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Stairway

Um den Kennzahlenthread etwas zu entlasten, würde ich hier gern die Stärken und Schwächen sowie Verbesserungsvorschläge der IFRS/IAS diskutieren.

 

Dazu ein paar nützliche Links:

 

IFRS

Weitere Infos zur IFRS

Unterschiede zwischen IFRS und HGB (pdf Datei)

 

Die bisherige Diskussion fand teilweise per PN statt, daher veröffentliche ich das hier mal:

 

Hier zeigt sich im übrigen noch ein ganz netter bilanzpolitischer Aspekt der gerne von Investmentbanken in Anspruch genommen wird:

Dabei verbuchen die Investmentbanken diese Kreditpakte nach der Mark to Market Methode, dies bedeutet, dass der Gewinn der durch das Kreditpaket innerhalb der Jahre der Bank zufließt komplett am Stichtag ausgewiesen werden kann. Dadurch ergeben sich oft riesige Gewinnsprünge wobei der Cashflow erst über die gesamte Laufzeit fließt. Durch diese Methode hat u.a. Enron seine Geschäftsberichte massiv aufpoliert.

 

 

Hi Stairway

Du scheinst die Fair Value Bilanzierung nicht so sehr zu mögen. Bist du wirklich überzeugt, dass die Niedrigstwertbilanzierung besser ist?

 

Gruß

paranoid

 

 

Nein, nein. Die Fair Value Methode hat schon ihre Vorteile, aber kann eben zu allerlei Schabernak verwendet werden (siehe Enron) oder die Bilanz stark verfälschen (siehe Banken), denn wenn der Markt für die Werte zusammenbricht ist der Wert in der Bilanz = 0, was aber eben nicht dem tatsächlichen Wert entspricht.

 

Eine bessere Methode habe ich aber momentan auch nicht auflager, deshalb ist das eben so ne Sache...

 

Prinzipiell halte ich Fair Value immernoch besser als Niedrigstwertbilanzierung, aber wirklich ausgereift finde ich es trotzdem noch nicht.

 

Soweit sogut.

 

Hättet ihr Vorschläge für Verbesserungen oder Kritik an den Standarts ?

 

Meiner Meinung nach, sollten Buchgewinne bzw. -Verluste auf strategische Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen an anderen Börsennotierten Unternehmen) nicht in der GuV auftauchen, da es eben keine tatsächlichen Gewinne sind und Aktien erheblichen Schwankungen unterworfen sind. Ich sehe bei genauerer Überlegung eig. garkeinen Grund, warum das so gehandhabt wird...

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Malvolio

Fair Value Bewertung heißt ja nicht, daß Wertschwankungen automatisch in die GuV wandern. IFRS kennen auch die sog. erfolgsneutrale Neubewertung. Statt direkt den Erfolg zu verändern, fließen die Wertänderungen dann erstmal in eine sog. Neubewertungsrücklage.

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Stairway
Fair Value Bewertung heißt ja nicht, daß Wertschwankungen automatisch in die GuV wandern. IFRS kennen auch die sog. erfolgsneutrale Neubewertung. Statt direkt den Erfolg zu verändern, fließen die Wertänderungen dann erstmal in eine sog. Neubewertungsrücklage.

 

Das ist mir bewusst, aber wäre es dann nicht sinnvoller entweder alles in das ein oder eben das andere zu buchen ?

Ich verstehe immernoch nicht den Sinn dahinter, Buchgewinne als Gewinne auszuweisen.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Das ist mir bewusst, aber wäre es dann nicht sinnvoller entweder alles in das ein oder eben das andere zu buchen ?

Ich verstehe immernoch nicht den Sinn dahinter, Buchgewinne als Gewinne auszuweisen.

 

Bei der erfolgsneutralen Neubewertung werden sie ja nicht als Gewinn ausgewiesen.

 

Ein Grund ist die angeblich bessere Information, die die Bilanzadressaten erhalten sollen. Die HGB-Zahlen sind ja insofern verzerrt, daß durch das "Vorsichtsprinzip" bzw. "Imparitätsprinzip" nur die unrealisierten Verluste berücksichtigt werden, die unrealisierten Gewinne aber unter den Tisch fallen. Wenn beide Seiten abgebildet werden, dann gibt das insofern ein realistischeres Bild der Vermögenslage. Aber dieser mutmaßliche Vorteil wird natürlich durch andere Nachteile erkauft, z.B. die mangelnde Verlässlichkeit der Daten.

