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culo

Steuer- und arbeitgebergeförderte Altersvorsorge durch Beitragsentlastung

Empfohlene Beiträge

culo
· bearbeitet von culo

hallo,

 

ich habe gerade post von meiner krankenversicherung bekommen.

es geht darin um beitragssenkung im alter, ab 65.

der witz an der sache ist, dass ich die hälfte des beitrages vom arbeitgeber bekäme, da ich mit meiner krankenversicherung den möglichen ag-zuschuss nur zur hälfte nutze.

 

das ganze ist nichts neues und wird immer wieder angeboten. bisher habe ich es immer abgelehnt. allerdings haben sich die rahmenbedingungen geändert und man hätte hier unter umständen eine möglichkeit, steuergefördert zu sparen.

 

ich kann meinen beitrag ab 65 jeweils um 100 euro reduzieren, incl. überschussbeteiligung um 103,20 euro.

 

im kleingedruckten las ich allerdings, dass die beiträge mit 65 nicht auf 0, sondern auf 1/4 heruntergehen.

das finde ich schon mal etwas hinterfotzig.

 

ausserdem steht in den bedingungen, dass bei neuen sterbetafeln beitragsanpassungen möglich sind. das bedeutet eine weitere unsicherheit.

 

man kann die versicherung auch beitragsfrei stellen. welche reduzierung man dann erhält, das ermittelt der versicherer nach "anerkannten versicherungsmathematischen grundsätzen". das dürfte eigentlich nur zum nachteil des versicherten geschehen und klingt sehr nebulös.

 

nun zu den zahlen:

 

4,75% zinsen unterstellt, würde ich bis zum 65. alternativ 8.529 euro gespart haben (ohne steuerliche berücksichtigung), wenn ich meinen beitrag selber anlege..

die versicherung hat (4,75% zinsen unterstellt) allerdings 17.058 euro kassiert (weil der arbeitgeber auch zahlt).

 

meine beitragsersparnis wäre netto (ohne überschussbeteiligung) 100 - 13 (1/4 beitrag) = ca. 87 euro pro monat.

 

alternativ könnte ich mit 8.529 euro gerade mal 10,2 jahre die beitragsreduzierung finanzieren, ohne steuerliche berücksichtigung der zinserträge.

 

zum vergleich: inkl. arbeitgeberbeitrag könnte man 30,5 jahre finanzieren.

 

 

fazit: aus meiner sicht sieht die sache eigentlich nicht schlecht aus.

 

man kann steuerfrei sparen und der arbeitgeber finanziert mit. was mich natürlich stört ist , dass man an den versicherer gebunden ist und er mit neuen sterbetafeln jederzeit die beiträge ändern kann.

 

was meint ihr zu der sache?

 

man kann auch mehr anlegen, allerdings kann man nur bis max. 75% seines krankenversicherungsbeitrages reduzieren.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

moin culo,

 

ich versuchs mal ;)

 

allg. Beitragssenkungen im Alter

In einem der letzten Presseinfos, die ich für meine Arbeit erhalten habe war ein Artikel drin, bei dem sich entweder Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest mal mit den Beitragsentlastungsprogrammen beschäftigt haben. Grundlage waren wohl die Prämienbescheide der letzten Jahre und Jahrzehnte. Gemittelt kam, wenn ich mich richtig erinnere, heraus, dass für 10 € Einzahlung 6 € Beitragsentlastung hinten raus kam. Frag' mich bitte nicht was die mit dem Geld samt den Zinsen gemacht haben.

 

1/4 Absenkung

Was genau meinst du denn damit ? Senkt deine Gesellschaft dann nicht um 25,xx € die Prämie ? Die 13 € sind mir nicht klar.

 

Sterbetafeln

Ist ein üblicher Passus, den jeder Anbieter drin hat. die Aktuare passen i.d.R. alle 3-5 Jahre die Tabellen an. Falls du dir die Anpassungsntwicklung mal anschauen willst geht auf die Seite des Bundesverbandes der privaten Krankenversicherer oder google mal nach Sterbetafeln oder Aktuarstafeln.

