Peski Mai 21, 2008 Hallo Freunde, seit einiger Zeit hat man es immer mal wieder in den Nachrichten als Randnotitz vernommen, heute hat die Gesundheizsministerin auf dem Ärztetag die Sache konkretisiert: Die Krankenversicherung steht vor riesigen Problemen. Da wird natürlich jemand gesucht, der die Löcher stopfen soll. Die SPD hat,wie kann es anders sein, die bösen und raffgierigen Aktionäre und Vermieter im Blick. Deren Einkünfte sollen zur Finanzierung der KV herangezogen werden. Mir war klar, dass dies so gefordert werden musste. Wie sehr Ihr die Sache? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gaspar Mai 21, 2008 Mir war klar, dass dies so gefordert werden musste. Wie sehr Ihr die Sache? In Frankreich gibt es das wohl schon. Sollte es kommen, dann ist ein realer Vermögenzuwachs kaum noch möglich. Vielleicht mit Auslandsimmobilien. Oder auswandern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Mai 21, 2008 · bearbeitet Mai 21, 2008 von crosplit Schmidt denkt über „mehr Steuern“ nach: http://www.focus.de/politik/deutschland/ge...aid_302849.html Das machen die ja schon mit der Abmelkungsteuer und Kürzung des Sparerfreibetrages ab nächstem Jahr. Können ja ab 2009/2010 nach den Wahlen noch einen Gesundheits-Soli von 2%-3% für Kapitalerträge einfügen, dann sind wir bei einem runden Abgeltungsteuersatz von 30%. Immerhin steht die SPD zurzeit nicht rosig da in Umfrageergebnissen... Die Hoffnung das es mal besser wird (Steuerentlastung---oder wenigstens ein status quo) stirbt zuletzt. Bin mal gespannt was nach den nächsten Wahlen noch so kommt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball Mai 21, 2008 Lieber Crossplit, genau Steuerentlastung, hura und wer bezahlt es dann ? Nun über kurz oder lang wird es so sein das man auch als sich heimatverbundener Mensch ins Ausland geht um die Steuerlast erträglich zu halten. Warum lässt man den Menschen nicht frei entscheiden was er für eine gkv rentenversicherung usw braucht. grundsicherung müsste vorgegeben sein, alles andere nach gut dünken. Ps wir sind hoffentlich nicht im DIE LINKE Forum Tino Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 21, 2008 die Idee ist nicht neu, meines Wissens nach kam diese Idee bereits bei der Reform im Jahr 2000 und im Jahr 2004 auf, wurde aber wg. Einführung der Zuzahlungsregelung (deren originärer Ansatz gut ist) im Jahr 2004 schnell wieder verworfen. Der Brocken für die populistisch verliebte Bevölkerung sollte nicht noch größer gemacht werden. Allerdings wird diese Form der Abgabe mit Sicherheit bei der Gesundheitsreform 2010 erneut diskutiert werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fibo naschi Mai 21, 2008 Gerade jetzt stand es in allen Zeitungen. Die meisten Deutschen wandern in die Schweiz ab. Also lasst und doch einfach das schweizer System übernehmen. Jeder Mensch zahlt dort einen einheitlichen Betrag in die Krankenkasse, egal ob Säugling, berufstätig, Millionär oder Rentner. Gerechter gehts nicht und vor allem es ist sehr einfach. Der soziale Faktor wird bei der Rente und bei den Steuern erziehlt. Wie siehts bei uns aus: die Millionärs-Gattin, welche zu Hause das Sofa warm hält, ist kostenlos "familienversichert", da Ehefrau. Das soll sozial/solidarisch sein??? Kein Wunder, dass immer mehr abhauen :( fibo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Mai 21, 2008 Einen einheitlichen Betrag für alle wollte die CDU doch schon 2005. Die SPD hat das damals ausgeschlachtet und so dargestellt, dass der Millionär so dasteht wie die Aldi-Verkäuferin. Sowas ist hier nicht durchsetzbar. Aber ans Auswandern senke ich im Hinterkopf auch schon mal.