 

Das "Mischmasch" verschiedener Bewertungssysteme in den IFRS ist schon kritisch zu bewerten. Die Anschaffungskostenmethode gibt es ja zu allem Überfluss dort auch noch. Je nach dem kann man die verschiedenen Methoden auch begründen, aber insgesamt tut sich das IASB damit in meinen Augen keinen Gefallen.

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Stairway

Ein netter Artikel der das Mark-To-Market Fiasko thematisiert.

 

http://www.slate.com/id/2187880/

 

Inzwischen ist MarkToMarket schon zum Wahlkampfthema geworden.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Ein netter Artikel der das Mark-To-Market Fiasko thematisiert.

 

http://www.slate.com/id/2187880/

 

Inzwischen ist MarkToMarket schon zum Wahlkampfthema geworden.

 

 

Das Bedenkliche ist, daß wir solche Bewertungsregeln durch das sog. "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz" wohl demnächst auch im HGB haben werden.

 

Aber im Grunde ist diese mark-to market Bewertung in diesem Fall meiner Meinung nach nicht der Kern des Problems. Mal abgesehen das ich mark-to-model Bewertungen für noch viel problamatischer halte .... da kommt erst recht der Voodozauberkasten der "financial engineers" zum Einsatz. Jede Art von Bewertung zum Zeitwert (fair value) verursacht fast zwangsläufig in guten Zeiten höhere Gewinne und dann zu schlechteren Zeitgen wieder höhere Verluste. Das ist eben der Preis, den man bezahlen muss, wenn einem die "altmodischen" vorsichtigen HGB Regeln mit Imparitätsprinzip & Co. nicht mehr zeitgemäß erscheinen.

 

Aber wie gesagt. Die eigentlichen Gründe für die Subprime-Krise liegen natürlich woanders. Aber durch "Zeitwertbilanzierung" und die erfolgswirksame Aktivierung von unrealisierten Scheingewinnen hat das ganze System natürlich noch "besser" funktioniert.

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Sladdi
· bearbeitet von Sladdi
Hättet ihr Vorschläge für Verbesserungen oder Kritik an den Standarts ?

 

Meiner Meinung nach, sollten Buchgewinne bzw. -Verluste auf strategische Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen an anderen Börsennotierten Unternehmen) nicht in der GuV auftauchen, da es eben keine tatsächlichen Gewinne sind und Aktien erheblichen Schwankungen unterworfen sind. Ich sehe bei genauerer Überlegung eig. garkeinen Grund, warum das so gehandhabt wird...

 

Hi,

bevor man Verbesserungsvorschläge macht, muß man erstmal klären, was wer die Zielgruppe einer Bilanz sein soll. Die alten HGB-Vorschriften richten sich mit ihrem vorsichtigen Ansatz an die Gläubiger, IFRS richtet sich eher an die Eigentümer.

Ich bin der Meinung, daß eine zurückhaltende Bilanzierung nicht nur den Gläubigern mehr Sicherheit verschafft, sondern auch für Aktionäre vorteilhaft wäre. Denn je weniger Tricks es gibt, die Bilanz aufzupolieren, desto mehr können sich die Aktionäre (Fundamentalanalysten) auf ihre Analysen verlassen. Für Profis mag das auch in der aktuellen Situation noch möglich sein, während Privatanleger (wie wir) schon deutlich weniger Möglichkeiten haben, die Tricks zu durchschauen.

 

Als Anhänger einer vorsichtigen Bilanzierung tendiere ich natürlich zur Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip. Meiner Meinung nach sollten Wertpapiere also zum niedrigsten aller denkbaren Werte in der Bilanz stehen, insbesondere niemals über Anschaffungskosten. Im Fall, den wir aktuell haben, wäre das bei Papieren ohne Marktwert (weil der Markt zusammengebrochen ist) eben der Wert 0, der über Abschreibungen sich auch in der GuV wiederfinden sollte. Was unterscheidet schließlich den Verlust aus einer Fehlspekulation vom Wertverlust einer Maschine?

 

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob man damit keinen Gewinn im Vergleich zur Mark-to-market-Methode hat, doch es gibt ihn. Banken und Versicherungen halten schließlich auch andere Wertpapiere, z.T. über lange Jahre, so daß sich stille Reserven anhäufen. Wenn also plötzlich riesige Abschreibungen drohen, kann die Bank durch den einfachen Verkauf anderer Aktiva diese Reserven heben und ihr EK konstant halten. Wenn die Firma will, kann sie die Höhe der stillen Reserven im Anhang angeben, dann wären auch die Eigentümer aktuell informiert.

 

Natürlich kann es passieren, daß Firmen das Ansammeln von stillen Reserven unterbinden, indem sie Wertpapiere regelmäßig verkaufen. Sollten sie so dämlich sein (Stichwort: Verschiebung der Steuerzahlungen nach hinten), dann hilft nur noch, Banken und Versicherungen das Vorhalten eines höheren EKs vorzuschreiben.

 

Auch wenn das hier nicht ganz reinpaßt, weil wir hier über die Bewertung von Wertpapieren reden. Man sollte meiner Meinung nach wieder das planmäßige Abschreiben des Firmenwertes einführen.

Er ist nämlich Wertpapieranlagen gar nicht so unähnlich. Mal angenommen, Firma A kauft Firma B (bis auf einen kleinen Rest) über die Börse und läßt sie börsennotiert. Dann müßte sie (nach meinem Vorschlag) die Aktien zum Niederstwertprinzip buchen. Wenn Firma A aber die nicht börsennotierte Firma C kauft, dann ist der geringste (sinnvolle) Wert, den ich mir vorstellen kann, der Buchwert der übernommenen Firma. Der abzuschreibende Goodwill entspricht gewissermaßen einem Kursrückgang.

Auch jenseits von diesen Erwägungen noch eine prinzipielle Überlegung: die Firma bewertet (nach IFRS) beim Goodwill die erwarteten Zahlungsströme und stellt so die Werthaltigkeit der übernommenen Firmen fest. Wenn man in den Anhang schaut, dann merkt man auch schnell, wie die hohen Werte zustande kommen. Z.T. werden die Gewinne nur mit 6% p.a. abgezinst, so bekommt man natürlich sehr schnell hohe Werte in die eigene Bilanz.

Dabei ist die Bewertung von erwarteten Zahlungsströmen doch die vornehme Aufgabe des Aktionärs.

 

Gruß

Sladdi

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Stairway

Hallo Sladdi, toller, fundierter Beitrag!

 

Im Grunde stimme ich mit dir ein, aber die 0 Bilanzierung wegen Illiquidität des Marktes halte ich für Schwachsinn. Denn mal Hand-Aufs-Herz, der Wert liegt eben weit über den 0 . Die Frage ist nun, wie bekommt man adäquate Werte. Mark to Model ist eine Methode aber ehrlich gesagt steht da Betrug Haus und Hof offen.

 

Meiner Vorschlag sieht so aus: Bei einem offensichtlichen illiquiden Markt, sollten der Wert nicht auf 0 abgeschrieben werden, sondern eine "Wertberichtigungsaufschiebungsklausel" in Kraft treten, die dem Unternehmen erlaubt das Wertpapier zum Durchschnittskurs des letzten Jahres o.ä. zu bilanzieren. So würden riesige Löcher in der GuV und im EK vermieden werden. Sollte nach dem Zeitraum (hier ein Jahr) immernoch kein Marktpreis verfügbar sein, so muss eben abgeschrieben werden.

 

Der Vorteil dieser Methode wäre, dass das Fair Value System in normalen Zeite weiterhin gleich bleibt (was ja auch Sinn macht) und in extremen Zeiten (wie diesen) der Dominoeffekt vermieden wird. Auf der anderen Seite hat das System natürlich auch Nachteile: Wann ist ein Markt wirklich illiquide etc.

 

Gruß

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Sladdi
· bearbeitet von Sladdi
Hallo Sladdi, toller, fundierter Beitrag!

 

Im Grunde stimme ich mit dir ein, aber die 0 € Bilanzierung wegen Illiquidität des Marktes halte ich für Schwachsinn. Denn mal Hand-Aufs-Herz, der Wert liegt eben weit über den 0 €. Die Frage ist nun, wie bekommt man adäquate Werte. Mark to Model ist eine Methode aber ehrlich gesagt steht da Betrug Haus und Hof offen.

