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Jose Mourinho

Riester-Rabatte nicht zum Nulltarif

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Jose Mourinho
Vermittlerkulanz wird ab 2009 Kunden nicht nur Freude machen; für die IT-Abteilungen der Vertriebe und Pools könnte es sogar in Stress ausarten: Riester-Sparer müssen künftig Rabatte, die ihnen ihr Vermittler auf den Vertrag einräumt, versteuern.

 

 

 

Hintergrund ist das Jahressteuergesetz 2009, dessen Entwurf unlängst im Regierungskabinett in Berlin beschlossen wurde. Es enthält eine Ergänzung zum Paragraf 22 Einkommenssteuergesetz. Gegenwärtig sollen Erstattungen der Abschluss- und Vertriebskosten anschließend zu einer Minderung der staatlichen Förderung der Altersvorsorgeaufwendungen in Form einer möglichen Zulagenkürzung und Kürzung des Sonderausgabenabzugs führen. Werden dem Steuerpflichtigen ab 2009 Abschluss- oder Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages erstattet, soll der Erstattungsbetrag als Leistung aus dem Altersvorsorgevertrag gelten und wäre damit zu versteuern", stellt Andreas Patzner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Beratungsgesellschaft KPMG, fest.

 

Quelle: http://www.portfolio-international.de/news..._Nulltarif.html

 

Wer wußte das schon und wer hat evtl. noch genauere Informationen hierzu?

 

Hier findet man den Entwurf des Jahressteuergesetzes.

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Fleisch

mit Sicherheit alle lieben Vermittler als Vorabentwurf im Vorfeld diverser Versandaktionen. Siehe hierzu auch AVL ....ein Schelm wer böses denkt

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Jose Mourinho
mit Sicherheit alle lieben Vermittler als Vorabentwurf im Vorfeld diverser Versandaktionen. Siehe hierzu auch AVL ....ein Schelm wer böses denkt

 

Hmm, für mich heißt das eigentlich nix anderes, als das jede Menge Leute die Ihre rabattierten Riesterverträge zukünftig in einem etwas anderem Licht sehen werden. Wo bleibt der Aufschrei?

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Fleisch

Dies gilt jedoch nur für eingeräumte Rabatte, die vom Vermittler ausgehen. Rabatte, die direkt von der Gesellschaft begeben werden sind dafür unberührt, oder ?

 

Beispiel I: DWS über AVL

 

DWS 50 %

AVL 50 %

--> Anteil AVL Steuerpflichtig

 

Beispiel II: DWS

DWS 50 %

--> passiert nix

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Sapine

Im Zusammenhang mit Kickbacks hatten wir schon mal über die Steuerpflichtigkeit von Erstattungen gesprochen. Insofern finde ich das absolut nicht überraschend, das man die Erstattungen dann auch bei der Zulagenberechnung berücksichtigt. Macht natürlich die ganze Rechnerei komplizierter. Wenn ich denn Riester machen würde (was ich nicht tue), dann würde ich ohnehin einen 80% Direktrabatt bevorzugen, dann ist man auf der sicheren Seite. Kann man die volle Zulage denn durch höhere Einzahlungen erreichen im Fall von Rückerstattungen?

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Jose Mourinho
Dies gilt jedoch nur für eingeräumte Rabatte, die vom Vermittler ausgehen. Rabatte, die direkt von der Gesellschaft begeben werden sind dafür unberührt, oder ?

 

Diese Frage ist der Kernpunkt den ich gerne beantwortet hätte? Da ich aktuell am überlegen bin meinen Riestervertrag zu wechseln, muß ich hierauf im Vorfeld eine Antwort haben. Ich habe keine Lust mir nachher in den Allerwertesten zu beißen.

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Sapine

Ein Rabatt ist keine Erstattung. Ich muss auch nur Erstattungen von Kickbacks versteuern und keine Rabatte auf Ausgabeaufschläge. Klar kann ich es auch nicht zu 100% sagen, dass es so ist, aber alles andere würde mich doch sehr an meinem Verstand zweifeln lassen.

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schwaebele
Ein Rabatt ist keine Erstattung. Ich muss auch nur Erstattungen von Kickbacks versteuern und keine Rabatte auf Ausgabeaufschläge. Klar kann ich es auch nicht zu 100% sagen, dass es so ist, aber alles andere würde mich doch sehr an meinem Verstand zweifeln lassen.

