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ElTopo
Aha. Aber: (1) Emittentenrisiko, (2) der Anleger muss in deinem Beispiel 30 Jahre im selben Fonds absitzen, (3) politisches Risiko - wann wird das Schlupfloch gestopft?, (4) ob die Schlaumeierstrategie auch bei Neuinvestments nach dem 31.12.2008 funktioniert wird von Google widersprüchlich beantwortet. Ich habe allerdings nicht viel Zeit investiert. Vielleicht weißt du mehr.

 

Gruß S.

(1) Swap ETFs sind zu mind. 90% Sondervermögen und daher risikofrei. Ein Verlust der restlichen 10% wäre threoretisch denkbar (bei Pleite des Swappartners), aber sehr unwahrscheinlich.

(2) Richtig. Bei zwischenzeitlichem Verkauf und Reinvesttiton fällt natürlich auf Kursgewinne Steuer an.

(3) Könnte natürlich gestopft werden, allerdings handelt es sich ja durch die Swap-Konstruktion (bei Kauf ab 2009) nur um einen Steueraufschub, und keine Steuervermeidung, also kein Schlupfloch

(4) Funktioniert, wenn die derzeitige Steuergesetzgebung sich nicht ändert.

 

Die Verwendung von Swap-ETFs ist aber auch nicht so relevant um die Vorteile gegenüber Rentenversicherungen darzustellen. Mit dem Fondsrechner lassen sich jährliche Steuerabzüge von Zinsen/Dividenden und der daraus resultierende Endwert genauer berechnen.

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Sweetowski
· bearbeitet von Sweetowski

Hallo,

 

ich muss mich jetzt auch mal mit meiner Frage and diesen Thread dranhängen.

Ich hatte bei der Canada Life bis ab dem 01.01.2007 einen Generation Business Vertrag als betriebliche Direktversicherung abgeschlossen.

Nachdem ich mich in den letzen Monaten mehr mit dem Thema beschäftigt hatte habe ich mich im nachhinein dazu entschlossen diese Verträge zu kündigen.

Nun habe ich einen Anruf von dem damaligen Versicherungsvertreter bekommen das ich solch einen Vertrag nicht so einfach kündigen kann da ich ja durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit quasi eine staatliche Förderung erhalten habe. Wenn ich die Kündigung durchdrücken würde gäbe es eine Nachberechnung der zurückliegenden Jahre und ich müsste die gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

 

Die einzige Möglichkeit wäre die Verträge Beitragsfrei zu stellen, das wäre aber erst nach Ablauf von 3 Jahren möglich.

 

Ist diese Info korrekt? Kann leider gerade nicht in dem Vertragswerk nachlesen da ich auf der Arbeit bin...

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GlobalGrowth
Hallo,

 

ich muss mich jetzt auch mal mit meiner Frage and diesen Thread dranhängen.

Ich hatte bei der Canada Life bis ab dem 01.01.2007 einen Generation Business Vertrag als betriebliche Direktversicherung abgeschlossen.

Nachdem ich mich in den letzen Monaten mehr mit dem Thema beschäftigt hatte habe ich mich im nachhinein dazu entschlossen diese Verträge zu kündigen.

Nun habe ich einen Anruf von dem damaligen Versicherungsvertreter bekommen das ich solch einen Vertrag nicht so einfach kündigen kann da ich ja durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit quasi eine staatliche Förderung erhalten habe. Wenn ich die Kündigung durchdrücken würde gäbe es eine Nachberechnung der zurückliegenden Jahre und ich müsste die gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

 

Die einzige Möglichkeit wäre die Verträge Beitragsfrei zu stellen, das wäre aber erst nach Ablauf von 3 Jahren möglich.

 

Ist diese Info korrekt? Kann leider gerade nicht in dem Vertragswerk nachlesen da ich auf der Arbeit bin...

warum hast du denn vor den Vertrag zu kündigen?

Es war vielleicht im Nachhinein nicht die beste Entscheidung, doch gibt es wesentlich schlechtere!

 

Ich würde den Vertrag bei der Canada Life fortführen...

eine Beitragsfreistellung ist eigentlich innerhalb eines Monats durchführbar....da es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, dürften hier auch Rückkaufswerte zweitrangig sein. Das ist nämlich idR der Grund, weshalb innerhalb so kurzer Zeit keine Beitragsfreistellung möglich ist.

