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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

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Bolanger
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Ist die Erwartung etwa, dass die Rentenkommission bahnbrechende neuen Ideen entwickelt, die das Rentensystem nachhaltig retten, gar die Ausschüttungen an die Bevölkerung erhöhen ohne dass irgendjemand mehr zahlt oder irgendeine Wählergruppe Nachteile hat? Es wäre wohl schon viel erreicht, wenn Vorschläge umgesetzt würden ohne Rücksicht auf die eigene Wählerschaft.

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dev
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Zitat

Nötig sei ein "Modell, wo die Menschen am Ende eines langen Arbeitslebens eine höhere Rente haben und nicht in der Grundsicherung landen, obwohl sie viele Jahre eingezahlt haben"

Es zählen nicht die Jahre, sondern die erworbenen Rentenpunkte und diese werden vor allem durch ein höheres Brutto geniert.

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timk
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vor 53 Minuten von satgar:

Bas: Es könne nicht nur darum gehen, "bis 70 zu arbeiten und die Frühverrentung wegzuhauen"

 

Interessant, dass die SPD damit einverstanden ist. Bin gespannt, ob es mich bei dem Weghauen der Frühverrentung treffen würde.

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whister
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Bin gespannt, ob die Idee, den Renteneintritt an die Beitragsjahre zu binden, wieder aufgegriffen wird. Für den Großteil der Leute wird das dann vermutlich de facto ein höheres Renteneintrittsalter bedeuten, ohne es so konkret sagen zu müssen.

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monstermania
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vor 23 Minuten von whister:

Bin gespannt, ob die Idee, den Renteneintritt an die Beitragsjahre zu binden, wieder aufgegriffen wird. 

Ich fände die Idee nicht mal so abwegig. Wer eine Rente ohne Abzüge beziehen will, muss z.B. 47 Jahre eingezahlt haben, dürfte dann aber nach diesen 47 Jahren ohne weitere Diskussion in Rente gehen.
Wer also mit 16 angefangen hat, könnte dann mit 63 in abschlagsfreie Rente gehen. Theoretisch könnte dann jemand sogar mit 60 in Rente gehen, da man AFAIK ab 13 in die GRV einzahlen dürfte.
Wer erst mit 25 anfängt müsste demnach regulär bis 72 arbeiten. Man dürfte aber auch mit 63 in Rente gehen. Dann aber halt mit entsprechenden Abschlägen weil man die notwendigen Arbeitsjahre nicht erreicht hat.
Wird aber so wohl kaum kommen. 

 

vor 33 Minuten von whister:

Für den Großteil der Leute wird das dann vermutlich de facto ein höheres Renteneintrittsalter bedeuten, ohne es so konkret sagen zu müssen.

Da wäre ich mir gar nicht mal so sicher, ob das den Großteil betreffen würde. In meiner Bubble (Mitte 50) schaffen voraussichtlich doch recht viele die 45 Jahre, die aktuell zum abschlagsfreien Renteneintritt erforderlich sind. Unsereins hat ja sehr häufig mit 16 die Schule abgeschlossen und dann mit der Berufslaufbahn begonnen.

Da sind viele nachher mit 65 Jahren bei 48 Jahren! Bis 67 arbeiten wollen davon wohl die wenigsten. Ich kenne zumindest Niemanden der das will.


 

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dev
Posted · Edited by dev

Was passiert mit denen, welche nicht in allen Arbeitsjahren in die GRV einzahlen?

Bsp: Lehre mit 16, ab 30 selbstständig

 

Die Welt ist ein wenig bunter als ausschließlich Arbeitnehmer zu sein. ;-)

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monstermania
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vor 10 Minuten von dev:

Was passiert mit denen, welche nicht in allen Arbeitsjahren in die GRV einzahlen?

Bsp: Lehre mit 16, ab 30 selbstständig

Was passiert denn heutzutage? Die Beitragszahlungen führen zu einem Rentenanspruch. Und das wäre in der Zukunft auch so.
Das Problem sollte sich aber ohnehin zukünftig nicht mehr stellen. Wenn alle Menschen ohnehin in die (Bürger)Altersvorsorgekasse einzahlen! ;)
 

BTW: Das es überhaupt seit Jahrzehnten geduldet wird, dass man als Selbstständiger frei von jeder Altersvorsorge arbeiten kann halte ich für ein grundlegendes Versäumnis der Politik. Einige meiner Bekannten ärgern sich jetzt in Ihren 50'ern, dass Sie sich teilweise Jahrelang gar nicht um das Thema Altersvorsorge gekümmert haben. Nicht umsonst steigen seit Jahren die Zahler ehemals Selbständiger die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. 

