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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

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sparfux

Bei der Günstigerprüfung gilt: Verlustverrechnung vor Freibetragsverrechnung. Es kann einem so passieren, dass die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden, der Freibetrag dadurch wieder in voller Höhe auflebt und mangels weiterer Gewinne verfällt. Um das zu vermeiden, sollte man alle Gewinne die den Freistellungsbetrag gemindert haben nicht in Form einer Steuerbescheinigung einreichen, sondern nur den Freibetrag in 14a eingeben.

Alle Gewinne auf Zinseinnahmen?!

 

Falls der Freibetrag auf Kursgewinne verwendet wurden, kann die Angabe ja zur Verrechnung der Altverluste sinnvoll sein. Dann hat man den Freibetrag für andere Kapitaleinnahmen, die nicht mit den Altverlusten verrechenbar sind, wieder frei. Oder sehe ich das falsch?

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etherial

Alle Gewinne auf Zinseinnahmen?!

 

Falls der Freibetrag auf Kursgewinne verwendet wurden, kann die Angabe ja zur Verrechnung der Altverluste sinnvoll sein. Dann hat man den Freibetrag für andere Kapitaleinnahmen, die nicht mit den Altverlusten verrechenbar sind, wieder frei. Oder sehe ich das falsch?

 

Ich kann selbst nur mutmaßen. Grundsätzlich denke ich, dass du mit deiner Schlussfolgerung recht hast.

 

Aber - man sollte keine Neuverluste haben. Neuverluste sind mit Zinsgewinnen verrechenbar. D.h. wenn man versehentlich Kursgewinne mit Freibetrag verrechnet hat, kann man zwar erreichen, dass die Kursgewinne von den Altverlusten abgezogen werden (und damit steuerfrei bleiben), dummerweise ist dann der Freibetrag wieder frei und wenn verrechenbare Neuverluste existieren (z.B. durch den Stückzinstrick) bleibt er das auch.

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etherial

Hat eigentlich schon jemand, der Altverluste verrechnen lassen hat, einen Steuerbescheid?

 

Angeblich haben die Finanzämter ja ein kleines Software-Problem. Weiß jemand wie lange man dann auf den Bescheid warten muss?

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reckoner

Hallo etherial,

 

Steuerbescheid ja, aber ohne Altverlustverrechnung, Einspruch läuft.

 

Hier (Mein Link) in Beitrag 350 berichtet seevogel, dass es nun bei ihm geklappt hat. Dann hoffen wir mal (bin auch aus NRW).

 

MfG Stefan

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reckoner

Hallo,

 

Nachtrag zu meinem letzten Posting: Mir liegt jetzt ein korrigierter Bescheid (mit Altverlustverrechnung!) vor, alles OK. Meine Hoffnung war also berechtigt.

 

MfG Stefan

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

Was macht man eigentlich, wenn man von der Bank in der Steuerbescheinigung in Zeile 14 und 14a eine Null eingetragen wurde, man aber dort 801€ Freistellung hatte.

 

Kann ich dann in Zeile 14 und 14a Null eintragen

dann hätte ich ja noch 801€ Freibetrag gut

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Taxadvisor

Was macht man eigentlich, wenn man von der Bank in der Steuerbescheinigung in Zeile 14 und 14a eine Null eingetragen wurde, man aber dort 801 Freistellung hatte.

 

Kann ich dann in Zeile 14 und 14a Null eintragen

dann hätte ich ja noch 801 Freibetrag gut

 

 

In Zeile 14 und 14a sind nur die "ausgeschöpften" Freibeträge anzugeben, wenn keine Erträge da waren ist die Bankverbindung aber auch für die Erklärung irrelevant. Hast Du bei der Bank mit dem Freistellungsauftrag denn keine Erträge gehabt oder ist trotz Auftrag alles mit Steuer abgerechnet worden?

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

Was macht man eigentlich, wenn man von der Bank in der Steuerbescheinigung in Zeile 14 und 14a eine Null eingetragen wurde, man aber dort 801 Freistellung hatte.

