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Hurus
· bearbeitet von Hurus

Habe keinen passenden Thread gefunden, daher diesen genommen, bei Bedarf kann verschoben werden.

 

Bohre mich seit längerem ins Steuerecht rein und dabei habe ich eine scheinbare

Möglichkeit gefunden, wie man Spekuationsverluste mit Kapitaleinkünften gegenrechnen

kann im Sinne eines Verlustausgleichs.

 

Vielleicht gibts unter euch ein Steuer Freaks, die auch schon diese Idee hatten oder

sie pulverisieren können.

 

Also:

 

§ 23 Abs.1 Nr.2 S.1 EStG (i.d.Fassung bis 31.12.2008) definiert was ein privates

Veräusserungsgeschäft ist. Darunter fallen nach dem Wortlaut auch Wertpapiere.

Jedoch nur solche, die ein kürzer als ein jahr gehalten werden.

 

In § 23 Abs.3 S.7 findet man nun folgenden Satz: "Verluste aus privaten Veräusserungsgeschäften

dürfen nur bis Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen kalenderjahr aus Veräusserungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden."

 

Enthält also ein Verbot des vertikalen Verlustausgleichs, sprich Verluste dürfen nicht

mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten gegengerechnet werden.

 

Nun kommt der Knaller:

§ 23 Abs.3 S.9: "Verluste aus privaten Veräussrungsgeschäften im Sinne des § 23, in der

bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch mit

Einkünfte aus kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs.2 in der Fassung..(.).. ausgeglichen

werden."

 

Das heisst bei einfacher Gesetztessubsumtion: Wenn ich ein Wertpapier, das ich nicht länger

als ein jahr halte verkaufe und dabei verlust mache, dann kann ich diesen Verlust

mit kapitaleinkünften gegenrechnen. Dies scheint mir die spiegelbildche Regelung zur

"Spekulationssteuer" zu sein. Gewinne innerhalb eines jahren muss ich zwar versteuern,

kann jedoch mit den verlusten am Verlustausgleich teilnehmen.

 

BSP: Ich habe zB eine schottische Aktie im Depot (;-)), die ich noch nicht ganz ein jahr halte.

Ich verkaufe sie nun einfach und rechne den verlust gegen meine kapitaleinkünfte.

Schwupp, unter Beachtung des Sparerfreibetrages und des nun möglichen vertikalen

Verlustausgleichs sind alle meine Ausschüttungen/ Dividenden in diesem Jahr steuerfrei.

 

PS: Ich bin Jurist und kein Steuerberater, aber das müsste doch klappen, oder??

 

Gruss H

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Faceman

Guck mal, was in §20 Abs. 2 ESTG steht. Nur mit diesen Einküften kannst du die Spekulationsverluste verrechnen. Da stehen aber keine Zinsen und Dividenden drin, sondern nur betimmte Kapitaleinkünfte.

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Sapine

Irgendwann habe ich die Tage zur Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften etwas gehört, dass sie da noch etwas anpassen müssen. Es gab da irgendwie eine Lücke, dass man z.B. Verluste aus dem Verkauf eines Autos mit bestimmten anderen Einkünften (?) hättest verrechnen können. Leider habe ich keine Quelle dazu, denke es war Radio. Auf jeden Fall sollte oder wurde die Lücke geschlossen, da Steinbrück Steuerausfälle in nennenswerter Höhe erwartet hatte. Bevor Du Dich also über die vermeintliche Lücke freust mach die auf die Suche nach Änderungen, die womöglich noch in der Pipeline der Gesetzgebung hängen.

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Hurus
Guck mal, was in §20 Abs. 2 ESTG steht. Nur mit diesen Einküften kannst du die Spekulationsverluste verrechnen. Da stehen aber keine Zinsen und Dividenden drin, sondern nur betimmte Kapitaleinkünfte.

 

Gut. Geniale Idee aufgelöst. Gehe jetzt zur Wiens uns sauf mir erstmal ordentlich einen an.

 

Greez H

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Faceman

Gerne geschehen. Und immer wieder gerne. :D

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Flasher
Gehe jetzt zur Wiens uns sauf mir erstmal ordentlich einen an.

 

Na das hört sich doch mal nach einem lohnenswerten Investment an :lol:

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Hurus

Wiens auf morgen vertagt weil die Zelte schon alle dicht sind...

 

SO eine Sch****** echt, les ich die Norm nicht zu ende... :unsure: peinlich peinlich...