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dev
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vor 2 Minuten von monstermania:

Was passiert denn heutzutage? Die Beitragszahlungen führen zu einem Rentenanspruch. Und das wäre in der Zukunft auch so.

Was denn nun!?

vor 31 Minuten von monstermania:

Wer eine Rente ohne Abzüge beziehen will, muss z.B. 47 Jahre eingezahlt haben, dürfte dann aber nach diesen 47 Jahren ohne weitere Diskussion in Rente gehen.

 

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monstermania
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Geht doch jetzt auch. Reguläres Renteneintrittsalter (demnächst) 67 Jahre. Nach min. 45 Beitragsjahren kann man (demnächst) mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Und nach mind. 35 Jahren sogar mit 63 (und Abschlägen). Für die einen würde sich dann halt der Abschlag erhöhen, die anderen würden wohlmöglich erst mit 70/72 Ihre erworbenen Rentenansprüche ausgezahlt bekommen. 
Und wie oben geschrieben: Das jemand sich durch Selbstständigkeit jeglicher Altersvorsorge entziehen kann, sollte ohnehin nicht möglich sein. Von mir aus, darf der Selbstständige auch entscheiden, ob er in eine staatliche oder ein private Altersvorsorge einzahlt. 
 

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satgar
Posted · Edited by satgar

Die Frage ist doch immer: was meint man mit diesen "Jahren" überhaupt ganz genau? Manche schreiben und sagen: "wenn ich 45 Jahre GEARBEITET habe, dann....."

 

Die Regel ist doch heute schon weit komplexer und umfasst deutlich mehr rentenrechtliche Zeiten. Sollen die dann zukünftig alle gänzlich egal sein und soll es wirklich nur noch um volle Arbeitsjahre gehen? Das muss man ja erstmal glatt ziehen und klar sagen, was man meint. Aktuell für die "besonders langjährig Versicherten" mit 45 JAHREN gültig:

 

Für die Berechnung der 45 Jahre werden folgende Zeiten zusammengerechnet:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht.
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld). Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Nicht berücksichtigt werden:

  • Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
  • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld bekommen haben, zählen diese Zeiten nur mit, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder vollständigen Betriebsaufgabe beruht.

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whister
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Nach einer gewissen Zahl von Jahren (wie auch immer berechnet) abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen (vor dem regulären Renteneintrittsalter) ist aber gegen die Art und Weise, wie das Rentensystem derzeit funktioniert, und eigentlich eine versicherungsfremde Leistung.

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satgar
Posted · Edited by satgar
vor 13 Minuten von whister:

Nach einer gewissen Zahl von Jahren (wie auch immer berechnet) abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen (vor dem regulären Renteneintrittsalter) ist aber gegen die Art und Weise, wie das Rentensystem derzeit funktioniert, und eigentlich eine versicherungsfremde Leistung.

Deine reinrassige Form wäre natürlich, nur richtige Arbeitsjahre zu zählen. Und ansonsten gilt nichts.


Das würde für viele Leute den Renteneintritt weiter nach hinten schieben, als es bisher der Fall ist. Dann würde es sowas wie langjährig Versicherte oder besonders langjährig Versicherte in der Form nicht geben.

 

Festlegen müsste man nur noch: zählen für "ich darf in Rente gehen" nur Vollzeitstellen und Vollzeit Jahre mit XX Stunden die Woche? Oder wie geht man mit 20h Teilzeitwoche um? Die Person hat natürlich nur 50% Rentenhöhe als jene mit 40h, das ist klar. Aber wirkt es sich auch auf den Rentenbeginn aus? Darf die Person mit 20h Teilzeit -Dauerbeschäftigung auch erst deutlich später in Rente?

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Kai_Eric
Posted
vor 1 Stunde von monstermania:

Ich fände die Idee nicht mal so abwegig. Wer eine Rente ohne Abzüge beziehen will, muss z.B. 47 Jahre eingezahlt haben, dürfte dann aber nach diesen 47 Jahren ohne weitere Diskussion in Rente gehen.
Wer also mit 16 angefangen hat, könnte dann mit 63 in abschlagsfreie Rente gehen. Theoretisch könnte dann jemand sogar mit 60 in Rente gehen, da man AFAIK ab 13 in die GRV einzahlen dürfte.
Wer erst mit 25 anfängt müsste demnach regulär bis 72 arbeiten. Man dürfte aber auch mit 63 in Rente gehen. Dann aber halt mit entsprechenden Abschlägen weil man die notwendigen Arbeitsjahre nicht erreicht hat.
Wird aber so wohl kaum kommen. 