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 21, 2008 Für freiwillig Versicherte gilt das doch schon, bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird alles herangezogen. Wer in Rente geht, muss sein komplettes Einkommen angeben. Insofern fände ich das nur gerecht, wenn das gleichermassen für gesetzlich Versicherte gilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 21, 2008 · bearbeitet Mai 21, 2008 von Schnitzel wobei viele ehemalig freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Rentenalter wieder vers-pflichtig werden, denn entscheidend ist die zweite Arbeitslebenshälfte und dann davon 9/10...davon hängts ab Dass in der Schweiz eine Einheitsprämie erhoben wird ist mir gänzlich neu, könnte aber auch sein, dass ich das gerade mit nem andren Land in Europa durcheinander werf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 21, 2008 wobei viele ehemalig freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Rentenalter wieder vers-pflichtig werden, denn entscheidend ist die zweite Arbeitslebenshälfte und dann davon 9/10...davon hängts ab Dadurch wird es auch kaum gerechter. Da bleibt einer freiwillig in der Solidargemeinschaft und zahlt jahrzehntelang Höchstbeiträge und dann darf derjenige zum Dank auch im Alter weiter Höchstbeiträge zahlen, während die gesetzlich Versicherten nur nach ihrer Rente bemessen werden. Bleibe dabei - wäre nur gerecht, wenn man das für alle gleich machen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 21, 2008 · bearbeitet Mai 21, 2008 von Schnitzel ich bin was sowas angeht für die Übernahme eines Teils aus dem Schweizer System. Kosten für Gesundheitspflege werden erst ab einem bestimmten Betrag von der Gesellschaft erstattet. Vorher gibt's nichts. Das ist ne Sache, die ich sehr sinnvoll halte, da so ein nicht zu verachtender Anteil an den Beiträgen wegfallen könnte oder dafür andere Leistungen im Gegenzug erhöht werden könnten. Den Quark den Ulla da in Berlin wieder vor sich hinträllert ist in vielen Dingen leider nicht wirklich bis zum Ende gedacht, das betrifft Zuzahlungen bis hin zu den Beiträgen und Abrechnungen mit Leistungserbringern / Kostenträgern....leider alles eine große Baustelle, die einfacher zu lösen gewesen wäre. Aber um da etwas zu ändern müsste man parteipolitisch aktiv sein.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Claudia Mai 21, 2008 Hallo, zu diesem Thema kann ich einiges erzählen: Für freiwillig Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist das schon längst Realität. Die Krankenkassenbeiträge werden nach dem zu versteuernden Einkommen (egal woher oder mit was erzielt) des Vorjahres berechnet, natürlich ohne Berücksichtigung der Werbekostenpauschale oder sonstigen Freibeträge. Und da die tatsächliche Höhe der Einnahmen ja erst rückwirkend ermittelt werden kann - und zwar anhand der Kopie des Steuerbescheides -, kann es einem durchaus mal passieren, dass man beim Nachrechnen feststellt, dass man im vergangenen Jahr einen Krankenkassenbeitrag von 26 % bezahlt hat. Das ist mir letztes Jahr passiert. Beim Rückzahlen der zu viel gezahlten Beiträge tat sich die Krankenkassen aber extrem schwer (Nachforderungen stellen, falls die Sachlage andersherum ist, gelingt ihr übrigens problemlos). Angeblich gibt es ein Gesetz, das Beitragsrückvergütungen ausschließt, falls jemand im Jahr X+1 bedeutend weniger verdient hat als im Jahr X. Erst die Androhung der Kündigung und der Hinweis , dass man die Sache vor dem Sozialgericht überprüfen lassen wird, hat meine Krankenkasse dazu bewogen, mir die zuviel gezahlten Beiträge zu erstatten bzw. mit den fälligen Beiträgen der nächsten Monate zu verrechnen. Das war aber wirklich ein harter Kampf. Gruß Claudia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 21, 2008 und da hat deine Kasse auch entsprechend korrekt gehandelt. Eine rückwirkende Betrachtung findet nicht statt. Das Bundesversicherungsamt hat in seiner jüngsten Anweisung nochmals deutlich gemacht, dass lediglich eine Prüfung für die Zukunft zu erfolgen hat. Erst ein Einbruch der persönlichen Einkünfte von mind. 50 % rechtfertigt einen Antrag auf Änderung der Bemessungsgrundlage. Eine solche Entscheidung, wie sie bei dir gefallen ist (so kann ich das zumindest von hier nur beurteilen) läuft über eine massive Änderung deiner eingesandten Daten ohne deine unmittelbare Kenntnis. Die Durchsetzung vor dem LSG / BSG wäre ein nerviges Verfahren gewesen, weswegen man dann an den Dingern dreht bis die Falten ganz tief drin sind. Wenn so etwas bei der Prüfung durch's BVA auffällt, dann kostet das ganz viel Strafgeld Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Claudia Mai 21, 2008 @Schnitzel wenn keine rückwirkende Betrachtung stattfindet, wie konnte es dann sein, dass ich vor einigen Jahren als die Einkommensituation einmal andersherum war, rückwirkend mal so schnell etwas um die 2000 Euro für das Vorjahr nachzahlen musste und gleichzeitig natürlich auch der Beitrag des laufenden Jahres danach berechnet und erhöht wurde, übrigens ebenfalls rückwirkend????? Als im Jahr darauf das Einkommen dann einmal bedeutend niedriger war, hatte ich genau den Betrag zu viel bezahlt, den ich im Jahr davor für das aktuelle Jahr nachzahlen musste bzw. was die Summe der Erhöhung ausgemacht hat. Jedenfalls hatte ich in diesem Jahr anstelle 14,2 % genau 26,23 % meines Einkommens an die Krankenkasse bezahlt. Es ist tatsächlich so, dass bei stark schwankenden Einkommenshöhen grundsätzlich fast immer mehr als der offizielle Krankenkassenbeitragsatz bezahlt werden muss, weil zwar immer nachgefordert wird, wenn das Einkommen höher ausgefallen ist, man aber niemals etwas erstattet bekommt, wenn das Einkommen niedriger wird und man dadurch automatisch einen höheren Satz bezahlt. Bei mir gibt es außer dem von mir eingesandten Einkommensteuerbescheid keine Daten, welche die Krankenkasse erheben könnte. Zumindest wüsste ich nicht, woher die da etwas bekommen sollten, da ich freiberuflich arbeite. Gruß Claudia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Mai 22, 2008 Mein Krankenkassenmensch von der Barmer hat mir erzählt, dass jedes Jahr aufs Neue der Beitrag berechnet wird. Er hat mir sogar unter der Hand gesagt, dass man nach guten Jahren mit der Einkommensteuererklärung warten soll, damit man noch mit dem alten Werten berechnet wird. Von einer rückwirkenden Berechnung war dabei nie die Rede. Das Thema war bei mir deswegen relevant, da ich mich eventuell bald ganz selbständig machen will und mich vielleicht freiwillig gesetzlich weiter versichern möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smartinvest Mai 22, 2008 @Claudia Ist mir genauso vor einigen Jahren auchmal passiert. Hatte damals Widerspruch eingelegt, wurde aber abgelehnt. Aber jetzt ist es wohl so, daß mit dem Einreichen des Einkommensteuerbescheides die Beiträge festgesetzt werden, sobald er vorliegt. Aber nicht mehr rückwirkend, anscheinend hat sich da was geändert. @Peski Da hat der gute Mann recht. Wenn man in einem Kalenderjahr bemerkt, daß das Einkommen steigt, Steuererklärung so spät wie möglich machen (z.B. Dezember 2008 für 2007, mit Steuerberater). Bescheid ergeht entsprechend spät und Krankenkassenbeitrag steigt verzögert. Bei sinkendem Einkommen umgekehrt, also z.B. Februar 2008 Erklärung für 2007. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
delubac Mai 22, 2008 Mir ist generell schleierhaft warum wir in Deutschland derartig viele Versionen einer Absicherung für das eigentlich gleiche Risiko haben. Wieso zahlen wir nicht alle in eine Grundsicherung ein, für Gesundheit und Rente, und alles was wir darüber hinaus möchten, mehr Geld im Alter, Einzelzimmer im Krankenhaus usw., das sparen wir privat an. Mehr eigene Verantwortung bei der keiner unter ein Minimum fällt, dann muss sich auch niemand mehr betrogen, beklaut und ungerecht behandelt fühlen. Dazu müssten die Politiker aber evtl. mal ein dickeres Fell haben und sich nicht jedes Lobbygejammer direkt zu Herzen nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Mai 22, 2008 · bearbeitet Mai 22, 2008 von Peski Bei welcher politischen Konstellation soll es denn zu einer Vereinfachung kommen wenn nicht bei einer großen Koalition. Nein, im Gesundheitssektor haben sich alle irgendwie eingenistet, die Pharmalobby, die Krankenkassen mit ihren riesen Verwaltungen (alles Arbeitsplätze), die Ärztekammern (auch Arbeitsplätze und Pfründe), die Apotheken, die Ärzte mit Doppeluntersuchungen (damit sich die Geräte rentiern und die Kasse stimmt). Die Schmidt hat mich bitter enttäuscht, in meinen Augen eine ganz schlechte Ministerin, die nichts ausgerichtet hat. Es kommt aber noch viel schlimmer: Ab nächsten Jahr gibt es doch einen neuen Umverteilungsmechansimus (noch mehr Arbeitsplätze), erst zahlen alle in einen Topf aus dem dann die Krankenkassen bedient werden (oder umgekehrt?) und wenn die Kassen nicht auskommen mit dem Geld, dann können Sie beim Versicherten nachfordern. So ein Murks! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 22, 2008 @ Claudia: Das hat einige Gründe, deren Erläuterung gerade beim Status eines HGBlers nach § 84 nehm ich mal an deutlich komplexer ist als bei anderen freiwillig versicherten Personen. Bis vor ein oder zwei Jahren, bin mir da nicht sicher wg. der vielen Änderungen war eine rückwirkende Betrachtung bei einigen Kassen möglich und teils auch gewollt. Grund ist die Argumentation der Kassen, dass nur eine rückwirkende Betrachtung und exakte Festsetzung erfolgen kann, da alles andere spekulativer Natur sei. Das BVA, also die Hand des Bundesgesundheitsministeriums hingegen ist der Auffassung, dass eine Betrachtung für die Vergangenheit UND die Zukunft bzw. ausschließlich für die Zukunft zu erfolgen hat. Dies betrifft Bereiche von bis und ist daher allgemeiner Natur. Vor einigen Monaten kam mal wieder eine Verfahrensänderung, dass ausschließlich für die Zukunft geprüft werden darf. So heißt es nach offiziellem Rundschreiben des BVA, dass die Beitragsfestsetzung 3 Tage nach Zugang des EStB zu erfolgen hat. Wenn das Mitglied das Ding allerdings erst 8 Monate später einreicht, so spielt dies keine Rolle mehr. Zugegangen + 3 Tage = Feststellung = Beitragsfestsetzung. Zur Klärung des Beitragskontos wurde daher eine Nacherhebung für den vergangenen Zeitraum sowie eine neuerliche Festsetzung der Beiträge vorgenommen. Wie du siehst ist es smartinvest ebenso ergangen. Dieses Verfahren ist keine Willkür der Kassen, sondern ein auch für die lästiges Verfahren, da Versicherte wie du sich 1. darüber aufregen so viel zu zahlen 2. Unterlagen einreichen müssen und sich häufig dagegen sperren 3. leider den Hintergrund nicht kennen (und eigentlich ja auch nicht kennen müssen, das Thema ist schon nervig genug ) und 4. die Auffassungen des BVA sich auch ändern wie die Jahreszahlen am Kalender @ delubac: Diese Idee ist auch bereits schon mehrfach in Bonn und Berlin diskutiert worden. Allerdings hast du da mehrere Probleme wie dauerhaften Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen und noch viel wichtiger: Was soll die Grundsicherung umfassen ? wo fängt sie an und wo hört sie auf ? Da fängt übrigens dann auch wieder die Lobbyarbeit an, denn da rufen dann Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen usw. nach Schutz vor dem finanziellen Ruin...naja den Rest kann man sich denken Die Vereinfachung der Beitragserhebung war ebenfalls schonmal angeedacht, aber wg. Finanzierungsproblemen wieder verworfen worden. @ peski: Die Verwaltungen der einzelnen Kassen sind in der Tat nicht zu verachten, allerdings schau mal wieviel % der Ausgaben für Verwaltung drauf gehen. Da liegen wir bei Kosten eines teueren aktiven Fonds. Problematisch ist, dass Ulla vor allen Wirtschaftsweisen und anderen relevanten Argumentationen die Augen und Ohren verschließt. Viele Dinge sind einfach nicht bis zum Ende gedacht. Daher werden die Gesetze des SGB V ja auch um Rundschreiben der Spitzenverbände (in Zukunft des Spitzenverbandes) sowie Urteile des BSG ergänzt und verkomplizieren diese. Der Gesundheitsfonds ist eine solche nicht zu Ende gedachte Idee. Wenn ich darüber jetzt was schreiben würd', dann garantier ich für nix mehr...also lass ich's besser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fibo naschi Mai 23, 2008 · bearbeitet Mai 23, 2008 von fibo naschi Mir ist generell schleierhaft warum wir in Deutschland derartig viele Versionen einer Absicherung für das eigentlich gleiche Risiko haben. Wieso zahlen wir nicht alle in eine