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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

dev
· bearbeitet von dev
vor 36 Minuten von stagflation:

Psst! Das ist ein kleines Geheimnis! Eine eingebaute Steuererhöhung ins Steuersystem, die nur wenige kennen und verstehen.

Durchschnittseinkommen

2002: 2701 => 32412

2024: 4701 => 56412

 

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Die Grenzbelastung ist höher, aber die Durchschnittsbelastung leicht drunter.

 

Ihr könnt auch selbst rumspielen.

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Dandy

Hätte als Grenzbelastung die gesamte Abgabenlast bezeichnet, also inklusive Sozialversicherungsanteil. Dazu dann noch die Zuzahlung, die auch ständig steigt und die Berücksichtigung der. Gibt's dafür auch einen Rechner?

Mir ging es auch um Einkommen oberhalb des Durchschnittsverdienstes. Insbesondere der Bereich zwischen 56k und den 66k (BBG KV 2025) ist da interessant. Für 2002-2003 muss man natürlich die damalige BBG berücksichtigen.

 

Man kann sich das Ergebnis schon ungefähr vorstellen, wenn auf die 38 % noch KV und RV hinzukommen. Das ist eben genau das, was ich meine.

 

Warum eigentlich ausgerechnet 2002-2003?

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chirlu
vor 3 Stunden von stagflation:

"Standard-Anpassungen der Steuerprogressionsgrenzen und Freibeträge" wären kontraproduktiv - sie würden den gewünschten Effekt zunichte machen.

 

Zu deinem Pech (wenn man informiert ist, kann man nicht so gut lamentieren!) gibt es sie aber, und zwar seit über einem Jahrzehnt. Die sogenannten Eckwerte des Steuertarifs, also die Stellen, an denen er

  • von 0% auf 14% springt,
  • nach steilem Anstieg auf 24% in eine flachere Steigung übergeht,
  • den „Spitzensteuersatz“ von 42% erreicht,
  • auf den „Reichensteuersatz“ von 45% springt,

werden jedes Jahr erhöht:

  • 2025: 12096, 17443, 68480, 277825
  • 2024: 11784, 17005, 66760, 277825
  • 2023: 10908, 15999, 62809, 277825
  • 2022: 10347, 14926, 58596, 277825
  • 2021: 9744, 14753, 57918, 274612
  • 2020: 9408, 14532, 57051, 270500
  • 2019: 9168, 14254, 55960, 265326
  • 2018: 9000, 13996, 54949, 260532

Einzig beim Übergang zur „Reichensteuer“ hat man damit 2023 vorerst aufgehört, dieser Wert ist auf 277825 Euro eingefroren. Da findet also wieder eine Erhöhung des Steuersatzes bei nur inflationsbedingter nomineller Steigerung des Einkommens statt.

 

vor 38 Minuten von Dandy:

Hätte als Grenzbelastung die gesamte Abgabenlast bezeichnet, also inklusive Sozialversicherungsanteil. (…) Man kann sich das Ergebnis schon ungefähr vorstellen, wenn auf die 38 % noch KV und RV hinzukommen.

 

Erfahrungsgemäß können die meisten Leute sich nicht vorstellen, wie Steuern und (vom steuerlichen Einkommen absetzbare) Sozialabgaben zusammenwirken. Ich habe hier Grafiken dazu:

 

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dev
vor einer Stunde von Dandy:

Warum eigentlich ausgerechnet 2002-2003?

2k war in DM.

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chirlu
vor 6 Stunden von Dandy:

Was willst du damit aussagen?

 

Dass man in nominalen Werten inflationsbedingt immer einen steigenden Trend sieht. Also:

vor 6 Stunden von Dandy:

Dass mein Beitrag populistisch war?

Ja.

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satgar
vor 1 Stunde von chirlu:

Dass man in nominalen Werten inflationsbedingt immer einen steigenden Trend sieht. Also:

Das ist wirklich die größte Pest von allen, immer nominelle Zahlen zur Argumentation zu benutzen. Beim Bürgergeld, bei allen Sozialsystem, dem Bundeshaushalt, dem Schuldenstand , Steuereinnahmen , oder oder oder.

 

Nominelle Zahlen sagen halt absolut nichts aus. Und das weiß doch auch jeder bei seiner privaten Geldanlage. Aber beim Blick auf den Staat und seinen Budgets setzt es dann scheinbar irgendwie aus.

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Dandy
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Dass man in nominalen Werten inflationsbedingt immer einen steigenden Trend sieht. Also:

Ja.

