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_cashcow

Zusammenhang zwischen Grundkapital und Aktien

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_cashcow

Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Aktien und Grundkapital bei einer AG noch nicht 100%.

Das Grundkapital wird also in Aktien aufgeteilt. Hat das Grundkapital als Gegenwert nur die Aktien, oder tatsaechlich etwas "Reales".

 

Zum Beispiel: Bei der Gruendung einer AG muss das Grundkapital mindestens 50000 betragen. Was bedeutet das?

a) Mein Unternehmen hat bereits Aktiva im Wert von 50000 die durch mein Grundkapital von 50000 Euro, die ich ins Unternehmen gesteckt habe, finanziert wurden.

Dann emittiere ich Aktien. Dann gehoeren mir zwar nicht mehr meine Aktiva, aber dafuer habe ich das Geld der Aktionaere.

 

B) Mein Unternehmen hat gar nichts. Ich lege aber einfach fest, dass das Grundkapital 50000 ist und emittiere Aktien, so dass deren Nennwert insgesamt 50000 betraegt. Damit betraegt nach der Emission mein Grundkapital auf der Passivseite 50000 und ich habe den Gegenwert auf der Aktivseite in Form des Aktionaerskapitals.

 

Beide Alternativen klingen irgendwie plausibel fuer mich und bei beiden betraegt mein Grundkapital bei der Gruendung 50000.

Was ist richtig, wo ist mein Fehler?

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DrFaustus
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Aktien und Grundkapital bei einer AG noch nicht 100%.

Das Grundkapital wird also in Aktien aufgeteilt. Hat das Grundkapital als Gegenwert nur die Aktien, oder tatsaechlich etwas "Reales".

 

Zum Beispiel: Bei der Gruendung einer AG muss das Grundkapital mindestens 50000 betragen. Was bedeutet das?

a) Mein Unternehmen hat bereits Aktiva im Wert von 50000 die durch mein Grundkapital von 50000 Euro, die ich ins Unternehmen gesteckt habe, finanziert wurden.

Dann emittiere ich Aktien. Dann gehoeren mir zwar nicht mehr meine Aktiva, aber dafuer habe ich das Geld der Aktionaere.

 

B) Mein Unternehmen hat gar nichts. Ich lege aber einfach fest, dass das Grundkapital 50000 ist und emittiere Aktien, so dass deren Nennwert insgesamt 50000 betraegt. Damit betraegt nach der Emission mein Grundkapital auf der Passivseite 50000 und ich habe den Gegenwert auf der Aktivseite in Form des Aktionaerskapitals.

 

Beide Alternativen klingen irgendwie plausibel fuer mich und bei beiden betraegt mein Grundkapital bei der Gruendung 50000.

Was ist richtig, wo ist mein Fehler?

 

 

Bei einer AG-Neugründung wird so gut wie nie sofort an die Börse gegangen. Kein Anleger würde einfach so in ein Unternehmen investieren, dass noch gar keine Geschäftserfahrung hat und noch keinen Cent verdient hat. Es sei denn die Idee ist so gut, dass Zocker einsteigen.

 

Die Aktiva besteht nicht nur aus Eigenkaptal (zu dem das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen gehören), sondern auch aus Fremdkapital.

 

a) Wenn du das so machen würdest. Würde dies bedeuten, dass du dein Unternehmen komplett verkaufst. Du hast dann zwar das Geld der neuen Aktionäre bekommen, bist aber nicht mehr am unternehmen beteiligt und hast nichts mehr zu melden.

 

B) Du kannst nicht einfach so "festlegen" dass das Gezeichnete Kapital 50.000 EUR ist. Den Betrag musst du schon in Unternehmen einbringen. Wenn das Unternehmen durch den Börsengang komplett neu gegründet werden soll. Dann könnte das funktionieren. Aber was hättest DU davon? Keine Kohle (die muss ins Unternehmen fließen) und keinen Anteil am Unternehmen.

 

Ich weiß allerdings nicht worauf du hinaus willst?

 

Ein Börsengang findet so gut wie immer erst später im Leben eines Unternehmens statt, da dieser teuer ist und bei einer Neugründung so gut wie keinen Erfolg verspricht.

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_cashcow
Ich weiß allerdings nicht worauf du hinaus willst?
Ich will nirgendworauf hinaus. Ich bin Anfaenger und will verstehen. Bitte erklaere mir: Hat das Grundkapital als Gegenwert nur das Aktionaerskapital auf der Aktivseite, oder tatsaechlich etwas "Reales", z.B. Sachgegenstaende.
Bei einer AG-Neugründung wird so gut wie nie sofort an die Börse gegangen. Kein Anleger würde einfach so in ein Unternehmen investieren, dass noch gar keine Geschäftserfahrung hat und noch keinen Cent verdient hat. Es sei denn die Idee ist so gut, dass Zocker einsteigen.
Mir geht es hier nur um das Prinzip mit dem Aktien und Grundkapital zusammenhaengen. Sieh das hier einfach als abstraktes Modell an.
a ) Wenn du das so machen würdest. Würde dies bedeuten, dass du dein Unternehmen komplett verkaufst. Du hast dann zwar das Geld der neuen Aktionäre bekommen, bist aber nicht mehr am unternehmen beteiligt und hast nichts mehr zu melden.
Bitte sieh das hier als abstraktes Modell. Dann habe mein Unternehmen eben Aktiva im Wert von 100'000 und das Grundkapital betrage 50000.
b ) Du kannst nicht einfach so "festlegen" dass das Gezeichnete Kapital 50.000 EUR ist. Den Betrag musst du schon in Unternehmen einbringen. Wenn das Unternehmen durch den Börsengang komplett neu gegründet werden soll. Dann könnte das funktionieren. Aber was hättest DU davon? Keine Kohle (die muss ins Unternehmen fließen) und keinen Anteil am Unternehmen.
Warum darf ich das nicht festlegen? Ich bringe den Betrag doch ein, naemlich durch mein Aktionaerskapital.

