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Sven82

Papierkrieg in Abgeltungsteuerzeiten - Ausländische Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

Sven82
· bearbeitet von Sven82

Exklusiv, druckfrisch, noch nicht auf der Homepage des BMF zu bestaunen, hier das BMF-Schreiben und seine 3 Anlagen zum Thema: Steuerbescheinigung ab 2009

 

Bislang war es ja so, dass Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen benötigt werden. Daran ändert sich auch nichts. Auf Verlangen hat die Bank eine Steuerbescheinigung auszustellen. Bisher mussten sie auch zusätzlich auf Verlangen eine Jahresbescheinigung ausstellen nach § 24c EStG, besser bekannt als Ausfüllhilfe zur Anlage KAP und AUS. Dies entfällt ab 2009. Die Daten werden in die Steuerbescheinigung aufgenommen.

 

Problem: Bei der Jahresbescheinigung brauchten von der Bank nur die Daten berücksichtigt werden, die ihr auch tatsächlich bekannt waren, so dass es bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds mit Geschäftsjahresende 31.12. oftmals dazu kam, dass diese nicht in der Ausfüllhilfe enthalten waren.

 

Das macht man sich jetzt ganz einfach, indem man generell sagt: Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Thesaurierer werden nicht ausgewiesen (siehe Tz. 24). Lediglich im Fall der Veräußerung werden die kumulierten Erträge der Vorjahre aufgeführt.

 

Die Folge ist, dass man selbstständig die Daten aus dem elektronischen Bundesanzeiger heraussuchen muss und eigenständig in die Anlage KAP und AUS einträgt

 

... Beitragende, jetzt könnt ihr jammern.

1.pdf

2.pdf

3.pdf

4.pdf

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tom1978

Vielen Dank für die Info! Noch ein Grund mehr, keine ausländischen Thesaurierer im Depot zu haben - aber erhofft hatte ich mir eher eine gegenteilige Entwicklung.

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harryguenter

Für mich war das gehampel mit den ausl. thesaurieren eh gegessen. So gesehen finde ich es positiv, da ich jetzt nicht mehr bis mitte Mai warten muß bis auch die letzte Bank sich dazu bequemt hat mir die Jahresbescheinigung zuzusenden, da sie noch auf Daten der ausl. Thesaurierer wartet.

Zukünftig muß derjenige natürlich selbst ständig prüfen ob jetzt alle Daten verfügbar sind.

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Dagobert

Sven,

 

erst mal vielen Dank für die zeitnahe Information :thumbsup:

 

Das Ganze wird mich nicht abhalten die für mich besten Lösungen für's Depot auszuwählen, das zusätzliche "number crunching" wird sich dann schon ergeben, bzw. wenn die ausländischen Thesaurierer planmässig besser performen als die "leichtausfüllbaren" Lösungen kann ich mir ja dafür einen Steuerexperten leisten der mir hilft. In diesem Zusammenhang: Könnte ich Dich für 2009+ vorbuchen? :-

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
...ausländischen Thesaurierer planmässig besser performen als die "leichtausfüllbaren" Lösungen kann ich mir ja dafür einen Steuerexperten leisten der mir hilft.

Natürlich war das "leichtere Ausfüllen" der Steuererklärung nicht der alleinige Grund sich gegen ausl. thesaur. Fonds zu entscheiden. Steuerliche Aspekte sollten nie eine Investmententscheidung bestimmen.

Durch die Ausschüttungen werde ich in der Lage sein mein Rebalancing des Depots leichter durchzuführen. Das wird bei mir nicht alleine durch neues Geld funktionieren, so daß ich Anteile werde verkaufen müssen. Das kann ich durch die Ausschüttungen etwas abmildern und vielleicht in einzelnen Jahren ganz vermeiden. Bei ausländischen Thesaurieren fehlt mir nicht nur die Ausschüttung, sondern von dem neuen Geld muß ich auch noch zusätzlich die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge zahlen.

