Privatwirtschaft diskutiert wird. 

 

Hier mal etwas zur Meinungsbildung aus der Bild:

Lebenseinkommen Beamte / Angestellte

Kernaussage ist, dass sich im gesamten Leben kein finanzieller Vorteil für eine der beiden Gruppen herausstellt. Also scheinen auch die Ausgaben für beide Gruppen unterm Strich vergleichbar zu sein. Eine Überführung von Beamten in Angestellte ist im Groben also finanziell neutral.

 

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chirlu
Posted
vor 6 Minuten von Bolanger:

Hier mal etwas zur Meinungsbildung aus der Bild

 

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

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Bolanger
Posted · Edited by Bolanger
vor 26 Minuten von chirlu:
vor 33 Minuten von Bolanger:

Hier mal etwas zur Meinungsbildung aus der Bild

 

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Leider wird so die Meinung der Öffentlichkeit beeinflusst...

 

Noch etwas zur Eingliederung der Beamten in die GRV, was im Umkehrschluss eine Abschaffung des Pensionsprivilegs ist.

Die Grundlage eines Jobs ist eine einfache Vereinbarung. Ich mache in meiner Zeit das, was mein Arbeitgeber möchte und dafür erhalte ich einen Ausgleich, typischerweise monetär. Diese Grundlage gilt für Beamte ebenso wie für Angestellte. Für Hoheitliche Aufgaben bedarf es nur einer einzigen Zusatzvereinbarung. Diese besteht aus dem beiderseitigen Verzicht, die Grundlage dieser Vereinbarung nicht einzuhalten. Das ist dann die Unkündbarkeit seitens des Arbeitgebers und die Pflicht zu arbeiten (und nicht zu streiken etc.) seitens des Arbeitnehmers. Da es aber eine beiderseitige Vereinbarung ist, scheint mir das äußerst fair zu sein und Vor- und Nachteile vgl. zu Jobs ohne diese Zusatzvereinbarung gut auszugleichen.

Zusätzliche Differenzierungen zwischen hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Aufgaben bedarf es nicht. Es bedarf keiner unterschiedlichen Systeme zur Alterversorge oder Krankenversicherung. Einzig bzgl. der Arbeitslosenversicherung müsste man sich etwas einfallen lassen. Alles andere könnte harmonisiert werden. 

 

 

 

 

 

 

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TWP17
Posted

Da finde ich sowas eher relevant

 

Lastenverteilung im Umlagesystem

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Caveman8
Posted
vor 8 Minuten von Bolanger:

Alles andere könnte harmonisiert werden. 

Sehe ich auch so! Zumal die Zahlungen des Staates für die „Pensionäre“ dann auch deutlich geringer ausfallen, wenn „nur“ noch Rente ausgezahlt wird. Damit könnte man dann schon auch ordentliche Lohnerhöhung finanzieren. 
Das würde aus meiner Sicht auch der Attraktivität helfen:

 

Höhere Löhne jetzt > höhere Altersbezüge (Aus Sicht eines Bewerbers). 

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maktaba
Posted
vor einer Stunde von Nachdenklich:

Gut ausgebildete Finanzbeamte verlassen den Staatsdienst, weil sie sich als Steuerberater besser stehen.

Gibt es eigentlich Quellen und belastbare Zahlen für diese Aussagen?

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Schwachzocker
Posted · Edited by Schwachzocker
vor 1 Stunde von Bolanger:

Wo ist der Unterschied, ob Vater Staat heutigen Pensionären aus dem Haushalt die Pensionen zahlt oder sich am umlagefinanzierten Rentensystem beteiligt? In beiden Fällen werden die Bezüge aus den Finanzen der Gegenwart bezahlt. Natürlich muss man sich Gedanken für die Übergangszeit machen, aber das bekäme man hin.

Danke, nun weiß ich noch immer nicht, wo das Geld herkommt. Sicher bekäme man das hin, wenn man es wirklich will. Trotzdem muss das Geld irgendwo herkommen.