 

Hi,

es ist eine philosophische Frage, was etwas wert ist. Ein einfaches Beispiel: was ist eine Kugel Eis wert? Soviel, wie ein Kunde maximal bezahlen würde? 0,7 EUR, die verlangt sind? Die Herstellkosten? Nichts, solange kein Kaufangebot eines Kunden vorliegt? Du siehst, selbst bei einem einfachen Fall kann man darüber diskutieren, was ein Gegenstand eigentlich wert ist.

Ähnlich ist der Fall bei den Wertpapieren in einem illiquiden Markt. Wenn man niemanden findet, der bereit ist, 10% des Nennwertes zu zahlen, dann sind die Papiere eben noch weniger Wert. Wenn überhaupt keine Käufer da sind, dann sind meiner Meinung nach auch die Papiere nichts wert. Alles andere wäre eine Aufweichung des Niederstwertprinzips.

Als Alternative kann ich mir auch vorstellen, ähnliche Papiere, für die es noch Kurse gibt, zu Bewertungszwecken heranzuziehen. Da wurde ja neulich ein Paket für 20% des Nennwertes an Lone Star (?) verkauft. Aber diese Lösung ist suboptimal, denn was heißt schon "ähnlich" und man sollte einem Vorstand möglichst wenig Gelegenheit geben, die Bilanz aufzuhübschen.

 

Meiner Vorschlag sieht so aus: Bei einem offensichtlichen illiquiden Markt, sollten der Wert nicht auf 0 € abgeschrieben werden, sondern eine "Wertberichtigungsaufschiebungsklausel" in Kraft treten, die dem Unternehmen erlaubt das Wertpapier zum Durchschnittskurs des letzten Jahres o.ä. zu bilanzieren. So würden riesige Löcher in der GuV und im EK vermieden werden. Sollte nach dem Zeitraum (hier ein Jahr) immernoch kein Marktpreis verfügbar sein, so muss eben abgeschrieben werden.

 

Man könnte auch eine lineare Abschreibung zulassen. So würden sich die Verluste auf einige Jahre verteilen. Hier ist das Problem: was ist, wenn sich die Kurse inzwischen erholen? Ich bin der Meinung, daß man auch dann auf den niedrigsten, jemals festgestellten Kurs abschreiben sollte.

 

Der Vorteil dieser Methode wäre, dass das Fair Value System in normalen Zeite weiterhin gleich bleibt (was ja auch Sinn macht) und in extremen Zeiten (wie diesen) der Dominoeffekt vermieden wird. Auf der anderen Seite hat das System natürlich auch Nachteile: Wann ist ein Markt wirklich illiquide etc.

 

So wie ich Deinen Vorschlag verstanden habe, verschiebst Du das Problem auch nur. Denn wenn in einem Jahr der Markt noch immer am Boden ist, dann kommen die Abschreibungen in einem Jahr auf einen Schlag.

 

Was ich mich frage: Warum bilden die Banken eigentlich kein Preiskartell, wie man es von Aktien-Pushern kennt? Wenn sagen wir 10 Banken sich kleine Mengen von den fraglichen Wertpapieren gegenseitig hin und her verkaufen, gibt es offiziell wieder Marktpreise und den Marktpreis könnte man sukzessive an den erwarteten Wert anpassen. Das ist zwar letztlich Beschiß, aber auch nicht schlimmer als die Bilanzierung, wie wir sie kennen.

 

Insgesamt läßt sich feststellen: eine Bilanz stellt niemals die Wirklichkeit 100% dar, sondern kann immer nur eine Annäherung sein. Jede Bilanzierungsrichtlinie setzt den Wert entweder zu hoch oder zu niedrig an.

 

Gruß

Sladdi

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paranoid
· bearbeitet von paranoid

Ich denke, wir sollten bei Fair Value bleiben, aber die anderen Regularien auf dessen Nachteile anpassen. Also zum Beispiel antizyklische Kapitalanforderungen für Banken (wenn ein Asset über einen Zeitraum an Wert gewonnen hat, dann steigt auch die Prozentzahl an zu hinterlegendem Kapital und so). An Liquidität (des Assets) angepasste Kapitalanforderungen. Außerdem höhere Transparenz. Vollständige Offenlegung der bei Mark-to-Model verwendeten Methoden.