 

Kann ich dann in Zeile 14 und 14a Null eintragen

dann hätte ich ja noch 801 Freibetrag gut

 

 

In Zeile 14 und 14a sind nur die "ausgeschöpften" Freibeträge anzugeben, wenn keine Erträge da waren ist die Bankverbindung aber auch für die Erklärung irrelevant. Hast Du bei der Bank mit dem Freistellungsauftrag denn keine Erträge gehabt oder ist trotz Auftrag alles mit Steuer abgerechnet worden?

 

Gruß

Taxadvisor

 

dies ist ja das merkwürdige- ich hatte Zinseinnahmen, die aber unter dem Freibetrag waren und ohne Setuerabzug

- warum dann aber Zeile 7 Null steht und Zeile 14 Null ist mir ein Rätsel?

 

theoretisch hätte ich jetzt 801 Freibetrag für die Zinseinnahmen einer anderen Bank (ohne Freistellung frei ) und würde dafür die Steuer zurückbekommen, obwohl sie mir nicht zusteht :blushing:

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Taxadvisor

dies ist ja das merkwürdige- ich hatte Zinseinnahmen, die aber unter dem Freibetrag waren und ohne Setuerabzug

- warum dann aber Zeile 7 Null steht und Zeile 14 Null ist mir ein Rätsel?

 

theoretisch hätte ich jetzt 801 Freibetrag für die Zinseinnahmen einer anderen Bank (ohne Freistellung frei ) und würde dafür die Steuer zurückbekommen, obwohl sie mir nicht zusteht blushing.gif

 

Wenn die Steuerbescheinigung Null ausweist, hat es wahrscheinlich eine Verrechnung mit Neuverlusten gegeben (Zertifikate?).

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen

dies ist ja das merkwürdige- ich hatte Zinseinnahmen, die aber unter dem Freibetrag waren und ohne Setuerabzug

- warum dann aber Zeile 7 Null steht und Zeile 14 Null ist mir ein Rätsel?

 

theoretisch hätte ich jetzt 801 Freibetrag für die Zinseinnahmen einer anderen Bank (ohne Freistellung frei ) und würde dafür die Steuer zurückbekommen, obwohl sie mir nicht zusteht blushing.gif

 

Wenn die Steuerbescheinigung Null ausweist, hat es wahrscheinlich eine Verrechnung mit Neuverlusten gegeben (Zertifikate?).

 

Gruß

Taxadvisor

 

aber kann man neue Zertiverluste mit neuen Zinsgewinnen verrechnen, dachte nein

 

und warum steht 0 bei Zeile 14 und 14a in der Steuerbescheinigung der Bank

 

kann man dann in die KAP bei 14 oder 14a auch null eintragen

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Sven82
aber kann man neue Zertiverluste mit neuen Zinsgewinnen verrechnen, dachte nein

doch, geht.

 

Wenn die Steuerbescheinigung Null ausweist, hat es wahrscheinlich eine Verrechnung mit Neuverlusten gegeben (Zertifikate?).

 

Wenn dort "null" steht würde ich auf einen Programmfehler tippen ( http://de.wikipedia.org/wiki/Nullwert ). Spaß beiseite. Das dürfte die Erklärung sein.

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Taxadvisor

 

und warum steht 0 bei Zeile 14 und 14a in der Steuerbescheinigung der Bank

 

kann man dann in die KAP bei 14 oder 14a auch null eintragen

 

Wahrscheinlich sind die Neuverluste höher als die Zinseinnahmen. Ohne Antrag auf Verlustbescheinigung wird dann der Verlustüberhang ins nächste Jahr vorgetragen und Null ausgewiesen.