 

vor 10 Minuten von satgar:

Das ist wirklich die größte Pest von allen, immer nominelle Zahlen zur Argumentation zu benutzen. Beim Bürgergeld, bei allen Sozialsystem, dem Bundeshaushalt, dem Schuldenstand , Steuereinnahmen , oder oder oder.

 

Nominelle Zahlen sagen halt absolut nichts aus. Und das weiß doch auch jeder bei seiner privaten Geldanlage. Aber beim Blick auf den Staat und seinen Budgets setzt es dann scheinbar irgendwie aus.

Soso. Dann rechne ich es mal für euch aus, wenn es keiner von euch tun will: Die Tabelle startet 1992 mit einem Wert von rund 30 Mrd an gesamten Bundeszuschüssen in die RV. Laut Inflationsrechner hatten wir eine gesamte Inflation seitdem von etwas unter 100 %. Das entspricht auch der typischen Daumenregel von einer ungefähren Halbierung der Kaufkraft alle 30 Jahre. Davon ausgehend müssten die Zuschüsse, seit 1992, rein inflationsbedingt auf 60 Mrd. bis heute angestiegen sein. Die Zuschüsse betragen allerdings in diesem Jahr 120 Mrd, also 400 % seit 1992. Das meinte ich mit "Trend erkennen können". Erkennt aber wohl nicht jeder auf Anhieb.

 

Als populistische Pest empfinde ich es eher, in einem langen detaillierten Beitrag mit vielen Informationen, Links und Details das Haar in der Suppe zu suchen, um ihn zu diskreditieren, ohne sich auch nur einen Deut mit dessen Inhalt auseinanderzusetzen und was dazu zu schreiben. 

 

vor 3 Stunden von chirlu:

 

 

Interessante Grafiken. Ich meine, die so ähnlich schon mal in einem Paper gesehen zu haben. Um die Frage, wie sich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in Verbindung mit der kalten Progression auf diese Grenzbelastung entwickelt hat, bräuchte man diese Zahlen halt historisch für die letzten 20-30 Jahre. Wer eine Quelle dafür kennt, bitte gerne posten.

 

Heftig ist der Anstieg der Grenzbelastung auf bis zu fast 70 % inklusive Arbeitgeberanteil auf den Bruttolohn bzw. 60% auf das Arbeitgeberbrutto. Das hatte ich über den Daumen auch immer so abgeschätzt. Das ist letztlich genau das Problem, welches ich ansprechen wollte. Knapp über dem Durchschnittslohn beginnt das erste Maximum der Grenzbelastung und wird dann nochmal leicht vom zweiten, bei knapp unter 100k erreicht.

 

Jetzt bräuchte man noch Vergleichsgrafiken für die Jahre zuvor, um die Frage beantworten zu können, wie das den vergangenen 20-30 Jahren so war bzw., wie es sich über die Zeit verändert hat. Für eine konstruktive Diskussion dazu bin ich gerne zu haben. Für diesen Lagermist nicht. Davon lese ich schon genug woanders.

 

Wer historische Zahlen dazu hat oder ein Paper zu dem Thema kennt/findet, gerne her damit!

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 21 Minuten von Dandy:

Jetzt bräuchte man noch Vergleichsgrafiken für die Jahre zuvor, um die Frage beantworten zu können, wie das den vergangenen 20-30 Jahren so war bzw., wie es sich über die Zeit verändert hat.

Das wär super. Und gleichsam müsste man ja auch wissen, was man für das ausgegebene(respektive eingenommene) Geld bekommen hat. Stand oder steht „mehr an Geld“ auch „mehr an Leistung“ ggü., wäre das ja auch zu berücksichtigen.

 

Der reine Geld Vergleich, auch nicht im Sinne von Verhältnissen und Quoten macht es ja nur dann sinnvoll, wenn man weiß, was dem Geld gegenüberstand und steht.

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Dandy

Verstehe nicht, was du damit meinst. Bei prozentualer Betrachtung ist es unabhängig davon. Welche Leistungen denn? Wüsste nicht, in welcher Sozialversicherung die besser geworden wären in den letzten Jahren.

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Sapine

Nun die Mehrausgaben bei der Rentenversicherung für diverse nicht beitragsbezogene Leistungen. Mir fallen da so Stichworte ein wie Mütterrente, Rente für besonders langjährige Versicherte, Grundrente, Ostrenten, u.v.m.