Dass ich dann keinen Anteil habe verstehe ich(dann modifiziere ich den Fall halt so, dass mein Unternehmen doch schon einiges hat, aber das Grundkapital unter 50000 liegt, dann bleibt mir ja ein Anteil), aber Kohle habe ich doch schon. Und mit der Kohle investiere ich dann fleissig und schaffe Unternehmenswerte.

 

Stimmt A, oder B?

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DrFaustus
Ich will nirgendworauf hinaus. Ich bin Anfaenger und will verstehen. Bitte erklaere mir: Hat das Grundkapital als Gegenwert nur das Aktionaerskapital auf der Aktivseite, oder tatsaechlich etwas "Reales", z.B. Sachgegenstaende.

Ja es hat auch etwas reales auf der Aktivseite und zwar immer! Entweder Cash oder irgendwelche sonstigen (Vermögens)Gegenstände.

Mir geht es hier nur um das Prinzip mit dem Aktien und Grundkapital zusammenhaengen. Sieh das hier einfach als abstraktes Modell an.

Bitte sieh das hier als abstraktes Modell. Dann habe mein Unternehmen eben Aktiva im Wert von 100'000 und das Grundkapital betrage 50000.

Ok, dann solltest du einen Schritt zurückgehen. Die 50.000 ist Quasi eine Art Buy-In. Spielst du Poker? Wenn nicht: Also du musst ein gewisses Kapital mitbringen um überhaupt eine AG gründen zu dürfen. Dieses Kapital ist Eigenkapital. Du bist also der Eigentümer des Unternehmens. Das gezeichnete Kapital (eigenkapital) entspricht der Summe der Aktien. Also wenn du 50.000 ins Unternehmen einbringst und es gibt 10 Aktien. Stellt jede Aktien einen Wert von 5000 EUR am gezeichneten Kapital dar. Das Ganze hat mit einem Börsengang erstmal gar nichts zu tun! Erst wenn das Unternehmen entscheidet an die Börse zu gehen kann man die Aktien dort handeln. nur ca. 10% aller Aktiengesellschaften sind an der Börse notiert.

Warum darf ich das nicht festlegen? Ich bringe den Betrag doch ein, naemlich durch mein Aktionaerskapital.

Ja, das stimmt. Aber du musst es erstmal einbringen und dann entsteht das Eigenkapital in der Passiva. Nicht andersrum ;-)

Dass ich dann keinen Anteil habe verstehe ich(dann modifiziere ich den Fall halt so, dass mein Unternehmen doch schon einiges hat, aber das Grundkapital unter 50000 liegt, dann bleibt mir ja ein Anteil), aber Kohle habe ich doch schon. Und mit der Kohle investiere ich dann fleissig und schaffe Unternehmenswerte.

Das verstehe ich nichtw as du damit meinst...

Eine Aktiengesellschaft "gehört" den Aktionären. Wenn du alle deine Anteile verkaufst gehört dein Unternehmen nicht mehr dir sondern jemand anderem. Dann kannst du natürlich dein Kapital das du aus dem Verkauf bekommen hast neu investieren.

Stimmt A, oder B?

Beides. Wobei man sagen muss, dass eine Aktiengesellschaft erst entsteht, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wird. Und dies kann erst geschehen, wenn das Grundkapital eingezahlt wurde. Also wirds nicht klappen bei B das Kapital über einen Börsengang zu beschaffen ohne im HR eingetragen zu sein. Fiktiv vielleicht. Real auf keinen Fall!

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_cashcow
Ja es hat auch etwas reales auf der Aktivseite und zwar immer! Entweder Cash oder irgendwelche sonstigen (Vermögens)Gegenstände.
Ja, das ist schon klar, dass ein Gegenwert existieren muss. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, bitte sag mir _ganz_genau_: Darf der Gegenwert auch von den Aktienkäufern stammen, also deren Cash? Ist also folgendes Henne-Ei Prinzip zulässig? :

z.B. bei Neugründung mit gleichzeitigem Börsengang: "Ich habe kein Grundkapital. Dann "bestimme" ich einen bestimmten Betrag als Grundkapital, den ich jedoch nicht habe. Ich verkaufe Aktien mit einem Gesamtnennwert von eben diesem Betrag. _Danach_ habe ich Grundkapital, finanziert durch den Cash der Aktienkäufer "... und der Kreis schliesst sich" ;-) "

z.B. bei Kapitalerhöhung: "Ich habe bereits Grundkapital. Ich will dieses Grundkapital erhöhen, weil ich Cashbrauche. Deswegen "bestimme" einen höheren Betrag, nämlich den, den ich haben will und emittiere entsprechend viele junge Aktien. Die Aktienkäufer kaufen die Aktien und ich habe mit deren Geld _danach_ mein neues angestrebtes Grundkapital."

 

Oder ist obiges nicht zulässig und ich muss _vor_ der Aktienemission bereits einen entsprechenden aktiven Gegenwert haben?

 

Bei beiden Alternativen habe ich nachher mein höheres Grundkapital. Bei ersterer Alternative allerdings geschieht der Gegenwertausgleich _nach_ dem Aktienverkauf, während bei letzterer Alternative der Gegenwertausgleich _vor_ dem Aktienverkauf stattfindet. Was ist richtig?

 

Am meisten würden ich mich über eine Ja/Nein Antwort freuen ;-)

 

Und schonmal danke für die Mühe.

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