In Schleswig-Holstein hat man es in den 90ern versucht, und man hat es nicht hinbekommen. In der Übergangszeit zahlt der Steuerzahler halt deutlich mehr. Und sobald es irgendeinen finanziellen Engpass gibt, wird man sich daran erinnern, dass man die Zahlungsverpflichtungen ganz einfach in die Zukunft verschieben kann, indem man mehr verbeamtet.

 

Im übrigen verstehe ich noch immer nicht, was der ganze Quatsch soll, wenn er doch angeblich kostenneutral ist?

 

Wenn ich die Wahl habe, etwas jetzt oder später zu bezahlen, dann wähle ich natürlich später. Wie bescheuert muss man denn sein, sich anders zu entscheiden?

 

vor einer Stunde von Bolanger:

Noch etwas zur Eingliederung der Beamten in die GRV, was im Umkehrschluss eine Abschaffung des Pensionsprivilegs ist.

Die Grundlage eines Jobs ist eine einfache Vereinbarung. Ich mache in meiner Zeit das, was mein Arbeitgeber möchte und dafür erhalte ich einen Ausgleich, typischerweise monetär. Diese Grundlage gilt für Beamte ebenso wie für Angestellte. Für Hoheitliche Aufgaben bedarf es nur einer einzigen Zusatzvereinbarung. Diese besteht aus dem beiderseitigen Verzicht, die Grundlage dieser Vereinbarung nicht einzuhalten. Das ist dann die Unkündbarkeit seitens des Arbeitgebers und die Pflicht zu arbeiten (und nicht zu streiken etc.) seitens des Arbeitnehmers.

Du hast einfach den Wesensgehalt des bisherigen Beamtentums nicht verstanden. Das sollte man aber, bevor man etwas ändert.

 

Beamte bekommen ihr Geld nicht für eine bestimmte Arbeitsleistung, sondern für sachliche Einzelfallentscheidungen. Dafür ist manchmal mehr Arbeit erforderlich und manchmal weniger, gelegentlich auch so gut wie gar keine Arbeit. Um das tun zu können musss man möglichst frei von persönlichen wirtschaftlichen Zwängen sein, auch in ferner Zukunft im Rentenalter.

Ein Beamter, der befürchten muss, im Rentenalter am Existenzminium herumzukrebsen, kann keine sachlich neutralen Entscheidungen treffen. Er wird sich überlegen müssen, was für ihn persönlich das beste ist.

 

Beamte machen auch nicht einfach das, was der Arbeitgeber will, sondern sie führen die Gesetze aus. Gesetzgeber und und "Arbeitgeber" sind nicht dieselben.   

So ist z.B. der Verwaltungschef einer mittelgroßen Stadt in der Regel ein Oberbürgermeister. Der ist aber nicht der Gesetzgeber. Und dem gefallen die Bundesgesetze typischerweise auch nicht.

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odensee
Posted
vor 5 Minuten von Schwachzocker:

Beamte machen auch nicht einfach das, was der Arbeitgeber will, sondern sie führen die Gesetze aus.

Erkläre das doch bitte mal am Beispiel "Lehrer".

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Bolanger
Posted

@Schwachzocker: Wie kommst Du darauf, dass Mehrkosten verursacht werden? Während der Umstellungsphase zahlt Vater Staat sowohl Pensionen für derzeitige Pensionäre als auch Beiträge in die GRV für zukünftige Rentner. Die Beiträge in die GRV kämen also hinzu. Das scheint eine Doppelbelastung zu sein. Auf der anderen Seite spart aber Vater Staat durch die zusätzlichen Einzahlungen auch beim Bundeszuschuss für die Rentenkasse. Jeder Euro, der als Beitrag in die GRV eingezahlt wird muss nicht mehr über den Bundeszuschuss geleistet werden. Das ganze ist kostenneutral. 