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satgar
vor 1 Minute von Sapine:

Nun die Mehrausgaben bei der Rentenversicherung für diverse nicht beitragsbezogene Leistungen. Mir fallen da so Stichworte ein wie Mütterrente, Rente für besonders langjährige Versicherte, Grundrente, Ostrenten, u.v.m.

Exakt.

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stagflation
vor 10 Minuten von Sapine:

Nun die Mehrausgaben bei der Rentenversicherung für diverse nicht beitragsbezogene Leistungen. Mir fallen da so Stichworte ein wie Mütterrente, Rente für besonders langjährige Versicherte, Grundrente, Ostrenten, u.v.m.

 

Bei der Hans-Böckler-Stiftung gibt es einen Artikel dazu.

 

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Sapine

Man bräuchte halt mehr Steuern wenn man darauf verzichten wollte. Vielleicht würden dann auch die Bocksprünge bei den Nettolöhnen kleiner werden und der Anreiz mehr zu arbeiten höher, wenn man Steuerausgaben über Steuereinnahmen decken muss statt über hohe Beiträge zu den Sozialversicherungen. Beamte, Selbständige und andere nicht Arbeitnehmer dürfen da gerne genauso ihr Scherflein dazu beitragen wie Arbeitnehmer.

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odensee
vor 2 Stunden von Dandy:

Wüsste nicht, in welcher Sozialversicherung die besser geworden wären in den letzten Jahren.

 Nur ein Beispiel: Vergleiche Krebstherapien heute und vor einigen Jahrzehnten.

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Bolanger
vor 11 Stunden von satgar:

Nominelle Zahlen sagen halt absolut nichts aus. Und das weiß doch auch jeder bei seiner privaten Geldanlage.

Ich würde auch gerne nur Kaitalertragssteuer auf den Gewinn zahlen, der über der Inflationsrate liegt. 

Und bei einer Vermögenssteuer möge man bitte auch nur unter Berücksichtigung der Kaufkraftentwicklung des Vermögens besteuern. Wenn die Immo an Wert verliert, bekommt man wieder etwas zurückgezahlt. 

vor 9 Stunden von Sapine:

Man bräuchte halt mehr Steuern wenn man darauf verzichten wollte.

Warum? Man müsste sich eher Gedanken machen, welche Leistungen der Sozialstaat in allen Bereichen erbringt und dort entrümpeln. Wozu brauchen wir irgendwelche Mindestrenten, wenn es auch ALG2 gibt, das ein Überleben sicherstellen soll? Das soll nur ein Beispiel sein, gibt bestimmt noch mehr. 

Ich glaube die Politik hat erkannt, dass sich keiner mehr so richtig im Dickicht der Sozialleistungen zurechtfinden. Wenn man alle Systeme auf den Kern zurückfährt würde man Verwaltungskosten sparen, Missbrauch erschweren und den Empfängern kämen bei gleichen Kosten höhere Leistungen zu gute. Oder man spart ein bei unterm Strich gleichen Leistungen. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von Bolanger:

Wozu brauchen wir irgendwelche Mindestrenten, wenn es auch ALG2 gibt, das ein Überleben sicherstellen soll?

Das ist aber immer ein schwieriger Beispiel, schon heute. 
 

Es soll ja Rentner geben, die sich schämen die zustehende „Grundsicherung im Alter“ zu nutzen. 
 

Und ich finde zweierlei auch hart emotional schwierig: wenn man als Rentner früher gearbeitet hat UND trotzdem zum Amt muss.

 

Aber auch, wenn man jetzt arbeitet und auch zum Amt aufstocken muss. Ich find das erniedrigend. Da hab ich ganz große Probleme mit, dass man sowas zulässt. 
 

In der Schweiz, Rotenstein korrigiere mich, zahlt jeder in die Rente ein. Von allem. Keine Beitragsbemessungsgrenze. Alles wird benutzt zur Ermittlung des Beitrages. Der Beitragssatz ist dadurch deutlich niedriger als bei uns. Und es gibt trotzdem eine Mindest-… aber auch Höchstrente! Das Äquivalenzprinzip kann man also ich anders handhaben, ohne das es gleich in Sozialismus ausartet.

vor einer Stunde von Bolanger:

Wenn man alle Systeme auf den Kern zurückfährt würde man Verwaltungskosten sparen

