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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 4 Stunden von ohnePeil:

1) Man bezieht weitere Gruppen mit ein, dadurch kommt erst mal Geld ins System, aber irgendwann bekommen die Leute auch Rente.

Und was machen die Älteren dieser Gruppen solange bis sie endlich auch Rente bekommen?

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Okabe
vor 47 Minuten von ohnePeil:

Der, der nicht arbeitet, sammelt ja auch keine Rentenpunkte. Bei einer Scheidung wird aufgeteilt. Ein Sonderfall ist hier wieder die Hinterbliebenenrente, die gehört eigentlich auch zu den versicherungsfremden Leistungen.

Das ist aber egal. Es verdoppeln sich dann zwar für die Generation die Rentenpunkte, aber wenn jeder doppelt soviele Rentenpunkte hat, dann ist die ausgezahlte Rente am Ende genauso hoch als hätte jeder nur die halben Rentenpunkte. Wichtig sind die Rentenpunkte ja nur für die Verteilung *innerhalb* der Empfänger wenn diese später mal Rente kriegen, aber darum ging es nicht - es ging ja um die Belastung zum aktuellen Zeitpunkt.

vor 23 Minuten von slowandsteady:

Bei der GRV waere es einfach: Wir frieren die Rentenbeitraege auf das langjaehrige Mittel ein und es gibt keine Sonderloeckchen ala "45 Beitragsjahre reichen" mehr und auch keinen Zuschuss vom Staat mehr. Wenn die Zahl der Einzahler sinkt, sinkt die Rente, aber was nicht da ist, kann nicht verteilt werden. Doppelt so viele Rentenpunkte erworben == doppelt so viel Rente. Wem es als Rentner nicht reicht, der kann sein Haus verkaufen und/oder Grundsicherung beantragen.

 

Bei der GKV/PV sollte die Steuererklaerung mit ALLEN Einkuenften ausschlaggebend fuer die Beitraege sein und nicht nur "Erwerbseinkommen". Zudem sollte Familienversicherung fuer Erwachsene abgeschafft werden (von mir aus auch fuer Kinder, dann muss man aber entsprechend Kindergeld erhoehen und dann ist es Nullsummenspiel).

Sehe ich prinzipiell auch so - auch wenn ich es besser fände, wenn man noch konsequenter ist und die GKV/PV komplett unabhängig vom Einkommen macht und stattdessen über die Steuern ausgleicht. Dann hat man ein schön schlankes System und kann extrem viel Bürokratie bei den Versicherungen abbauen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 29 Minuten von slowandsteady:

Bei der GKV/PV sollte die Steuererklaerung mit ALLEN Einkuenften ausschlaggebend fuer die Beitraege sein und nicht nur "Erwerbseinkommen"

Am Ende finde ich so ein System auch unfassbar smooth und charmant. Denn das FA ist doch ohnehin die Behörde, die die finanzielle Situation eines jeden einzelnen am besten kennt. Daran sollte sich auch die Leistungsfähigkeit eines einzelnen bemessen. Das typische "starke Schultern tragen mehr als Schwache" eben. Der eine ist halt leistungsfähiger wegen seiner nicht-selbständigen Tätigkeit, der nächste wegen seiner selbständigen Tätigkeit, wieder ein anderer wegen seiner Kapitalerträge, und wieder einer, weil er Vermietung und Verpachtung betreibt. Oder eben einfach alles irgendwie zusammen. Daran sollte sich die Leistungsfähigkeit bemessen, nach denen das Steuersystem progressiv besteuert. Zur Gründung der BRD war es noch weit progressiver ausgestaltet als heute. Damit fand auch mehr Umverteilung statt.

 

Wenn man verstärkt über das FA arbeitet, kann man eben darüber auch gut Sozialleistungen steuern. Dafür braucht es keine 500 einzelnen Leistungen (Interview Thomas de Maizière und Peer Steinbrück bei Maischberger) die von einer zweistelligen Zahl von Behörden betreut und genehmigt werden.  Sondern das könnte das FA machen in Form des Modells der negativen Einkommensteuer. Hat man zu wenig als das Eixtenzminimum, zahlts halt das FA aus. Schluss mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, und und und und. Ist doch alles Mist so. 

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ohnePeil
· bearbeitet von ohnePeil
vor einer Stunde von chirlu:

„Zu kurze Beitragszeiten“ bedeutet: Nur kurze Zeit in der Schweiz gelebt. Mit Dauer der Erwerbstätigkeit hat es nichts zu tun.

Stimmt, man muss aber ab dem Erwachsenenalter einzahlen, auch wenn man kein Einkommen hat. Im Falle von Verheirateten reicht es, wenn der Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag einzahlt.

 

Aber ganz ganz ehrlich gesagt: wir zahlen hier bis zu knapp 45% Einkommenssteuer. Wenn wir 10% in so ein System einzahlen würden und nur 35% Einkommenssteuer zahlen würden (also ähnlich wie in der Schweiz) dann wären wir am selben Punkt, oder? Dann kann man das Geld gleich aus dem Steuersäckel nehmen.

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