 

Mal schnell überschlagen. Der Bundeszuschuss in die GRV beträgt etwa 85 Mrd EUR pro Jahr. Es gibt etwa 1.7 Mio Beamte. Pro Beamten ständen also etwa 50 KEUR als mögliche Rentenbeitragszahlung zur Verfügung. Dieser Betrag wird niemals erreicht, wegen der Bemessungsgrenze etc.  Unterm Strich müsste es immernoch einen Bundeszuschuss geben. Einzig bei den unterschiedlichen Dienstherren müsste man einen finanziellen Ausgleich finden, denn neben den Bundesbeamten gibt es ja noch Landesbeamte und so. Für diesen Ausgleich könnte man rein buchhalterisch den Bundeszuschuss anzapfen. Wie lautet der Spruch? "Das Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer". Ob es dann als Bundeszuschuss verbucht wird oder Beitragszahlung ist der GRV egal und dem haushalt auch.   

vor 16 Minuten von Schwachzocker:

Beamte bekommen ihr Geld nicht für eine bestimmte Arbeitsleistung, sondern für sachliche Einzelfallentscheidungen. Dafür ist manchmal mehr Arbeit erforderlich und manchmal weniger, gelegentlich auch so gut wie gar keine Arbeit. 

Wo ist der Unterschied zu vielen anderen Angestellten? Verkäufer, bei denen ein Großteil des Einkommen Provisionen sind fallen mir ein. Wenn der Verkäufer Glück hat, dann kauft ihm 1 Kunde an einem Tag so viel ab, dass er das Jahresgehalt sicher hat. Wenn er Pech hat, dann arbeitet er sich kaputt und es kommt nichts bei herum. Alle kreativen Berufe sind ähnlich. Sobald es einen Erfolgsbonus gibt kann der eine zündende gedanke den Bonus sichern. 

 

vor 20 Minuten von Schwachzocker:

Um das tun zu können musss man möglichst frei von persönlichen wirtschaftlichen Zwängen sein, auch in ferner Zukunft im Rentenalter.

Das wäre weiterhin gegeben, wenn der einzige Unterschied zum Angestelltenverhältnis im beiderseitigen verzicht auf Kündigung bestehe. 

 

vor 21 Minuten von Schwachzocker:

Ein Beamter, der befürchten muss, im Rentenalter am Existenzminium herumzukrebsen, kann keine sachlich neutralen Entscheidungen treffen.

Richtig, aber dafür gibt es anstatt einer Pensionszahlung dann eine Rentenzahlung. In beiden Fällen kommt Geld rein, heißt nur anders. "Jaha, aber..." Wirst Du nun einwerfen "... die Rente ist aber geringer als die Pension". Stimmt, aber wenn Du Dir die Graphig der Bild ansiehst, dann stellst Du fest, dass Angestellte tendentiell mehr verdienen als Beamte. Mit dem Mehrverdienst könnten sich die Beamten dann eine Zusatzversorgung aufbauen, um die Nachteile bei den Altersbezügen auszugleichen. Ob man beamten so viel Eigenverantwortung zutrauen kann steht dann auf einem anderen Blatt. Vielleicht wird nur ein solcher Schlag Mensch Beamter, der eben keinerlei Eigenverwantwortung haben möchte? Aber auch das bekäme man hin.    

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Schwachzocker
Posted

 

vor 15 Minuten von Schwachzocker:

Beamte machen auch nicht einfach das, was der Arbeitgeber will, sondern sie führen die Gesetze aus.

vor 9 Minuten von odensee:

Erkläre das doch bitte mal am Beispiel "Lehrer".

Es gibt in Deutschland eine gesetzlich verankerte Schulpflicht. Die Einzelheiten werden in Schulgesetzen der Länder geregelt. Diese Gesetze (und natürlich noch einiges mehr) führen die Lehrer aus.

Da werden Schüler per Zwang zur Schule befördert. Da werden Schüler von der Schule verwiesen. Da werden den Schülern Weisungen erteilt wie sie sich zu verhalten haben. Und insbesondere werden natürlich Leistungsbewertungen abgegeben, die wegweisend für die Zukunft des Schülers sind.

