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poppi

Kündigung Fondsgebundene RV - Formulierungsfrage

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poppi

Moin,

 

ich habe vor, aus verschiedenen Gründen meine Fondsgebundene RV zu kündigen und stolpere dabei etwas über die Kündigungsbedingungen.

 

Da steht zum einen, dass ich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen kann. Das ist klar so weit, leider noch etwas hin.

 

Aber dann:

 

- innerhalb eines Versicherungsjahres mit Frist von drei Monaten auf den Fälligkeitstermin der Beitragszahlung (Rest nicht relevant)

 

Interessant dabei ist, dass ich monatlich (1/12) zahle, ergo das so interpretiere, als hätte ich monatliches Kündigungsrecht. Mag da aber auch falsch liegen. Wäre dankbar für jegliche Interpretation! :rolleyes:

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highline

hiermit kündige ich zur nächsten möglichkeit! :-

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poppi
hiermit kündige ich zur nächsten möglichkeit! :-

 

:lol:

 

Jaha, daran habe ich natürlich auch gedacht, aber bietet das dem Versicherer nicht ggf. Interpretationsspielräume? Bin leider kein Jurist und bei solchen Spitzfindigkeiten eher unsicher. Wie wäre es denn mit "hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin, spätestens aber mit Wirkung zum [Endtermin nach 3 Monaten]"? Wäre ich damit halbwegs auf der sicheren Seite?

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Knarf

Ich hatte einen ähnlichen Fall. BU-Versicherung am 01.12. abgeschlossen, monatliche Zahlungsweise. In den AGB war das Thema Kündigung für Nicht-Juristen ^_^ etwas schwammig formuliert. Ich hatte das so verstanden: Kündigung ist jederzeit (ohne Frist!) zum Ende einer Beitragszahlungsperiode möglich.

 

Hatte dann im Mai mit folgender Formulierung gekündigt: "zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum 01.12."

Kurz darauf kam die Kündigungsbestätigung mit Ablauftermin meiner Versicherung zum 01.12.

 

Da das meinem AGB-Verständnis widersprach, nochmal gekündigt. Diesmal einen konkreten Termin angegeben - zum 01.08. (inzwischen war schon Juni). Dazu noch in einem Satz Verweis auf die AGB. Und siehe da, kurz darauf kam Bestätigung mit Ende 01.08.

 

Was ich damit sagen will: Rechne dir deinen nächstmöglichen Kündigungstermin aus und schreibe dieses Datum in die Kündigung.

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poppi
Was ich damit sagen will: Rechne dir deinen nächstmöglichen Kündigungstermin aus und schreibe dieses Datum in die Kündigung.

 

Alles klar, danke. So ungefähr hatte ich es auch schon erwogen. Wollte nur noch mal sichergehen, dass das auch halbwegs wasserdicht ist. Man kennt ja seine Pappenheimer. ^_^

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GlobalGrowth
Ich hatte einen ähnlichen Fall. BU-Versicherung am 01.12. abgeschlossen, monatliche Zahlungsweise. In den AGB war das Thema Kündigung für Nicht-Juristen ^_^ etwas schwammig formuliert. Ich hatte das so verstanden: Kündigung ist jederzeit (ohne Frist!) zum Ende einer Beitragszahlungsperiode möglich.

 

vollkommen richtig, verallgemeinert kann man sagen:

 

Altersvorsorgeverträge sind bei monatl. Zahlweise auch mit Monatsfrist kündbar!

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highline
· bearbeitet von highline

wenn man natürlich reinschreibt, spätestens zum 01.12. ist doch klar, dass die versicherung dann den vertrag nicht zum nächsten monat sondern erst zum 01.12. aufhebt.

 

insofern reicht "zur nächsten möglichkeit".

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