 

Wenn du den Vertrag wirklich nicht als bAV weiterführen möchtest, einfach Gesellschaft nochmal anschreiben und um Beitragsfreistellung bis zum Laufzeitende bitte...Frist von 14 Tagen im Schreiben setzen...nachdem du die Antwort hast, nochmal hier melden!

 

cya

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The-Driver
Hallo,

 

ich muss mich jetzt auch mal mit meiner Frage and diesen Thread dranhängen.

Ich hatte bei der Canada Life bis ab dem 01.01.2007 einen Generation Business Vertrag als betriebliche Direktversicherung abgeschlossen.

 

...

 

Die einzige Möglichkeit wäre die Verträge Beitragsfrei zu stellen, das wäre aber erst nach Ablauf von 3 Jahren möglich.

 

Ist diese Info korrekt? Kann leider gerade nicht in dem Vertragswerk nachlesen da ich auf der Arbeit bin...

 

 

Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanziert?

 

Das mit den 3 Jahren kann zwar bedingungsgemäß nicht sein, es könnte aber dazu führen, dass die Mindestrückkaufswerte nicht erreicht würden und der Vertrag quasi "zwangsaufgelöst" wird.

 

Da wäre zwar der Arbeitgeber in der Haftung, aber wer klagt schon in einem bestehenden Arbeistverhältnis?

 

Handlungen an dem Vertrag kann übrigens nur der Arbeitgeber als Vertragspartner (Versicherungsnehmer) vornehmen.

 

Knifflige Situation.

 

Ein Urteil des OLG-Hamm entschied mal, eine Direktversicheurng kann gar nicht gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt:

 

Zulässigkeit der Auszahlung des Rückkaufs­wertes einer Direkt­versicherung - Beschluss des OLG Hamm vom 19.7.2006, Az: 20 U 72/06

 

Wäre eine Reduktion der Beitragszahlung nicht auch eine Alternative?

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Sweetowski
· bearbeitet von Sweetowski

Entgeltumwandlung.

 

Hintergedanke der ganzen Aktion war das ich durch einen Arbeitgeberwechsel in die Pensionskasse des BVV reingekommen bin, und ich auf der betrieblichen Altersvorsorgeschiene auf "sichere" Produkte umschichten wollte. Dazu kamen dann noch diverse Beiträge aus verschiedenen Quellen das man sowas sofort kündigen sollte!

 

Da es sich aber herauszukristallisieren scheint das es wirklich zu einer Rückzahlungspflicht kommt wenn ich die Verträge jetzt kündigen lasse, und es sich nicht um die Riesensumme handelt werde ich es wohl einfach weiterführen und eventuell über eine Beitragsfreistellung nachdenken.

 

Danke schonmal für eure Denkanstösse!

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o0Pascal0o
(4) ob die Schlaumeierstrategie auch bei Neuinvestments nach dem 31.12.2008 funktioniert wird von Google widersprüchlich beantwortet. Ich habe allerdings nicht viel Zeit investiert. Vielleicht weißt du mehr.

Was ist diese Schlaumeierstrategie genau?

 

Gruß

 

Pascal

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The-Driver

Also bei Direktversicherungen und Pensionskassen gibt es eine Portabilität, d.h, Übertragungs- bzw. Mitnahmemöglichkeit auf den neuen Arbeitgeber.

 

DV + PK gehen zwar parallel, aber bei Entgeltumwandlung nur bis 4% der BBG (2009 voraussichtlich 64.800 EUR) mit Sozialversicherungs- und Steuerersparnis, max. weitere 1.800 EUR nur steuerfrei. Also Höchstbeträge beachten.

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GlobalGrowth
Also bei Direktversicherungen und Pensionskassen gibt es eine Portabilität, d.h, Übertragungs- bzw. Mitnahmemöglichkeit auf den neuen Arbeitgeber.

 

DV + PK gehen zwar parallel, aber bei Entgeltumwandlung nur bis 4% der BBG (2009 voraussichtlich 64.800 EUR) mit Sozialversicherungs- und Steuerersparnis, max. weitere 1.800 EUR nur steuerfrei. Also Höchstbeträge beachten.