 

so denke ich es erstmal auch *g*

 

also muss man doch über avl pro monat mehr geld in den riestervertrag einzahlen, wenn man bis jetzt immer nur knapp über dem "pflicht"beitrag für die vollen zulagen eingezahlt hat oder?

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Fleisch

wenn der vom Vermittler eingeräumte Rabatt auf den Ausgabeaufschlag im Rahmen der Rückerstattung dir wieder zufließt, so ist das in dem Moment, aus meiner Sicht zumindest, zu versteuerndes Einkommen.

Man könnte die Rückerstattung auch Rückfluss oder sonst wie nennen. Tatsache ist, dass es dir zufließt und damit eigentlich der Steuerpflicht unterliegt.

 

Insofern sehe ich in der Zukunft das Geschäftsmodell der Vermittler durchaus etwas gefährdet. Diejenigen, die, sofern es so kommt, aus der Situation positiv hervorgehen werden, werden die Banken bzw. Versicherungen sein. Sie sind es denen die Vermittler Konkurrenz machen und eine starke Lobby in Berlin und den anderen Regierungssitzen haben. Die Entscheidung wundert mich also nicht

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jm2c
... Kann man die volle Zulage denn durch höhere Einzahlungen erreichen im Fall von Rückerstattungen?

Ich denke schon, wissen nein :blushing: . Wer freiwillig mehr einzahlt, sollte mit den Kickbacks was die Zulage angeht, keine Probleme haben. Was die Steuern betrifft, wird man 2009 sehen.

 

Und ja, ein Direktrabatt ist auf jeden Fall die beste Lösung. Wenns nun aber keinen Rabatt gibt, wie bei der DWS RRP, ist man eben auf freie Vermittler wie AVL angewiesen. Die Alternative wäre ja überhaupt nichts rabattiert zu bekommen! Deswegen würde ich es auch gut finden, wenn die DWS die RRP nicht mehr gezillmert anbieten dürfte. Denn dieses Konstrukt hat bisher nur Ärger gemacht

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incts
wenn der vom Vermittler eingeräumte Rabatt auf den Ausgabeaufschlag im Rahmen der Rückerstattung dir wieder zufließt, so ist das in dem Moment, aus meiner Sicht zumindest, zu versteuerndes Einkommen.

Man könnte die Rückerstattung auch Rückfluss oder sonst wie nennen. Tatsache ist, dass es dir zufließt und damit eigentlich der Steuerpflicht unterliegt.

Naja, es besteht ja ein kausaler Zusammenhang zwischen Ausgabeaufschlagsrabatt und Rückerstattung.

Wenn es sich so verhielte wie Du es schreibst, dann müßte man ja auch eingelöste Rabatt-Coupons des Einzelhandels (oder Payback-Auszahlungen o.ä.) versteuern.

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IefTina
· bearbeitet von IefTina

OT: total geil, vielleicht sollte man beim Gesetzgeber anregen, auch den "Rabatt" des günstigen Aktienkaufs gegenüber dem Alltime-High zu versteuern. Alleine am Beispiel der Allianz liesse sich viel Gutes mit den Einnahmen tun. Es ist ja wohl völlig pervers, sein zuviel bezahltes Geld nochmal zu versteuern. Dem nächsten fällt vielleicht ein, das Wechselgeld an der Supermarktkasse als Einnahme zu sehen.

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muesli

Hallo!

 

Also irgendwie kann ich die Aufregung nicht so ganz nachvollziehen. Ich zahle z.B. 1000 in den Riestervertrag. Diese 1000 werden staatlich gefördert mit Zulage bzw. Steuerersparnis. Wenn ich jetzt 25 von AVL aufs Girokonto zurückbekomme, dann sind ja nur 975 auf meinem Riesterkonto gelandet also förderberechtigt. Dass ich deshalb die erstatteten 25 in der Steuererklärung angeben muss und somit auch nur 975 gefördert werden, finde ich durchaus legitim.

 

Viele Grüße, Müsli

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billy-the-kid
Naja, es besteht ja ein kausaler Zusammenhang zwischen Ausgabeaufschlagsrabatt und Rückerstattung.

Wenn es sich so verhielte wie Du es schreibst, dann müßte man ja auch eingelöste Rabatt-Coupons des Einzelhandels (oder Payback-Auszahlungen o.ä.) versteuern.

 

Leute, Leute, zur Diskussion über Kapitalanlagen gehört auch ein gewisses Grundverständnis der Besteuerung! Hier kann man ja noch nicht mal mit "klares jein" antworten.