 

Aber auch: Manager-Boni nur an realisierte Gewinne koppeln. Aufsichtsratsstruktur verbessern. Aktionärsmacht erhöhen. Usw.

 

 

 

Unsichere Werte mit 0 € zu bilanzieren hingegen würde die Krise unnötig verschärfen. Schließlich sind sie mehr wert, da ist sich jeder einig. Mark-to-Market ist zwar keine Garantie für einen korrekten Buchwert, aber es ist die beste formalistische Näherung, die ich kenne.

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Stephan09

Leute kommt mal klar,

(nein ich rege mich nicht ab!), wenn die Banken entsprechend bereit wären, ihre eingebuchten Positionen abzuwerten, hätten sie auch kein Problem, sie loszuwerden; ich wäre z.B. durchaus interessiert an einem MBS, der zu 50% oder 70% Abschlag des Nominalbetrages gehandelt würde.

 

Der Punkt ist: Sie wollen es nicht; und anstatt sich an Marktgesetze zu halten, wollen sie eine lila-Plastik-Welt, wo alles mehr wert wird und sie nicht eingestehen müssen, dass sie eine Fehlinvestition getätigt haben; eigentlich etwas sehr normales, passiert halt, wenn man unternehmerisch tätig ist; aber das gilt ja für Banken nicht!

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Stairway

Vernunft anstatt Emotionen wäre nicht schlecht...

 

Die Positionen wurden schon zum Großteil abgewertet, darum geht es in dem Thread ja gerade, denn die Wertpapiere wurden IMO auf einen viel zu niedrigen Wert (0 $) abgeschrieben. Hier geht es aber um die Bilanzierungsstandards, nicht ob das Rettungspacket gut oder schlecht ist.

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Stephan09

Nachdem sie zu einem viel zu hohen Wert angeschrieben wurden; damals regte sich niemand darüber auf; nur jetzt wenn man die Rechnung präsentiert bekommt ,stellt es plötzlich ein Problem dar, und die SEC springt ja gerne bei, indem man neue Unregeln aufsetzt.

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Sladdi
Die Positionen wurden schon zum Großteil abgewertet, darum geht es in dem Thread ja gerade, denn die Wertpapiere wurden IMO auf einen viel zu niedrigen Wert (0 $) abgeschrieben. Hier geht es aber um die Bilanzierungsstandards, nicht ob das Rettungspacket gut oder schlecht ist.

 

Hi,

damit sind wir bei der Problematik angelangt, die ich in meinem ersten Beitrag erwähnt habe. An wen soll sich die Bilanz richten. Als Aktionär stimme ich Dir zu, daß die fraglichen Wertpapiere einen Wert von mehr als 0 haben. Ich gehe schließlich nicht davon aus, daß die Hypotheken überhaupt nicht mehr bedient werden.

Aus der Sicht des Gläubigers sind die Papiere jedoch weniger wert. Die Bank kann die Papiere schließlich nicht zu Geld machen, um ihren Schulden nachzukommen, d.h. der Gläubiger hat im Zweifel erst einmal einen Forderungsausfall und kann nur noch hoffen, daß die Wertpapiere im Rahmen des Insolvenzverfahrens bedient werden, so daß er an sein Geld kommt.

 

Gruß

Sladdi

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BondWurzel
Hi,

damit sind wir bei der Problematik angelangt, die ich in meinem ersten Beitrag erwähnt habe. An wen soll sich die Bilanz richten. Als Aktionär stimme ich Dir zu, daß die fraglichen Wertpapiere einen Wert von mehr als 0 haben. Ich gehe schließlich nicht davon aus, daß die Hypotheken überhaupt nicht mehr bedient werden.

Aus der Sicht des Gläubigers sind die Papiere jedoch weniger wert. Die Bank kann die Papiere schließlich nicht zu Geld machen, um ihren Schulden nachzukommen, d.h. der Gläubiger hat im Zweifel erst einmal einen Forderungsausfall und kann nur noch hoffen, daß die Wertpapiere im Rahmen des Insolvenzverfahrens bedient werden, so daß er an sein Geld kommt.