 

Beitragsfreistellung

ne Krankenversicherung beitragsfrei stellen...hmmm kenn ich nur bei Personen, die eine Anwartschaft für eine Vollversicherung aufgrund von zwischenzeitlicher Versicherungspflicht, Auslandsaufenthalt o.ä. abschließen.

 

Anerkannte Versicherungsmathematische Grundsätzen

Ist ebenfalls ein üblicher Passus, bei der die Kalkulationen i.d.R. durch den bestellten Aktuar errechnet werden. Das sind Dinge, da blickt der Laie (also alle außer dem Aktuar) nicht wirklich durch.

 

Bindung an den Versicherer :huh:

An den bist du doch bereits jetzt gebunden, da du entweder in der Mindestvertragslaufzeit bist oder du aufgrund von Altersrückstellung etc. dich finanziell schneiden würdest bei einem Wechsel

 

Anlagehöhe

Wenn du Interesse an so etwas hast...maximal den förderfähigen Betrag investieren. Wie kommt deine Gesellschaft eigentlich dazu dir ein solches Angebot zu unterbreiten ? Goodwill ??

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culo
moin culo,

 

ich versuchs mal ;)

 

allg. Beitragssenkungen im Alter

In einem der letzten Presseinfos, die ich für meine Arbeit erhalten habe war ein Artikel drin, bei dem sich entweder Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest mal mit den Beitragsentlastungsprogrammen beschäftigt haben. Grundlage waren wohl die Prämienbescheide der letzten Jahre und Jahrzehnte. Gemittelt kam, wenn ich mich richtig erinnere, heraus, dass für 10 € Einzahlung 6 € Beitragsentlastung hinten raus kam. Frag' mich bitte nicht was die mit dem Geld samt den Zinsen gemacht haben.

 

1/4 Absenkung

Was genau meinst du denn damit ? Senkt deine Gesellschaft dann nicht um 25,xx € die Prämie ? Die 13 € sind mir nicht klar.

 

Sterbetafeln

Ist ein üblicher Passus, den jeder Anbieter drin hat. die Aktuare passen i.d.R. alle 3-5 Jahre die Tabellen an. Falls du dir die Anpassungsntwicklung mal anschauen willst geht auf die Seite des Bundesverbandes der privaten Krankenversicherer oder google mal nach Sterbetafeln oder Aktuarstafeln.

 

Beitragsfreistellung

ne Krankenversicherung beitragsfrei stellen...hmmm kenn ich nur bei Personen, die eine Anwartschaft für eine Vollversicherung aufgrund von zwischenzeitlicher Versicherungspflicht, Auslandsaufenthalt o.ä. abschließen.

 

Anerkannte Versicherungsmathematische Grundsätzen

Ist ebenfalls ein üblicher Passus, bei der die Kalkulationen i.d.R. durch den bestellten Aktuar errechnet werden. Das sind Dinge, da blickt der Laie (also alle außer dem Aktuar) nicht wirklich durch.

 

Bindung an den Versicherer :huh:

An den bist du doch bereits jetzt gebunden, da du entweder in der Mindestvertragslaufzeit bist oder du aufgrund von Altersrückstellung etc. dich finanziell schneiden würdest bei einem Wechsel

 

Anlagehöhe

Wenn du Interesse an so etwas hast...maximal den förderfähigen Betrag investieren. Wie kommt deine Gesellschaft eigentlich dazu dir ein solches Angebot zu unterbreiten ? Goodwill ??

 

 

 

hallo,

es ist keine krankenversicherung. es handelt sich um eine extra versicherung, ausschliesslich zur beitragssenkung ab 65. die kann man frühestens nach 3 jahren beitragsfrei stellen.

 

1/4 absenkung:

ich zitiere mal:

 

"beitragszahlung:

die beitragszahlung erfolgt lebenslang- ausser im fall der vorzeitigen beitragsfreistellung nach nr. 6a

ab dem 1. januar des jahres, in dem die versicherte person das 65. lebensjahr vollendet, beträgt der monatsbeitrag 1/4 des zuletzt gezahlten monatsbeitrags. sofern zum gleichen zeitpunkt eine beitragsanpassung erfolgt, gilt 1/4 vom angepassten beitrag."