Die Frage ist, was die Lebensleistung ist, die hier als Massstab verwendet werden soll. Und was der Beitrag jedes einzelnen für das System war. Sind 47 Jahre Einzahlungen ins Rentensystem, unter Umständen auch in einem minimalen Bereich, mehr wert als z.B. 35 Jahre mit mehrheitlich maximalen Einzahlungen weil das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag? Warum sollte das so sein? Person 2 hat trotz weniger Beitragsjahre eventuell ein Vielfaches von Person 1 ins Rentensystem gezahlt und würde dann mit Abzügen auf die persönlichen erworbenen Rentenansprüche bestraft nur weil sie weniger Jahre eingezahlt hat? Könnte man auch umdrehen: Warum wird Person 1 nicht mit Abzügen bestraft, wenn sie insgesamt deutlich weniger Beiträge als Person 2 gezahlt hat? Ich frage für einen Freund ;-)

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CorMaguire
Posted
vor 18 Minuten von Kai_Eric:

Die Frage ist, was die Lebensleistung ist, die hier als Massstab verwendet werden soll. Und was der Beitrag jedes einzelnen für das System war. Sind 47 Jahre Einzahlungen ins Rentensystem, unter Umständen auch in einem minimalen Bereich, mehr wert als z.B. 35 Jahre mit mehrheitlich maximalen Einzahlungen weil das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag? Warum sollte das so sein? Person 2 hat trotz weniger Beitragsjahre eventuell ein Vielfaches von Person 1 ins Rentensystem gezahlt und würde dann mit Abzügen auf die persönlichen erworbenen Rentenansprüche bestraft nur weil sie weniger Jahre eingezahlt hat? ....

Mindesbeitragsjahre gibt es doch schon jetzt 33, 35, 45 ist also nix neues. 

vor 18 Minuten von Kai_Eric:

....Könnte man auch umdrehen: Warum wird Person 1 nicht mit Abzügen bestraft, wenn sie insgesamt deutlich weniger Beiträge als Person 2 gezahlt hat? Ich frage für einen Freund ;-)

Ist jetzt doch so. Wer weniger einzahlt kriegt weniger Rente. 

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Schwachzocker
Posted
vor 29 Minuten von satgar:

Festlegen müsste man nur noch: zählen für "ich darf in Rente gehen" nur Vollzeitstellen und Vollzeit Jahre mit XX Stunden die Woche? Oder wie geht man mit 20h Teilzeitwoche um? 

Ganz einfach: Man benötigt 90 Beitragsjahre, oder?

Wir wollen das doch nicht unnötig verkomplizieren.

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Kai_Eric
Posted
vor 52 Minuten von CorMaguire:

Mindesbeitragsjahre gibt es doch schon jetzt 33, 35, 45 ist also nix neues. 

Klar, aber wenn über die Zukunft des Systems diskutiert wird, kann man das ja durchaus mal hinterfragen: Warum sollten die Beitragsjahre der Massstab sein, an dem Rentenabzüge gemessen werden? Anders gefragt: Warum sollte ein 63 jähriger mit Abzügen bestraft werden, der nach 30 Beitragsjahren mit 60 Rentenpunkten (und entsprechenden Einzahlungen ins System) den Hut an den Nagel hängt, ein anderer 63 jähriger aber nicht, der für 45 Rentenpunkte ins System gezahlt hat und dafür 47 Jahre brauchte? Hat der mit 60 Rentenpunkten nicht deutlich mehr fürs System geleistet und mehr Rentner durchgefüttert? Mit welcher Begründung wird ihm bei der Rente mit 63 etwas abgezogen, dem gleich alten Kollegen der insgesamt deutlich weniger eingezahlt hat, aber nicht?

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magicw
Posted · Edited by magicw
vor 7 Minuten von Kai_Eric:

Warum

Rentenbezugszeit würde ich annehmen. Bzw Summe aus Arbeitsleben + Rentenbezugszeit.

Der  "Vorteil" als Gutverdiener schneller eine gewisse Punktzahl zu erreichen als jemand der weniger verdient und daher länger für die selbe Punktzahl arbeiten muss wird dadurch etwas ausgeglichen. 

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Kai_Eric
Posted
vor 9 Minuten von magicw:

Rentenbezugszeit würde ich annehmen. Bzw Summe aus Arbeitsleben + Rentenbezugszeit.

Der  "Vorteil" als Gutverdiener schneller eine gewisse Punktzahl zu erreichen als jemand der weniger verdient und daher länger für die selbe Punktzahl arbeiten muss wird dadurch etwas ausgeglichen. 