Dandy hatte ja oben Grafiken gezeigt. Mal ehrlich: Verwaltungskosten sind doch da nicht unser Problem. Das ist doch albern und lächerlich wenig. Wenn du was sparen willst bei KV und RV, den allergrößten Batzen, dann musst du Leistungen massiv kürzen. Nur dann wirst du einen nennenswerten Effekt sehen. Hier sieht man nochmal die Größe der einzelnen Sozial-Töpfe https://www.n-tv.de/wirtschaft/So-viel-kostet-der-deutsche-Sozialstaat-wirklich-article26002179.html

 

In KV und RV werden 750mrd je Jahr ausgegeben. Also müsste man darüber sprechen, wie und wo wir da kürzen können/sollen (was ich ja nicht unterstütze). Die paar Mrd die sich merz beim Bürgergeld vorstellt (rund 5 Mrd) machen den Kohl halt überhaupt nicht fett. Sie sind im Vergleich zu KV und RV ein Tropfen auf dem heißen Stein.

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satgar
vor 10 Stunden von Sapine:

Man bräuchte halt mehr Steuern wenn man darauf verzichten wollte. Vielleicht würden dann auch die Bocksprünge bei den Nettolöhnen kleiner werden und der Anreiz mehr zu arbeiten höher, wenn man Steuerausgaben über Steuereinnahmen decken muss statt über hohe Beiträge zu den Sozialversicherungen. Beamte, Selbständige und andere nicht Arbeitnehmer dürfen da gerne genauso ihr Scherflein dazu beitragen wie Arbeitnehmer.

Absolute Zustimmung meinerseits. 

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Popper
vor 14 Stunden von Dandy:

Soso. Dann rechne ich es mal für euch aus, wenn es keiner von euch tun will: Die Tabelle startet 1992 mit einem Wert von rund 30 Mrd an gesamten Bundeszuschüssen in die RV. Laut Inflationsrechner hatten wir eine gesamte Inflation seitdem von etwas unter 100 %. Das entspricht auch der typischen Daumenregel von einer ungefähren Halbierung der Kaufkraft alle 30 Jahre. Davon ausgehend müssten die Zuschüsse, seit 1992, rein inflationsbedingt auf 60 Mrd. bis heute angestiegen sein. Die Zuschüsse betragen allerdings in diesem Jahr 120 Mrd, also 400 % seit 1992. Das meinte ich mit "Trend erkennen können". Erkennt aber wohl nicht jeder auf Anhieb.

 

Die Rentenversicherung selbst, sieht die Bundeszuschüsse per se, aktuell nicht so dramatisch, wenn man als Maßstab den Anteil der Bundesmittel am Bundeshalt heranzieht.

https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2024/08_Bundesmittel_2.html

 

 

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supertobs

Ich finde das schon krass: 30% plus x aus dem laufenden Haushalt für nicht-Investitionen (um nicht Konsum zu sagen).

 

Dann gibt es eine Kommission nach der anderen. Die nächste soll 2026 eingerichtet werden und 2027 Ergebnisse vorlegen. Man hat ja nicht die Größe um die Ergebnisse der Kommission in Vorbereitung der Linder-Rente zu nehmen obwohl da alle Verbände drin waren. Und schon wieder ein Jahrzehnt verloren.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 20 Minuten von supertobs:

Ich finde das schon krass: 30% plus x aus dem laufenden Haushalt für nicht-Investitionen (um nicht Konsum zu sagen).

 

Dann gibt es eine Kommission nach der anderen. Die nächste soll 2026 eingerichtet werden und 2027 Ergebnisse vorlegen. Man hat ja nicht die Größe um die Ergebnisse der Kommission in Vorbereitung der Linder-Rente zu nehmen obwohl da alle Verbände drin waren. Und schon wieder ein Jahrzehnt verloren.

Das x ist 2024 ca. 61,5 :)

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--> https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-vorlaeufiger-abschluss-bundeshaushalt-2024.html#:~:text=Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne,als im Soll veranschlagt war.

 

 

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chirlu
vor 5 Stunden von satgar:

Der Beitragssatz ist dadurch deutlich niedriger als bei uns.

 

Nicht nur dadurch, sondern vor allem auch durch niedrigere Leistungen. Die AHV soll ja nur eine Basisabsicherung liefern. Daneben gibt es dann die weiteren Säulen (für die natürlich auch Beiträge fällig werden).

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Bolanger
vor 5 Stunden von satgar:

Es soll ja Rentner geben, die sich schämen die zustehende „Grundsicherung im Alter“ zu nutzen. 
 

Und ich finde zweierlei auch hart emotional schwierig: wenn man als Rentner früher gearbeitet hat UND trotzdem zum Amt muss.