 

die 13 euro wären 1/4 des jetzigen beitrages für eine absenkung um 100 euro.

 

ich habe es ja schon selber ausgerechnet. nach derzeitiger lage wäre ich, nur meine eigenen einzahlungen berücksichtigt, nach 10,2 jahren im plus, also im alter von 76.

das halte ich durchaus für realistisch. und dabei habe ich die steuervorteile und überschussbeteiligung noch gar nicht berücksichtigt.

 

wenn ich auch die arbeitgeberbeiträge berücksichtige, wäre ich nach 30,5 jahren im plus, also mit 96.

 

gerechnet habe ich mit tagesgeldzins von 4,75%.

 

alle bisherigen angebote zur beitragssenkung im alter waren wesentlich nebulöser und noch schlechter kalkulierbar als dieses angebot.

 

warum macht die kasse das angebot? wahrscheinlich um geld zu verdienen und die kunden zu binden. insbesondere im hinblick auf die kommenden gesetzesänderungen, durch die ein wechsel in der pkv erleichtert werden soll.

 

 

ich bin eigentlich geneigt, so einen vertrag abzuschliessen, eventuell sogar noch etwas höher, auf 150 euro beitragssenkung. so kann ich noch einen teil meines arbeitgeberbeitrages nutzen , nd selber abgeltungssteuerfrei für das alter vorsorgen.

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Fleisch

die versicherung wird dir aber doch vom gleichen anbieter angeboten bei der du auch deine krankenversicherung hast oder ? welche gesellschaft macht denn ein solches angebot ? ist mir nämlich noch völlig neu, aber auch bei einigen privaten geht zur zeit die panik um.

 

würd' mir das selber mal gerne anschauen, da mir irgendwie noch so der rechte überblick über das produkt fehlt

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culo
die versicherung wird dir aber doch vom gleichen anbieter angeboten bei der du auch deine krankenversicherung hast oder ? welche gesellschaft macht denn ein solches angebot ? ist mir nämlich noch völlig neu, aber auch bei einigen privaten geht zur zeit die panik um.

 

würd' mir das selber mal gerne anschauen, da mir irgendwie noch so der rechte überblick über das produkt fehlt

 

 

hallo, es handelt sich um die axa. der tarif heisst "bea plus". habe im internet leider nichts dazu gefunden.

 

dieser tarif ist natürlich an die krankenversicherung gebunden. das kann nur abschliessen, wer bei der axa privat krankenversichert ist.

 

im rahmen der gesundheitsreform sollen krankenversicherungsbeiträge ja noch zusätzlich absetzbar sein. momentan kann ich nichts absetzen, weil ich mit der ges. rentenversicherung schon alles ausschöpfe.

 

entscheidend für mich ist, dass ich nach 11 jahren für meinen eigenen beitrag breakeven habe.

 

das ist doch eigentlich ein guter deal, oder nicht?

 

allerdings gibt es da noch die unsicherheit mit möglichen beitragssteigerungen durch neue sterbetafeln.

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culo

ein wichtiger punkt zu dem thema ist mir noch eingefallen.

ich weiss nämlich nicht, wie die beitragsreduzierung gezahlt wird.

wenn sie direkt mit dem krankenversicherungsbeitrag verrechnet wird, dann würde ich unter umständen für die bfa sparen, weil sich auch mein zuschuss zur krankenversicherung dadurch reduzieren könnte.

wenn das so ist, dann schliesse ich natürlich nicht ab. ich spare doch nicht für die bfa. die beschei...... mich schon genug.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

in aller Regel wird das verrechnet, d.h. deine reguläre Prämie - Beitragsentlastung = Endprämie

 

Allerdings, sag ich dir ganz offen, bei dem, was det Ulla Trullala in Berlin veranstaltet wär ich mir da auch nicht so sicher. Es gab auch schonmal die Idee, die Altersrückstellungen, die nicht mehr zuordnungsfähig sind, da die Einzahler verstorben, verzogen oder versicherungspflichtig geworden sind an die GKV abzutreten oder an die restlichen PKV-Versicherten oder eine Art STrukturausgleich zwischen den privaten Gesellschaften einzuführen...und und und. Die Frau war schon kreativ in den letzten Jahren <_<

 

Der Zuschuss...kommt ganz drauf an wieviel du aktuell bekommst / in Zukunft bekommen wirst. Der Max-Betrag sind glaube aktuell was in die 270 €..müsst ich aber jetzt für den exakten Wert nachblättern.