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen

 

und warum steht 0 bei Zeile 14 und 14a in der Steuerbescheinigung der Bank

 

kann man dann in die KAP bei 14 oder 14a auch null eintragen

 

Wahrscheinlich sind die Neuverluste höher als die Zinseinnahmen. Ohne Antrag auf Verlustbescheinigung wird dann der Verlustüberhang ins nächste Jahr vorgetragen und Null ausgewiesen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

und beim ausfüllen der kap lasse ich 14 und 14a frei und mein freibetrag lebt für die andere Bank wieder auf (bei dieser habe ich keinen freibetrag gestellt)

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reckoner

Hallo pummelchen,

 

und beim ausfüllen der kap lasse ich 14 und 14a frei und mein freibetrag lebt für die andere Bank wieder auf (bei dieser habe ich keinen freibetrag gestellt)
Ja, ich glaube du meinst das richtige.

 

Ich gehe mal davon aus, dass du nur zwei Banken hast. Bei der einen wurde zwar ein Freistellungsauftrag gestellt, aber nicht ausgenutzt. Und bei der anderen gab es - wie gesagt - keinen Freistellungsauftrag.

 

Dann könntest du:

 

1. Beide Banken erklären (incl. Zeile 4 oder 5)

2. Nur die andere Bank (mit Steuerabzug) erklären (nur mit Zeile 5 möglich)

 

In beiden Fällen dürften die Zeilen 14 und 14a aber nicht freigelassen werden, sondern du musst Null eintragen.

 

Die Steuern auf die ersten 801 Euro von der anderen Bank werden dann erstattet, daher musst du diese Erträge (und die Steuern in Zeile 49ff) unbedingt erklären.

 

MfG Stefan

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pummelchen

Hallo pummelchen,

 

und beim ausfüllen der kap lasse ich 14 und 14a frei und mein freibetrag lebt für die andere Bank wieder auf (bei dieser habe ich keinen freibetrag gestellt)
Ja, ich glaube du meinst das richtige.

 

Ich gehe mal davon aus, dass du nur zwei Banken hast. Bei der einen wurde zwar ein Freistellungsauftrag gestellt, aber nicht ausgenutzt. Und bei der anderen gab es - wie gesagt - keinen Freistellungsauftrag.

 

Dann könntest du:

 

1. Beide Banken erklären (incl. Zeile 4 oder 5)

2. Nur die andere Bank (mit Steuerabzug) erklären (nur mit Zeile 5 möglich)

 

In beiden Fällen dürften die Zeilen 14 und 14a aber nicht freigelassen werden, sondern du musst Null eintragen.

 

Die Steuern auf die ersten 801 Euro von der anderen Bank werden dann erstattet, daher musst du diese Erträge (und die Steuern in Zeile 49ff) unbedingt erklären.

 

MfG Stefan

 

du hast auch geschrieben:

Da man ja fälschlich einbehaltene Steuern überprüft und dann erstattet bekommen möchte, ist Zeile 5 zusammen mit den entsprechenden Erträgen in Zeile 7ff und 49/50 erforderlich.

Die Günstigerprüfung (Zeile 4) schließt alle anderen Fälle mit ein, praktisch ist es dann wieder eine Erklärung wie in den vergangenen Jahren.

 

MfG Stefan

 

 

denke jetzt habe ich es begriffen

 

in Zeile 4 : ja , da ich Altverluste verrechnen möchte

in Zeiel 5: ja, da ich den offenen Freibetrag nützen möchte und Steuer zurückhaben möchte

in Zeile 14 und 14 a: jeweils Null

 

danke

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reckoner

Hallo pummelchen,

 

in Zeile 4 : ja , da ich Altverluste verrechnen möchte
Das stimmt nicht, und ich hoffe, dass ich es so auch nirgendwo geschrieben habe. :)

 

Noch mal grundsätzlich:

 

 

Zeile 4 nur für die Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz ziemlich niedrig ist (pauschal möchte ich dazu nicht viel mehr sagen, kommt immer auf den Einzelfall an). Wenn der persönliche Grenzsteuersatz bereits über 25% liegt, lohnt die Günstigerprüfung aber keinesfalls.