Was könnte es da besseres geben, als sämtliche Gedlzahlungen des Staates als Sozialzahlung zu betiteln, die von der Zentralstelle für soziale Angelegenheiten gezahlt werden. Es wurde viel herumgemault über Hatz 4. Nun hat das Kind einen anderen Namen, Kleinigkeiten wurden geändert uns schon ist wieder alles gut? Der gang zum Amt wird ohnehin überflüssig, da man irgendwann online die Anträge stellt. Wer will, kann gerne immernoch zum Sachbearbeiter persönlich gehen. Und wenn da der Arbeitslose neben dem ALG2- Empfänmger und bald-Rentner sitzt gibt es auch keine Scham mehr.

 

Es bedarf keiner unterschiedlichen Zwangsabgaben, um das finanzielle Minimum zu erhalten. Was denkt sich unser Staat eigentlich beim derzeitigen System?

Ich bin Durchschnittsverdiener mitte 50 und verliere meinen Job. Mein Durchschnittsgehalt lag bei 4600 EUR. Zuerst bekomme ich 1800 EUR ALG1 aus einer Pflichtversicherung, in die ich eingezahlt habe. Ich darf weder mehr noch weniger einzahlen. Offensichtlich glaubt Vater Staat, dass diese 1800 EUR zum Erhalt meines Lebensstils ausreichen. Danach erhalte ich ALG2 von irgendwas um die 600 EUR. Das wird über meine Steuergelder gezahlt. Ich kann diesen Betrag weder erhöhen noch kann ich mich der Teilnehame an diesem System widersetzen. Warum soll nun auf einmal 1/3 meines Gehaltes reichen? Irgendwann gehe ich dann in Rente und erhalte wieder etwas im Bereich von 1800 EUR. Ich werden vom Staat dazu gewzungen, in dieses Rentensystem einzuzahlen, Ich kann mich weder dieses Systems erwehren, noch kann ich mehr dazu beitragen, mit wenige Ausnahmen. Wie viel Geld brauche ich denn nun nach Ansicht von Vater Staat, um gut über die Runden zu kommen? 1800 EUR oder 600 EUR?

Worum geht es denn bei der Zwangsteilnahme am System GRV, ALG1 und ALG2? Und warum sollen völlig unterschiedliche staatliche Leistungen ausreichen? Wenn ich zwangsweise eine 1800 EUR-Absicherung brauche, dann möge diese auch für ALG2 gelten. Wenn doch 600 EUR ausreichen, dann möchte ich nicht gezwungen werden, mehr als dazu nötig in die Arbeitslosenversicherung und GRV einzuzahlen.

Und die Krankengeldzahlungen und alle Lohnersatzleitungen, die von der verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden, mögen auch bitte in dieses System eingebunden werden, einfach alle Lohnersatzzahlungen, für die ich Zwangsbeiträge geleistet habe und zu deren Bezug ich berechtigt bin. Wenn man das alles an zentraler Stelle zusammenführen würde, dann würde automatisch das Divckicht gelichtet und man bekäme das was einem zusteht.    

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 29 Minuten von Bolanger:

Was könnte es da besseres geben, als sämtliche Gedlzahlungen des Staates als Sozialzahlung zu betiteln, die von der Zentralstelle für soziale Angelegenheiten gezahlt werden. Es wurde viel herumgemault über Hatz 4. Nun hat das Kind einen anderen Namen, Kleinigkeiten wurden geändert uns schon ist wieder alles gut? Der gang zum Amt wird ohnehin überflüssig, da man irgendwann online die Anträge stellt. Wer will, kann gerne immernoch zum Sachbearbeiter persönlich gehen. Und wenn da der Arbeitslose neben dem ALG2- Empfänmger und bald-Rentner sitzt gibt es auch keine Scham mehr.

 

Es bedarf keiner unterschiedlichen Zwangsabgaben, um das finanzielle Minimum zu erhalten. Was denkt sich unser Staat eigentlich beim derzeitigen System?

...

Du sollst als AN durch die AV nicht gleich auf Sozialhilfe angewiesen sein und es Dir somit als Arbeitender eine zeitlang besser gehen als jemand der nicht arbeitet.

 

Ansonsten ist es vielleicht auch Gerangel zwischen Bund, Land und Gemeinden.