 

Was du, bisher nur theoretisch, auch noch berücksichtigen musst ist die Änderung der Gesetzgebung zu 2010. Ab da sollen die KV und PV-Beiträge in der Steuer in anderer Höhe absetzbar sein als es bisher der Fall ist. Diese Änderung betrifft allerdings das Steuerrecht, nicht das Sozialrecht. Die Sterbetafeln der letzten Jahre würd' ich mir auch mal ziehen um eine Art Steigerungsfaktor ausrechnen zu können. Dann lässt sich auch exakter bestimmen, ob es wirklich in 11 Jahren ist oder nicht doch erst in 15 oder noch länger.

 

Also mit der Axa hab ich ein paar mal bereits zu tun gehabt, teils mit guten Tarifen für die Konditionen, teils mit ...naja nicht dem, was auf den ersten Blick außen drauf steht. Den BEA plus müsste ich mir näher anschauen und ggf. mal durch M&M jagen, aber da ich zur Zeit Urlaub hab B) wird das erst im August wieder was

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culo
in aller Regel wird das verrechnet, d.h. deine reguläre Prämie - Beitragsentlastung = Endprämie

 

Allerdings, sag ich dir ganz offen, bei dem, was det Ulla Trullala in Berlin veranstaltet wär ich mir da auch nicht so sicher. Es gab auch schonmal die Idee, die Altersrückstellungen, die nicht mehr zuordnungsfähig sind, da die Einzahler verstorben, verzogen oder versicherungspflichtig geworden sind an die GKV abzutreten oder an die restlichen PKV-Versicherten oder eine Art STrukturausgleich zwischen den privaten Gesellschaften einzuführen...und und und. Die Frau war schon kreativ in den letzten Jahren <_<

 

Der Zuschuss...kommt ganz drauf an wieviel du aktuell bekommst / in Zukunft bekommen wirst. Der Max-Betrag sind glaube aktuell was in die 270 ..müsst ich aber jetzt für den exakten Wert nachblättern.

 

Was du, bisher nur theoretisch, auch noch berücksichtigen musst ist die Änderung der Gesetzgebung zu 2010. Ab da sollen die KV und PV-Beiträge in der Steuer in anderer Höhe absetzbar sein als es bisher der Fall ist. Diese Änderung betrifft allerdings das Steuerrecht, nicht das Sozialrecht. Die Sterbetafeln der letzten Jahre würd' ich mir auch mal ziehen um eine Art Steigerungsfaktor ausrechnen zu können. Dann lässt sich auch exakter bestimmen, ob es wirklich in 11 Jahren ist oder nicht doch erst in 15 oder noch länger.

 

Also mit der Axa hab ich ein paar mal bereits zu tun gehabt, teils mit guten Tarifen für die Konditionen, teils mit ...naja nicht dem, was auf den ersten Blick außen drauf steht. Den BEA plus müsste ich mir näher anschauen und ggf. mal durch M&M jagen, aber da ich zur Zeit Urlaub hab B) wird das erst im August wieder was

 

das mit dem steigerungsfaktor ist eine gute idee.

werde ich mal machen und dann eine neue amortisationszeit ausrechnen.

allerdings nur wenn ich nicht für die bfa spare.

 

wenn man mal die gegenwart betrachtet: ich würde wohl eine ziemlich hohe gesetzliche rente bekommen, sagen wir 2.500 euro. dann hätte ich ansprüche auf bis zu 6,45% (stand 2005, möglicherweise 2008 höher?). das wären 161 euro.

 

mein kv-beitrag ist heite nur bei 236 euro, incl. tagegeld. tagegeld brauch ich als rentner ja nicht , also würde ich derzeit 50% meines kv-beitrages von der bfa bekommmen. wären 118 euro

 

wenn ich jetzt so blöde gewesen wäre und eine beitragsreduzierung abgeschlossen hätte, dann würde ich also nur 136 euro kv bezahlen, und die bfa gibt nur 68 euro dazu.