 

Und Zeile 4 schließt alles andere mit ein, Zeile 5 und 6 ist dann nicht mehr nötig (Elster meckert dann sogar, bei schriftlicher Erklärung dürfte es aber egal sein).

 

 

Zeile 5 für

- Altverlustverrechnung

- falsch verteilte, nicht ausrechend oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge

- die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt

- die Bank hat nicht alle Nebenkosten berücksichtigt (etwa die Kaufspesen)

- irgendetwas anderes ist bei der Bank falsch gelaufen

 

In allen diesen Fällen bleibt es aber bei den 25% Steuern + Soli auf die Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages.

 

 

MfG Stefan

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pummelchen

Hallo pummelchen,

 

in Zeile 4 : ja , da ich Altverluste verrechnen möchte
Das stimmt nicht, und ich hoffe, dass ich es so auch nirgendwo geschrieben habe. :)

 

Noch mal grundsätzlich:

 

 

Zeile 4 nur für die Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz ziemlich niedrig ist (pauschal möchte ich dazu nicht viel mehr sagen, kommt immer auf den Einzelfall an). Wenn der persönliche Grenzsteuersatz bereits über 25% liegt, lohnt die Günstigerprüfung aber keinesfalls.

 

Und Zeile 4 schließt alles andere mit ein, Zeile 5 und 6 ist dann nicht mehr nötig (Elster meckert dann sogar, bei schriftlicher Erklärung dürfte es aber egal sein).

 

 

Zeile 5 für

- Altverlustverrechnung

- falsch verteilte, nicht ausrechend oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge

- die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt

- die Bank hat nicht alle Nebenkosten berücksichtigt (etwa die Kaufspesen)

- irgendetwas anderes ist bei der Bank falsch gelaufen

 

In allen diesen Fällen bleibt es aber bei den 25% Steuern + Soli auf die Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages.

 

 

MfG Stefan

 

danke, dann ist es nur Zeile 5: mit ja

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Taxadvisor

Zeile 4 nur für die Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz ziemlich niedrig ist (pauschal möchte ich dazu nicht viel mehr sagen, kommt immer auf den Einzelfall an). Wenn der persönliche Grenzsteuersatz bereits über 25% liegt, lohnt die Günstigerprüfung aber keinesfalls.

 

Und Zeile 4 schließt alles andere mit ein, Zeile 5 und 6 ist dann nicht mehr nötig (Elster meckert dann sogar, bei schriftlicher Erklärung dürfte es aber egal sein).

 

 

Zeile 5 für

- Altverlustverrechnung

- falsch verteilte, nicht ausrechend oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge

- die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt

- die Bank hat nicht alle Nebenkosten berücksichtigt (etwa die Kaufspesen)

- irgendetwas anderes ist bei der Bank falsch gelaufen

 

In allen diesen Fällen bleibt es aber bei den 25% Steuern + Soli auf die Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages.

 

 

MfG Stefan

 

Zur Ergänzung: der Grenzsteuersatz OHNE Kapitalerträge muss über 25% liegen,, aber das meinte Stefan wohl auch. Hinsichtlich der Kreuze in Zeilen 4 und 5 gibt Stefan die Meinung der Finanzverwaltung wieder, dort ist eine Erfassung mit zwei Kreuzen nicht möglich.

M.E. und auch mit der Datev besteht ein Unterschied, so dass ich schon beide Kreuze setzen darf. Von der Logik müsste sonst nämlich bei positiver Günstigerprüfung im ersten Schritt alle weiteren Programmschritte abgebrochen werden und es findet keine Korrektur z.B. wegen Ersatzbemessungsgrundlage statt. Bleibt abzuwarten, wie das FA das sieht und vor allem berrechnet.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Hinsichtlich der Kreuze in Zeilen 4 und 5 gibt Stefan die Meinung der Finanzverwaltung wieder, dort ist eine Erfassung mit zwei Kreuzen nicht möglich.
Ich gebe vor allem die Meinung von Elster wieder, dass ist nämlich hier meine Quelle. :D