Das sind nur Beispiele für rechtserhebliche Entscheidungen.

 

Das kann man nun von einem Lehrer durchführen lassen, der sich nicht fürchten muss, in der Grundsicherung zu landen. Oder es macht ein Lehrer, der Existenzängste hat, wie normale Arbeitnehmer sie nun einmal haben.

 

Eine Schule ist kein Privatvergnügen wie die Werkshalle bei VW.

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Bolanger
Posted
vor 1 Minute von Schwachzocker:

Da werden Schüler von der Schule verwiesen. Da werden den Schülern Weisungen erteilt wie sie sich zu verhalten haben. Und insbesondere werden natürlich Leistungsbewertungen abgegeben, die wegweisend für die Zukunft des Schülers sind.

Das sind nur Beispiele für rechtserhebliche Entscheidungen.

Das gibt's im privaten Sportverein auch und rechtserhebliche Entscheidungen werden gerade an der Schule auch von angestellten Lehrern getätigt.

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satgar
Posted · Edited by satgar
vor 22 Minuten von Schwachzocker:

 

Es gibt in Deutschland eine gesetzlich verankerte Schulpflicht. Die Einzelheiten werden in Schulgesetzen der Länder geregelt. Diese Gesetze (und natürlich noch einiges mehr) führen die Lehrer aus.

Da werden Schüler per Zwang zur Schule befördert. Da werden Schüler von der Schule verwiesen. Da werden den Schülern Weisungen erteilt wie sie sich zu verhalten haben. Und insbesondere werden natürlich Leistungsbewertungen abgegeben, die wegweisend für die Zukunft des Schülers sind.

Das sind nur Beispiele für rechtserhebliche Entscheidungen.

 

Das kann man nun von einem Lehrer durchführen lassen, der sich nicht fürchten muss, in der Grundsicherung zu landen. Oder es macht ein Lehrer, der Existenzängste hat, wie normale Arbeitnehmer sie nun einmal haben.

 

Eine Schule ist kein Privatvergnügen wie die Werkshalle bei VW.

Und wenn jetzt alle Lehrer Angestellte wären, würde sich da auch nur irgendwas ändern, dass die Lehrer die Schulpflicht des Gesetzgebers bereitstellen/umsetzen? Ich seh da überhaupt gar kein Problem.

 

Man hat doch zig Sachen verändert, dass Personen zumindest keine Beamten mehr sind. Von der Post über die Telekom hin zu den viel gescholtenen Lokführern. Ich sehe weder ein Problem darin, noch weitere Personengruppen auf den Status "Angestellte" umzustellen (für neues Personal wohlgemerkt!), noch deren Altersvorsorge oder deren Krankenschutz systemisch zu verändern. Da bricht hier nichts zusammen. 

 

Wie eng man die hoheitlichen Aufgaben auslegt, das scheint juristisch unscharf zu sein. Aber wäre ja nicht so, dass man darüber nicht reden könnte, gesetzgeberisch tätig werden und es notfalls verfassungsrechtlich prüfen lassen könnte....wo dann genau, diese Grenze verläuft. Ich sage klar: es soll weiterhin Beamte geben. Aber ob jeder der aktuell Beamter ist, dies auch sein muss (also die konkrete Stelle) UND die Eigenschaften des Beamtentums und Beamtenrechts für alle so bleiben müssen, wie es derzeit ist, halte ich für zumindest diskussionswürdig.

 

 

P.S.: Sind wir eigentlich alle der Meinung, das zumindest die Pflicht für Selbständige kommen sollte, irgendwie vorzusorgen? Fände ich zumindest das noch wichtigere Thema. Ob es unbedingt die GRV sein muss, ist ein anderes Thema. Dazu im Spiegel, derzeit noch nicht hinter der Paywall: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rente-deutsche-rentenversicherung-fuer-rasche-einbeziehung-von-selbststaendigen-a-83c5779e-d0fd-4a49-88b4-b3a9731654bb

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Vios
Posted

Wie hoch soll man eine Unkündbarkeit bewerten?