Grundsicherung ein, für Gesundheit und Rente, und alles was wir darüber hinaus möchten, mehr Geld im Alter, Einzelzimmer im Krankenhaus usw., das sparen wir privat an. Mehr eigene Verantwortung bei der keiner unter ein Minimum fällt, dann muss sich auch niemand mehr betrogen, beklaut und ungerecht behandelt fühlen. Dazu müssten die Politiker aber evtl. mal ein dickeres Fell haben und sich nicht jedes Lobbygejammer direkt zu Herzen nehmen. Delubac for kanzler!! So ist es, doch das deutsche Volk ist ein Haufen von Sozialjammerern, da läuft das leider nicht mehr. Die brauchen sogar noch eine Absicherung gegen Haarausfall und Impotenz (wenn es so etwas gäbe). Es lebe die Bürokratie!! Mir kann es egal sein, da ich mich an dem Kassensystem sowieso nicht mehr beteilige. Fibo PS: Tipp an alle freiwillig Versicherten, geht doch zur Künstlersozialversicherung. Dort kann man sein Jahresgehalt selbst aussuchen (z.B. 3000 Euro p.a.) und keiner prüft dies nach. Zudem zahlt der Vater Staat die Hälfte der Kosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 23, 2008 · bearbeitet Mai 23, 2008 von Schnitzel KSK wird ab 01.01.2009 von den Sozialprüfern der Rentenversicherung geprüft...von gut informierter Quelle weiß ich, die freuen sich schon riiiiiiiiesig auf die zusätzliche Arbeit auch weil sie so transparent ist bei der KSK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fibo naschi Mai 24, 2008 · bearbeitet Mai 24, 2008 von fibo naschi KSK wird ab 01.01.2009 von den Sozialprüfern der Rentenversicherung geprüft...von gut informierter Quelle weiß ich, die freuen sich schon riiiiiiiiesig auf die zusätzliche Arbeit auch weil sie so transparent ist bei der KSK Wenn das so sein sollte, dann hat es immerhin mindestens 10 Jahre gedauert, bis dies erkannt wurde. Wieder ein Argument für einheitliche Krankenkassenbeiträge. Anderes Beispiel: Ein Angestellter zahlt auf sein Gehalt ganz normal seine Krankenkassenbeiträge. Nebenbei hat er noch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Für diese Tätigkeit muss er keine Beträge abführen, wenn er es der Krankenkasse nicht direkt auf die Nase bindet. Fibo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 24, 2008 eine selbstständige Nebentätigkeit bis 355 mtl. juckt bei einem Pflichtversicherten auch nicht, auch wenn er dies eigentlich angeben müsste. Er begeht damit einen Rechtsverstoß, der entsprechend verfolgt werden kann. Sollte so etwas mal vorgekommen sein, sei dir sicher, dass ab dann die EStB der letzten Jahre regelmäßig angefordert werden aufgrund vorhergehender Fehl- / Falschauskünfte. Da hilft nur ein rascher Kassenwechsel, allerdings wird auch da noch was kommen vom Gesetzgeber vonwegen Sozialmissbrauch und Datenabgleich. Die Entwicklung geht einfach zum gläsernen Versicherten wie auch Steuerzahler. Persönlich gehe ich daovn aus, dass wir in spätestens 10 Jahren an diesem Punkt angekommen sind Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Mai 25, 2008 Ich muss etwas richtig stellen: Ich selber bin Angestellter und habe gleichzeitig ein Nebengwerbe, für das ich keine Sozialabgaben zahle und bei dem ich auch keine Umsatzsteuer erheben muss. Dies ist völlig legal, man darf nur nicht seinen Hauptverdienst damit machen und nicht mehr Zeit dafür aufwenden, als im Angestelltenverhältnis. Dies habe ich mir von meiner Kasse sogar schriftlich bestätigen lassen. Die Grenze von 355 ist (in meinem Fall) nicht relevant. Ein Rechtsverstoß liegt also auch nicht vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 25, 2008 · bearbeitet Mai 25, 2008 von Schnitzel Richtig, darf nicht die Haupteinnahmequelle zum Lebensunterhalt darstellen, darf nicht mehr Zeit einnehmen als die Angestelltentätigkeit, keine versicherungspflichtigen Angestellten haben (Minijobber ausgenommen) usw. Zuviel zum schreiben, schaut euch mal die Beratungsblätter der Kassen zu dem Thema an. Grundlage ist das SGB V Da du es angezeigt hast, kann ja auch kein Rechtsverstoß wegen Nichtangabe vorliegen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag