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Sven82

Der elektronische Bundesanzeiger und die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen

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Michael-29

Laut Bundesanzeiger habe ich für den Arero folgenden Wert ermittelt:

 

 

Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 1,9928 1,9928 1,9928

 

Dieses Wert muß ich jetzt mit meinen Anteilen multipliziren.

 

Doch in welche Zeile schreibe ich den Wert rein ???

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Zero84

Die Erträge für ausländisch thesaurierende Fonds kommen in Zeile 15 Anlage KAP

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Lampalya
· bearbeitet von Lampalya

Laut Bundesanzeiger habe ich für den Arero folgenden Wert ermittelt:

 

 

Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 1,9928 1,9928 1,9928

 

Dieses Wert muß ich jetzt mit meinen Anteilen multipliziren.

 

Doch in welche Zeile schreibe ich den Wert rein ???

 

Falls du die Daten für 2010 suchst.

Für das vergangene Jahr gibt es noch keine Veröffentlichung im ebundesanzeiger.

 

Allerdings gibt es hier eine Übersicht als Exceltabelle für 2010:

 

DWS Arero

 

Und da steht ein Wert von 0,4285000 für das Jahr 2010.

 

 

Mal noch eine andere Frage:

 

Kann es manchmal sein, dass die Banken schon die ausschüttungsgleichen Erträge wissen, bevor sie im eBundesanzeiger veröffentlicht werden?

z.B. beim LU0321462953 steht in meiner Erträgnisaufstellung ein Wert - welchen ich aber nicht überprüfen kann, da im eBundesanzeiger noch nichts veröffentlicht wurde.

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Taxadvisor

 

Kann es manchmal sein, dass die Banken schon die ausschüttungsgleichen Erträge wissen, bevor sie im eBundesanzeiger veröffentlicht werden?

z.B. beim LU0321462953 steht in meiner Erträgnisaufstellung ein Wert - welchen ich aber nicht überprüfen kann, da im eBundesanzeiger noch nichts veröffentlicht wurde.

 

Bei hauseigenen ja, da zwischen Feststellung und Veröffentlichung Zeit vergeht, und zum anderen melden die Fondsgesellschaften bereits häufig vorläufige Werte an WMAccess, diese müssen dann aber nicht mit der Veröffentlichung übereinstimmen.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux

Habe gerade das Problem, dass in einer Steuerbescheinigung, die ich vor ein paar Tagen beantragt habe, steht:

 

"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt"

 

Dazu nun 2 Fragen:

 

Wie lange nach Geschäftsjahresende haben die Investmentgesellschaften Zeit, die Besteuerungsgrundlagen zu hinterlegen? Ich habe 4 Monate in Erinnerung. Stimmt das?

 

Dann die 2. Frage: Bis zu welchem Termin für das Geschäftsjahresende zählt ein Geschäftsjahr zum Steuerjahr 2010. Ist das der 31.12.2010 oder kann es sein, dass ein späterer Termin, sagen wir der 31.01.2011 auch noch zum Steuerjahr 2010 zählen.

 

Ich habe bei meinem Broker nachgefragt, um welchen Fonds es sich handelt. Am Telefon konnten mir das 2 Supportlevel nicht sagen. Sie wollten es erst auf mich abwiegeln, was ich nicht zugelassen habe. Jetzt haben sie zugesagt, mir schriftlich Auskunft zu geben.

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Taxadvisor

Wie lange nach Geschäftsjahresende haben die Investmentgesellschaften Zeit, die Besteuerungsgrundlagen zu hinterlegen? Ich habe 4 Monate in Erinnerung. Stimmt das?

 

Dann die 2. Frage: Bis zu welchem Termin für das Geschäftsjahresende zählt ein Geschäftsjahr zum Steuerjahr 2010. Ist das der 31.12.2010 oder kann es sein, dass ein späterer Termin, sagen wir der 31.01.2011 auch noch zum Steuerjahr 2010 zählen.

 

 

vier Monate, der späteste Termin ist der 31.12.2010 , damit sind alle Thesaurier, die fristgerecht veröffentlicht haben, jetzt im Bundesanzeiger abrufbar.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux

Der Broker hat mir schon geantwortet: Sie sagen, dass der Satz deshalb da steht, weil ein Teil der Fonds erst in Laufe 2010 zu ihm übertragen wurde und dabei wiederum ein Teil der Ertragsthesaurierungen vor dem Übertrag erfolgten.