 

Von der Logik müsste sonst nämlich bei positiver Günstigerprüfung im ersten Schritt alle weiteren Programmschritte abgebrochen werden und es findet keine Korrektur z.B. wegen Ersatzbemessungsgrundlage statt.
Sehe ich eigentlich nicht so, denn auch mit Günstigerprüfung müssen doch alle erklärten Daten berücksichtigt werden; praktisch ist es dann doch eine Erklärung wie früher. Aber ich will mich darüber absolut nicht streiten, ich persönlich hatte auch noch nicht beides zusammen, weiß also nicht, wie dann der Bescheid aussieht.

 

@pummelchen:

danke, dann ist es nur Zeile 5: mit ja
Das kannst natürlich nur du wissen. Die Günstigerprüfung kann aber in der Regel nicht Schaden (von einigen seltenen Sonderfällen abgesehen), ich würde sie im Zweifel immer beantragen.

 

MfG Stefan

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etherial
Die Günstigerprüfung kann aber in der Regel nicht Schaden (von einigen seltenen Sonderfällen abgesehen), ich würde sie im Zweifel immer beantragen.

 

Naja ... bei mir tritt der Sonderfall im letzten, in diesem und im nächsten Jahr auf.

 

Ich habe den Fall dass bei einer Bank Neugewinne und Zinsgewinne angefallen sind (zweitere wurden vom Freibetrag erfasst). Um die Neugewinne verrechnen zu können muss ich sie in der Steuererklärung angeben. Wenn ich das aber tue werden meine Zinsgewinne mit den "Neuverlusten" auf anderen Konten verrechnet. Der Fall ist sicher nicht der Normalfall, aber selten ist er sicherlich auch nicht, jeder der Altverluste per Stückzinstrick in Neuverluste konvertieren will, muss aufpassen.

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Taxadvisor
Die Günstigerprüfung kann aber in der Regel nicht Schaden (von einigen seltenen Sonderfällen abgesehen), ich würde sie im Zweifel immer beantragen.

 

Naja ... bei mir tritt der Sonderfall im letzten, in diesem und im nächsten Jahr auf.

 

Ich habe den Fall dass bei einer Bank Neugewinne und Zinsgewinne angefallen sind (zweitere wurden vom Freibetrag erfasst). Um die Neugewinne verrechnen zu können muss ich sie in der Steuererklärung angeben. Wenn ich das aber tue werden meine Zinsgewinne mit den "Neuverlusten" auf anderen Konten verrechnet. Der Fall ist sicher nicht der Normalfall, aber selten ist er sicherlich auch nicht, jeder der Altverluste per Stückzinstrick in Neuverluste konvertieren will, muss aufpassen.

 

Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen? Es reicht doch aus, die Steuerbescheinigung mit den Neugewinnen zur Verlustverrechnung einzureichen...

 

Gruß

Taxadvisor

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etherial

Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen?

 

1. Ganz allgemein: Weil ich ansonsten die Neuverluste auf dem Konto habe und im Folgejahr keinen Freibetrag mehr auf dieses Konto verwenden kann ... (weil auch beim Konto gilt: Verlustverrechnung vor Freibetrag).

 

2. Konkret wenn ich den Stückzinstrick verwende: Dann erzeuge ich erstmal Ende des Jahres einen großen Verlust. Das Geld bekomme ich als altverlustverrechenbaren Gewinn am Beginn des nächsten Jahres. Wenn der Verlust aber noch auf dem Konto ist, wird der Gewinn mit den Neuverlusten verrechnet (in der Regel kommt man da bei knapp unter 0 raus) und ich hab am Ende keinen Steuervorteil.

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Taxadvisor

Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen?

 

1. Ganz allgemein: Weil ich ansonsten die Neuverluste auf dem Konto habe und im Folgejahr keinen Freibetrag mehr auf dieses Konto verwenden kann ... (weil auch beim Konto gilt: Verlustverrechnung vor Freibetrag).

