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Sandfee

betrieblicher Vorsorgeplan

Empfohlene Beiträge

Sandfee

Ich habe mir mal das Angebot zum betrieblichen Vorsorgeplan herausgesucht und möchte wissen, ob das gut ist oder eher nicht.

 

Ich zitiere mal:

 

"Mit dem Vorsorgeplan ermöglichen wir Ihnen den Aufbau eines Vorsorgeguthabens , Hierfür stellt xxx Firmenbeiträge bereit und bietet Ihnen die Möglichkeit, eigene Beiträge (Mitarbeiterbeiträge) zu leisten.

 

Diese Beiträge werden in Aktien und verzinslichen Wertpapieren (Rentenpapiere) angelegt.

 

Das Vorsorgeguthaben steht Ihnen im Ruhestand als Zusatzeinkommen zur Verfügung.

 

Die Vorsorgebeiträge setzen sich aus den Firmen- und den Mitarbeiterbeiträgen zusammen und fließen in den xxx Vorsorge Plan.

 

Firmenbeiträge:

Die Firmenbeiträge betragen 1,5% des beitragsrelevanten Jahreseinkommens sowie 9% des Teils des beitragsrelevanten Jahreseinkommens, der über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) liegt.

 

Beiträge Plus:

Die Beiträge Plus werden vom Unternehmen zusätzlich zu den Firmenbeiträgen steuer- und sozialversicherungsfrei für Ihr Vorsorgeguthaben bereit gestellt.

Dabei handelt es sich um tarifliche Leistungen (AVWL) oder Sonderbeiträge, die z.b. im Rahmen einer Erfolgsbeteiligung gewährt werden.

 

Mitarbeiterbeiträge:

Sie haben die Möglichkeit, Teile Ihres Bruttoentgeldes in den Vorsorge Plan einzubringen. Diese Teile werden nicht an Sie ausgezahlt, sondern fließen steuerfrei und bis maximal 4% der BBG sozialversicherungsfrei als Mitarbeiterbeiträge in Ihr Vorsorgeguthaben.

 

Zuschuss:

Xxx gewährt für Mitarbeiterbeiträge bis 4% der BBG (West) einen jährlichen Zuschuss von 10%, soweit Ihr Jahres- Bruttoeinkommen unterhalb der jeweiligen BBG liegt.

 

Beitragsbemessungsgrenze:

Die BBG (West) für 2008 beträgt 63600 (4% = 2544)

 

Die BBG (Ost) für 2008 beträgt 54000 (4% = 2160)

 

Beitragsrelevantes Einkommen und zusätzliche Vergütungsbestandteile wie:

- steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

- Mitarbeiterbeiträge in den xxx Vorsorge Plan

 

Firmen- und Mitarbeiterbeiträge werden in Aktien und verzinslichen Wertpapieren angelegt und entwickeln sich nach dem Kapitalanlageergebnis des xxx Pensionsfonds. Mit steigenden Aktienkursen und Zinserträgen wächst Ihr Vorsorgeguthaben an.

 

Mit Eintritt in den Ruhestand (frühestens ab Alter 60) können Sie auf >>Antrag<< Versorgungsleistungen aus Ihrem Vorsorgeguthaben beziehen. Ihr Vorsorgeguthaben wird als lebenslange Rente ausgezahlt.

Sie haben die Möglichkeit 30% Ihres Vorsorgeguthabens als einmalige Auszahlung abzurufen.

Werden Beiträge von über 4% der BBG (West) in Ihr Vorsorgeguthaben eingebracht, können Sie das auf diesem Teil beruhende Vorsorgeguthaben auch in bis zu 20 Raten auszahlen lassen.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretungen und den Pensionplänen des xxx Pensionsfonds.

 

Neben dem Aufbau des Vorsorgeguthabens für Ihren Ruhestand gewährt der Vorsorge Plan bei Erwerbsminderung oder bei Tod vor Alter 60 die Zusatzleistung.

 

Höhe der Zusatzleistungen:

Die Höhe der Zusatzleistung beträgt ein beitragsrelevantes Jahreseinkommen. Liegen Jahreseinkommensteile über der jeweiligen BBG, erhöht sich die Leistung um das 1,5 fache für diesen Teil.

 

Versorgungsleistungen bei Erwerbsminderung:

Die Auszahlungen der Zusatzleistung bei Erwerbsminderung erfolgt in gleichen Jahresraten bis Alter 60. Im Anschluss daran erfolgt die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens als Altersleistung.

 

Versorgungsleistungsleistungen für Hinterbliebene:

Als Todesfallleistung wird das Vorsorgeguthaben zum Zeitpunkt des Leistungsfalls zusammen mit der Zusatzleistung sofort fällig und auf Antrag an Ihren Ehepartner oder Ihre kindergeldberechtigten Kinder nach den geltenden Regelungen ausgezahlt."

 

 

Klingt das gut oder rechnet sich soetwas nicht?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Hallo Sandfee!

Prinzipiell ist eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Altersvorsorge der Mitarbeiter immer eine super Sache.

Hier fehlt allerdings die Info wie und wo genau das Geld angelegt wird.

Aktien sind nicht gleich Aktien und bei Anleihen gilt das selbe.

Mit welcher Firma arbeitet denn dein Arbeitgeber zusammen?

Desweiteren:

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?

Kannst Du das Guthaben übertragen?

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D-Mark

Exakt:

 

Wer ist der Kooperationspartner und welche Fonds sind abgemacht?

 

Für die Steuerminderung ist es aber in jedem Fall eine gute Sache, genau wie für die AVWL, die in einem Rieter nur Trouble machen würden...

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