Früher war es Mal so, dass Beamte deutlich weniger verdienten und im Gegenzug keine Angst vor Arbeitslosigkeit kannten. Damit ist eine ganz andere Lebensplanung möglich.

Da sollten wir wieder hinkommen.

 

Wenn es so wichtig wäre, Lehrer zu verbeamten, warum wird es nicht in allen Bundesländern gemacht?

 

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Schwachzocker
Posted · Edited by Schwachzocker
vor einer Stunde von Schwachzocker:

Beamte bekommen ihr Geld nicht für eine bestimmte Arbeitsleistung, sondern für sachliche Einzelfallentscheidungen. Dafür ist manchmal mehr Arbeit erforderlich und manchmal weniger, gelegentlich auch so gut wie gar keine Arbeit. 

vor einer Stunde von Bolanger:

Wo ist der Unterschied zu vielen anderen Angestellten? 

Die werden für eine bestimmte Arbeitsleistung bezahlt, inklusive möglicher Erfolgsprämien. 

Was dagegen ein Beamter tun muss, damit es als Erfolg bezeichnet werden kann, kann niemand sagen.

 

vor einer Stunde von Schwachzocker:

Um das tun zu können musss man möglichst frei von persönlichen wirtschaftlichen Zwängen sein, auch in ferner Zukunft im Rentenalter.

vor einer Stunde von Bolanger:

Das wäre weiterhin gegeben, wenn der einzige Unterschied zum Angestelltenverhältnis im beiderseitigen verzicht auf Kündigung bestehe. 

Nein! Allein der Umstand, dass ich einen unkündbare berufliche Tätigkeit habe, schützt mich nicht vor wirtschaftlichen Notlagen.

 

vor einer Stunde von Bolanger:

Richtig, aber dafür gibt es anstatt einer Pensionszahlung dann eine Rentenzahlung. In beiden Fällen kommt Geld rein, heißt nur anders. "Jaha, aber..." Wirst Du nun einwerfen "... die Rente ist aber geringer als die Pension". Stimmt...

Ich verstehe Deinen Punkt nicht. Ich dachte, die Höhe der Pension soll bleiben.

 

vor einer Stunde von Bolanger:

... aber wenn Du Dir die Graphig der Bild ansiehst... 

Ich lese dieses Blatt nicht und empfehle Dir dringend es ebenso zu halten.

 

vor einer Stunde von Bolanger:

...dann stellst Du fest, dass Angestellte tendentiell mehr verdienen als Beamte. 

Brutto, ja!

 

vor einer Stunde von Bolanger:

Mit dem Mehrverdienst könnten sich die Beamten dann eine Zusatzversorgung aufbauen, um die Nachteile bei den Altersbezügen auszugleichen....

Mit welchem Mehrverdienst? Beamte verdienen brutto deshalb weniger als Angestellter, weil das ihr Beitrag zu ihrer Altersvorsorge ist. Und jetzt sollen sie eine Zusatzvorsorge aufbauen?

 

vor 59 Minuten von Schwachzocker:

Da werden Schüler per Zwang zur Schule befördert. Da werden Schüler von der Schule verwiesen. Da werden den Schülern Weisungen erteilt wie sie sich zu verhalten haben. Und insbesondere werden natürlich Leistungsbewertungen abgegeben, die wegweisend für die Zukunft des Schülers sind.

Das sind nur Beispiele für rechtserhebliche Entscheidungen.

vor 56 Minuten von Bolanger:

Das gibt's im privaten Sportverein auch...

Hast Du mal ein Beispiel dafür parat, wo der Trainer jemanden mit Hilfe der Polizei zwangsweise zum Fußballtraining befördert hat?

Danke im voraus!

 

vor 56 Minuten von Bolanger:

...und rechtserhebliche Entscheidungen werden gerade an der Schule auch von angestellten Lehrern getätigt.

Ja, es geht aber um die Frage, ob das so gut und richtig ist.

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Schwachzocker
Posted · Edited by Schwachzocker
vor 29 Minuten von satgar:

Und wenn jetzt alle Lehrer Angestellte wären, würde sich da auch nur irgendwas ändern, dass die Lehrer die Schulpflicht des Gesetzgebers bereitstellen/umsetzen? Ich seh da überhaupt gar kein Problem.

Naja, kommt darauf an, was man unter dem etwas schwammigen Begriff "Problem" versteht. 

Warum fragt man denn nicht gleich, ob sich irgendetwas ändern würde, wenn Polizeibeamte Angestellte wären? Würden die nicht genauso die Gesetze umsetzen? 

 

Es geht nicht darum, dass die Gesetze umgesetzt werden, sondern wie sie umgesetzt werden, von wem sie umgesetzt werden und welche Überlegungen Grundlage für Entscheidungen sind.  

Habe ich dem Kind bei mündlicher Beteiligung eine 1 gegeben, weil es so gut ist oder weil ich mein Auto regelmäßig in die Werkstatt des Vaters bringe?

 

Ich sage nicht, dass alle Beamte bleiben müssen. Ich sage nur, dass es seine Vorteile hat. Und Vorteile kosten etwas.

 

vor 27 Minuten von Vios:

Wie hoch soll man eine Unkündbarkeit bewerten?

In der momentanen Lage? Gegen Null!

Wer gut ausgebildet ist und arbeiten kann, findet eine angemessene Anstellung. Schwierig wird es nur, wenn man darauf wartet, dass VW eine Werkshalle auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufmacht.

 

Früher war das eben anders. Da war die Sicherheit des Berufsbeamtentums viel wert.

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Schwachzocker
Posted · Edited by Schwachzocker
vor 2 Stunden von Bolanger:

Leider wird so die Meinung der Öffentlichkeit beeinflusst...

Leider wird vor allem Deine Meinung so beeinflusst.:rolleyes:

 

vor 2 Stunden von Bolanger:

Noch etwas zur Eingliederung der Beamten in die GRV, was im Umkehrschluss eine Abschaffung des Pensionsprivilegs ist.

Die Grundlage eines Jobs ist eine einfache Vereinbarung. Ich mache in meiner Zeit das, was mein Arbeitgeber möchte und dafür erhalte ich einen Ausgleich, typischerweise monetär. Diese Grundlage gilt für Beamte ebenso wie für Angestellte. Für Hoheitliche Aufgaben bedarf es nur einer einzigen Zusatzvereinbarung. Diese besteht aus dem beiderseitigen Verzicht, die Grundlage dieser Vereinbarung nicht einzuhalten. Das ist dann die Unkündbarkeit seitens des Arbeitgebers und die Pflicht zu arbeiten (und nicht zu streiken etc.) seitens des Arbeitnehmers. Da es aber eine beiderseitige Vereinbarung ist, scheint mir das äußerst fair zu sein und Vor- und Nachteile vgl. zu Jobs ohne diese Zusatzvereinbarung gut auszugleichen.

...

Das, was Du da so schlank "Zusatzvereinbarung" nennst und was Du äußerst fair findest, wäre aber null und nichtig, weil Art. 9 GG nun einmal das Streikrecht garantiert. 

Aber das kann man ja auch ändern...macht ja nichts.:(

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Bolanger
Posted
vor 25 Minuten von Schwachzocker:

Was dagegen ein Beamter tun muss, damit es als Erfolg bezeichnet werden kann, kann niemand sagen.

Auf die Schnelle habe ich §11 GGO gefunden, in dem explizit Zielvereinbarungen für Beamte erwähnt werden. Wie in der Pirvatwirtschaft auch können Ziele gesetzt werden und eine Bewertung im Rahmen der Zielerfüllung erfolgen.