 

Wobei bei Pensionszusage und U-Kassen auch weitaus höhere Einzahlungen (zumindest Steuerfrei) möglich sind.

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The-Driver
Wobei bei Pensionszusage und U-Kassen auch weitaus höhere Einzahlungen (zumindest Steuerfrei) möglich sind.

 

Ja, das stimmt schon. Ist für den TE aber offenbar keine Möglichkeit.

 

U-Kasse ist im Falle eines Arbeitgerberwechsels sogar noch größerer Mist. Da gibts gar keine Portabilität und es bleibt beim alten AG dann u.U. ein Mini-Rentenanspruch für X-Jahre stehen. Oder der Vertrag wird mit "Mitgabe" der Rückdeckungsversicherung auch zwangsaufgelöst oder als Bruchteil abgefunden. Noch nicht mal selbst weiterzahlen geht bei der U-Kasse.

 

Arbeitgeberwechsel nach kurzer Laufzeit zegen schnell die Grenzen der einzelnen Durchführungswege auf.

 

An jeder Ecke wird immer pauschal getrommelt "BAV abschliessen". Nur weil das politisch gewollt ist.

 

Richtig vorteilhaft ist die BAV in der Gesamtbetrachtung eigentlich nur für "Gutverdienende". Die realen Konsequenzen bei AG-Wechsel, Versteuerung im Alter etc., werden leider selten exakt aufgezeigt.

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GlobalGrowth
Ja, das stimmt schon. Ist für den TE aber offenbar keine Möglichkeit.

 

U-Kasse ist im Falle eines Arbeitgerberwechsels sogar noch größerer Mist. Da gibts gar keine Portabilität und es bleibt beim alten AG dann u.U. ein Mini-Rentenanspruch für X-Jahre stehen. Oder der Vertrag wird mit "Mitgabe" der Rückdeckungsversicherung auch zwangsaufgelöst oder als Bruchteil abgefunden. Noch nicht mal selbst weiterzahlen geht bei der U-Kasse.

 

Arbeitgeberwechsel nach kurzer Laufzeit zegen schnell die Grenzen der einzelnen Durchführungswege auf.

 

An jeder Ecke wird immer pauschal getrommelt "BAV abschliessen". Nur weil das politisch gewollt ist.

 

Richtig vorteilhaft ist die BAV in der Gesamtbetrachtung eigentlich nur für "Gutverdienende". Die realen Konsequenzen bei AG-Wechsel, Versteuerung im Alter etc., werden leider selten exakt aufgezeigt.

 

wir werden jetzt war OT, aber dennoch ein paar Worte....für die Portabilität der U-Kasse besteht derzeit kein gesetzl. Anspruch, dennoch ist die Übertragung des Rückdeckungsvertrages aber möglich. Das machen aber nur sehr wenige Versicherer.

 

Ich weiß ja nicht wo du arbeitest, in meinem Unternehmen hab ich das "pauschale" Trommeln zur bAV noch nicht erlebt, zudem ist es bei guten Versicherern auch so geregelt, dass dafür nur Spezialisten eingesetzt werden dürfen...damit wird auch verhindert, dass das komplexe Thema bAV nur mit seinen Vorteilen angeschnitten wird.

 

IdR hat man aber bei der bAV mit Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds zu tun...da ist die Portabilität klar geregelt, die steuerlichen Aspekte sind sowohl in der Aufschubzeit, wie auch in der Rentenphase klar zu definieren.

 

Deine pauschale Aussage, es würde sich nur für Gutverdiener lohnen, finde ich sehr abwegig...behauptest du das auch bei der Riester?

Aufgrund deiner Bildung müsstest du doch auf einen anderen Schluss kommen...bedenk, wenn wir bei 4% der BBG bleiben, dass alle Sozialabgaben und Steuern "vorerst" gespart werden. Entsprechend der Aufschubzeit kommen da gehörige Summen zustande, wer 10 Jahre vor der Rente ist, für den ist es wiederum nonsons....

 

Daher gehört in Falle einer bAV ja auch eine umfassende Beratung mit jedem einzelnen der Firma dazu...

Hab das vor einiger Zeit bei der DAK gemacht, das waren nur 6 Mitarbeiter ... ich hab aber auch insgesamt 2 Tage dafür gebraucht.