 

Den Rabatt auf eine privat geleerte Coladose musst du nicht versteuern, da du die Kosten ja auch privat trägst!

Den Rabatt auf einen beruflich genutzten Radiergummi musst du versteuern, wenn der Kaufpreis steuerlich abgesetzt wird. Üblicherweise wird aber der Rabatt gleich mit dem Kaufpreis saldiert, dann entsteht das Problem nicht.

Den Rabatt auf eine beruflich/betrieblich genutzte Einrichtung eines Arbeitszimmers musst du mit dem Kaufpreis verrechnen, dann hast du eine verringerte steuerliche Abschreibung (über die Jahre der Nutzungsdauer).

 

Das ganze Problem entsteht ja nur dadurch, dass der Rabatt offenbar nicht sofort mit der Prämie saldiert wird. Die neue Regelung sieht nun konsequenterweise vor, dass der Anleger diese Saldierung eben selbst vorzunehmen hat.

 

Grüße, billy-the-kid

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IefTina

Du hast Recht - ich hab doch total das Wort Riester überlesen.

 

Ich bin aber bei solchen Themen schnell auf 180 - in Österreich sind seit Neustem Flug-Bonusmeilen als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Alles korrekt und MUSS für mich bitte auch korrigiert und umgesetzt werden, wenn es die Gesetzeslage hergibt.

Das Ändert aber nichts an dem Umstand, dass der Wähler dieser Idiotie Einhalt gebietet.

Denn unterm Strich werden versteuerte Bonusmeilen den Steuerzahler mehr kosten, als sie einbringen.

 

So ähnlich sehe ich das auch mit dem aktuellen Riester-Fall.

Das ist ein linke-Tasche rechte-Tasche Spiel mit hohen Transaktionsspesen. Wozu?

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culo
Du hast Recht - ich hab doch total das Wort Riester überlesen.

 

Ich bin aber bei solchen Themen schnell auf 180 - in Österreich sind seit Neustem Flug-Bonusmeilen als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Alles korrekt und MUSS für mich bitte auch korrigiert und umgesetzt werden, wenn es die Gesetzeslage hergibt.

Das Ändert aber nichts an dem Umstand, dass der Wähler dieser Idiotie Einhalt gebietet.

Denn unterm Strich werden versteuerte Bonusmeilen den Steuerzahler mehr kosten, als sie einbringen.

 

So ähnlich sehe ich das auch mit dem aktuellen Riester-Fall.

Das ist ein linke-Tasche rechte-Tasche Spiel mit hohen Transaktionsspesen. Wozu?

 

ich bin auch gegen eine versteuerung eines imaginären geldwerten vorteils.

das hat z.b. den verkauf von pkw an werksangehörige nahezu zum erliegen gebracht. da muss ein geldwerter vorteil versteuert werden, der in der realität gar nicht existiert, weil man beim händler ähnliche rabatte heraushandeln kann.

so entgeht dem staat dann in seiner kurzsichtigen gier auch noch die mehrwertsetuer und ein geschäft wird ausgetrocknet.

 

bei bonusmeilen ist es allerdings anders. hier hat man einen echten geldwerten vorteil. in deutschland hat die lufthansa einen deal mit ihren erfüllungsgehilfen in berlin gemacht und versteuert das ganze pauschal.

das ist eine indirekte subvention der lufthansa aus steuergeldern.

es führt bei uns in der firma z.b. dazu, dass gewisse herren mit lufthansa fliegen dürfen und andere nicht.

das beste wäre es, die bonusmeilen dem unternehmen zur verfügung zu stellen. möglicherweise könnte sowas aber die lufthansa in ernsthafte finanzielle probleme bringen.

 

zum thema: bei den meisten riesterverträgen handelt es sich bei der erstattung von z.b. ausgabeaufschlägen um vernachlässigbare beträge. wir reden hier von beträgen < 100 euro pro jahr.

das ist eindeutig geregelt, dass solche kleinen beträge nicht angegeben werden brauchen.

 

angeben muss man dagegen signifikante erstattungen von abschlussprovisionen. sowas kommt bei fondssparplänen nur bei der RRP der dws vor. bei den toprenten dagegen nicht.

wer einen 5euro-vertrag RRP abgeschlossen hat, ist auch nicht betroffen.

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edwin

Bei boerse-online.de gibts aktuell einen Bericht zu dem Thema Rabatt und Steuern.

Ein Verbraucherschützer rät unbedingt zu Direktrabatten, die sind unproblematisch.

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