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riemy

Ausländisch thesaur. Fond - Probleme nach Depotübertrag

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riemy

Hallo zusammen!

 

Mein Problem:

Hab Anfang des Jahres bei Ebase recht viele Anteile des Carmignac Patrimoine gekauft (ausländisch thesaurierender Mischfond) und dann Mitte des Jahres an Comdirect übertragen lassen. Nun will ich den Fond verkaufen bei Comdirect.

Da die aber die Kaufdaten etc von Ebase nicht haben, wird mir wohl die KaE beim Verkauf draufgedrückt, was sicherlich einiges an Kohle ist (also alles, was der Patrimoine seit 1994 an Thesaurierungen angehäuft hat).

 

Angeblich könnte ich mir diese zu unrecht gezahlten Steuern zurückholen bei der nächsten Steuererklärung.

Aber geht das echt so einfach? Wie mache ich das am besten? Die Kaudaten von Ebase vorzeigen (hab ich ja noch).

Aber woher wissen die vom Finanzamt, wie hoch die Thesaurierung bzw. der Zwischengewinn zum Zeitpunkt des Kaufs war?

 

Kann mir da irgendjemand Tipps geben oder helfen bzw. hatte vielleicht jemand schon den gleichen Fall?

Wäre sehr dankbar!

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harryguenter

Zusätzlich mußt Du wohl die Höhe der in diesem Jahr zu versteuernden Thesaurierungen über den EBundesanzeiger ermitteln und angeben. Da alles dieses Jahr war mußt Du keine Nachweise über die korrekte Versteuerung der Vorjahre (während der Haltezeit) nachweisen.

Zusätzlich natürlich Belege über Kauf, Depotübertrag (Ausbuchung, Einbuchung) und Verkauf beilegen.

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riemy

Das mit dem eBundesanzeiger - kenn mich da noch net so aus.

Hab bei "Suchen" Patrimoine eingegeben und finde dann einen Bericht vom 17.04.2008

Da werden die Erträge und Thesaurierungen aufgelistet.

Das reicht denen dann vom Finanzamt oder?

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Sven82

während der Haltezeit gab es keine Ausschüttung / Thesaurierung. Ex-Tag war das Geschäftsjahresende, so dass keine ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern sind. Einzig zu versteuern ist der evtl. angefallene Zwischengewinn.

 

Beim Kauf ist dieser eine negative Kapitaleinnahme und bei Verkauf eine positive. Der Zwischengewinn wirkt sich mindern auf die Anschaffungskosten sowie den Verkaufserlös aus.

 

Da werden die Erträge und Thesaurierungen aufgelistet.

Das reicht denen dann vom Finanzamt oder?

nö, hätte nicht gereicht. Du hättest das schon selbst ausrechnen müssen und in die Anlage KAP und AUS eintragen müssen. Aber entfällt ja, da innerhalb der Haltezeit keine Ertragsauskehrung stattfand.

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Dyonisos
während der Haltezeit gab es keine Ausschüttung / Thesaurierung. Ex-Tag war das Geschäftsjahresende, so dass keine ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern sind. Einzig zu versteuern ist der evtl. angefallene Zwischengewinn.

 

Beim Kauf ist dieser eine negative Kapitaleinnahme und bei Verkauf eine positive. Der Zwischengewinn wirkt sich mindern auf die Anschaffungskosten sowie den Verkaufserlös aus.

 

 

nö, hätte nicht gereicht. Du hättest das schon selbst ausrechnen müssen und in die Anlage KAP und AUS eintragen müssen. Aber entfällt ja, da innerhalb der Haltezeit keine Ertragsauskehrung stattfand.

 

Hallo Sven,

gibt es hier eine Musterrechnung wie mann sowas dann ab 2009 für anlagen die vor 2009 getätigt wurden ausrechnet ?

Also was hier alles addiert oder auch subtrahiert und angegeben werden muß.

Hier mal der Link zu den Daten zum Patrimoine:

 

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

 

Gruß Alex

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Sven82

Eine Musterrechnung gibt es nicht. Schau aber mal in meine Signatur unter eBundesanzeiger.

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