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Sven82

Der elektronische Bundesanzeiger und die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen

Empfohlene Beiträge

o0Pascal0o

zu hoffen wäre es ja ;)

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

So, ich bin grad mit der Steuererklärung dran. Jetzt ist ja bald 2010.

 

Ich habe seit 2008 folgenden ETF:

COMSTAGE ETF-DJ STX600 I

LU0378434582

 

Wenn ich "COMSTAGE ETF-DJ STX600 I" bei https://www.ebundesanzeiger.de eingebe, dann erhalte ich 4 Ergebnisse, welches ist denn nun richtig?

 

Vielen Dank

 

Pascal

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Sven82

kleiner Tipp: Such' per ISIN, da hast du die größte Chance die Besteuerungsgrundlagen zu finden.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Danke. Also ich habe dann hier: https://www.ebundesanzeiger.de diese ISIN: LU0378434582 eingegeben. Dann erhalte ich 17 Treffer! Der erste Treffer klingt jedoch am logischtem: "»Bekanntmachung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 des InvStG für das am 30. Juni 2009 endende Geschäftsjahr "

 

1. Muss ich darunter dann gucken?

2. Und wo genau steht jetzt die Zahl für die Steuererklärung? Bei dem Dokument stehen ja wieder mehrere ISINS drin, also wieder nach LU0378434582 gucken, nehme ich an. Und dann: "Betrag der ausgeschütteten Erträge"? Der ist doch aber thesaurierend!?

3. Ended das nächste Geschäftsjahr dann am 30. Juni 2010 und fällt somit in die Steuererklärung 2011?

 

Vielen Dank

 

Pascal

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Sven82

Danke. Also ich habe dann hier: https://www.ebundesanzeiger.de diese ISIN: LU0378434582 eingegeben. Dann erhalte ich 17 Treffer! Der erste Treffer klingt jedoch am logischtem: "»Bekanntmachung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 des InvStG für das am 30. Juni 2009 endende Geschäftsjahr "

 

1. Muss ich darunter dann gucken?

2. Und wo genau steht jetzt die Zahl für die Steuererklärung? Bei dem Dokument stehen ja wieder mehrere ISINS drin, also wieder nach LU0378434582 gucken, nehme ich an. Und dann: "Betrag der ausgeschütteten Erträge"? Der ist doch aber thesaurierend!?

3. Ended das nächste Geschäftsjahr dann am 30. Juni 2010 und fällt somit in die Steuererklärung 2011?

 

Vielen Dank

 

Pascal

 

zu 1.

§ 5 InvStG klingt immer gut.

 

zu 2.

richtig, wieder nach LU0378434582 schauen.

... und dann such' dir einen aus. Betragen alle 0,00 EUR.

Grundsätzlich ist der Betrag zu § 5 Abs. 1 Nr. 1b entscheidend (für ausgeschüttete Erträge) zzgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvStG (für thesaurierte Erträge).

 

Da jedoch keine einheitlichen Standards für die Veröffentlichung vorhanden sind, veröffentlichen die meistens Fonds ihre Besteuerungsgrundlagen alle mit unterschiedlichen Bezeichnungen. Manchmal wird § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvStG gar nicht aufgeführt und der Betrag komplett in § 5 Abs. 1 Nr. 1b InvStG zusammengefasst (der § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvStG sagt schließlich nichts anderes, als das 1b auch für die thesaurierten Erträge gilt). Manchmal werden die Erträge noch genauer aufgeschlüsselt, wie sich die einzelnen Nummern und Buchstaben zusammensetzen, so dass man wirklich haargenau sehen kann ob die Daten in sich schlüssig sind (die Deka ist da ziemlich vorbildlich).

 

zu 3.

genau so

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o0Pascal0o

cool, danke. Aber komisch, dass sich der Wert meines ETF´s erhöht hat, aber keine Steuererträge dort stehen.

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Gertjes

Hi ihr 2 ;) ,

 

ich habe mit dem DBX1EM auch nen Swapper drin. Ich hatte es so in Erinnerung, dass - wenn keine Erträge ausgewiesen sind - nichts zwingend in der Steuererklärung angegeben werden muss. Irre ich mich etwa?

 

Ich bespare den ETF mtl.

Kann mir jemand sagen wann bei meinem das Geschäftsjahr endet?

 

Vielen Dank im Voraus...

 

Gertjes

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Blujuice

Du irrst nicht. Das wären nur überflüssige Nullen, die du in deine Steuererklärung einträgst.

 

Ein thesaurierender, Swap-basierter Aktien-ETF ist im Prinzip weder Thesaurierer noch Ausschütter, weil er weder etwas thesauriert, noch etwas ausschüttet. Damit ist er steuerlich so einfach, wie ein Wertpapier nur sein kann.

 

Geschäftsjahr beim DBX1EM ist 1.1.-31.12.

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Gertjes

Hab ich`s doch gewusst! :P

 

Danke dir!

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o0Pascal0o

Du irrst nicht. Das wären nur überflüssige Nullen, die du in deine Steuererklärung einträgst.

 

Ein thesaurierender, Swap-basierter Aktien-ETF ist im Prinzip weder Thesaurierer noch Ausschütter, weil er weder etwas thesauriert, noch etwas ausschüttet. Damit ist er steuerlich so einfach, wie ein Wertpapier nur sein kann.

Moment mal. Ich dachte, sofern er gestiegen ist, muß man das auch angeben in der jährlichen Steuererklärung. Weil man sonst bei Auszahlung mehr steuern zahlen muß, also. Da man so auch eventuelle Verluste eintragen kann - und noch etwas, was ich nicht mehr weiß, war auch noch ein Grund. Also alles sprach FÜR eine jährliche Steuererklärung. Ich habe folgende 4 ETF´s - sind alles Thesaurierer. Muß ich dann also nie eine steuererklärung machen wegen denen(also wäre das überflüssig)? Alle sind im Jahr 2008(Dezember) gekauft. Das war auch noch wichtig, bei der Steuersache, weil man ab 2009 ja noch andere Steuern dafür zahlt(Gertjes kauft ja monatlich, also auch nach 2008, dann zahlt er diese Steuern ja auf jeden Fall, die ich nicht zahle, da vor 2009 gekauft).

 

COMSTAGE ETF-DJ STX600 I

LU0378434582

 

COMSTAGE ETF-MSCI W.TRN I

LU0392494562

 

DB X-TR.MSCIE.M.T I.ETF1C

LU0292107645

 

DB X-TR.MSCI EUR.S.C.T.1C

LU0322253906

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neysee

Moment mal. Ich dachte, sofern er gestiegen ist, muß man das auch angeben in der jährlichen Steuererklärung. Weil man sonst bei Auszahlung mehr steuern zahlen muß, also. Da man so auch eventuelle Verluste eintragen kann - und noch etwas, was ich nicht mehr weiß, war auch noch ein Grund. Also alles sprach FÜR eine jährliche Steuererklärung. Ich habe folgende 4 ETF´s - sind alles Thesaurierer. Muß ich dann also nie eine steuererklärung machen wegen denen(also wäre das überflüssig)? Alle sind im Jahr 2008(Dezember) gekauft. Das war auch noch wichtig, bei der Steuersache, weil man ab 2009 ja noch andere Steuern dafür zahlt(Gertjes kauft ja monatlich, also auch nach 2008, dann zahlt er diese Steuern ja auf jeden Fall, die ich nicht zahle, da vor 2009 gekauft).

 

Och nö, grad wenn man denkt, nun hat es doch mal Klick gemacht.

 

Es gibt grob gesprochen drei Arten von Erträgen, die so ein ETF produzieren kann: Ausschüttungen, Thesaurierungen, Kursgewinne. Ersteres ist in der Steuerbescheinigung der Bank enthalten, zweites nur bei inländischen ETF, und das letzte ist beim Kauf vor 2009 bei einer Haltedauer ab 12 Monaten steuerfrei (weswegen ja alle inkl. dir noch 2008 kräftig gekauft haben). Und selbst bei Kauf ab 2009 erklärt man die Kursgewinne nicht jährlich, denn die sind genau in dem Jahr relevant, wo sie realisiert werden.

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o0Pascal0o

[...]zweites nur bei inländischen ETF[...]

Immer wieder etwas kompliziert, wenn man nicht vom Fach ist. Aber ich lag ja nicht so ganz falsch.

 

Woran erkenne ich, ob meine 4 ETF´s ausländische oder inländische ETF´s sind?

 

Gruß

 

Pascal

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Sven82

grundsätzlich an der ISIN

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o0Pascal0o

Danke. Also sind meine 4 alle ausländische ETF, richtig? Aus Luxemburg.

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Blujuice

Ja, allerdings spielt das für die Steuer keine Rolle. Denn die genannten ETFs erzielen wie gesagt nur Kursgewinne und die werden bei jedem Wertpapier automatisch zum Verkaufszeitpunkt versteuert (sofern sie nach dem 1.1.09 gekauft wurden und in einem inländischen Depot liegen).

 

Und die ISIN ist nur fast immer zuverlässig. Mir ist eine wichtige Ausnahme bekannt: Einige iShares-ETFs mit Domizil Irland sind an deutschen Börsen mit einer DExxxxxxxxxxx-ISIN gelistet.

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o0Pascal0o

Ja, allerdings spielt das für die Steuer keine Rolle. Denn die genannten ETFs erzielen wie gesagt nur Kursgewinne und die werden bei jedem Wertpapier automatisch zum Verkaufszeitpunkt versteuert (sofern sie nach dem 1.1.09 gekauft wurden und in einem inländischen Depot liegen).

Ich habe sie aber vor dem 1.1.09 gekauft, nämlich im Dezember 2008. Was gilt dann?

 

Frohe Weihnachten!

 

Pascal

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neysee

Ich habe sie aber vor dem 1.1.09 gekauft, nämlich im Dezember 2008. Was gilt dann?

 

Warum hast du die Dinger nochmal vor 2009 gekauft?

 

Frohe Weihnachten!

 

Dir auch.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Nochmal? Ich habe sie nur 1x gekauft - im Jahr 2008.

Alle sind im Jahr 2008(Dezember) gekauft.

Oder meinstest du, warum ich sie überhaupt im Jahr 2008 gekauft habe und nicht in 2009. Also das war eine Empfehlung von hier aus dem Board - wegen Steuerersparnis.

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neysee

Nochmal? Ich habe sie nur 1x gekauft - im Jahr 2008.

 

Oder meinstest du, warum ich sie überhaupt im Jahr 2008 gekauft habe und nicht in 2009. Also das war eine Empfehlung von hier aus dem Board - wegen Steuerersparnis.

 

Genau letzteres meinte ich. Und könnte diese Empfehlung ein ganz kleines Bisschen damit zu tun haben, dass vor 2009 Kursgewinne steuerfrei waren, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr betrug? (Nicht, dass ich das nicht schon vor ein paar Tagen in diesem Thread schrieb, aber ich schreibe es gerne mehrmals)

 

Also lautet die Antwort auf die Frage, wie realisierte Kursgewinne von Papieren aus Bestand vor 2009 besteuert werden: Gar nicht.

 

Siehst du, war doch einfach.

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o0Pascal0o

Ahhh - danke. Manchmal hilft halt der Wink mit dem Zaunpfahl - ....not ^^

Ausschüttungen, Thesaurierungen, Kursgewinne. Ersteres ist in der Steuerbescheinigung der Bank enthalten, zweites nur bei inländischen ETF, und das letzte ist beim Kauf vor 2009 bei einer Haltedauer ab 12 Monaten steuerfrei (weswegen ja alle inkl. dir noch 2008 kräftig gekauft haben).

Gut, dann bleiben Ausschüttungen übrig für meine ETF´s, die ich in der Steuererklärung angeben muß. Jedoch sind meine ETF´s alle thesaurierend - somit finden gar keine Ausschüttungen statt! Niemals! Ich war mir aber sicher, dass ich jedes Jahr im eBundesanzeiger gucken mußte, wegen der Steuererklärung. Warum sol ich denn da jetzt gucken?

 

Thesaurierungen muß ich bei ausländischen ETF´s nicht angeben ->meine sind alle luxemburgisch, d.h. ich muß deswegen keine Steuererklärung machen.

Und Kursgewinne sind für mich auch egal, weil ich ja vorm 1.1.2009 gekauft habe(nichtmal was dazugekauft, wobei ich eh auf Unterdepot gekauft hätte, weil ja Fifo gilt).

 

Und selbst bei Kauf ab 2009 erklärt man die Kursgewinne nicht jährlich, denn die sind genau in dem Jahr relevant, wo sie realisiert werden.

Also beim Verkauf. Jedoch ich mit meinen 4 ETF´s habe auch dann keine Steuerklärung zu machen, wenn ich sie verkaufe - da vorm 1.1.09 gekauft + 12 Monate Haltedauer überschritten, richtig?

 

Pascal

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Warum sol ich denn da jetzt gucken?

weil die ausschüttungsgleichen Erträge nicht umbedingt 0,00 EUR betragen müssen. Sie können auch höher sein und dann liegen eben stpfl. Erträge vor, die in der Steuererklärung einzutragen sind. Hier sind überall 0,00 EUR angegeben, so dass du die Anlage KAP bzgl. dieser Fonds komplett weglässt oder die Fonds aufführst und überall 0 EUR einträgst.