 

die hälfte meiner beitragsreduzierung würde also die bfa kassieren. das haut mir meine rendite sowieso kaputt. und wer weiss , was sich die schweine noch alles im rahmen ihrer "reformen" ausdenken.

die ganze sache ist wirklich viel zu unsicher.

private vorsorge landet letztenendes immer beim staat. wer vorsorgt , ist in deutschland der dumme.

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stbjs

Wundert mich ja, daß ihr zwei alten Hasen nicht durchblickt, um was es hier geht. Es handelt sich um eine eigene gesonderte Versicherung, und zwar um eine stinknormale Rentenversicherung. Wenn der AG dafür was zuzahlt, dann ist die Zuzahlung steuerpflichtig (R 24 LStR). Oder es ist eine betriebliche Altersversorgung.

 

Eine Verrechung mit dem Beitrag findet wohl nicht statt, zumindest nicht mit Auswirkung auf den Zuschuß der Rentenversicherung Bund.

 

Gruß Jürgen

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culo
Wundert mich ja, daß ihr zwei alten Hasen nicht durchblickt, um was es hier geht. Es handelt sich um eine eigene gesonderte Versicherung, und zwar um eine stinknormale Rentenversicherung. Wenn der AG dafür was zuzahlt, dann ist die Zuzahlung steuerpflichtig (R 24 LStR). Oder es ist eine betriebliche Altersversorgung.

 

Eine Verrechung mit dem Beitrag findet wohl nicht statt, zumindest nicht mit Auswirkung auf den Zuschuß der Rentenversicherung Bund.

 

Gruß Jürgen

 

irrtum. so eine versicherung wäre nicht seitens des arbeitgebers zuschussfähig. sowas gibt es auch. das ist hier aber nicht gemeint.

ohne zuschuss des ag wäre das ganze überflüssig.

der vertrag ist unmittelbar an die krankenversicherung gekoppelt.

das hat einerseits den vorteil, das der ag die hälfte zahlt. andererseits allerdings den nachteil , dass sich das bezahlte geld nicht mitnehmen lässt.

 

Wundert mich ja, daß ihr zwei alten Hasen nicht durchblickt, um was es hier geht. Es handelt sich um eine eigene gesonderte Versicherung, und zwar um eine stinknormale Rentenversicherung. Wenn der AG dafür was zuzahlt, dann ist die Zuzahlung steuerpflichtig (R 24 LStR). Oder es ist eine betriebliche Altersversorgung.

 

Eine Verrechung mit dem Beitrag findet wohl nicht statt, zumindest nicht mit Auswirkung auf den Zuschuß der Rentenversicherung Bund.

 

Gruß Jürgen

 

 

lies mal hier:

 

http://www.pkvonline.com/Content/Vergleich/sicherung.php

 

unter "die beitragsentlastungstarife"

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highline

es gibt beitragsentlastungstarife, die entweder z.b. den beitrag um 100EUR reduzieren oder aber z.b. um einen bestimmten %-satz, z.b. 33,3%.

 

und man bekommt das ersparte nicht ausgezahlt, es wird gleich mit dem zu zahlenden beitrag verrechnet, so dass man im alter weniger zahlen muss für die kranken-versicherung.

 

eigentlicht bietet jede krankenversicherung so einen zusatztarif. da diese tarife bei den vermittlern aber keine provision einbringen raten diese oftmals zu einer seperaten rentenversicherung (natürlich mit provision) ;)

 

wir culo schon sagt, hat so ein bestandteil im vertrag eben den nachteil, dass man bei einem eventuellen wechsel der krankenversicherung das eingezahlte geld nicht mitnehmen kann (allerdings gibt es hier auch schon versicherer, die das bis dahin eingezahlte geld bei einem wechsel verrechnen und daraus z.b. ein krankentagegeld zahlen!).