 

Eine zentrale Stelle für alle Sozialleistung fände ich eine gute Idee. Für den von mir "betreuten" Grundsicherung im Alter Empfänger kam Anfang des Jahres noch die Wohngeldstelle dazu, die jetzt einen Teil der Leistung vom Sozialamt übernimmt. Weiss nicht ob es da eine Gesetzesänderung gab oder das mit dem Wechsels ins Altersheim zu tun hat. 

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chirlu
vor 3 Minuten von Bolanger:

Zuerst bekomme ich 1800 EUR ALG1 aus einer Pflichtversicherung, in die ich eingezahlt habe. Ich darf weder mehr noch weniger einzahlen. Offensichtlich glaubt Vater Staat, dass diese 1800 EUR zum Erhalt meines Lebensstils ausreichen.

 

Du kannst nach Belieben Geld ansparen, um für deinen höheren Lebensstil in der Arbeitslosigkeit mehr zur Verfügung zu haben. Außerdem bekommst du zusätzlich zu den 1800 Euro noch 685 Euro Rentenversicherungsbeiträge sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Wert von, sagen wir, 500 Euro. Die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist also viel höher als das Arbeitslosengeld. Und der Staat („Vater Staat“ in deinen Worten) verzichtet obendrein auf Steuern, die er von deinem vorherigen Einkommen kassiert hat.

 

vor 17 Minuten von Bolanger:

Danach erhalte ich ALG2 von irgendwas um die 600 EUR. (…) Wie viel Geld brauche ich denn nun nach Ansicht von Vater Staat, um gut über die Runden zu kommen? 1800 EUR oder 600 EUR?

 

Auch hier besteht die Leistung bei weitem nicht nur aus dem Bürgergeld, sondern es werden wieder die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen (Wert 500 Euro) und außerdem, anders als beim Arbeitslosengeld, die Wohnkosten (Miete, Wärme). Da ist man also eher bei 1700 Euro, stark abhängig vom Wohnort und dessen Mietniveau.

 

Ferner ist es beim Bürgergeld gerade nicht das Ziel, dass du „gut über die Runden“ kommst, sondern nur, dass du gerade so über die Runden kommst. Das ist ein großer Unterschied.

 

Und wiederum, du kannst während deines Arbeitslebens Geld ansparen, um bei Arbeitslosigkeit nicht auf Leistungen angewiesen zu sein.

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Bolanger
vor 40 Minuten von CorMaguire:

Du sollst als AN durch die AV nicht gleich auf Sozialhilfe angewiesen sein und es Dir somit als Arbeitender eine zeitlang besser gehen als jemand der nicht arbeitet.

Und warum werde ich dazu verpflichtet zu zahlen, dass es mir besser geht als einem der nicht arbeitet? Sollte diese Entscheidung zu Luxus nicht mir überlassen sein?

 

vor 38 Minuten von chirlu:

Du kannst nach Belieben Geld ansparen, um für deinen höheren Lebensstil in der Arbeitslosigkeit mehr zur Verfügung zu haben.

Natürlich, außerhalb der gesetzlichen AV. 

 

vor 39 Minuten von chirlu:

Ferner ist es beim Bürgergeld gerade nicht das Ziel, dass du „gut über die Runden“ kommst, sondern nur, dass du gerade so über die Runden kommst. Das ist ein großer Unterschied.

Absolut. Woher kommt aber der Zwang in der AV und GRV, besser über die Runden kommen zu müssen als es zum Überleben mit einer Mindestlebensqualität und gerade spo über die Runden zu kommen für nötig befunden wird?

Ich möchte den Sozialstaat nicht abbauen. Wir sind ein reiches Land, das es sich leisten kann, seinen Bürgern ein "gerade so über die Runden zu kommen" zu finanzieren und auch noch ein bisschen mehr. In anderen Ländern glaube ich werden wir für dieses System beneidet. Der Staat sollte seine Bürger aber nicht dazu zwingen, mehr anzusparen bzw. mehr in Versicherungen gleich welcher Art einzuzahlen als es zum Aufrechterhalt der Mindestlebensqualität nötig ist. Er kann gerne zusätzliche Vorsorge unterstützen, was er ja bei einer Vielzahl von Rentenversicherungen auch tut. Diese zusätzliche Vorsorge sollte aber auf freiwilliger Basis geschehen.

 

Wenn ich drüber nachdenke... Die erzwungene Differenzierung zwsichen ALG1 und ALG2 halte ich inzwischen für die größte Ungerechtigkeit. Aber hier geht es um Rente und nicht Arbeitslosigkeit, also höre ich mit dem Thema auf. 

 

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