 

vor 6 Minuten von Schwachzocker:

Das, was Du da so schlank "Zusatzvereinbarung" nennst und was Du äußerst fair findest, wäre aber null und nichtig, weil Art. 9 GG nun einmal das Streikrecht garantiert. 

Das Verfassungsgericht hat eine andere Meinung: Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

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Schwachzocker
Posted

 

vor 3 Minuten von Bolanger:
vor 11 Minuten von Schwachzocker:

Das, was Du da so schlank "Zusatzvereinbarung" nennst und was Du äußerst fair findest, wäre aber null und nichtig, weil Art. 9 GG nun einmal das Streikrecht garantiert. 

Das Verfassungsgericht hat eine andere Meinung: Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

"Für Beamte", ja! Du möchtest aber, dass es nicht mehr Beamte sind.

 

Weißt Du überhaupt noch, was Du möchtest?

 

vor 5 Minuten von Bolanger:

Auf die Schnelle habe ich §11 GGO gefunden, in dem explizit Zielvereinbarungen für Beamte erwähnt werden. Wie in der Pirvatwirtschaft auch können Ziele gesetzt werden und eine Bewertung im Rahmen der Zielerfüllung erfolgen.

Zielvereinbarungen kenne ich auch. Die sind possierlich, interessieren mich aber sonst nicht.

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Bolanger
Posted
vor 10 Minuten von Schwachzocker:

"Für Beamte", ja! Du möchtest aber, dass es nicht mehr Beamte sind.

 

Weißt Du überhaupt noch, was Du möchtest?

Ja klar: Das Beamtentum wird soweit an Angestelltenverhältnisse angeglichen, dass der einzige Unterschied im beiderseitigen Verzicht auf Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht. Habe ich schon weiter oben geschrieben.

 

vor 11 Minuten von Schwachzocker:

Zielvereinbarungen kenne ich auch. Die sind possierlich, interessieren mich aber sonst nicht.

OK, dann mache ich weiter:

Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte

Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich alle drei Jahre zu einem Stichtag nach Leistung (Leistungsbeurteilung) und Befähigung (Befähigungsbeurteilung) zu beurteilen.

Uni Mainz: Dienstliche Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

 

Natürlich interessieren Dich diese Zielvereinbarungen nicht, da sie Deinen bisherigen Ausführungen widersprechen. Erinnerst Du Dich noch daran:

 

vor einer Stunde von Schwachzocker:

Was dagegen ein Beamter tun muss, damit es als Erfolg bezeichnet werden kann, kann niemand sagen.

 

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Schwachzocker
Posted · Edited by Schwachzocker
vor 27 Minuten von Bolanger:

Ja klar: Das Beamtentum wird soweit an Angestelltenverhältnisse angeglichen, dass der einzige Unterschied im beiderseitigen Verzicht auf Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht. Habe ich schon weiter oben geschrieben.

Ja, und ich habe weiter oben geschrieben, dass eine solche Vereinbarung Null und nichtig wäre. Niemand bräuchte sich daran zu halten.

Im übrigen haben Beamte keinen Arbeitsvertrag.

 

vor 27 Minuten von Bolanger:

Die Beurteilung von Eignung und Leistung ist etwas völlig anderes als Erfolg.

Man kann eine sehr gute Leistung bringen und bestens geeignet sein, weiß dann aber noch immer nicht, was den Erfolg der Tätigkeit ausmacht.

 

Bei einem Verkäufer ist es einfach: Verkauft er viel, hat er Erfolg.

Bei Gerd Müller war es auch einfach. Der konnte nicht Fußballspielen und war zu dick. Aber er hat Tore geschossen und hatte daher Erfolg.

Wie ist es bei einem Beamten? Was muss ein Finanzbeamter tun, damit er als erfolgreich gelten kann? Er kann nicht einfach die Steuern erhöhen, um mehr Geld einzunehmen.

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