 

Ob die Performance jetzt soviel besser ist, dass ich mir davon den Steuerberater leisten kann bleibt natürlich noch abzuwarten. Im übrigen: Meine "leichtausfüllbare" Lösung könnte sogar eine "gar nicht ausfüllen" Lösung sein - zumindest in einigen der zukünftigen Steuererklärungen.

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Der Beobachter
Die Folge ist, dass man selbstständig die Daten aus dem elektronischen Bundesanzeiger heraussuchen muss und eigenständig in die Anlage KAP und AUS einträgt

... Beitragende, jetzt könnt ihr jammern.

 

Ich gehörte vor der Anlageentscheidung auch zu jenen, die erstmal nicht wussten was das ingesamt für ein Aufwand mit ausl. thes. ist. Gleichzeitig stand ich auch vor der Entscheidung nur Fonds mit dt. ISIN zu nehmen. Habe es aber doch nicht gemacht, da ich meine Anlageentscheidung nicht nach steuerlichen Gesichtspunkten ausrichten möchte. Hätte auch bedeutet, dass ich auf die Patri verzichten müsste.

 

Mal ganz ehrlich: Ist dieser Aufwand mit ausl. thesaurierern denn nun wirklich so schlimm?

 

Jährlich in den elektronischen Bundesanzeiger schauen, Werte in die Steuererklärung eintragen. Bei Verkauf nachweisen, dass man bereits gezahlt hat. Ich finde es im nicht so schlimm, als dass man seine Anlageentscheidung danach richten müsste.

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Crasher
· bearbeitet von Crasher

Ich für meinen Teil hab es noch nicht gemacht und wüsste nicht wie das gehen soll. Mich nervt schon die normale Steuererklärung. Vielleicht hat ja jemand mal ein bebildertes Beispiel wie, wo und was man eintragen muss...sozusagen "KAP für Dummies" :) Ich lasse mich ja immer gerne vom Gegenteil überzeugen, aber bei Steuererklärunge ist das ganze nicht so einfach mich davon zu überzeugen :) vorallem wenn man ausl. ausschüttende ETF´s hat und die nur ab und zu mal thesaurieren. Wo soll ich dann solche Zwischenthesaurierungen finden bzw. überhaupt wissen das sie thesauriert haben obwohl sie eigentlich ausschütten. Wo genau muss man beim E-Bundesanzeiger suchen? Welche Daten sind wichtig?

 

Sorry für die doofen Fragen, aber das ist für mich echt wie html auf chinesisch :lol::D

 

nehmen wir mal ein Beispiel

 

iShares Emerging Markets. Wenn ich A0HGZT beim e-Bundesanzeiger eingebe, bekomme ich vier Ergebnisse, aus dem Jahr 2006, 2007, 2008 darunter aber ein verwirrender aus 2008 "diverse Teilfonds".....da gehts schon los

 

dann gibt es 4 Ausschüttungen und einmal eine Thesaurierung in 2008. Wie und wo soll ich das nun Eintragen? Da vergeht mir echt die Lust und ich würd mich ärgern das ich nicht draußen in der Sonne liege.

 

1.tiff

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Padua

@Sven82, danke erst einmal für die prompte Versorgung mit der neuen Information.

 

Ich hab mir mal das Muster I etwas näher angesehen. Hier noch einmal zur Verdeutlichung die wichtige Textpassage:

 

[ ] Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

nur nachrichtlich:

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen .

Zeile Anlage KAP

 

[ ] Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.

 

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG .

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

 

Im letzten Absatz des Mustertextes geht es um die "Veräußerung/Rückgabe von Anteilen". Hier sind die "Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen" anzugeben. Weiter heißt es dann, dass diese Summe in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen ist. Übersetzt würde ich das so deuten, dass diese kummulierten Erträge aus allen Jahren des Fonds von der Gesamtsumme der Kapitalerträge abzuziehen ist. Begründung kann eigentlich nur sein, weil - mit Ausnahme des letzten Jahres - die Kapitalerträge durch Einzelerklärung ja schon angegeben waren und damit versteuert sind.

 

Dann kann es sich im ersten Absatz des oben zitierten Textes aber doch nur um die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen handeln. Diese sind offensichtlich nachrichtlich auszuweisen. Damit hätte man aber doch auch laufend die ausschüttungsgleichen Erträge, die jährlich zu versteuern sind.

 

Gruß Padua

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D-Mark

Hallo,

 

wieviele inländische KAG´s bringen wir zusammen und wieviele ausländische, die in D. aktiv sind, gibt es?

-> Daran kann man ermessen, welchen Einfluß Lobbying auf das demokratistische System nimmt!

OK, es gibt auch ausl. Ausschütter und dt. Fonds, die vorzüglich in LU notieren, aber es wird trotzdem völlig klar, welchen Geruch der Wind trägt... :pumpkin:

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saibottina

ich versteh hier nur bahnhof...

Wenn ich meine Steuererklärung vom Steuerberater machen lasse, kümmert der sich dann um diesen Kram? Oder muss ich auch da was beachten? Sämtliche Depotauszüge und dieses Zeug bewahr ich natürlich auf...

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ElTopo

Bzgl. der Besteuerung von Swap-Konstrukten gibt es aber noch nix Neues, oder?

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Moneycruncher
... Beitragende, jetzt könnt ihr jammern.

 

Hallo Sven,

Danke für die topaktuelle Information! Das war der Gnadenschuss für ausländ. Thesaurierer. Ich hab´ jetzt schon keine mehr im Depot.

gruß, moneycruncher

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Crasher

ich denke auchd er Gnadenschuss für ausländische ausschüttende ETF die in der Vergangenheit auch mal thesauriert haben und man dies weiter Erwarten muss.

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muesli
Das war der Gnadenschuss für ausländ. Thesaurierer.

 

Mir wäre lieber, jemand würde paar der Verantwortlichen einen Gnadenschuss verpassen... Was macht eigentlich ein Rentner, dem sein Bankberater einen der zahlreichen ausländischen Thesaurierer empfohlen hat? Der hat vermutlich seinen Lebtag noch nix vom eBundesanzeiger gehört und macht sich dann unwissend der Steuerhinterziehung schuldig, oder was? Und das Szenario ist sicher kein Einzelfall sondern vermutlich die Mehrheit der Fondssparer, wer hängt schon in so Foren rum, wo Leute wie Sven immer so unverständliches Zeugs schreiben :P;)

Vielen Dank jedenfalls für Deine aktuellen Infos immer! :thumbsup:

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Sven82
@Sven82, danke erst einmal für die prompte Versorgung mit der neuen Information.

 

Ich hab mir mal das Muster I etwas näher angesehen. Hier noch einmal zur Verdeutlichung die wichtige Textpassage:

 

[ ] Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

nur nachrichtlich:

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen .

Zeile Anlage KAP

 

[ ] Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.

 

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG .

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

 

Im letzten Absatz des Mustertextes geht es um die "Veräußerung/Rückgabe von Anteilen". Hier sind die "Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen" anzugeben. Weiter heißt es dann, dass diese Summe in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen ist.

 

Gruß Padua

das Muster habe ich mir noch gar nicht angeschaut.

 

sieht dann doch danach aus, dass Banken die Daten auf freiwilliger Basis mit in die Steuerbescheinigung aufnehmen können, wobei auch klar mitteilen müssen, ob ausländische Thesaurierer im Depot liegen, die man nicht in der Bescheinigung berücksichtigt hat. Aus Sicht der Finanzverwaltung also eine nette Angabe, da man so zumindest weiß, dass sich da noch etwas verbirgt.

 

Übersetzt würde ich das so deuten, dass diese kummulierten Erträge aus allen Jahren des Fonds von der Gesamtsumme der Kapitalerträge abzuziehen ist. Begründung kann eigentlich nur sein, weil - mit Ausnahme des letzten Jahres - die Kapitalerträge durch Einzelerklärung ja schon angegeben waren und damit versteuert sind.