 

Gruß

Sladdi

 

Soviel mir bekannt ist, geht es in der Krise um nachrangige ( subprimes) Kredite und nicht um prime mortgages Kredite. Man kann sich vorstellen, dass nachrangige Hypothekenkredit, die ja bekanntlich im Normalfall kaum was bei einer Insolvernz abbekommen, nur bei steigenden Immopreisen einen Wert erzielen werden. Bei einer Blase ist das ja auch einige Zeit der Fall. Insofern kann man sich jetzt die Frage der Werthaltigkeit sparen =0 bzw. nur nicht 0, wenn der Schuldner brav weiter abbezahlt, aber dafür müssten die jetzt sehr hohen Zinssätze bei subprimes wieder stark zurückgenommen werden.

 

Solange die Preise stark sinken und die Zinsen für subprimes so enorm hoch sind, zieht sich die Schlinge weiter zu.

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Malvolio

Ich glaube das Problem der aktuellen Krise liegt nicht primär in den Bilanzierungsregeln. Das ursprüngliche Problem war das minderwertige Forderungen durch Finanzakrobatik zu scheinbar erstklassigen Anleihen strukturiert wurden. Mein Vorschlag wäre, dass man für sämtliche Derivate und strukturierte Produkte sehr viel strengere und konservativere Bewertungsregeln auf Basis des Anschaffungskosten- und Imparitätsprizips vorschreibt, ähnlich wie heute im HGB. Fair Value Bewertung sollten nur für nicht derivative Wertpapiere möglich sein, für die ein ausreichend großer und amtlich überwachter Börsenhandel existiert. Zudem würde ich die Neubewertungsmethode grundsätzlich erfolgsneutral vorschreiben, damit vorübergehende Wertschwankungen nicht sofort in die GuV durchschlagen. Auf jeden Fall gehört das Mischmasch an verschiedenen Bewertungsmethoden das wir gegenwärtig in den IFRS haben abgeschaft und durch ein einfacheres und konsistentes System ersetzt.

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BondWurzel
Ich glaube das Problem der aktuellen Krise liegt nicht primär in den Bilanzierungsregeln. Das ursprüngliche Problem war das minderwertige Forderungen durch Finanzakrobatik zu scheinbar erstklassigen Anleihen strukturiert wurden. Mein Vorschlag wäre, dass man für sämtliche Derivate und strukturierte Produkte sehr viel strengere und konservativere Bewertungsregeln auf Basis des Anschaffungskosten- und Imparitätsprizips vorschreibt, ähnlich wie heute im HGB. Fair Value Bewertung sollten nur für nicht derivative Wertpapiere möglich sein, für die ein ausreichend großer und amtlich überwachter Börsenhandel existiert. Zudem würde ich die Neubewertungsmethode grundsätzlich erfolgsneutral vorschreiben, damit vorübergehende Wertschwankungen nicht sofort in die GuV durchschlagen. Auf jeden Fall gehört das Mischmasch an verschiedenen Bewertungsmethoden das wir gegenwärtig in den IFRS haben abgeschaft und durch ein einfacheres und konsistentes System ersetzt.

 

Dem kann man nur zustimmen....die ganzen Bewertungsmethoden aus den USA sind keine gesunde Alternative zum HGB. Neben anderen Schwächen, finde ich alleine diese imm. Firmenwerte einfach grober Unfug. In vielen Fällen konnte man einfach sehen, wie diese von einem Tag auf den anderen dahinschmelzen...bis dahin aber in enormer Höhe auf der Aktiva Forderungen dokumentieren.

 

An dieser Krise ist der Dominoeffekt schlimm.

 

Wenn hohle Nüsse von A2-Banken eingebucht werden, deren Anleihen dann jedoch z.B. bei der IKB, LBBW, WestLB u.va.m als hochkarätige Forderungen auftauchen und so weiter...Es sind gerade die Bilanzanalysten der Bank,die die Aufgaben haben die Forderungen ihres Kontrahenten zu durchleuchten, welche die grossen Fehler gemacht haben. Blindes Vertrauen in Ratingagenturen alleine bringt nichts.

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Reigning Lorelai
Hättet ihr Vorschläge für Verbesserungen oder Kritik an den Standarts ?
auch darüber könnte ich Bücher schreiben. IFRS und US-Gaap haben einen fundamentalen Fehler: Nämlich dass der Shareholder-Value Ansatz im Vordergrund steht während das HGB den Gläubiger in den Vordergrund setzt. Das HGB ist konservativer und entspricht dem Sinne von vorsichtiger kaufmännischer Buchführung. Die Wahrscheinlichkeit aber dass wir da hinkommen sehe ich eher als gering an.