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culo
· bearbeitet von culo
es gibt beitragsentlastungstarife, die entweder z.b. den beitrag um 100EUR reduzieren oder aber z.b. um einen bestimmten %-satz, z.b. 33,3%.

 

und man bekommt das ersparte nicht ausgezahlt, es wird gleich mit dem zu zahlenden beitrag verrechnet, so dass man im alter weniger zahlen muss für die kranken-versicherung.

 

eigentlicht bietet jede krankenversicherung so einen zusatztarif. da diese tarife bei den vermittlern aber keine provision einbringen raten diese oftmals zu einer seperaten rentenversicherung (natürlich mit provision) ;)

 

wir culo schon sagt, hat so ein bestandteil im vertrag eben den nachteil, dass man bei einem eventuellen wechsel der krankenversicherung das eingezahlte geld nicht mitnehmen kann (allerdings gibt es hier auch schon versicherer, die das bis dahin eingezahlte geld bei einem wechsel verrechnen und daraus z.b. ein krankentagegeld zahlen!).

 

 

ja, so ist es.

ich lass jetzt nur klären, ob ich eventuell für die bfa sparen würde.

die frage ist, ob die bfa mir den zuschuss auf den ursprünglichen versicherungsbeitrag zahlt oder auf den reduzierten.

sollte letzteres der fall sein, würde ich nicht abschliessen.

ich gehe davon aus, dass ich auch in der rente mit meiner versicherung unterhalb des gkv-beitrages liege und die hälfte von der bfa bekomme, egal ob reduziert oder nicht.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

frag sowas konkret bei der deutschen rentenversicherung bund an. falls die zu einer auskunft nicht in der lage sein sollten, so wie bei mir vor einiger zeit wende dich an das bmas, ministerium für arbeit und soziales...die können dir interessanterweise im zweifelsfall helfen. der brief muss nur böse genug sein und die versuche bei der drv b unzählig genug <_<

 

denk übrigens dran, dass du ab dem renteneintritt leistungen wie kur und reha, die ggf. im alter relevant werden auf absicherung zu prüfen. so lange du arbeitnehmer bist zahlt die rentenversicherung oder berufsgenossenschaft. ab renteneintritt die krankenversicherung. ist in vielen sehr niedrig prämierten tarifen leider nicht drin ;)

 

ob steuerpflichtig oder nicht ist übrigens auch abhängig vom ansatz. daher schrieb ich ja, dass in aller regel die sachen verrechnet werden, damit dem kunden keine oder nur geringe nachteile entstehen

 

achso, schau übrigens auch mal mit wieviel deine altersrückstellung verzinst wird...wenn du genug zeit hast leg nur den mindestsatz an und den rest privat in aktienfonds, immofonds etc. die geselslchaften dürfen im wesentlichen nur in sichere anlagen investieren, so dass die renditen hierfür relativ gering sind. damit wären wir wieder bei den verbraucherzentralen und dem was ich eingangs mal geschrieben hab

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culo
achso, schau übrigens auch mal mit wieviel deine altersrückstellung verzinst wird...wenn du genug zeit hast leg nur den mindestsatz an und den rest privat in aktienfonds, immofonds etc. die geselslchaften dürfen im wesentlichen nur in sichere anlagen investieren, so dass die renditen hierfür relativ gering sind. damit wären wir wieder bei den verbraucherzentralen und dem was ich eingangs mal geschrieben hab

 

 

ja, schon klar, die 10%ige pflichtrückstellung, die 2000 eingeführt wurde, habe ich als altversicherter seinerzeit auch abgelehnt :-)

 

das habe ich mir schon gedacht, dass die renditen selbst mit arbeitbegerbeteiligung, grottenschlecht sind.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

hmmm fällt mir gerade noch ein...lass dir mal von der axa, sofern sie das überhaupt rausrücken, die versichertenstruktur deines tarifs geben. dann kannste auch abschätzen was mit dem tarif in den nächsten jahren abgeht. darin sollten so sachen wie altersverteilung und durchschnittliche gesundheitskosten je versicherter drin.