 

Dann kann es sich im ersten Absatz des oben zitierten Textes aber doch nur um die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen handeln. Diese sind offensichtlich nachrichtlich auszuweisen. Damit hätte man aber doch auch laufend die ausschüttungsgleichen Erträge, die jährlich zu versteuern sind.

richtig

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rocman

Ich hab jetzt mal als Steuern00b das Beispiel von Crasher versucht nachzuvollziehen.

Da tauchen jetzt schon einige Fragezeichen überm Kopf auf.

Wäre toll, wenn jemand der sich besser damit auskennt, das mal erklären könnte.

Aber ich versuch es auch mal:

 

Für die Steuererklärung im Beispiel des ishares MSCI EM, sind denke ich mal nur die Dokumente zum Geschäftsjahresabschluss wichtig (im Juni des entsprechenden Jahres). Bei dem Dokument vom 27.03.2008 steht was von vorläufig dabei. Das klingt für mich so, als wäre das nur informativ und wird mit dem Dokument vom 30.06.2008 quasi "überschrieben".

 

Falls jetzt schon was falsch sein sollte, braucht ihr glaube ich nicht weiterlesen... :- :blushing:

 

Nun wurde 2007/2008 also 4x ausgeschüttet und 1x zwischenthesauriert.

Meines Erachtens sind nun pro "Ausschüttung und Thesaurierung" folgende Angaben in der Spalte Privatvermögen wichtig:

 

- c) / cc) -> Das sind dann wohl meine Einkünfte aus Kapitalvermögen. (Anlage KAP)

- e) / aa) -> Das sind die Steuern, die ich wahlweise anrechnen oder abziehen kann. (Anlage AUS).

- f) -> gezahlte Steuern (Anlage KAP/AUS)

 

Der Rest ist 0,00 und somit für mich uninteressant.

 

Was könnte in Zukunft noch wichtig sein? Es kann ja sein, dass das in Zukunft nicht alles bei 0,00 bleibt?

Eigentlich müsste man alles unter c), e) und f) zusammenrechnen und in die Steuererklärung eintragen.

 

Aber wo genau ich was auf dem Papier eintragen muss, weiß ich jetzt auch nicht - aber im Steuerprogramm hab ich die entsprechenden Stellen schon gefunden und teilweise auch schon benutzt.

 

Wenn das stimmt, müsste nur ein Steuerchecker mal sagen, in welche Zeile welcher Wert rein muss... :P

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Berd001
Ich hab jetzt mal als Steuern00b das Beispiel von Crasher versucht nachzuvollziehen.

Da tauchen jetzt schon einige Fragezeichen überm Kopf auf.

Wäre toll, wenn jemand der sich besser damit auskennt, das mal erklären könnte.

Aber ich versuch es auch mal:

 

Für die Steuererklärung im Beispiel des ishares MSCI EM, sind denke ich mal nur die Dokumente zum Geschäftsjahresabschluss wichtig (im Juni des entsprechenden Jahres). Bei dem Dokument vom 27.03.2008 steht was von vorläufig dabei. Das klingt für mich so, als wäre das nur informativ und wird mit dem Dokument vom 30.06.2008 quasi "überschrieben".

 

Falls jetzt schon was falsch sein sollte, braucht ihr glaube ich nicht weiterlesen... :- :blushing:

 

Nun wurde 2007/2008 also 4x ausgeschüttet und 1x zwischenthesauriert.

Meines Erachtens sind nun pro "Ausschüttung und Thesaurierung" folgende Angaben in der Spalte Privatvermögen wichtig:

 

- c) / cc) -> Das sind dann wohl meine Einkünfte aus Kapitalvermögen. (Anlage KAP)

- e) / aa) -> Das sind die Steuern, die ich wahlweise anrechnen oder abziehen kann. (Anlage AUS).

- f) -> gezahlte Steuern (Anlage KAP/AUS)

 

Der Rest ist 0,00 und somit für mich uninteressant.

 

Was könnte in Zukunft noch wichtig sein? Es kann ja sein, dass das in Zukunft nicht alles bei 0,00 bleibt?

Eigentlich müsste man alles unter c), e) und f) zusammenrechnen und in die Steuererklärung eintragen.