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Drella

schöner thread. :)

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quinvestor
· bearbeitet von quinvestor

Hmm, komisch das teilweise auf Mark-to-Market geschimpft wird, obwohl gegenteilige Ansätze Grundlage des ganzen Desasters sind. Goldmann Sachs hat eine relativ restriktive Unternehmenspolitik (M-t-Market wo es geht) und hat deswegen auch die wenigsten Probleme. Mark-to-Model hat basiert meist auf vereinfachenden Annahmen die der Realität von Finanzmärkten nicht gerecht wird.

 

Das ganze wird jetzt sehr relevant wo mit dem Paulson-Bernanke Deal. Die wollen faire Preise ermitteln per Auktion, was aber nicht wirklich gut gehen kann, wegen Adverser Selektion.

 

IFRS und US-Gaap haben einen fundamentalen Fehler: Nämlich dass der Shareholder-Value Ansatz im Vordergrund steht

 

Wieso ist das ein Fehler?

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BondWurzel
Hmm, komisch das teilweise auf Mark-to-Market geschimpft wird, obwohl gegenteilige Ansätze Grundlage des ganzen Desasters sind. Goldmann Sachs hat eine relativ restriktive Unternehmenspolitik (M-t-Market wo es geht) und hat deswegen auch die wenigsten Probleme. Mark-to-Model hat basiert meist auf vereinfachenden Annahmen die der Realität von Finanzmärkten nicht gerecht wird.

 

Das ganze wird jetzt sehr relevant wo mit dem Paulson-Bernanke Deal. Die wollen faire Preise ermitteln per Auktion, was aber nicht wirklich gut gehen kann, wegen Adverser Selektion.

 

 

 

Wieso ist das ein Fehler?

 

Das Du kein Deutsch kannst!

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quinvestor
Das Du kein Deutsch kannst!

 

Das ist mal ein toller deutscher Satz!

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Das ganze wird jetzt sehr relevant wo mit dem Paulson-Bernanke Deal.

 

Tolle deutsche Sätze folgen auf tolle deutsche Sätze.... :P Discite moniti!

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flachradler
Das HGB ist konservativer und entspricht dem Sinne von vorsichtiger kaufmännischer Buchführung. Die Wahrscheinlichkeit aber dass wir da hinkommen sehe ich eher als gering an.

Ich kann mal ein paar Punkte nennen, die mir eigentlich gar nicht an den HGB-Reglungen gefallen:

 

1) Nur das Ergebnis der Konzernmutter darf ausgeschüttet werden. Deshalb sind deutsche Kapitalgesellschaften immer zum Jahresende unterwegs und sammeln Dividenden ein. Quellensteuer und teilweise Doppelbesteuerung sind der negative Nebeneffekt. Das Ausland hat über diesen Unsinn immer schon den Kopf geschüttelt.

 

2) Das strenge Anschaffungskostenprinzip bei monetären Werten führt dazu, dass Unternehemen kurz vor Bilanzstichtag einige Werte verkaufen, um sie kurz darauf wieder einzukaufen. Andere machen es nicht! Und schon ist der Mainpulaition Tür und Tor geöffnet

 

3) Die umgekehrte Maßgeblichkeit läßt (in der Regel) viel zu niedrige Werte für Pensionsrückstellungen zu.

 

4) Das Realisationsprinzip bei langfristiger Fertigung kann dazu führen, dass eine Ertragsverschlechterung wesentlich später erst bilanziert wird.

 

4) Wahlrecht bei der Aktivierung latenter Steuern führt zu Gemauschel.

 

5) Goodwill darf in's Eigenkapital verrechent werden.

 

6) Kein Einzelpunkt - aber eine Generalkritik. Die HGB Reglungen sind viel zu unpräzise und lassen Unternehmen und Wirtschaftsprüfer zu große Spielräume. Für jede Meinung gibt es einen Gesetzeskommentar, der diese vertritt.

 

Durch die HGB-Novellierung werden einige Dinge modernisiert, das war m.E. überfällig.

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Stairway
4) Das Realisationsprinzip bei langfristiger Fertigung kann dazu führen, dass eine Ertragsverschlechterung wesentlich später erst bilanziert wird.

 

Hi, kannst du das mal etwas ausführen ?

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