protonic Oktober 19, 2008 Wenn Du nichts dagegen hast übernehme ich das mal! Du bist (gerade als Sesselpfurzer ) nicht bei jedem Unfall sofort BU! Ein extremes Beispiel: Du säbelst Dir beide Beine ab. Damit kannst Du locker noch zur Arbeit. Geld für Deine Wohnung, Auto etc. um alles behindertengerecht zu machen fehlt Dir aber! Ein anderes Beispiel: Bei Dir macht die Psyche schlapp. Du kannst nicht mehr arbeiten. Deine Unfall zahlt dann keinen Cent. Gibts da eigentlich geeignete Kombitarife BUZ/UNV oder sollte man wirklich zwei Einzelversicherungen machen? Was ist eigentlich so der Richtwert, wie die BU-Rente sein sollte? (also wieviel % vom letzten Gehalt würdet ihr empfehlen?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 19, 2008 also wieviel % vom letzten Gehalt würdet ihr empfehlen?) ca. 75% vom letzten Netto sind Praxis! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Oktober 19, 2008 Allerdings ist sie nicht garantiert! Was nützt Dir heute eine hohe Dynamik aufgrund der Überschüsse, wenn Sie in 5 Jahren 0,0% beträgt und Du dann keine Leistungsdynamik mehr hast?? Gar nichts. Aber da die Versicherung auch weiterhin Berufsunfähigkeitsversicherungen verkaufen will, sollte sie die Überschüsse nicht auf 0 sinken lassen. Wobei es irgendwie eh kaum Leute gibt die sich über eine "Dynamik im Leistungsfall" Gedanken machen. Angebote von AL und AM liegen jetzt vor - über 120,- sowie über 160,-/p.m. ... crying.gifDabei würde die AL auch nur bis 65 leisten. Jetzt weist du warum GlobalGrowth dir vorgeschlagen hat es bis 60 laufen zu lassen. (was ich auch mache) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Oktober 20, 2008 Jetzt weist du warum GlobalGrowth dir vorgeschlagen hat es bis 60 laufen zu lassen. (was ich auch mache) M.E. ist 60 zu kurz gesprungen, weil die Wahrscheinlichkeit für nen BU-Fall mit zunehmenden Alter steigt. Anders ausgedrückt: Egal wann der Fall eintritt - mit 67 bist Du auf jeden Fall BU (wenn man nicht wieder gesundet). Hab als Kompromiss 65 Jahre als Endalter gewählt. Zwei Jahre sollte ich überbrücken können. Hab aber auch noch ne Frage: Mit einem kaputten linken Knie (Unfall) kann ich zwischen Ausschluss des Knies (und aller Auswirkungen) aus der Versicherung und einem Mehrbeitrag ("Risikozuschlag") von ca. 20% wählen. Was würdet Ihr nehmen? Der Risikozuschlag kosten mich ca. 400 EUR im Jahr, was durch die Dynamik noch steigen wird. Beim Ausschluss laufe ich Gefahr, dass mir später ein Rückenleiden als Folge der Knieverletzung ("wegen Humpeln") ausgelegt wird. Also, was ist besser? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Oktober 20, 2008 Das hängt von Deiner Einschätzung ab, wie wahrscheinlich es ist, durch das kaputte Knie oder eine Folgeerkrankung BU zu werden. Denkst Du, dass das nicht so unwahrscheinlich ist, nimm den Risikozuschlag - denkst Du, das ist so gut wie ausgeschlossen, nimm den Leistungsausschluss. In vielen Fällen ist der Risikoaufschlag besser als der Leistungsausschluss - denn was bringt die Versicherung, wenn sie nachher nicht zahlt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Oktober 20, 2008 Das Problem ist, ich müsste einschätzen können, wie wahrscheinlich Krankheiten sind, die sich auf das Knie schieben lassen können. Klar ist der Zuschlag sicherer. Aber halt auch teurer. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Oktober 20, 2008 · bearbeitet Oktober 20, 2008 von Stezo Haftpflicht brauche ich nicht: Fahre nur Fahrrad (und da sind immer die Motorisierten schuld) und ein fehlgschlagener Putschversuch ist sicher ohnehin nicht mit abgedeckt - außerdem gibt´s in deutschen Gefängnissen ja genug zu essen. :- BU_NoGo-Supporter bitte posten! Tom hat darauf zwar schon geantwortet, ich mach es trotzdem nochmal! Eine private Haftpflichtversicherung kostet Dich nichtmal 100€ im Jahr! Meine kostet 55€. Teil das mal durch 12 für die fiktive monatliche Belastung! Und jetzt setzt Du das finanzielle Risiko dagegen, welches