Na, dafür hat der Gutverdiener bei einer akademischen Ausbildung mit einer längeren eventuell nicht rentenversicherten Arbeit für den akademischen Titel, und u.U. auch noch einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt ohne Rentenbeiträge dann gerne auch mal 6, 7 oder 8 beitragsfreie Jahre für die Qualifikation investiert, die letztendlich hohe Rentenversicherungsbeiträge zum Teil überhaupt erst ermöglicht. Wenn diese Jahre im Arbeitsleben noch drangehängt werden müssten, um auf 45 oder gar 47 aktive Beitragsjahre zu kommen, wie hier zum Teil geschrieben wurde, dürfte der ein oder andere schon jenseits der 75 sein. Schwierig...

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CorMaguire
Posted
Gerade eben von Kai_Eric:

Na, dafür hat der Gutverdiener bei einer akademischen Ausbildung mit einer längeren eventuell nicht rentenversicherten Arbeit für den akademischen Titel, und u.U. auch noch einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt ohne Rentenbeiträge dann gerne auch mal 6, 7 oder 8 beitragsfreie Jahre für die Qualifikation investiert, die letztendlich hohe Rentenversicherungsbeiträge zum Teil überhaupt erst ermöglicht. Wenn diese Jahre im Arbeitsleben noch drangehängt werden müssten, um auf 45 oder gar 47 aktive Beitragsjahre zu kommen, wie hier zum Teil geschrieben wurde, dürfte der ein oder andere schon jenseits der 75 sein. Schwierig...

"Der Besuch einer Fachhochschule oder Hochschule beziehungsweise Universität ist frühestens ab Ihrem 17. Geburtstag eine Anrechnungszeit. Einen erfolgreichen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Lediglich die genaue Studiendauer muss nachgewiesen werden. Maximal können für Schul- und Studienzeiten insgesamt acht Jahre angerechnet werden. ... Als sogenannte Anrechnungszeiten werden sie beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und bei der Rentenberechnung berücksichtigt." 

--> https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Studierende/studierende_detailseite.html

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Der Heini
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vor 13 Stunden von CorMaguire:

"Der Besuch einer Fachhochschule oder Hochschule beziehungsweise Universität ist frühestens ab Ihrem 17. Geburtstag eine Anrechnungszeit. Einen erfolgreichen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Lediglich die genaue Studiendauer muss nachgewiesen werden. Maximal können für Schul- und Studienzeiten insgesamt acht Jahre angerechnet werden. ... Als sogenannte Anrechnungszeiten werden sie beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und bei der Rentenberechnung berücksichtigt." 

--> https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Studierende/studierende_detailseite.html

Nur als fiktive Beitragsjahre oder auch mit Rentenpunkten? Steht im Link nicht.

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hilflos
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vor 18 Stunden von monstermania:

 

BTW: Das es überhaupt seit Jahrzehnten geduldet wird, dass man als Selbstständiger frei von jeder Altersvorsorge arbeiten kann halte ich für ein grundlegendes Versäumnis der Politik. Einige meiner 

die Gruppe der Selbstständigen die nirgends einzahlen muss, ist gar nicht so groß. Handwerker haben die zeitlich begrenzte Pflichtversicherung, andere Berufsständische Versorgungswerke, Künstlersozialkasse, Bauernrente, Verhinderung von Missbrauch durch Scheinselbstständigkeit u.s.w. Habe keine Zahlen, aber ich vermute die Hälfte der Selbständigen muss einzahlen

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Malwas
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vor 17 Stunden von satgar:

Deine reinrassige Form wäre natürlich, nur richtige Arbeitsjahre zu zählen. Und ansonsten gilt nichts.

Nein, die reinrassige Form wäre, dass Arbeitsjahre irrelevant sind. Von dem Wissen, dass die Arbeitnehmer sich abbuckeln, können sich Rentner nichts kaufen. Um Geld in Form von Rentenzahlungen auszahlen zu können, muss Geld in Form von Beitragszahlungen rein kommen. Und das sollte dementsprechend auch Hauptmerkmal sein. Wer weniger lange arbeitet bekommt auch weniger Rente weil einfach weniger eingezahlt wird.

Bei einem vorgezogenen Rentenbegin kommt natürlich noch dazu, dass dann auch die erwartete Bezugsdauer steigt. Aber dann sollte man das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln, nicht an die Arbeitsjahre. Nur weil jemand ein paar Jahre nicht arbeitet erhöht das noch lange nicht die Lebenserwartung.

 

Dass man nach x Jahren nicht mehr arbeiten könne, und deshalb einen Anspruch auf eine gute Rente hat, ist vor allem Populismus. Das kann man aus sozialer Sicht gerechtfertig finden, dass jemand, der wegen langjähriger harter Arbeit Rücke hat dann auch in seine wohlverdiente Rente darf, aber bei der Rentenversicherung geht es um die Umverteilung von Geld, nicht von Leid.

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