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moneypenny

Abgeltungssteuer vermeiden - Schenkung ans Kind?

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Pida

Klar, schlussendlich kann der Threadstarter seine Perspektive am besten einschätzen.

 

Nur zur Orientierung:

- Die Bafögförderung für ein ganzes Studium kann (heutiger Stand) knapp 35 000 erreichen.

- Bafög gibt es 'schneller', als die meisten glauben. Bei einem Kind ist bis zu einem Bruttoeinkommen der Eltern von über 40.000 (sic!) noch was drin.

 

Gruß

Pida

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moneypenny

Hallo liebe Steuerzahler,

 

vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge, die ich bisher aufmerksam mitverfolgt habe.

 

Um die wilden Spekulationen von irgendwelchen Millionen ein wenig zu dämpfen :D - es geht im konkreten Fall um die Übertragung von Aktienwerten von aktuell etwa EUR 5000,- zuzüglich anfallender Dividenden (ca. EUR 400,-).

Die laufenden Dividenden werden nachweislich nur zum Wohle des Kindes verwendet, wie eingangs auch schon erwähnt. Vielen Dank für den Link, Sven82, damit dürfte genau das darin geschilderte nicht zutreffen.

 

Natürlich birgt diese "Anlageform" - wie jede andere Geldanlage auch - ihre eigenen Risiken.

Vertrauen in den Nachwuchs ist selbstverständlich Voraussetzung, aber das Gelingen hierfür haben wir Eltern ja auch ein Stück weit selbst in der Hand...

 

Wenn meine Tochter mit 18 studieren möchte, dann hat sie zumindest schon mal ein kleines Grundkapital zur Verfügung, wenn sie aber lieber ein Auto kaufen möchte, dann werde ich sie davon eben nicht abhalten können. Vermutlich würde ich als Vater in den meisten denkbaren Fällen später so oder so einen monetären Beitrag leisten (dürfen), dann tue ich das halt schon jetzt, wo ich es mir leisten kann, mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass Vater Staat in diesem Fall ein paar Cent weniger davon sieht ;) .

Meiner Meinung nach ist es bei meiner Tochter auch viel besser investiert (harrygünter hat diesen Gedankengang auch schon mal ausgeführt :thumbsup: ).

 

Als Zwischenergebnis nehme ich mal folgendes mit (mit subjektiver Gewichtung absteigend):

 

Punkt 1:

Die Schenkung volatiler Werte (die Aktien nunmal sind) auf geschäftsunfähige Kinder scheint rechtlich bedenklich.

Ein nicht unerhebliches K.O.-Kriterium, sollte die Situation sich wirklich so darstellen...

 

Punkt 2:

Eventuell muss ich mich in Zukunft auf genauere Prüfungen des Finanzamts einstellen. Da ich bisher schon meine

Steuererklärung ausführlich und vor allem korrekt angefertigt habe, verliert diese Drohung doch recht schnell

ihren Schrecken.

 

Punkt 3:

Späteres BAFöG könnte bei Kindsvermögen ein Problem darstellen, aber das lösen wir, wenn es soweit ist, in

einem anderen Thread :lol: .

 

Zwischenfazit:

 

Ich werde versuchen, bei meinem zuständigen Finanzamt weitere Auskünfte zu erhalten, schließlich will und habe ich ja nichts zu verbergen. Die Erkenntnisse werde ich dann hier posten.

 

Gruß,

moneypenny

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moneypenny

Nach längerer Zeit ein Lebenszeichen von mir. Ich habe vor kurzem mit einem Finanzbeamten telefoniert, der sehr freundlich auf meine Fragen eingegangen ist. Demnach setzt das Finanzamt folgende Nachweise als gegeben voraus:

 

- Ein Wertpapierdepot, welches nachweislich auf den Namen des Kindes lautet.

- Ein Schriftstück, in welchem die Schenkungsabsicht (sprich: unentgeltliche Eigentumsübertragung zu Gunsten des Kindes) erklärt wird.

 

Ich bin kein Jurist, jedoch gibt es nach meinen Recherchen ein paar subtile Fallstricke zu beachten, die ich in meiner laienhaften Darstellung näher erläutern möchte:

 

Sämtliche Erträge müssen im Eigentum des Kindes verbleiben. In unserem Fall handelt es sich hierbei um ausgezahlte Dividenden. Dies stellt jedoch kein Problem dar, da zum Depot ebenfalls ein entsprechendes Verrechnungskonto (auf den Namen des Kindes) eingerichtet wird. Für konkrete Anschaffungen zu Gunsten des Kindes (mit Beleg) darf ein Betrag entnommen werden, welcher dann mit dem Kaufpreis übereinstimmen muss (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.4.2008, Az: 5 K 2200/05).