Du mit dem Abschluss einer guten Haftpflicht eliminierst! Danach sollte es keinerlei Fragen oder Einwände mehr geben. Ich habe das hier schon an anderer Stelle vor einiger Zeit gepostet: Ich kenne sehr viele Menschen aller Altersklassen durch private Vereinstätigkeiten. Von denen ist keiner bisher berufsunfähig geworden, aber ich weiß von einigen die ihre Haftpflicht schonmal in Anspruch nehmen mussten. Bei drei dieser Beispiele wäre ohne Haftpflicht definitiv der finanzielle Ruin angesagt gewesen. Erst kürzlich ist ein weiterer abstruser Fall dazu gekommen, wo der Schaden durch einen Brand mehrere 100.000€ beträgt. Du solltest Dir also Deine Entscheidung mit einer in meinen Augen lächerlichen Begründung nochmal gründlich überlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Oktober 20, 2008 · bearbeitet Oktober 20, 2008 von Sandale ich hab nur mal eben überflogen, aufgefallen ist mir, dass da jemand geantwortet hat, der nicht wirklich informiert war: BU Renten sind zeitlich befristete Leibrenten...(das ist erstmal der theoretische Charakter der BU), bei dir steht das weggestrichen mit dem Vermerk, dass du BU Renten unbefristet anerkannt werden. Das ist völlig falsch, sobald sich deine Einschränkungen verbessern, und du wieder in deinem Beruf tätig sein kannst, entfällt die Rentenzahlung...(schau mal in Punkt 2 warum nur ist die Nachprüfungsverfahren angekreuzt ) in wiefern du das im Leistugnsfall vor Gericht verwenden kannst, weiß ich jetzt nicht einzuschätzen.... aber mit so einer Antwort wäre die Gesllschaft beim mir sowieso sofort disqualifiziert. Das hat keine einzelne Person ausgefüllt. Die gleiche Kopie geht an allen Interessenten. Gehört zum normalen Infomaterial... Zum Punkt 10: Da geht das darum, dass es Versicherer gibt, die erstmal leisten, weil sie die BU zeitlich befristet anerkannt haben, dann diese Leistungen aber wieder zurückfordern. Soll heissen, dass die AL gleich eine Entscheidung trifft (Erklärung über Leistungspflicht), und nicht nachträglich etwas zurückfordern kann. Mit dem Wegfall der BU hat das nichts zu tun. Weiterhin ist fehlerhaft und eigentlich schon strafbar, dass da steht bei Rücktritt: Anfechtungsrecht 10 Jahre...hier wurden gleich zwei paar Schuh durcheinandergebracht: 1. Rücktrittsrecht beschränkt sich lt. Bedinungen auf 3 Jahre 2. Die Anfechtung (bei dir nur mit Arglist oder Vorsatz bezeichnet) ist unbefristet und hat mit dem Rücktrittsrecht nichts zu tun: dies macht der Versicherer bei arglistiger Täuschung auch noch in 30 Jahren, dieses Recht hat er lt. VVG. -->damit sollen die bestraft werden, die wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (z.B Nichtangabe von Gesundheitsproblemen) sich den Versicherungsschutz wissentlich "erschlichen" haben (obwohl der Versicherer konkret danach gefragt hatte) / wer wegen sowas kein Geld bekommt, ist selbst schuld. Am besten die Versicherungsbedingungen §4 lesen. Damit ist alles i.O. Zu 1. das Rücktrittsrecht beträgt 5 Jahre. Zu 2. mag sein, dass das VVG vorsieht, dass der Versicherer das auch noch in 30 Jahren tun kann, die AL beschränkt dieses Recht aber auf 10 Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Oktober 20, 2008 Eine private Haftpflichtversicherung kostet Dich nichtmal 100 im Jahr!Meine kostet 55. Teil das mal durch 12 für die fiktive monatliche Belastung! Und jetzt setzt Du das finanzielle Risiko dagegen, welches Du mit dem Abschluss einer guten Haftpflicht eliminierst! Ich habe just for fun mal den Tarifrechner der HUK24 angeworfen: Basispaket für Singles (angestellt), 250,- Euro Selbstbeteiligung kostet 35,63 Euro pro Jahr, also noch nicht einmal 3 Euro pro Monat - und damit hast Du die wichtigsten Risiken in hinreichender Höhe abgesichert. Nimmt man noch das Plus-Paket dazu (u.a. Forderungsausfall für Schäden ab 2500 Euro - was vielleicht nützlich sein kann, wenn man keine BU oder keine Unfallversicherung hat), sind es 50,63 Euro pro Jahr, also knapp über 4 Euro im Monat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Oktober 20, 2008 Selbst wenn es 70 wären. Ein paar Euro im Monat sollten es wirklich jedem Wert sein. Ich kann mir es gar nicht vorstellen, wie es wäre ohne Haftpflicht. Ich spiele einen körperintensiven Vereinssport, arbeite in einem vermeindlich gefährlichen Beruf und habe auch so eine Menge Hobbys wo immer was passieren kann, da bin ich schon froh über die Haftpflicht abgesichert zu sein. Meine kostet übrigens von der Degenia ebenfalls knapp 56 im Jahr (das sind ca. 4,60 im Monat). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mayard Oktober 20, 2008 arbeite in einem vermeindlich gefährlichen Beruf und habe auch so eine Menge Hobbys wo immer was passieren kann, da bin ich schon froh über die Haftpflicht abgesichert zu sein. Meine kostet übrigens von der Degenia ebenfalls knapp 56 im Jahr (das sind ca. 4,60 im Monat). Dann brauchst Du aber eine gesonderte Berufshaftpflicht, oder? Gibt es die wirklich schon für 56 im Jahr? Ansonsten kann ich allen die für eine Haftpflicht plädieren nur zustimmen, sie ist wohl die Versicherung mit dem besten Kosten Nutzen Verhältnis. Mayard Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala Oktober 20, 2008 Diese besondere Haftpflicht ist bereits in dem Tarif der Degenia eingeschlossen. Die Beamtenhaftpflicht ist nämlich fester Bestandteil dieses Tarifs (stammt von der Gothaer, wird nur rabattiert!). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 20, 2008 · bearbeitet Oktober 20, 2008 von GlobalGrowth lasst mal die Werbung für Gesellschaften stecken...ich wage zu bezweifeln, dass auch nur ein Bruchteil von euch die Bedingungen der Verträge kennt und sie anzuwenden weiß...gerade HUK und Co. sind ja negativ in der Presse aufgefallen, weil es Probleme bei der Schadenregulierung gerade im Unfall Bereich gibt.... Aber zur Verdeutlichung, dass Versicherungsschutz im Allgemeinen recht günstig zu haben ist, stimme ich mit allen überein! Lieber so, als gar nicht! Der Geschädigte ist froh, wenn er sein Geld sofort von der Gesellschaft bekommt....und nicht in lebenslangen Zahlungen vom Schädiger zum Thema Berufshaftpflicht geb ich nur den Tipp genau auf die Bedinungen zu achten, die Verträge beginnen als Zusatzleistung in normalen Haftpflichtverträgen mit Zusatzkosten von jährlich ca 7 . Oder eben als alleinige Verträge irgendwo zwischen 20-65 im Jahr... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 20, 2008 Zu 2. mag sein, dass das VVG vorsieht, dass der Versicherer das auch noch in 30 Jahren tun kann, die AL beschränkt dieses Recht aber auf 10 Jahre. Falsch, die Anwendung dieses § wird mit der Anfechtung durch arglistige Täuschung ausgehebelt. Ansonsten wäre die Risikokalkulation nicht möglich, es würde ja jeder einfach 10 Jahre warten...nee mein lieber, nicht mal der beste Rückversicherer würde derartige Risiken versichern und glaub mir, die handeln ganz andere "Pakete" mit Erstversichern wie AL aus Na super: Angebote von AL und AM liegen jetzt vor - über 120,- sowie über 160,-/p.m. ... :'( Dabei würde die AL auch nur bis 65 leisten. was ist denn eigentlich bei dir rausgekommen, haste was passendes gefunden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Oktober 20, 2008 M.E. ist 60 zu kurz gesprungen, weil die Wahrscheinlichkeit für nen BU-Fall mit zunehmenden Alter steigt. Anders ausgedrückt: Egal wann der Fall eintritt - mit 67 bist Du auf jeden Fall BU (wenn man nicht wieder gesundet). Hab als Kompromiss 65 Jahre als Endalter gewählt. Zwei Jahre sollte ich überbrücken können. Hab aber auch noch ne Frage: Mit einem kaputten linken Knie (Unfall) kann ich zwischen Ausschluss des Knies (und aller Auswirkungen) aus der Versicherung und einem Mehrbeitrag ("Risikozuschlag") von ca. 20% wählen. Was würdet Ihr nehmen? Der Risikozuschlag kosten mich ca. 400 EUR im Jahr, was durch die Dynamik noch steigen wird. Beim Ausschluss laufe ich Gefahr, dass mir später ein Rückenleiden als Folge der Knieverletzung ("wegen Humpeln") ausgelegt wird. Also, was ist besser? saludos, el galleta Was machst du den beruflich? Kannst du noch in deinem Beruf arbeiten, falls du mal was mit dem Rücken hast? Da müsstest du mal fast deinen Arzt oder einen Gutachter fragen ob man den Rücken, wegen deinem Knie ausschließen kann. Sag mal. Zahlst du 2.000 EUR in die Versicherung?? In meiner Suche nach einer Versicherung bin ich auch auf die Universa gestoßen. Eine wohl extrem gute, aber auch extrem teure Versicherung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Oktober 20, 2008 Falsch, die Anwendung dieses § wird mit der Anfechtung durch arglistige Täuschung ausgehebelt. Ansonsten wäre die Risikokalkulation nicht möglich, es würde ja jeder einfach 10 Jahre warten...nee mein lieber, nicht mal der beste Rückversicherer würde derartige Risiken versichern und glaub mir, die handeln ganz andere "Pakete" mit Erstversichern wie AL aus 1. Ich bin nicht lieb 2. Auch bin ich kein "er" 3. §4 der Bedingungen: (13) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chris89 Oktober 20, 2008 In meiner Suche nach einer Versicherung bin ich auch auf die Universa gestoßen. Eine wohl extrem gute, aber auch extrem teure Versicherung... Nicht unbedingt teuer. Die haben im PKV Bereich ein super Preis/Leistungsverhältniss. Da kommt kaum einer ran. Im BU Bereich kann ich dirs gerade nicht sagen, aber darf man nicht komplett verallgemeinern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Oktober 20, 2008 1. Was machst du den beruflich?2. Kannst du noch in deinem Beruf arbeiten, falls du mal was mit dem Rücken hast? 3. Da müsstest du mal fast deinen Arzt oder einen Gutachter fragen ob man den Rücken, wegen deinem Knie ausschließen kann. 4. Sag mal. Zahlst du 2.000 EUR in die Versicherung?? 1. Büro. 2. Bis zu einer gewissen (recht hohen) Grenze: ganz klar ja. 3. Hab ich: kann passieren. (mit "ausschließen" meinst Du ja sicher "Leistung verweigern") 4. Ja, ungefähr. Jedes Jahr. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 20, 2008 · bearbeitet Oktober 20, 2008 von GlobalGrowth 1. Ich bin nicht lieb 2. Auch bin ich kein "er" 3. §4 der Bedingungen: (13) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre. --> man lernt nie aus, kannst du für die abschließende Beurteilung mal das Bedingungswerk posten, hab jetzt keine Muse das über den Gesamtverband anzufordern.... ---> jetzt beantwortet sich mir auch die Frage, weshalb bei der AL die Prozessquote so hoch ist.... mmh...wenn der § nur über das Rücktrittsrecht angeführt ist, dann ist die Hintertür klar....in diesem Fall wird der Vertrag nicht über den Rücktritt aufgelöst, sondern über eine stink normale Anfechtung für "nichtig" von Beginn an erklärt... Poste mal die Bedingungen, dann sehen wir weiter --> ich denke schon dass du lieb bist beim Geschlecht kann man sich schon mal irren Viele Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sandale Oktober 20, 2008 --> man lernt nie aus, kannst du für die abschließende Beurteilung mal das Bedingungswerk posten, hab jetzt keine Muse das über den Gesamtverband anzufordern.... ---> jetzt beantwortet sich mir auch die Frage, weshalb bei der AL die Prozessquote so hoch ist.... mmh...wenn der § nur über das Rücktrittsrecht angeführt ist, dann ist die Hintertür klar....in diesem Fall wird der Vertrag nicht über den Rücktritt aufgelöst, sondern über eine stink normale Anfechtung für "nichtig" von Beginn an erklärt....(wobei das auch im engen juristischen Sinne ein Rücktritt ist...) Poste mal die Bedingungen, dann sehen wir weiter Ich habe zwar die Version 03.2008 vorliegen, diese hier ist die 01.2008. Aber in den betreffenden Passagen ist sie identisch. Alte_Leipziger_BU_Bedinungen.pdf --> ich denke schon dass du lieb bist beim Geschlecht kann man sich schon mal irren Viele Grüße David Na, aber nur heute Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 20, 2008 · bearbeitet Oktober 20, 2008 von GlobalGrowth Wäre auch zu schön um war zu sein, da steht: --> im §4 Absatz 4, dass die Verpflichtung zur Leistung enfällt, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht arglistig verletzt wurde --> summa summarum: kein Geld --> auch dein Absatz 13 hat keine Bewandnis, weil im Absatz 14 die Anfechtung erklärt ist und die 10 Jahre sich nur auf Rücktritt und Kündigung beziehen! --> gefährlich ist die Bande von Vermittlern, die sowas ihren Kunden suggerieren... letztlich gibt es doch kein Geld, weil die Anfechtung auch in 30 Jahren noch durchgeführt wird....der Vertrag wird von Anfang an für nichtig erklärt und ist somit nie zustande gekommen... Wir könnten an dieser Stelle noch die Leistungsklauseln auseinandernehmen, dafür bräuchte ich aber das Tarifwerk, dann würde auch der letzte verstehen, dass die AL da nur Mittelmaß ist....aber immer noch besser als gar keine! -->hab dafür aber im Moment gar keine Zeit :- Hätte mich jetzt auch stark gewundert, dass das irgendeine Versicherung macht??! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 20, 2008 · bearbeitet Oktober 20, 2008 von GlobalGrowth Ich habe zwar die Version 03.2008 vorliegen, diese hier ist die 01.2008. Aber in den betreffenden Passagen ist sie identisch.Alte_Leipziger_BU_Bedinungen.pdf jepp, das ändert auch nichts an der Tatsache! in einem anderen deiner Threads haste folgendes geschrieben: "Momentan tendiere ich immer noch zur Alten Leipziger. Die Prozessquote ist zwar nicht so gut, aber ein besseres Gesamtpaket habe ich noch nicht gefunden." --> ich sag dir warum, weil zuviele hauseigene Vermittler ihr eigenes Bedinungswerk nicht verstehen und so wie du womöglich die 10 Jahresklausel predigen und ihre Kunden damit aus sinnvollen Verträgen ködern und letztlich doch ins Verderben stürzen.... so, ich geh jetzt Bett cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Oktober 21, 2008 Nicht unbedingt teuer. Die haben im PKV Bereich ein super Preis/Leistungsverhältniss. Da kommt kaum einer ran. Im BU Bereich kann ich dirs gerade nicht sagen, aber darf man nicht komplett verallgemeinern. Ja ok. War bei mir so. Darf man aber nicht verallgemeinern, da haste recht. 1. Büro.2. Bis zu einer gewissen (recht hohen) Grenze: ganz klar ja. 3. Hab ich: kann passieren. (mit "ausschließen" meinst Du ja sicher "Leistung verweigern") 4. Ja, ungefähr. Jedes Jahr. 3. Ja meinte ich. 4. Achte auch darauf das die Versicherung ein Leben lang bezahlbar bleibt. Es bringt nichts, wenn du die später aus Geldmangel kündigen musst. Schwierige Sache. Auf der einen Seite kann man sagen, wenn du schon eine gute und etwas teure Versicherung nimmst, dann sollte man es auch richtig machen und das mitversichern lassen. Auf der anderen Seite kann man sagen, dass es wohl sehr unwahrscheinlich ist, das du wegen des Knie's nicht mehr arbeiten kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Oktober 21, 2008 Auf der anderen Seite kann man sagen, dass es wohl sehr unwahrscheinlich ist, das du wegen des Knie's nicht mehr arbeiten kannst. Das ist so zwar richtig, aber der Rücken ist meine große Befürchtung. In Deiner Grafik immerhin der größte Block bzw. Teil von diesem. Werde wohl auf Nummer sicher gehen und bezahlen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Oktober 21, 2008 lasst mal die Werbung für Gesellschaften stecken...ich wage zu bezweifeln, dass auch nur ein Bruchteil von euch die Bedingungen der Verträge kennt und sie anzuwenden weiß...gerade HUK und Co. sind ja negativ in der Presse aufgefallen, weil es Probleme bei der Schadenregulierung gerade im Unfall Bereich gibt.... Ich sage es mal so: Wenn die Privathaftpflicht der HUK24 so schlecht wäre, wäre sie im Test der Stiftung Warentest nicht unter die besten 16 (von 250 Tarifen) gekommen, mit einem sehr gut für die Verbraucherfreundlichkeit der Bedingungen (siehe http://www.test.de/themen/versicherung-vor...699708/1699723/). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag