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cantaloupe

Was dürfen die Banken abfragen?

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cantaloupe

Hallo,

 

ich habe letzte Woche Post von der DHB-Bank bekommen, bei der ich ein Tagesgeldkonto führe.

Unter anderem steht indem Schreiben unter dem Punkt "Gesetzliche Änderungen des Geldwäschegesetzes":

"[...] wurde das bestehende Geldwäschegesetz geändert und ergänzt. [...] Darüberhinaus sind auf Basis der bestehenden EU-Direktiven in unserem Haupthaus in den Niederlanden Sorgfaltsregeln im Umgang mit Kunden erarbeitet worden, die von uns die Einholung von Informationen verlangen, die wir als notwendig erachten, um unsere gesetzlichen Sorgfaltspflichten (§3 GWG) erfüllen zu können."

 

Im zugehörigen Formular wollen sie meinen beruflichen Hintergrund wissen (Berufsausbildung, -bezeichnung, und Branche, ausserdem Angaben zu meinen monatlichen Einkünften, gestaffelt in <1000 Euro, 1000-3000, 3000-5000, 5000-10000 Euro und mehr.

 

Da frage ich mich, was geht die das überhaupt an? Von anderen Banken, bei denen ich Konten führe, habe ich noch nichts erhalten. Ist das erstmal ein niederländisches Phänomen? Ich soll auf dem Formular noch ankreuzen:

 

"ich bin darüber aufgeklärt worden, das die Abfrage der vorgenannten Daten in Erfüllung der EU-Geldwäscherichtlinie erfolgt. Es ist mir ferner bekannt, dass diese Auflage auch in deutsches Rechts umgesetzt werden muss und dass der Gesetzesentwurf in §6 abs. 6 mir eine Mitwirkungspflicht bei der Erlangung der Daten auferlegt"

 

d.h. in Deutschland ist noch nichts entschieden? Angeblich ist das Gesetz schon "am 21. August 2008 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten" (ebenfalls aus diesem Schreiben).

Das Schreiben ist auch nur als Bitte formuliert - es enthält keine Angaben, was passieren könnte, wenn ich das Formular nicht ausfülle (werde ich dem Verfassungsschutz gemeldet? Wird nur mein Konto aufgelöst? Passiert gar nichts?)

Deswegen will ich erstmal gar nichts unternehmen - ausser Informationen einzuholen.

Hat jemand von Euch schon ähnliche Post von anderen Banken erhalten?

Und weiss jemand von Euch genaueres über das Gesetz, und welche Angaben man am Ende tatsächlich machen muss?

 

Gruss,

cantaloupe

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Sapine

Die Frage nach Beruf und Einkommen kenne ich von verschiedenen Banken im Zusammenhang bei Kontoeröffnung.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Im zugehörigen Formular wollen sie meinen beruflichen Hintergrund wissen (Berufsausbildung, -bezeichnung, und Branche, ausserdem Angaben zu meinen monatlichen Einkünften, gestaffelt in <1000 Euro, 1000-3000, 3000-5000, 5000-10000 Euro und mehr.
aha, die Daten werden aber nicht aufgrund des GwG gefordert, § 4 GwG - auch nicht in der neuen Fassung, die bereits unter Juris verfügbar ist.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008...R169010008.html

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Fleisch

steht da irgendwo was von Pflichtangaben oder Angaben, die mit Sternchen gekennzeichnet sind ?

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cantaloupe

@ Sapine:

 

Ich kenne das auch von der Eröffnung eines Girokontos, wenn es darum geht, ob ich auch krditwürdig bin und mein Konto überziehen darf. Was das bei einer Bank soll, bei der ich nur ein Tagesgeldkonto führe, verstehe ich nicht.

 

@ Schnitzel:

 

Nein, keine Sternchen und Pflichtfelder - ist ja auch kein Online-Formular :-)

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Fleisch

weisen die auf Folgen hin, falls du das Ding nicht ausfüllst ?

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cantaloupe

Nein, eben gar nichts - das Schreiben enthält nur die Bitte, das Formular auszufüllen und zurückzuschicken. Keine Folgen, keine Strafandrohung, nichts.

 

Ich hab den Eindruck, da ist einfach jemand zu neugierig....

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Fleisch

dann würd' ich's nicht beantworten. falls die doch was von dir benötigen werden die sich wieder melden.

 

schlimmste was passieren kann ist, dass die dir die geschäftsverbindung einseitig kündigen.

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cantaloupe

Sehe ich auch so - interessant wäre noch zu wissen, ob ähnliche Post demnächst auch von anderen Banken zu erwarten ist - aber anscheinend hat sonst noch niemand so ein Schreiben bekommen....

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schmitzkatze

Ich habe dieses Schreiben der DHB ebenfallls erhalten und bin mir auch unsicher, ob ich die Angaben zu Einkünften (und Beruf) ausfüllen soll. Konnte nirgendwo Infos finden, inwieweit man dazu verpflichtet ist. Die Richtlinie äußert sich dazu - soweit ich das beim kurzen Durchsehen einschätzen konnte- nicht konkret. Weiß jemand mehr?

 

Gruß, Zaphoad

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