 

Wie verhält es sich dann? In welcher Steuerbescheinigung tauchen die Thesaurierungen in so einem Fall auf?

 

Nehmen wir mal an, dass dann der erste Broker in seiner Steuerbescheinigung die Ertragsthesaurierung aufnehmen muss. Warum verweigter der 2. Broker mir dann eine vollständige Steuerbescheinigung?

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Taxadvisor

Der Broker hat mir schon geantwortet: Sie sagen, dass der Satz deshalb da steht, weil ein Teil der Fonds erst in Laufe 2010 zu ihm übertragen wurde und dabei wiederum ein Teil der Ertragsthesaurierungen vor dem Übertrag erfolgten.

 

Wie verhält es sich dann? In welcher Steuerbescheinigung tauchen die Thesaurierungen in so einem Fall auf?

 

Nehmen wir mal an, dass dann der erste Broker in seiner Steuerbescheinigung die Ertragsthesaurierung aufnehmen muss. Warum verweigter der 2. Broker mir dann eine vollständige Steuerbescheinigung?

 

???, ich verstehe Deine Frage nicht und die Antwort des Brokers ist m.E. Unsinn.

 

Jede Bank hat nur das zu bescheinigen, was bei ihr angefallen ist, wenn eine Übertragung erst nach der Thesaurierung erfolgt ist, kann der neue ja nicht bescheinigen. Das muss dann noch der alte Broker machen. Ausnahme wäre evtl. dass der gesamte VV-Topf mit übertragen wäre oder Teilthesaurierungen/Übertrag aus dem Ausland vorliegen.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux

???, ich verstehe Deine Frage nicht und die Antwort des Brokers ist m.E. Unsinn.

 

Jede Bank hat nur das zu bescheinigen, was bei ihr angefallen ist, wenn eine Übertragung erst nach der Thesaurierung erfolgt ist, kann der neue ja nicht bescheinigen. Das muss dann noch der alte Broker machen. Ausnahme wäre evtl. dass der gesamte VV-Topf mit übertragen wäre oder Teilthesaurierungen/Übertrag aus dem Ausland vorliegen.

OK; so würde ich das auch erwarten. Allerdings begründet der neue Broker damit, dass er seine Steuerbescheinigung wie oben zitiert als unvollständig bescheinigt. Der neue Broker weist damit auch keinen Wert für die ausschüttungsgleichen Erträge (ausschüttungsgleiche Erträge die nach dem Übertrag angefallen sind) aus.

 

Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist. Ich finde das sehr komisch.

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Taxadvisor

???, ich verstehe Deine Frage nicht und die Antwort des Brokers ist m.E. Unsinn.

 

Jede Bank hat nur das zu bescheinigen, was bei ihr angefallen ist, wenn eine Übertragung erst nach der Thesaurierung erfolgt ist, kann der neue ja nicht bescheinigen. Das muss dann noch der alte Broker machen. Ausnahme wäre evtl. dass der gesamte VV-Topf mit übertragen wäre oder Teilthesaurierungen/Übertrag aus dem Ausland vorliegen.

OK; so würde ich das auch erwarten. Allerdings begründet der neue Broker damit, dass er seine Steuerbescheinigung wie oben zitiert als unvollständig bescheinigt. Der neue Broker weist damit auch keinen Wert für die ausschüttungsgleichen Erträge (ausschüttungsgleiche Erträge die nach dem Übertrag angefallen sind) aus.

 

Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist. Ich finde das sehr komisch.

 

Einen Korrekturanspruch gibt es nicht, die bescheinigten Steuerwerte sind richtig, der Hinweis auf noch vorhandene agErträge ist ja dem Grunde nach nicht falsch.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux

Ich versuche es mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen was ich meine:

 

2 Fonds:

 

A-Fonds, GJ-Ende 31.01.2010 - Thesaurierung 200 - gelagert bei Broker 1

B-Fonds, GJ-Ende 31.08.2010 - Thesaurierung 100 - gelagert bei Broker 2

 

Übertrag von A-Fonds von Broker 1 zu Broker 2 am 30.06.2010

 

Broker 1 bescheinigt Erträge aus ausländisch thesaurierenden Fonds von 200 --> voll OK

 

Broker 2 bescheinigt KEINE Erträge aus ausländisch thesaurierenden Fonds mit dem Hinweis

 

"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt"

 

--> m.E. nicht OK

 

Den Hinweis, dass es weitere Ertäge gibt, finde ich ja in Ordnung, aber dann auch die bekannten Erträge (100 für B-Fonds) nicht zu bescheinigen, nicht.

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Taxadvisor

Broker 2 bescheinigt KEINE Erträge aus ausländisch thesaurierenden Fonds mit dem Hinweis

 

"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt"

 

--> m.E. nicht OK

 

Den Hinweis, dass es weitere Ertäge gibt, finde ich ja in Ordnung, aber dann auch die bekannten Erträge (100 für B-Fonds) nicht zu bescheinigen, nicht.

 

Da es sich dabei nur um eine nachrichtliche Angabe handelt, gibt es kaum eine Handhabe. Da auch nicht zuviel nachrichtlich ausgewiesen wird, besteht ja keine Gefahr einer Doppelerfassung durch das FA:

 

Gruß

Taxadvisor

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skyrock

Hallo,

 

ich habe diesen tollen Thread hier durchgeackert, bin aber immer noch nicht vollends schlau. Ich halte einen Altbestand Carmignac Investissement FR0010148981

 

Laut Bundesanzeiger sind die ausschüttungsgleichen Erträge 0 - vermutlich hat der Fond die Ausschüttungen zur Begleichung seiner Gebühren genutzt? Bedeutet das, ich muss den Fond gar nicht in meiner Steuererklärung angeben? Oder entsteht mir irgendwo später ein Nachteil, wenn ich ihn nicht angebe?

 

Was ist mit der Quellensteuer von 2,0881€ pro Anteil, kann ich die irgendwo ansetzen?

 

Vielen Dank!

post-24301-0-55321700-1368106762_thumb.jpg

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holzhacker

Hallo skyrock,

 

Laut Bundesanzeiger sind die ausschüttungsgleichen Erträge 0 - vermutlich hat der Fond die Ausschüttungen zur Begleichung seiner Gebühren genutzt? Bedeutet das, ich muss den Fond gar nicht in meiner Steuererklärung angeben? Oder entsteht mir irgendwo später ein Nachteil, wenn ich ihn nicht angebe?

Wenn die ausschüttungsgleichen Erträge 0 sind, braucht man den nicht unbedingt anzugeben. Ein Nachteil entsteht dadurch nicht. Ich weiß jetzt aber auch nicht wie lange du den Fonds schon im Depot hast und ob der Fonds in dieser Zeit nie ausschüttungsgleiche Erträge ausgewiesen hat. Ich selbst gebe die Fonds bei mir in der Steuererklärung auch an, wenn sie keine ausschüttungsgleichen Erträge ausweisen. Liegt aber daran, dass ich genug Fonds habe die solche Erträge ausweisen und ich daher eh Zusatzarbeit (da kommts auf einen Eintrag in der Liste mehr oder weniger auch nicht an) habe. Wenn der Fonds jedoch nichts ausgewiesen hat, braucht man ihn (meines Wissens nach) auch nicht anzugeben.

 

Was ist mit der Quellensteuer von 2,0881€ pro Anteil, kann ich die irgendwo ansetzen?

Nein.

 

Beste Grüsse...

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o0Pascal0o

wo finde ich die Thesaurierungen zu COMSTAGE ETF-DJ STX600 I -> LU0378434582 im eBundesanzeiger zwecks Steuererklärung für 2012? Ich gebe "LU0378434582" in das Suchfeld ein & erhalte dann 73 Ergebnisse: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=b99d6d44734f88900c11f7ce403a807d&global_data.designmode=eb&genericsearch_param.fulltext=+LU0378434582&genericsearch_param.part_id=&%28page.navid%3Dto_quicksearchlist%29=Suchen

 

danke!

 

Pascal

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otto03
· bearbeitet von otto03

wo finde ich die Thesaurierungen zu COMSTAGE ETF-DJ STX600 I -> LU0378434582 im eBundesanzeiger zwecks Steuererklärung für 2012? Ich gebe "LU0378434582" in das Suchfeld ein & erhalte dann 73 Ergebnisse: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=b99d6d44734f88900c11f7ce403a807d&global_data.designmode=eb&genericsearch_param.fulltext=+LU0378434582&genericsearch_param.part_id=&%28page.navid%3Dto_quicksearchlist%29=Suchen

 

danke!

 

Pascal

 

erster Eintrag

 

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=b99d6d44734f88900c11f7ce403a807d&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=99aa014126aaf3d9&fts_search_list.destHistoryId=90389

 

 

so geht es auch, Vorteil = wenige Ergebnisse:

 

bei Suche in "Kapitalmarkt" eingrenzen bei "Firma" auf comstage

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

dein Suchergebnis kann ich nicht mehr aufrufen. Jedoch, wenn ich es so mache wie du sagst, dann bekomme ich die Informationen für den: LU0378438732 & nicht für den LU0378434582!

e7gs32nz.png

ach.. und danke natürlich!

 

Pascal

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Taxadvisor

dein Suchergebnis kann ich nicht mehr aufrufen. Jedoch, wenn ich es so mache wie du sagst, dann bekomme ich die Informationen für den: LU0378438732 & nicht für den LU0378434582!

 

ach.. und danke natürlich!

 

Pascal

 

Unter der ISIN kann man dann Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen auswählen. Wenn da eine Datei angezeigt wird ohne das die gesuchte ISIN angedruckt wird, enthält die Datei meist mehrere (Hundert) Einzelfonds. Als anklicken und dann über Seite durchsuchen noch einmal mit der ISIN durchsuchen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Mr. Jones

Hast du mal auf den obersten Link geklickt und nach der ISIN gesucht?

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otto03

dein Suchergebnis kann ich nicht mehr aufrufen. Jedoch, wenn ich es so mache wie du sagst, dann bekomme ich die Informationen für den: LU0378438732 & nicht für den LU0378434582!

e7gs32nz.png

ach.. und danke natürlich!

 

Pascal

 

Ich als alter Sack muß dir vermutlich jungem Hüpfer erklären wie man im Web sucht und findet - ein wenig mehr Entdeckungslust (welch ein altbackener Begriff) und Hartnäckigkeit und Eigeninitiative bei der Suche wäre sicherlich wünschenswert.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

So habe es jetzt gefunden, danke nochmal. Einfach IN dem Dokument noch einmal suchen.

 

ISIN: LU0378434582

 

Es gibt dann 3 Spalten: Privatanleger, Betrieblicher Anleger (KStG) & Betrieblicher Anleger (EStG). Für mich gilt ja dann die Privatanlegerspalte. Doch in welchen Zeilen finde ich die Thesaurierungen? Nur die sind für mich interessant für meine Steuererklärung. (klar, jetzt ist eh alle 0, also nix anzugeben - aber in welchen Zeilen würden sie stehen).

 

Versteckter Inhalt
Du kannst den versteckten Inhalt sehen, sobald du auf dieses Thema antwortest.

...hab das auch noch einmal als Steuer.xlsx angehangen, da es übersichtlicher ist.

 

vielen Dank

 

Pascal

Steuer.xlsx

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boll

Doch in welchen Zeilen finde ich die Thesaurierungen? Nur die sind für mich interessant für meine Steuererklärung.

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge.

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o0Pascal0o

danke, also 4. Zeile: "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge" ?

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boll

Im obigen Beispiel ja, aber bei anderen Fonds muss es nicht zwingend die vierte Zeile sein.

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Bertil

Doch in welchen Zeilen finde ich die Thesaurierungen? Nur die sind für mich interessant für meine Steuererklärung.

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge.

 

zu diesem Beitrag habe ich am Beispiel des Lyxor ETF EuroMTS Global (FR0010028860) bzgl. meiner Steuererklärung 2012 eine Frage an das Forum:

 

In den Besteuerungsgrundlagen, Bundesanzeiger vom 28.02.2013 steht unter § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 InvStG Buchstabe:

b Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000 0,0000 0,0000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 9,2668 9,2668 9,2668

jedoch bei..

d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung

aa) im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000

bb) im Sinne des § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000

cc) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000 0,0000 0,0000

 

Muss ich die 9,2668 € je Anteil nun in der Steuer 2012 unter KAP Z 17 angeben? Eigentlich tendiere ich zu JA. Mich irritiert jedoch die Angabe 0,00 in d)

da ich für die Steuer 2010 diesen Fonds angegeben haben und im damaligen Bundesanzeiger vom 28.02.2011 unter d) der selbe Betrag wie unter b stand.

 

Für den Lyxor ETF Euro MTS Covered Bond Aggregate FR0010481127 trifft dies ebenso zu.

Da bei meiner Anzahl an Anteilen ein hübsches Sümmchen von über 1000 € anzugeben wäre, hätte ich gerne Gewissheit.

 

Vielen Dank

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