Sapine 31. Oktober Die Vorabbefreiung für Frankreich gibt es definitiv seit Jahren nicht (mehr). Ich bin deshalb mit meinen französischen Aktien umgezogen zur 1822, die aber mit dem neuen Preis-Leistungsverzeichnis jetzt auch Geld dafür haben will. Bei nicht anrechenbaren Quellensteuern bekomme ich bei maxblue üblicherweise eine entsprechende Mitteilung mit den Formularen fürs Finanzamt (Österreich, Schweiz, Norwegen). Eine Änderung ist mir noch nicht aufgefallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag