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Gromit

Einbehalt der Kirchensteuer beantragen?

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Gromit

Hallo,

ich habe zur Zeit einige Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Nun habe ich gesehen, dass meine Bank einen Antrag zur "Einbehaltung der Kirchensteuer" zur Verfügung stellt. (Dies hat wohl mir steuerlichen Neuregelungen zum neuen Jahr zu tun)

 

Nun bleibe ich mit meinen Zinserträgen aber sichlerlich unter dem Sparerfreibetrag, sodass sowieso keine Steuer anfällt. Sollte ich den Antrag trotzdem ausfüllen, damit es keine Verwirrungen mit dem Finanzamt gibt? (Bin bisher nicht veranlagt (Student) und habe auch kein besonderes Interesse dies zu ändern).

 

Vielen Dank für euren Rat.

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harryguenter

Brauchst Du nicht ausfüllen, wenn Du innerhalb des Freibetrags bleibst. Es ist nur so, dass Du bei Überschreitung des Freibetrags zur Feststellung der Kirchensteuer eine Steuererklärung machen müsstest.

Falls Du später mal veranlagungspflichtig wirst, könntest Du damit deine Bank beauftragen die Kirchensteuer abzuführen, so dass Du im besten Falle keine Kapitalerträge erfassen mußt. Falls der Sparerpauschbetrag von 801 EUR nicht ausreicht, kannst Du auch noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalerträge bis etwa 7000 EUR bei Deiner Bank einreichen.

 

3 Sachen gebe ich noch zu bedenken:

1. Meines Wissens kann eine Kirchensteuerbefreiung von den Banken nur vor einem Jahreswechsel fürs Folgejahr beantragt werden. Da 2009 angefangen hat würde ein Ausfüllen des Formulars erst für 2010 wirksam (zumindest wars bei meinen Banken so).

2. Die Beste Steuer ist die, die man gar nicht bezahlt.

3. Die Zweitbeste Steuer ist die, die man später bezalht. Fall s bei Dir die Kirchensteuer auf Kapitalerträge mal nenneswerte Beträge annimmt wäre es sinnvoller das Formular nicht auszufüllen und eine mehrmonatige Steuerstundung bis zur Steuererklärung zu erreichen.

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Gromit

Ich bin begeistert von der übersichtlichen und umfassenden Antwort! Das ist alles was ich wissen musste!

 

Man dankt.

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nerija78

Habe eine Frage:

 

Angenommen ich gebe meiner Bank den Antrag (Einbehalt der Kirchensteuer) nicht ab.

 

So muss ich ja dann bei der Steuererklärung den Betrag selber abführen.

 

Was passiert, wenn ich diesen Betrag bei der Steuererklärung nicht angebe?

 

Bekommt das Finanzamt das dann mit?

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Akaman
Habe eine Frage:

 

Angenommen ich gebe meiner Bank den Antrag (Einbehalt der Kirchensteuer) nicht ab.

 

So muss ich ja dann bei der Steuererklärung den Betrag selber abführen.

 

Was passiert, wenn ich diesen Betrag bei der Steuererklärung nicht angebe?

 

Bekommt das Finanzamt das dann mit?

Frag das doch lieber im Steuerhinterzieherforum!

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Lobster
· bearbeitet von Lobster

Je später man die Steuern zahlt, desto besser, denn so kann man die "gesparte" Krichensteuer noch verzinsen...

 

Beispiel: Ich bekomme 5% und habe ein Guthaben von 100.000 Euro, monatliche Auszahlung (fiktiver Fall):

 

Das macht einen effektivne Jahreszins von 5120 Euro.

 

Abzüglich 804 Euro Freistellungsauftrag sind das 4316 Euro.

