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Peski

Alle Einkunftsarten für die Krankenversicherung

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi
Ich muss etwas richtig stellen: Ich selber bin Angestellter und habe gleichzeitig ein Nebengwerbe, für das ich keine Sozialabgaben zahle und bei dem ich auch keine Umsatzsteuer erheben muss. Dies ist völlig legal, man darf nur nicht seinen Hauptverdienst damit machen und nicht mehr Zeit dafür aufwenden, als im Angestelltenverhältnis. Dies habe ich mir von meiner Kasse sogar schriftlich bestätigen lassen. Die Grenze von 355 ist (in meinem Fall) nicht relevant. Ein Rechtsverstoß liegt also auch nicht vor.

 

... legal vielleicht schon, aber ist das auch gerecht?????

 

Für mich ein klarer Fehler im System! Es wäre besser wenn ein Abgabenart, nämlich die Steuer, einen sozialen Ausgleich tätigen würde und nicht noch weitere Abgabenarten.

Ansonsten könnte man auch noch die Müllabfuhrgebühren nach Einkommen gestaffelt erheben :rolleyes:

 

Daher meine Forderung: alle Einnahmen sollten besteuert werden und der Rest ist Privatsache. Alles andere ist nur ein Bürokratiewahn mit Schlupflöchern.

 

Fibo

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Peski

Es wird nie Gerechtigkeit geben können im Steuerrecht. Ein Handwerker kann schwarz abrechnen, ein Angestellter nicht. In der Tat ist es in diesem Lande so, dass die sozialversichereten Arbeitnehmer unterhalb der Bemessungsgrenze die Vollidioten sind, die den Laden bezahlen.

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi
Es wird nie Gerechtigkeit geben können im Steuerrecht. Ein Handwerker kann schwarz abrechnen, ein Angestellter nicht. In der Tat ist es in diesem Lande so, dass die sozialversichereten Arbeitnehmer unterhalb der Bemessungsgrenze die Vollidioten sind, die den Laden bezahlen.

 

... so ist es! Nur wandern diese mehr und mehr aus, wenn sie können.

Nur die PDS-Wähler, die bleiben schön hier. :'(

 

Fibo

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