 

gesellschaften sind was sowas angeht immer etwas...naja zurückhaltend ^_^ im schlimmsten fall geh über'n makler

 

ich weiß leider nimmer wo ich das gelesen hab, da hatten die die gesamtstruktur der gkv- und pkv-versicherten. aufgrund der blümschen sozialpolitik besteht in der pkv eine starke wölbung bei den männern im alter zwischen 42 und 55 wenn ich mich richtig erinner. daher kämpfen die ja auch um die jüngeren, da die eine kostensteigerung, manche sprechen auch von explosion, in den nächstsen 15 - 20 jahren erwarten

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stbjs

Sieh an, man lernt nie aus. Mir wurde sowas ja auch mal angeboten, das war damals eindeutig eine Rentenversicherung.

 

Der Zuschuß zur KV ist m. E. unabhängig von der Höhe des Beitrags. Er richtet sich m. W. nach dem durchschnittlichen Beitragssatz in der GKV, multipliziert mit der Rente.

 

Gruß Jürgen

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Fleisch

hmmm fast stbjs...um es etwas zu präzisieren

 

der zuschuss für pkvversicherte beträgt maximal die hälfte des durchschnittlichen allgemeinen beitragssatzes der gesetzlichen krankenversicherung des vorjahres unter ansetzung der aktuellen beitragsbemessungsgrenze, aber maximal die hälfte der anfallenden prämie

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culo
hmmm fast stbjs...um es etwas zu präzisieren

 

der zuschuss für pkvversicherte beträgt maximal die hälfte des durchschnittlichen allgemeinen beitragssatzes der gesetzlichen krankenversicherung des vorjahres unter ansetzung der aktuellen beitragsbemessungsgrenze, aber maximal die hälfte der anfallenden prämie

 

ja genau. wäre schön, wenn ich die hälfte des durchschn. beitragssatzes der gkv bekommen würde. dann wäre meine versicherung wahrscheinlich kostenlos.

 

leider ist das nur der maximal mögliche zuschuss und begrenzt auf die häfte des tatsächlichen beitrages.

 

wenn man also maximal 200 euro bekommen könnte. man aber nur 300 euro zahlt, dann bekommt man nur 150 euro und keine 200 euro.

 

@schnitzel: das problem sind die neuen barrieren, die aufgebaut wurde, um einen wechsel in die pkv zu behindern. und auch die nierigeren einstiegsgehälter bei berufseinsteigern.

das wird sich aber meiner meinung nach geben. der tarif (elementar), in dem ich versichert bin, hat nach wie vor grossen zulauf, weil er auch nach vielen jahrern immer noch so ziemlich der günstigste tarif weit und breit ist.

vor allem auch, weil er eine selbstbeteiligung von 0 hat.

es sind zahlreiche kostenbremsen eingebaut, z.b. kuren, ambulante psychobesuche und heilpraktiker werden nicht bezahlt, kein chefarzt, kein 2er oder einzelzimmer, nur 60% bei zahnersatz, primärartzprinzip usw.

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Fleisch

jaaaa culo, unsere ulla trullala war mal wieder kreativ. durch die hürden hab ich schon das ein oder andere sehr anstrengende gespräch führen dürfen, da bestimmte dinge bei manchen leuten auch schriftlich nicht in den kopf wollen <_<

 

tarifstruktur ist aber teils super interessant, wenn dir mal wieder ein vertreter in den ohren hängt und dir das ganze zimmer rosarot malt, danach wird's bei manchem nämlich nur noch nachtschwarz und der vertreter stumm und taub ^_^

 

also kuren, reha etc. sollteste dir mit renteneintritt absichern...falls z.B. ein neues knie oder ne rücken-op durchgeführt wird so bedeutet reha in dem fall funktionstraining...teils über monate und das wird als selbstfinanzierung argh teuer.