 

Gruss H

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Faceman
SO eine Sch****** echt, les ich die Norm nicht zu ende... :unsure: peinlich peinlich...

 

Mach dir nix draus. Hast ja mich.... :-

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Rinderfond
...

BSP: Ich habe zB eine schottische Aktie im Depot (;-)), die ich noch nicht ganz ein jahr halte.

Ich verkaufe sie nun einfach und rechne den verlust gegen meine kapitaleinkünfte.

...

Wie bitte?! Wir hatten doch abgemacht, dass Du die solange hältst, bis ich sie Dir abkaufe. Mir ist das ehrlich gesagt zu früh. Halten, Hurus! :thumbsup:

 

Grüße

RiFo

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Stairway
BSP: Ich habe zB eine schottische Aktie im Depot (;-)), die ich noch nicht ganz ein jahr halte.

Ich verkaufe sie nun einfach und rechne den verlust gegen meine kapitaleinkünfte.

 

Wehe dir!

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Hurus

Mann Stairy, keine Sorge ich behalte die RBS, hätte sie ja nur aus steuerlichen

Gründen kurz verkauft und mir dann wieder zurück geholt.

 

Ich lass doch nicht zu, dass RiFo meine feinen RBS Aktien zum spottpreis

bekommt...

 

Gruss H

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35sebastian

Hurus,

manchmal sind Verluste und auch Steuerehrlichkeit auch gut.

Wenn du diese dem Finanzamt angegeben hast, kannst du diese mit den Gewinnen aus dem Verkauf von RBS, auch wenn du sie erst im nächsten Jahr kaufst, verrechnen.

Nur Dividenden kannst du nicht gegenrechnen, aber die zahlen eh keine. :D

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crosplit

Hurus geniale Steueridee, Möglichkeit Spekulationsverluste mit Divs zu verrechnen...

 

Ich sag nur: Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist und bleib locker! :-

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AA+
Wie bitte?! Wir hatten doch abgemacht, dass Du die solange hältst, bis ich sie Dir abkaufe. Mir ist das ehrlich gesagt zu früh. Halten, Hurus! :thumbsup:

 

Grüße

RiFo

 

Moin,

 

nachdem Hurus Idee ja nun geplatzt ist, kann ich ja mal ein bisschen OT werden:

 

Kann theoritisch RiFo die Aktien direkt von Hurus kaufen? Und wie geht das praktisch, wie wechseln die das Depot? Frueher waren die Dinger ja wenigstens huebsch gedrucktes Papier. Oder geht nur Boersenhandel/Freihandelsplaetze?

 

Hach, bin ich wieder unwissend.

 

 

Gruss AA+

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harrygünter

Das anfertigen und aushändigen der Aktien ist meines Wissens nach wie vor (gegen Gebühr) möglich - eine Depotverwahrung also nicht Pflicht. Damit wäre natürlich auch der Verkauf leicht abzuwickeln.

Ob ein Verkauf per Depotübertrag und Bezahlung per Überweisung geht weiss ich nicht.

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Superhirn
Ob ein Verkauf per Depotübertrag und Bezahlung per Überweisung geht weiß ich nicht.

 

Hallo @Harrygünter,

 

Hatte diesen Fall, ist allerdings schon einige Jahre her. Das Finanzamt hat damals unter folgenden Gesichtspunkten geprüft.

 

1. Wurden die Aktien auch (zeitnah) übertragen.

2. Floß der Geldstrom zeitnah

und 3. war der Kurs der gewählt wurde mindestens börsennah

 

d.h. die Prüfung erfolgte ähnlich wie bei Mietverträgen, also ob man einen solchen Vertrag sprich hier Kauf oder Verkauf auch unter "Fremden" abgeschlossen hätte.

 

Dann sollte, bei ausreichender Dokumentation, der Anerkennung eines solchen Kaufs bzw. Verkaufs kein steuerliches Hindernis im Weg stehen.

 

Gruß

 

P.S. Wer ganz sicher gehen will, FA vorab kontaktieren und einen guten Grund angeben warum man nicht über die Börse verkaufen will. Z.B. Ersparnis von Maklergebühren, Courtage, wenig Umsatz etc. und da es einige im FA immer noch nicht mitbekommen haben, ggf. darauf hinweisen, dass die Börsenumsatzsteuer abgeschafft wurde. Weil bei Steuereffekten die sehr schnell mit Gestaltungsmissbrauch kommen. :thumbsup:

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