 

Ich vermeide in meinem Fall ganz bewusst den Begriff des Schenkungsvertrags, da es hierbei zwei Vertragspartner geben muss, die als (zumindest beschränkt) Geschäftsfähige miteinander einen Vertrag schließen können. Ein Kind ist bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs aber noch geschäftsunfähig, so dass ein Vertrag mit ihm von vornherein null und nichtig wäre (das ist ein akdemische Sichtweise, die das Finanzamt aber später im Zweifelsfall einklagen könnte).

 

Eine Schenkung muss laut BGB in der Regel notariell beurkundet werden. Allerdings besagt das BGB auch, das "der Mangel der Form durch Vollzug der Schenkung geheilt" wird.

 

Folgendes sollte ebenfalls noch beachtet werden:

 

Damit die Bank die reibungslose Übertragung der Papiere sicher stellen kann, benötigt diese das Schriftstück der Schenkung. In diesem Fall werden die Papiere ins neue Depot mit dem bestehenden Anschaffungsdatum übernommen, so dass in jedem Fall (also auch bei einem Übertragungszeitpunkt nach 2008) die Altfallregelung bei einer späteren Veräußerung greifen würde.

 

Das ist sehr praktisch, denn damit bliebe den Eltern genügend Spielraum, um auch über 2009 hinaus weitere Depotbestandteile "häppchenweise" per Schenkung übertragen zu können. Selbstverständlich muss man dabei sämtliche Freibetragsgrenzen im Auge behalten, sonst schlägt in späteren Jahren einmal die KV-Pflicht für den Sprössling oder die Aberkennung des Kindergeldes zu, falls die Kapitaleinkünfte des Kindes mal zu hoch werden sollten - aber dafür müssten meine Frau und ich zuvor erst mal selber so reich geworden sein, dass wir solche Unsummen an Vermögen erübrigen könnten... :rolleyes:

 

Die Bank muss die Schenkung dem Finanzamt mitteilen. Schenkungssteuer fällt allerdings nur dann an, wenn die sehr hohen Freibeträge für die Kinder überschritten werden.

 

Fazit:

 

Wir werden wie beschrieben vorgehen, da es sich um eine legale und in meinen Augen legitime Möglichkeit handelt, ein wenig Familienförderung auf Eigeninitiative zu betreiben.

Eine Investition in die eigenen Kinder ist zudem noch mehr: es ist zugleich auch eine Investition in die Zukunft - auch in die unseres Staates.

 

In diesem Sinne,

moneypenny

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TurboTrader
· bearbeitet von TurboTrader

Hallo zusammen,

 

wollte den alten Thread mal wieder rauskramen, hab auch ne Frage dazu.

 

Wenn man z.B. schon weis, dass der Vater vor 18. LJ der Tochter das Geld wieder rückübertragen möchte

weil er weis die Tochter haut das Geld aufn Kopf, wie geht man am besten mit so einem Fall um?

 

Hier handelt es sich doch um einen Gestaltungsmissbrauch, kommt da das Finanzamt und prüft,

weils über den Freibetrag von 10T geht?

 

Gibt es da im www irgendwas zum nachlesen, hab schon ganz verzweifelt gesucht!

 

 

Gruß

TurboTrader

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Sven82

dann liegt keine Schenkung vor, die Erträge sind beim Vater zu versteuern (so die Theorie). In der Praxis fällt das nicht auf, es wird aber bei Rückübertrag Schenkungsteuer fällig.

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Energiefrage

Auch ich hab hierzu mal eine Frage:

 

Zählt bei der Einkommensgrenze fürs Kindergeld nur der laufenden Ertrag oder bereits der Betrag, der auf das Kind übertragen wurde? Also angenommen, ich lege für mein Kind 50.000 an, dann bekomm mein Kind dafür natürlich weniger als 8.000 an Zinsen. Oder rechnet das Finanzamt bereits die 50.000 als Einkünfte meines Kindes an?

 

 

 

 

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Sven82

nur die Einkünfte und Bezüge zählen, also die 8.000 EUR Ertrag. Das Vermögen zählt nicht.

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