 

chefarzt...beim letzten krankenhausaufenthalt (dienstlich, ohne behandlung) hatte ich die ehre mal mit den angestellten sprechen zu dürfen und die sagten fast alle, dass eine behandlung durch den chefarzt in aller regel außer bei richtig schweren sachen garnicht wirklich nötig ist. und bei richtig schweren sachen guckt der sich die patienten und die erkrankung eh selbst an. soviel zum chefarzt-status

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culo
· bearbeitet von culo
jaaaa culo, unsere ulla trullala war mal wieder kreativ. durch die hürden hab ich schon das ein oder andere sehr anstrengende gespräch führen dürfen, da bestimmte dinge bei manchen leuten auch schriftlich nicht in den kopf wollen <_<

 

tarifstruktur ist aber teils super interessant, wenn dir mal wieder ein vertreter in den ohren hängt und dir das ganze zimmer rosarot malt, danach wird's bei manchem nämlich nur noch nachtschwarz und der vertreter stumm und taub ^_^

 

also kuren, reha etc. sollteste dir mit renteneintritt absichern...falls z.B. ein neues knie oder ne rücken-op durchgeführt wird so bedeutet reha in dem fall funktionstraining...teils über monate und das wird als selbstfinanzierung argh teuer.

 

chefarzt...beim letzten krankenhausaufenthalt (dienstlich, ohne behandlung) hatte ich die ehre mal mit den angestellten sprechen zu dürfen und die sagten fast alle, dass eine behandlung durch den chefarzt in aller regel außer bei richtig schweren sachen garnicht wirklich nötig ist. und bei richtig schweren sachen guckt der sich die patienten und die erkrankung eh selbst an. soviel zum chefarzt-status

 

 

das thema mit den kuren hatten wir schon mal. die werden überwiegend von der bfa und nicht von der krankenkasse bezahlt.

und ich kenne genügend beispiele von leuten die nichtmal rentenbeiträge zahlen und keine kuren versichert haben und trotzdem auf kosten der bfa urlaub gemacht haben.

 

und was die zweckmässigkeit von kuren betrifft, so habe ich da auch einiges erlebt. fette menschen werden mal eben für einen monat auf diät gesetzt und fressen sich dann hinterher wieder das doppelte an.

 

wer vom chefarzt behandelt wird, ist eh oft das ärmste schwein. krankenhäuser sind behörden und hierarchisch organisiert. das heisst, der chef ist meistens derjenige mit der wenigsten ahnung. er ist einfach nur der älteste, verfügt über politische verbindungen und ist über technische neuerungen kaum informiert, weil er seine "beziehungen" pflegen muss.

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culo
· bearbeitet von culo

ich habe die sache noch einmal durchgerechnet mit 2% kostensteierung aufgrund neuer sterbetafeln.

 

meine amortisationszeit würde sich auf 14 jahre erhöhen.

 

allerdings habe ich jetzt von der bfa die auskunft erhalten, dass der zuschuss der bfa nur auf den reduzierten beitrag geleistet wird. wenn man niedrigere kassengebühren hat , also niedriger als das doppelte des max. zuschusses der bfa auf die gesetzliche rente, dann wird man also dafür bestarft, dass man vorsorge betreibt.

 

mein kosten vorteil würde sich halbieren. die andere hälfte würde die bfa sparen. damit der breakeven auf 28 jahre steigen. das bedeutet bein alter von 93.

 

 

ich werde deswegen nicht abschliessen. möglicherweise ergeben sich andere rahmenbedingungen durch die gesundheitsreform. sollte der zuschuss der bfa z.b. einmal komplett gestrichen werden oder als pauschale gezahlt werden, würde sich die sache wieder lohnen.

 

im prinzip holt sich momentan das, was mein arbeitgeber mir in der sparphase zahlt ,am ende die bfa. ich stehe mit leeren taschen da.

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Fleisch

weise entscheidung culo. deine gesellschaft hat dir also quasi ein kundenbindungsinstrument angeboten ohne finanziellen mehrwert für dich, trotz persönlicher sparleistung. <_<

 

also weiterhin privat sparen und durch entnahme dann die prämiensteigerung auffangen. bei nem break-even von 28 jahren kannste locker mit 70 % und mehr in aktien gehen und hast die steigerung gefangen.

 

den zuschuss der drv werden sie dir nicht auf 0 kürzen können, da hierfür auch der kv-zuschuss bei den gesetzlich versicherten wegfallen müsste. das wird meiner meinung nach nicht der fall sein....der aufschrei wäre zu groß bei der immer größer werdenden gruppe von rentenempfängern

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