 

25% Abgeltungsteuer: 1079 Euro

Darauf 9% Kirchensteuer: 97 Euro

 

97 Euro kann ich also noch verzinsen, wenn ich nicht die Bank ermächtige die Krichensteuer einzubehalten.

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nerija78

@ Lobster

 

ein sehr gutes Argument ! :thumbsup:

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Lobster
@ Lobster

 

ein sehr gutes Argument ! :thumbsup:

 

Im Prinzip habe ich nur die folgende Aussage um ein konkretes Beispiel angereichert:

 

3. Die Zweitbeste Steuer ist die, die man später bezalht. Fall s bei Dir die Kirchensteuer auf Kapitalerträge mal nenneswerte Beträge annimmt wäre es sinnvoller das Formular nicht auszufüllen und eine mehrmonatige Steuerstundung bis zur Steuererklärung zu erreichen.

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Sapine

Mal angenommen, Du brauchst zum Ausfüllen der Steuererklärung 1 Stunde (was in meinem Fall mehr als optimistisch wäre) und weiter unterstellt, Du bekämst für die 98 Euro 5 Euro Zinsen. Dann kommst Du auf einen Stundenlohn von etwa 5 Euro für diesen "Trick".

 

Meinst Du nicht es gibt rentierlichere Möglichkeiten, seine Zeit zuzubringen? Das macht nur Sinn, wenn man in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben muss, ansonsten rentiert das den Extrauaufwand nicht.

 

@nerija78,

BTW - schon mal drüber nachgedacht, aus der Kirche auszutreten, wenn Du keine Kirchensteuer zahlen möchtest?

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tom1978
· bearbeitet von tom1978

@Lobster: Mal ganz ehrlich: Wenn es um Beträge von unter 100 geht, die vielleicht sogar noch vierteljährlich anteilig anfallen (zum Beispiel bei Tagesgeld, Dividenden bestimmter Fonds etc.), wird sich in der Praxis kaum jemand die Mühe machen, exakt diesen "Betrag gut verzinst anzulegen; in den allermeisten Fällen liegt der auf dem (vermutlich un- oder geringverzinsten) Girokonto herum oder wird gar ausgegeben. Und selbst wenn man das Geld mit 5% Verzinsung anspart und ein ganzes Jahr liegen lassen kann, kommen weniger als 5 Euro Zinsen dabei raus. Da ist der psychologische Nachteil, 100 Euro nachzahlen zu müssen, in meinen Augen schon größer (nach der Steuererklärung Geld wiederzubekommen ist mir persönlich lieber als Geld nachzahlen zu müssen - auch wenn in beiden Fällen in der Summe gesehen der gleiche Betrag an Steuern fällig wird).

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Lobster
Mal angenommen, Du brauchst zum Ausfüllen der Steuererklärung 1 Stunde (was in meinem Fall mehr als optimistisch wäre) und weiter unterstellt, Du bekämst für die 98 Euro 5 Euro Zinsen. Dann kommst Du auf einen Stundenlohn von etwa 5 Euro für diesen "Trick".

 

Meinst Du nicht es gibt rentierlichere Möglichkeiten, seine Zeit zuzubringen? Das macht nur Sinn, wenn man in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben muss, ansonsten rentiert das den Extrauaufwand nicht.

 

@nerija78,

BTW - schon mal drüber nachgedacht, aus der Kirche auszutreten, wenn Du keine Kirchensteuer zahlen möchtest?

 

Das ist völlig klar, dass ich jetzt nicht für 5 Euro eine Steuererklärung mache. Aber das dort mit zu vermerken, ist nicht mehr Aufwand als der Bank das Formular zukommen zu lassen. Ich wollte damit eigentlich eher allgemein zeigen, dass es immer besser ist, die Steuern so spät wie möglich zu zahlen... zunächs einmal unabhängig von der Höhe des finanziellen Vorteils.

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nerija78

@ Lobster

 

noch eine Frage :

 

der Einbehalt der Kirchensteuer ist aber nur dann relevant, wenn man üner den Freistellungsauftrag von 801 Euro kommt?

 

Sehe ich das richtig, oder ist der Einbehalt der Kirchensteuer auch relevant, wenn noch nicht der volle Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist?