Eben weil es Vor- und Nachteile gibt, die eierlegende Wollmilchsau gibt es nunmal nicht...auch wenn viele glauben, dass dies bei Fonds und Aktien der Fall wäre :thumbsup:

 

Wenn's für den letzten Satz mal keine Schelte gibt :P

 

cya

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Hallo,

 

mir wurde heute (nebenher) ein unverbindliches Angebot für CL gemacht: 212,-/monatlich; Sonderleistungen=Hinterbliebenenschutz/ Totalkosten bei 35 Jahre = über 6000,-! :wacko:

 

Das zementiert nur meine ablehnende Haltung gegenüber der intl. Versicherungswirtschaft.

 

Ich will trotzdem nochmal etwas klar bekommen: Mit Riester kann man 4% seines Einkommens steuer- und abgabenfrei deichseln*

Mit Direktversicherungen anscheinend auch(?).

 

Nun die Preisfrage: Sind das die gleichen 4% oder Ergänzende?

 

Ich meine, im Hinblick auf die Steuerminderung ist das Thema Direktversicherung sicher interressant. Und das sind wohl die eigentlich wichtigen Info (und nicht das ganze Gequassele in diesem Thread!).

 

*Einzahlungsseite

 

P.S.: CL kommt mir trotzdem 1000% seriöser vor, als der dt. Quatsch!

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger

"Riester-Rente" und betriebliche Altervorsorge schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie laufen getrennt nebeneinander.

 

Die betriebliche Altersvorsorge ist steuer- und abgabenfrei. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung kannst Du aus Deinem unversteuerten Einkommen als Beitrag einzahlen (in 2008: im Jahr 2.544 EUR also monatlich 212 EUR).

 

Die "Riester-Rente" bezahlst Du aus Deinem (versteuerten) Einkommen. Um die maximale Förderung zu erhalten, muust Du 4% Deines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens aufwenden.

 

mir wurde heute (nebenher) ein unverbindliches Angebot für CL gemacht: 212,-/monatlich; Sonderleistungen=Hinterbliebenenschutz/ Totalkosten bei 35 Jahre = über 6000,-!

 

Bei meiner Gen.business üb. 208,-/mtl. sind`s überschlagsmässig gerade mal die Hälfte. :) Und die finanzieren sich doch locker über die Steuer- und Abgabenminderung. Musst Dich halt ein wenig selbst kümmern. Stichwort: Cortageverzicht... ;)

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D-Mark

Im Klartext also:

Wenn ich von den 2.544,- saga mir mol die Hälfte von Arbeitgeber/Staat bezahlen lassen kann,

habe ich in 5 Jahren meine Gesamtkosten reingewirtschaftet?

 

Hölle, ich glaube ich habe schon wieder einen Termin beim Persobüro. Menschenskinder, ich bin in letzter Zeit öfter dort, als an meinem Arbeitsplatz. :P

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The-Driver
Deine pauschale Aussage, es würde sich nur für Gutverdiener lohnen, finde ich sehr abwegig...behauptest du das auch bei der Riester?

 

Riester passt auch nicht für jeden. Für mich selbst z.B. gar nicht, aber richtigerwiese für viele andere.

 

Aufgrund deiner Bildung müsstest du doch auf einen anderen Schluss kommen...bedenk, wenn wir bei 4% der BBG bleiben, dass alle Sozialabgaben und Steuern "vorerst" gespart werden. Entsprechend der Aufschubzeit kommen da gehörige Summen zustande, wer 10 Jahre vor der Rente ist, für den ist es wiederum nonsons....

 

Zu berückichtigen ist aber auch, dass später volle Steuer und KV/PV fällig wird. Es gibt auch Konstellationen (verheiratete mit Kindern beispw.), wo der Steuersatz im Alter höher liegt (Danke AEG).

 

Finanztest kam übrigens mal in einer Ausgabe zu einem ähnlichen Ergebnis, dass sich Entgeltumwandlung bei weitem nicht für jeden lohnt.

 

Ich habe selbst vor ein paar Jahren mal zig Beispiele durchgerechnet, u.a. auch für eine Firma mit 80 Mitarbeitern. Es hat sich da für viele nur "gerechnet", weil der AG was dazugegeben hat.

 

Insofern ist:

 

Daher gehört in Falle einer bAV ja auch eine umfassende Beratung mit jedem einzelnen der Firma dazu...

 

auf jeden Fall wichtig und richtig, wenn die Beratung wirklich objektiv ist.

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Privatanleger
Canada Life. Mehr Rendite = mehr Rente

 

Mit Zwei starke Partner für mehr Vertriebschancen gerade in schwierigen Zeiten kündigen Canada Life und Fidelity ihre neue Partnerschaft an, die in einem gemeinsamen Produkt, der Garantie Investment Rente, ihren Ausdruck findet. Bei dem Einmalbeitrags-Sofortrentenprodukt, das wahlweise auch als aufgeschobene Rente zu haben sein wird, übernimmt Canada Life die Risikoabsicherung. Fidelity verantwortet den Investmentkern. Das Ergebnis sind attraktive Renten, kombiniert mit erstklassigem Fondsmanagement, so Günther Soboll, Hauptbevollmächtigter der Canada Life Europe.

Attraktiv heißt in dem Fall, dass die Garantierente über der garantierten Rente einer klassischen Rentenversicherung mit Überschussbeteiligung ohne Todesfallschutz liegen soll. In einem Beispiel werden für eine Einmalbeitragszahlung von 100.000 Euro

416 Euro als sofort beginnende garantierte Monatsrente für einen 65-jährigen Versicherten bzw. eine gleichaltrige Versicherte genannt. Die Garantie Investment Rente vereint die Vorteile von klassischen Rentenversicherungen, Bankauszahlplänen und Fonds-Entnahmeplänen in einem Produkt. Abgesichert wird das Langlebigkeitsrisiko mit einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Kunden partizipieren lebenslang an der Fondsperformance. Im Falle des Todes des Versicherten wird das Restguthaben ausgezahlt. Das Produkt soll dem Anleger die bei Bank- und Investmentprodukten übliche Kapital- und Kostenkontrolle ermöglichen.

<hapf, VI-Report 7/2009>

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Privatanleger
Canada Life Europe gibt zum 1. April 2009 einen geglätteten Wertzuwachs in Höhe von 2,5 Prozent p.a. bekannt. Damit bietet der Versicherer trotz schwieriger Marktbedingungen einen sehr attraktiven Wertzuwachs im Segment für Unitised-With-Profits-Versicherungen auf dem deutschen Markt.

 

Trotz des volatilen Umfelds können wir unseren Kunden einen Wertzuwachs anbieten, der über dem Höchstrechnungszins klassischer deutscher Rentenprodukte liegt, sagt Günther Soboll, der Hauptbevollmächtigte der Canada Life Europe. Damit ermöglichen wir ihnen auch in turbulenten Zeiten ein wertvolles Sicherheitspolster, ohne die Anlagefreiheit und damit die Chance auf hohe Erträge für die Altersvorsorge zu stark einzuschränken.

 

Der geglättete Wertzuwachs, oft auch als Bonus bezeichnet, ist typischer Bestandteil der aus dem angelsächsischen Raum stammenden Unitised-With-Profits-Versicherungen. Charakteristisch für diese Policen ist ein vergleichsweise starker Investitionsanteil in Aktien, der Verbrauchern höhere Renditechancen als klassische kapitalbildende Altersvorsorgeprodukte eröffnet. Ein spezielles Glättungsverfahren gleicht das Risiko von Kursschwankungen aus und soll ein gleichmäßiges Wachstum des individuellen Vertrages ermöglichen. Der geglättete Wertzuwachs gibt an, wie das Anteilguthaben der Kunden im jeweiligen Jahr mindestens ansteigt und ist bedingungsgemäß zum Rentenbeginn garantiert. Einmal pro Jahr wird er für die nachfolgenden zwölf Monate festgelegt.

 

Der aktuelle Wert spiegelt die ausgewogene Anlagestrategie unseres Unternehmens wider, so Soboll. In die Berechnung fließen sowohl die mittel- und langfristig prognostizierten Renditechancen als auch die in vergangenen Jahren tatsächlich erwirtschafteten Wertsteigerungen ein.

Köln, 31. März 2009

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Fleisch

Quelle ?

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