 

Aber wo genau ich was auf dem Papier eintragen muss, weiß ich jetzt auch nicht - aber im Steuerprogramm hab ich die entsprechenden Stellen schon gefunden und teilweise auch schon benutzt.

 

Wenn das stimmt, müsste nur ein Steuerchecker mal sagen, in welche Zeile welcher Wert rein muss... :P

 

 

Hallo erstmal...

 

ich dachte, bislang waren die Zwischenthesaurierungen steuerlich unrelevant, da sie später noch ausgeschüttet wurden?

 

Gruß

Berd

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Maikel
Die Folge ist, dass man selbstständig die Daten aus dem elektronischen Bundesanzeiger heraussuchen muss und eigenständig in die Anlage KAP und AUS einträgt

Was passiert denn, wenn ich das nicht mache? Oder wenn ich die Zahlen schätze?

 

Gruß

Michael

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Sweetowski

Das dürfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen - aber was das konkret an Strafe für dich bedeuten kann, keine Ahnung.

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Anubis

Mein Güte, habe eben gerade diesen Thread gelesen und bekomme so langsam wirklich die Krise.

 

Spontane Überlegung: Die irischen Ishares (bei mir MSCI World und EM) noch vor Jahresende aus dem Depot werfen und das freiwerdende Geld in den Stoxx 600 von Ishares. Der bleibt ja hoffentlich auch in Zukunft ein in Deutschland aufgelegter ETF. Sch... auf die weitere Diversifizierung, es läuft eh alles immer in die gleiche Richtung. Wenn dafür steuerlich dann endlich Ruhe wäre. Muß ich mir am WE mal überlegen, bin momentan einfach nur genervt! :angry:

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rocman
Hallo erstmal...

 

ich dachte, bislang waren die Zwischenthesaurierungen steuerlich unrelevant, da sie später noch ausgeschüttet wurden?

 

Gruß

Berd

 

Wie gesagt, ich bin kein Fachmann und mach meine Steuererklärung mit einer Software am PC.

Aber im Ausfüllen bin ich eigentlich recht gut :-.

Mein einziger Fond der bisher ausländische Erträge thesauriert hat, ist der Uniglobal den ich mit einer VL bespare.

Da standen die ausländischen Erträge aber immer auf der Steuerbescheinigung der Union Investment, sogar mit dem Hinweis in welcher Zeile ich die Beträge eintragen muss. Ich schätze mal die FFB macht das auch so und deswegen ist mir da noch nicht bange vor den nächsten Steuererklärungen.

 

Aber so wie ich das mitbekommen habe, müssen die Zwischenthesaurierungen in der Steuererklärung angegeben werden. Du könntest ja nach so einer Zwischenthesaurierung zufällig verkaufen und kommst dann gar nicht mehr zum versteuern der eigentlichen Ausschüttung, d.h. das wäre ja dann steuerfrei für dich und das will der Staat wohl nicht.

Ich denke mal die Zwischenthesaurierungen sind dann bei der Ausschüttung steuerfrei - deswegen ist wohl u.a. auch niemals der komplette Ausschüttungsbetrag zu versteuern (laut den Dokumenten im ebundesanzeiger ist ja die Ausschüttung immer höher als der steuerpflichtige Betrag - mal abgesehen davon, was noch steuerfrei sein könnte).

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Padua
Das dürfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen - aber was das konkret an Strafe für dich bedeuten kann, keine Ahnung.

 

 

Mein Güte, habe eben gerade diesen Thread gelesen und bekomme so langsam wirklich die Krise.