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el galleta
Mal angenommen, Du brauchst zum Ausfüllen der Steuererklärung 1 Stunde (was in meinem Fall mehr als optimistisch wäre)

Aber doch nicht wegen der Kirchensteuer! ;)

 

saludos,

el galleta

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€-man
· bearbeitet von �-man
Aber das dort mit zu vermerken, ist nicht mehr Aufwand als der Bank das Formular zukommen zu lassen.

 

Das geht i.d.R. online. Alle Unentschlossenen sollten auch beachten, dass es m. E. ohnehin erst wieder für 2010 möglich ist, die KiSt. einbehalten zu lassen.

 

Gruß

-man

 

Edit: Bis 801,-- fällt auch keine KiSt. an.

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Lobster
@ Lobster

 

noch eine Frage :

 

der Einbehalt der Kirchensteuer ist aber nur dann relevant, wenn man üner den Freistellungsauftrag von 801 Euro kommt?

 

Sehe ich das richtig, oder ist der Einbehalt der Kirchensteuer auch relevant, wenn noch nicht der volle Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist?

Du zahlst ja die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Da unter 801 Euro keine Abgeltungsteuer fällig wird, musst du auch keine Kirchensteuer zahlen.

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€-man
Aber doch nicht wegen der Kirchensteuer! ;)

 

Du wärst schön! Was ist, wenn Sapinchen - aus Sicherheitsgründen - mindestens 42 Depots unterhält? ;)

 

Gruß

-man

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Sapine

Nicht wegen der Kirchensteuer aber wegen der Anlage KAP (und AUS und SO sofern es die noch gibt). Bei einem gut diversifizierten Depot kannst Du da schon mehr als nur ein paar Minuten rechnen. Wer freilich nur Spareinlagen hat, ist schnell durch damit.

 

 

Für 2008 sind es vier Depots ;)

 

Korrektur: 5 Depots - gibt ja noch die VL :P

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el galleta
Du wärst schön!

Wozu der Konjunktiv? :D

 

saludos,

el galleta

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€-man
Wozu der Konjunktiv? :D

 

Ich bin halt ein vorsichtiger Mensch. Und positiv revidieren ist meist für alle Beteiligten angenehmer, als umgekehrt. ;)

 

Gruß

-man

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nerija78

Sowei ich weiss wird es ab 2011 folgendes geben:

 

Ab 2011 wird beim Bundeszentralamt eine eigene Datenbank eingerichtet sein, die die zur korrekten Erhebung der Abgeltungssteuer erforderlichen Daten (einschließlich der Religionszugehörigkeit) enthält und den Banken einen Zugriff ermöglicht.

 

Deswegen verstehe ich nicht wiso es ab 2009 und 2010 die Möglichkeit gibt einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteur zu stellen.

Hätte man nicht einfach bis 20011 warten können ?!?!?!

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Lobster
Sowei ich weiss wird es ab 2011 folgendes geben:

 

Ab 2011 wird beim Bundeszentralamt eine eigene Datenbank eingerichtet sein, die die zur korrekten Erhebung der Abgeltungssteuer erforderlichen Daten (einschließlich der Religionszugehörigkeit) enthält und den Banken einen Zugriff ermöglicht.

 

Deswegen verstehe ich nicht wiso es ab 2009 und 2010 die Möglichkeit gibt einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteur zu stellen.

Hätte man nicht einfach bis 20011 warten können ?!?!?!

 

Den Grund für den Antrag hast du doch gerade selbst genannt: Erst 2011 stehen die Daten in einer Zentralen Datenbank zur Verfügung.

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Tithonos
· bearbeitet von Tithonos

Nur einmal eine kleine Klarstellung:

 

Kirchensteuer kann man nicht hinterziehen, auch wenn es "Steuer" genannt wird. Vereins- oder Mitgliedsbeitrag wäre der richtige Begriff. Wenn man also die Kirchensteuer nicht abführt, begeht man auch keine Straftat. (Jedoch theoretisch ein Betrug möglich) Von der moralischen Komponente seiner Kirche das Geld vorzuenthalten, was sie vielleicht brauchen könnte mal abgesehen.

 

http://books.google.de/books?id=RecE_gX6J-...4&ct=result

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