 

Thesaurierungen muß ich bei ausländischen ETF´s nicht angeben
musst du schon, nur hier liegen keine stpfl. Erträge vor, weil eben 0,00 angegeben ist.

 

Und Kursgewinne sind für mich auch egal, weil ich ja vorm 1.1.2009 gekauft habe(nichtmal was dazugekauft, wobei ich eh auf Unterdepot gekauft hätte, weil ja Fifo gilt).
richtig, Kursgewinne steuerfrei, wenn der Fonds vor 2009 erworben wurde und länger als 1 Jahre gehalten wurde.

 

Also beim Verkauf. Jedoch ich mit meinen 4 ETF´s habe auch dann keine Steuerklärung zu machen, wenn ich sie verkaufe - da vorm 1.1.09 gekauft + 12 Monate Haltedauer überschritten, richtig?

richtig, vorausgesetzt, es bleibt bei den 0,00 EUR die jährlich im eBundesanzeiger ausgewiesen werden denn darin werden nicht (nur) die Kursgewinne ausgewiesen, sondern auch Zinserträge. Die scheinen hier wohl nicht angefallen zu sein und jetzt frag' bitte nicht nach dem warum zumal der Fonds ausschließlich Aktien hält, die eben keine Zinserträge generieren.

 

Frohes Fest ;)

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Frohes Fest ;)

Habe ich, danke - Dir natürlich ebenso!

 

weil die ausschüttungsgleichen Erträge nicht umbedingt 0,00 EUR betragen müssen.

Aha - also es können Ausschüttungen stattfinden, obwohl die ETF´s thesaurierend sind. Ich dachte, dass schliesst sich gegenseitig aus.

 

@Thesaurierend

musst du schon, nur hier liegen keine stpfl. Erträge vor, weil eben 0,00 angegeben ist.

Also muß ich eine Steuererklärung machen, auch wenn ich sonst gar keine machen möchte? Ich mach eigentlich nie ne Steuererklärung. Ich krieg eh nix wieder, weil diese Pauschale höher ist, k.a. wie die heisst. Ich würde nur wegen den 4 ETF´s eine machen - wenn es sich lohnt natürlich nur, damit ich dann nicht wenn ich die verkaufe plötzlich total viel zahlen muß. Oder halt so Ärger mit dem Finanzamt bekomme, weil ich was falsch gemacht habe.

 

@Kursgewinne

richtig, vorausgesetzt, es bleibt bei den 0,00 EUR die jährlich im eBundesanzeiger ausgewiesen werden denn darin werden nicht (nur) die Kursgewinne ausgewiesen, sondern auch Zinserträge. Die scheinen hier wohl nicht angefallen zu sein und jetzt frag' bitte nicht nach dem warum zumal der Fonds ausschließlich Aktien hält, die eben keine Zinserträge generieren.

Nicht warum, aber ob. Fallen also nie Zinserträge an(weil Aktien ja keine solchen generieren)?

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Sven82
Aha - also es können Ausschüttungen stattfinden, obwohl die ETF´s thesaurierend sind. Ich dachte, dass schliesst sich gegenseitig aus.

theoretisch kann jeder Fonds alles, sowohl ausschütten als auch thesaurieren egal was auf den Internetseiten steht. Im Verkaufsprospekt halten sich alle Gesellschaften die Option vor. Das hat aber doch nichts mit meiner Aussage zu den ausschüttungsgleichen Erträge (die Erträge, die thesauriert werden) zu tun.

 

Also muß ich eine Steuererklärung machen, auch wenn ich sonst gar keine machen möchte? Ich mach eigentlich nie ne Steuererklärung. Ich krieg eh nix wieder, weil diese Pauschale höher ist, k.a. wie die heisst. Ich würde nur wegen den 4 ETF´s eine machen - wenn es sich lohnt natürlich nur, damit ich dann nicht wenn ich die verkaufe plötzlich total viel zahlen muß. Oder halt so Ärger mit dem Finanzamt bekomme, weil ich was falsch gemacht habe.

noch einmal:

 

"Grundsätzlich" musst du die thesaurierten Erträge angeben. Hier liegen aber gar keine stpfl. Erträge vor, weil alle angegeben Werte 0,00 EUR betragen, so dass du dir die Steuererklärung sparen kannst wenn du sonst keine Steuererklärung abgeben würdest.

 

Nicht warum, aber ob. Fallen also nie Zinserträge an(weil Aktien ja keine solchen generieren)?

da versucht man schon einen Schritt voraus zu denken und dann kommt es doch noch anders. :w00t:

 

Wenn weiterhin Aktien im Sondervermögen gehalten werden wohl nicht. Auf der Homepage von comstage steht übrigens unter Broschüren / Publikationen eine PDF-Datei zur steuerlichen Behandlung für institutionelle Investoren zum Download bereit. Darin steht, dass comstage versucht keine ausschüttungsgleichen Erträge zu generieren. Insofern gehe ich wohl davon aus, dass die weiterhin Aktien und keine Anleihen (wie der ARERO - WKN: DWS0R4) halten werden.

 

Mach dir mal nicht so viele Gedanken wegen dieser 4 ETF. Erst wenn im eBundesanzeiger Werte enthalten sind, die die 0,00 EUR übersteigen wird es interessant, vorher ist eine Steuererklärung nur aufgrund dieser Fonds entbehrlich.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Erst einmal ganz vielen Dank!

theoretisch kann jeder Fonds alles, sowohl ausschütten als auch thesaurieren egal was auf den Internetseiten steht.

O.k., ich nehme mal an, dass die aber weiterhin thesaurierend bleiben werden - ich denke, das ist äußerst selten, dass die das ändern.

 

 

Das hat aber doch nichts mit meiner Aussage zu den ausschüttungsgleichen Erträge (die Erträge, die thesauriert werden) zu tun.

o.k., ich habe das falsch verstanden. Thesaurierende Erträge sind aussschüttungsgleiche Erträge. Sie sind also gleich den Eträgen die ausgeschüttet werden würde, aber werten halt nur die Anteile auf stattdessen.

Es gibt grob gesprochen drei Arten von Erträgen, die so ein ETF produzieren kann: Ausschüttungen, Thesaurierungen, Kursgewinne. Ersteres ist in der Steuerbescheinigung der Bank enthalten, zweites nur bei inländischen ETF, und das letzte ist beim Kauf vor 2009 bei einer Haltedauer ab 12 Monaten steuerfrei

Ich habe ja allessamt ausländische ETF´s, bei denen muß ich doch Thesaurierungen(=ausschüttungsgleiche Erträge) gar nicht angeben dann, oder?

 

 

"Grundsätzlich" musst du die thesaurierten Erträge angeben. Hier liegen aber gar keine stpfl. Erträge vor, weil alle angegeben Werte 0,00 EUR betragen, so dass du dir die Steuererklärung sparen kannst wenn du sonst keine Steuererklärung abgeben würdest.

Wenn weiterhin Aktien im Sondervermögen gehalten werden wohl nicht. Auf der Homepage von comstage steht übrigens unter Broschüren / Publikationen eine PDF-Datei zur steuerlichen Behandlung für institutionelle Investoren zum Download bereit. Darin steht, dass comstage versucht keine ausschüttungsgleichen Erträge zu generieren. Insofern gehe ich wohl davon aus, dass die weiterhin Aktien und keine Anleihen (wie der ARERO - WKN: DWS0R4) halten werden.

Sind ja nicht nur vom Comstage sondern auch von der deutschen Bank welche. Sollten aber mal Zinserträge anfallen, dann muß ich diese in der jährlichen Steuererklärung angeben oder nur beim Verkauf in der Steuerklärung? Muß ich mir dann nicht jedes Jahr die Zinserträge im eBundesanzeiger merken und dann, wenn ich z.B. in 30 Jahren alle ETF´s verkaufe, die Zinserträge dann mit meinen Anteilen, die ich in jedem Jahr hatte multiplizieren?

 

Es gibt grob gesprochen drei Arten von Erträgen, die so ein ETF produzieren kann: Ausschüttungen, Thesaurierungen, Kursgewinne. Ersteres ist in der Steuerbescheinigung der Bank enthalten

Schickt mir die Bank diese Bescheinigung zu? Wann? Bei Geschäftsjahresende des ETF´s oder am 01.01.10 bzw. 02.01.10 - also immer jährlich, wann man seine Steuererklärung macht. Also generell, mir natürlich nicht, weil ich keine Ausschüttungen habe, da ich Thesaurierer habe. Und diese Werte aus der Steuerbescheinigung von der Bank müsste ich dann in die Steuerberklärung eintragen, richtig?

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otto03
· bearbeitet von otto03

 

Ich habe ja allessamt ausländische ETF´s, bei denen muß ich doch Thesaurierungen(=ausschüttungsgleiche Erträge) gar nicht angeben dann, oder?

 

 

 

 

 

Ich schätze roundabout seit ca. anderthalb Jahren wird versucht Dir klar zu machen, daß thesaurierte ausschüttungsgleiche Erträge jährlich zu versteuern sind.

:blushing:

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