 

Spontane Überlegung: Die irischen Ishares (bei mir MSCI World und EM) noch vor Jahresende aus dem Depot werfen und das freiwerdende Geld in den Stoxx 600 von Ishares. Der bleibt ja hoffentlich auch in Zukunft ein in Deutschland aufgelegter ETF. Sch... auf die weitere Diversifizierung, es läuft eh alles immer in die gleiche Richtung. Wenn dafür steuerlich dann endlich Ruhe wäre. Muß ich mir am WE mal überlegen, bin momentan einfach nur genervt! :angry:

 

Leute, bewahrt Ruhe und haltet den Ball flach. Die depotführenden Stellen wollen nach wie vor alle Fonds verkaufen. Das klappt aber nur, wenn sie auch einen gewissen Service hinsichtlich der Daten für die Steuererklärung bieten. Also abwarten. Das von Sven82 eingestelle Muster I einer Steuererklärung deutet doch darauf hin, dass diese Daten geliefert werden. Ansonsten fragt doch ganz einfach mal Eure Depots ab, wie sie ab 2009 verfahren.

 

Und dann noch mal zum Strafbestand der Steuerhinterziehung. Übrigens ein harsches Wort. Glaubt ihr denn allen Ernstes, dass alle deutschen Besitzer von ausländisch thesaurierenden Fonds hier im Forum nachlesen, dass sie die Erträge bloß in der Steuererklärung angeben und sich die Daten womöglich aus dem eBundesanzeiger selbst herausholen. Die ganz große Mehrheit wird sich auf das verlassen, was Ihnen ihre depotführende Stelle in der Jahressteuerbescheigung präsentiert. Sollten laufende ausschüttungsgleiche Erträge nicht in der Bescheinigung stehen, dann wird die Masse - und das werden dann viele sein - das im guten Glauben in der Steuererklärung auch nicht angeben. Ich kenne zwar die Zahl der Betroffenen nicht, aber sie wird sicherlich nicht gering sein. Ich unterstelle einfach mal die Anzahl 100.000 Steuerpflichtige. Wer glaubt, denn das die später wegen Steuerhinterziehung abgestraft werden, vielleicht sogar Gefängnis?? Man muss doch realistisch denken. Genau diese Depotbesitzer werden nicht jährlich deklarieren, sondern erst beim Verkauf der Fondsanteile. Sie haben es ja auch nicht besser gewusst. Das wird auch durch den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nicht besser. Wenn das BFM nicht will, dass die jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuerbescheinigung erscheinen, dann nehmen sie entweder die Nichtdeklarierung dieser Erträge in Kauf oder machen sich mitschuldig bei der Steuerhinterziehung der Nichtwisser. Damit würden sich dann garantiert Gerichte beschäftigen, bei der in dem Zusammenhang das BFM alt aus sieht.

 

Vielleicht sollten man sich garnicht so viele Gedanken machen. Manchmal entsteht hier schon der Eindruck, als wollten einige das Geld bloß schnell zum Finanzamt tragen. Vielleicht sind da die Unwissenden besser dran! :- :-

 

Gruß Padua

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Die depotführende Stelle ist da wohl erstmal aussen vor - wenn die Fondsgesellschaften die Daten nicht, oder nur spät veröffentlichen dann können die auch keinen Service bieten.

Leider gilt aber der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Gefängnis? sicher nicht - dafür dürften die Beträge zu gering sein. Der Fiskus neigt bei unerlaubter Steuerverkürzung aber dazu die jährlich nicht geleisteten Beträge gut zu verzinsen und diese Zinsen zusammen mit einer Strafzahlung einzutreiben. Ade Du schöner Renditevorteil. Rausreden kann sich ja auch keiner. Padua hat ja selber festgestellt, dass lt. Muster I in der Bescheinigung steht dass es noch Erträge von aus. thes. Fonds gibt die NICHT in der Bescheinigung stehen, aber in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen. Damit wird man sich schwerlich als unwissend hinstellen können. Eher "unfähig" diese Erträge anzugeben. Da muß man sich aber den Vorwurf gefallen lassen, dass man zu einem Steuerberater hätte gehen können.

 

Ansonsten ist es bei den Rentnern derzeit genauso: Vielen ist nicht bewußt, dass Sie seit einigen Jahren einen steigenden Anteil Ihrer Rente per Steuererklärung anzugeben und zu versteuern haben. Deswegen ist bislang noch keiner ins Gefängnis gekommen, aber vor Nachzahlungen und Strafen schützt das aber auch nicht.