 

2. Konkret wenn ich den Stückzinstrick verwende: Dann erzeuge ich erstmal Ende des Jahres einen großen Verlust. Das Geld bekomme ich als altverlustverrechenbaren Gewinn am Beginn des nächsten Jahres. Wenn der Verlust aber noch auf dem Konto ist, wird der Gewinn mit den Neuverlusten verrechnet (in der Regel kommt man da bei knapp unter 0 raus) und ich hab am Ende keinen Steuervorteil.

 

Wenn man auf diese Weise versucht, die Altverluste zu retten, würde ich IMMER mit Depotüberträgen arbeiten. Ich verstehe auch leider immer noch nicht, wo das Problem liegt, dass ich mit Stefan (mehr theoretisch) erörtert habe. In Deiner Konstellation ist es m.E. egal ob Du Zeile 4 oder 5 oder beide ankreuzt, Du hast immer das Dilemma der Verlustbescheinigung.

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen

Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen?

 

1. Ganz allgemein: Weil ich ansonsten die Neuverluste auf dem Konto habe und im Folgejahr keinen Freibetrag mehr auf dieses Konto verwenden kann ... (weil auch beim Konto gilt: Verlustverrechnung vor Freibetrag).

 

2. Konkret wenn ich den Stückzinstrick verwende: Dann erzeuge ich erstmal Ende des Jahres einen großen Verlust. Das Geld bekomme ich als altverlustverrechenbaren Gewinn am Beginn des nächsten Jahres. Wenn der Verlust aber noch auf dem Konto ist, wird der Gewinn mit den Neuverlusten verrechnet (in der Regel kommt man da bei knapp unter 0 raus) und ich hab am Ende keinen Steuervorteil.

 

Wenn man auf diese Weise versucht, die Altverluste zu retten, würde ich IMMER mit Depotüberträgen arbeiten. Ich verstehe auch leider immer noch nicht, wo das Problem liegt, dass ich mit Stefan (mehr theoretisch) erörtert habe. In Deiner Konstellation ist es m.E. egal ob Du Zeile 4 oder 5 oder beide ankreuzt, Du hast immer das Dilemma der Verlustbescheinigung.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Dieses Beispiel zeigt, dass man gar nicht mehr weiß, auf was man alles aufpassen muß

 

aber ich denke, ich liege bei mir richtig, wenn ich bei 5: ja ankreuze und bei 14,14a jeweils 0

dann deklariere ich meine Gewinne und hoffe, dass man in Bayern mittleerweile diese mit Altverlusten verrechnen kann

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etherial

Wenn man auf diese Weise versucht, die Altverluste zu retten, würde ich IMMER mit Depotüberträgen arbeiten. Ich verstehe auch leider immer noch nicht, wo das Problem liegt, dass ich mit Stefan (mehr theoretisch) erörtert habe. In Deiner Konstellation ist es m.E. egal ob Du Zeile 4 oder 5 oder beide ankreuzt, Du hast immer das Dilemma der Verlustbescheinigung.

 

Wenn ich Recht habe (mein Steuerprogramm rechnet auch so):

- muss ich 5 ankreuzen

- in 14a die Freibeträge angeben

 

Dann werden Kursgewinne in folgener Reihenfolge verrechnet:

- Altverluste

- Neuverluste (spielt für mich keine Rolle)

- Freibetrag

 

Die Zinsgewinne wurden mit dem Freibetrag (in 14a) verrechnet.

 

Muss nicht stimmen - auch Steuerprogramme täuschen sich:

Es kann durchaus sein, dass in Gegenwart von bescheinigten Neuverlusten IMMER der Freibetrag verloren geht. Dann funktioniert der Stückzinstrick wirklich nur mit Depotübertrag. Dann würden aber bescheinigte Verluste und nichtbescheinigte Verluste ungleich behandelt - das mag die Politik eigentlich nicht.

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