 

Eigentlich ist es ja nicht so schwer:

Wer schon in der Vergangenheit Kapitalerträge in Steuererklärungen gemacht hat wird das auch weiterhin hinbekommen. Das sich in dem Bereich die Steuergesetzgebung Laufend ändert ist ja nichts neues. Ich sage nur: Anhebung Freigrenze auf 600 EUR, Veränderung von Freibeträgen, Halbeinkünfteverfahren eingeführt, Spekulationsfristen verändert. usw. Und das auch schon zu Zeiten als es noch keine Jahresbescheinigungen gab.

 

Wer sich das nicht zutraut oder nicht machen möchte gibts eben einem Steuerberater in die Hand oder kauft eben Produkte mit denen er diese Probleme nicht hat. Es wird ja niemand gezwiungen (swappende) ausländische, thesaurierende Fonds zu kaufen.

 

Ansonsten empfinde ich es eher nicht als zielführend indirekt dazu aufzurufen die jährlich verpflichtend anzugebenden Erträge einfach mal zu ignorieren.

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx
Wenn ich meine Steuererklärung vom Steuerberater machen lasse, kümmert der sich dann um diesen Kram? Oder muss ich auch da was beachten?

Gute Frage, das würde ich auch mal gerne wissen!

 

Spontane Überlegung: Die irischen Ishares (bei mir MSCI World und EM) noch vor Jahresende aus dem Depot werfen und das freiwerdende Geld in den Stoxx 600 von Ishares. Der bleibt ja hoffentlich auch in Zukunft ein in Deutschland aufgelegter ETF. Sch... auf die weitere Diversifizierung, es läuft eh alles immer in die gleiche Richtung. Wenn dafür steuerlich dann endlich Ruhe wäre. Muß ich mir am WE mal überlegen, bin momentan einfach nur genervt! :angry:

Sind alle ETFs von dieser iShares Homepage in Deutschland aufgelegte ETFs?

 

Kann nicht jemand mal ne Liste mit allen in Deutschland aufgelegten iShares ETFs erstellen? Einige stehen auf meiner Watchlist für mein Depot 2009 (Jumbo Pfandbriefe, Corporate Bonds, Euro Stoxx, Emerging Markets, ...).

Hat sich geklärt, wird auf der iShares Homepages angezeigt (Irische ETFs & Deutsche ETFs).

 

Verdammt, ich hasse Steuern ... zahle einfach keine ... so, das habbta nun davon :lol:

 

Muss mich mal bei einem Steuerberater erkundigen, ob das mit den ausländischen thesaurierenden Fonds sehr umständlich ist und ob die Möglichkeit besteht, dass eben der Steuerberater sich um alles kümmert.

 

Will auch nicht nur ausschüttende, deutsche Fonds nehmen. Neben dem Carmignac Patrimoine gibts ne Menge guter Fonds, die will ich mir nicht nehmen lassen!

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Crasher
· bearbeitet von Crasher
Mein Güte, habe eben gerade diesen Thread gelesen und bekomme so langsam wirklich die Krise.

 

Spontane Überlegung: Die irischen Ishares (bei mir MSCI World und EM) noch vor Jahresende aus dem Depot werfen und das freiwerdende Geld in den Stoxx 600 von Ishares. Der bleibt ja hoffentlich auch in Zukunft ein in Deutschland aufgelegter ETF. Sch... auf die weitere Diversifizierung, es läuft eh alles immer in die gleiche Richtung. Wenn dafür steuerlich dann endlich Ruhe wäre. Muß ich mir am WE mal überlegen, bin momentan einfach nur genervt! :angry:

 

wieso willst du die denn rauswerfen? Die sind doch nach einem Jahr steuerfrei, weil vor 2009 gekauft. Also hat man bei einer ausl. thesaurierung doch auch nichts mit der Steuer am Hut, oder?

 

@ Stoxx: hier, alle die mit einer kleinen 1 gekennzeichnet sind sind Deutsche. Also auch bei Thesaurierungen unbedenktlich.

 

 

product_list_de.pdf

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