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PHANTOMIAS

Bausparvertrag -> Bausparsumme erhöhen?

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PHANTOMIAS

Hallo an alle!

 

Ich habe seit November 2007 einen Bausparvertrag bei der Alte Leipziger "easy plus" mit 1,5% Guthabenzins + 2,25% Bonuszins wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Die Bausparsumme beträgt 3000 Euro, das war die Mindestsumme.

 

Nun habe ich 2007 und 2008 immer je 512 Euro für WOP und je 470 Euro für ANSpZ eingezahlt, so dass ich nun knapp 2000 Euro auf dem Bausparvertrag habe.

2009 kommen nun wiederum 512 für WOP und 470 für ANSpZ dazu, so dass ich schon knapp an der abgeschlossenen Bausparsumme liegen werde.

 

Nun meinen Fragen:

Der Bausparvertrag ist doch dann schon zuteilungsreif (aufgrund der Summe gehe ich zumindest davon mal aus). Kann ich den mit knapp 3000 Euro, also der Bausparsumme die für die Bezuschussung wichtigen 7 Jahren einfach so liegen lassen? Oder wird der wenn ich so viel Geld einzahle "zwangsausgezahlt" und ich verliere die staatliche Förderung?

 

Zudem steht in meiner Bausparurkunde:

"Der Guthabenzins beträgt rückwirkend 3,75% wenn bei Zuteilung mindestens 7 Jahre vergangen sind und auf das Bauspardarlehen verzichtet wird."

Bedeutet das, dass ich nur die 3,75% Verzinsung erhalte wenn die Zuteilung erst ab dem 8. Jahr geschieht? Finde den Satz etwas verwirrend.

 

Außerdem steht in der Tarifinformation:

"Nach einer Vertragsdauer von 2 Jahren ist bei Erreichen des Mindestsparguthabens eine abschlussgebührenfreie Erhöhung bis zum maximals Doppelten der Ursprungsbausparsumme möglich."

-> Die zwei Jahre erreiche ich November 2009. Soll ich bis dahin WOP und den Betrag zur ANSpZ weiter investieren und dann den Vertrag erhöhen oder lieber einen neuen Bausparvertrag abschließen und die Zahlungen dort einfließen lassen?

 

Um eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.

 

Gruß PHANTOMIAS

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jogo08

Zwangsausgezahlt wird nichts, das der Vertrag mindestens 7 Jahre läuft, war dir aber schon bewusst? Zugeteilt wird nach einer Bewertungszahl, in diese fließt neben der Einzahlsumme u.a. auch die Vertragslaufzeit ein. Staatliche Förderung erhältst du, solange du Einzahlungen in einer bestimmten Höhe in den Vertrag einzahlst. Die Höhe des Guthabens hat lediglich Einfluß auf die Kreditsumme, die dir zusteht nach Ende bzw. bei Zuteilung des Vertrages. Wenn du den Kredit nicht in Anspruch nehmen willst, kannst du eine Erhöhung meines Wissens vernachlässigen.

 

Eine Erhöhung macht ja auch nur Sinn, wenn du den Bausparer zu Finanzierung einer Immobilie oder Renovierung usw. einsetzen willst.

 

Vor Abschluss eines neuen Vertrages prüfe erstmal die neuen Konditionen.

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fennichfuxer

hi,

 

vorsicht ist geboten: die meisten bsv verzinsen das guthaben nur bis zum betrag der bausparsumme. ein überzahlen bringt daher in der regel nix!

 

grüßle ff

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PHANTOMIAS
Zwangsausgezahlt wird nichts, das der Vertrag mindestens 7 Jahre läuft, war dir aber schon bewusst?

Klar, der muss 7 Jahre stehen wegen dem staatlichen Zuschuss, das ist mir bewusst.

War ja auch zur Geldanlage gedacht, da ich als Student noch unter den Einkommensgrenzen liege. Hoffe aber, dass dies in 1-2 Jahren nicht mehr der Fall sein wird B)

Will also kein Bauspardarlehen annehmen.

 

Ja, ich habe gesehen, dass zur Zeit mit 4% verzinst wird. Und ich bin noch auf 3,75% also mal schauen. Okay, aber dann werde ich dieses Jahr noch diesen besparen und dann den bis zum Ablauf des Vertrags liegen lassen.

 

vorsicht ist geboten: die meisten bsv verzinsen das guthaben nur bis zum betrag der bausparsumme. ein überzahlen bringt daher in der regel nix!

Oh, okay. Aber ich bin dann ja unter 3000 Euro. Also sollte das in meinem Fall okay sein, oder?

 

Danke + Gruß PHANTOMIAS

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fennichfuxer

hi,

 

schau' mal in die vertragsunterlagen. falls sich dort ein entsprechender passus findet, solltest du rechnen. wird in den verbleibenden jahren mit den einzahlungen bis vorraussichtlichem ende der prämienberechtigung, zins, zinseszins und abschlußbonus die bausparsumme nicht überschritten, besteht kein handlungsbedarf. kommst du darüber, wäre eine provisionsfreie anhebung der bausparsumme bis zum entsprechenden betrag überlegenswert.

 

grüßle ff

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kaik
hi,

 

schau' mal in die vertragsunterlagen. falls sich dort ein entsprechender passus findet, solltest du rechnen. wird in den verbleibenden jahren mit den einzahlungen bis vorraussichtlichem ende der prämienberechtigung, zins, zinseszins und abschlußbonus die bausparsumme nicht überschritten, besteht kein handlungsbedarf. kommst du darüber, wäre eine provisionsfreie anhebung der bausparsumme bis zum entsprechenden betrag überlegenswert.

 

grüßle ff

 

Provisionsfreie Anhebung? Gibt es sowas? Würde das bedeuten, dass man die 1% Abschlussgebühr nicht auf den Betrag (Bausparsumme_neu - Bausparsumme_alt) bezahlen muss? Hast du einen solchen BSV?

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fennichfuxer
· bearbeitet von fennichfuxer

hi kaik,

 

vertragsfreiheit macht's möglich.

 

..."Nach einer Vertragsdauer von 2 Jahren ist bei Erreichen des Mindestsparguthabens eine abschlussgebührenfreie Erhöhung bis zum maximals Doppelten der Ursprungsbausparsumme möglich."...

 

grüßle ff

 

radio ehdit: bei auszahlung des guthabens wird eigentlich die abschlußgebühr erstattet. insofern wäre - bei einer erneuten abschlußgebühr für den erhöhungsbetrag - nur der entgangene zins dafür wech.

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jogo08
...bei auszahlung des guthabens wird eigentlich die abschlußgebühr erstattet. insofern wäre - bei einer erneuten abschlußgebühr für den erhöhungsbetrag - nur der entgangene zins dafür wech.
Ist leider auch nicht immer so. Ich habe z.B. den gleichen Vertrag "easy plus" bei der Alten Leipziger, allerdings ohne Kontogebühren, volle Erstattung der Abschlußgebühr bei Darlehensverzicht und rückwirkend 4% Zinsen.

Neuere Verträge sehen u.a. eine Kontogebühr von 9,80 vor, ausserdem wird die Abschlussgebühr, auch bei Darlehensverzicht, nicht mehr erstattet.

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fennichfuxer

hi,

 

zum diskutierten vertrag hier mal der beraterprospekt.

 

bausparkassen sind risiko- & kostenbewußter geworden. nicht gerade zu unserem vorteil. schade.

 

grüßle ff

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Muggel

Eine Mehrzuteilungsoption gilt für das Bauspardarlehen. Das ist - für einen Prämiensparer - keine Option.

Die Erhöhung des BSV wurde übrigens zu den seit 2009 eingeführten Verwendungsregeln führen.

 

Bausparkasse müssen keine Geldeingänge überhalb der Bausparsumme annehmen oder verzinsen. Ausnahme: WoPrämien.

Also solltest Du das genau kalkulieren und dann Deine VL in eine andere Sparform stecken. Zum Beispiel kannst Du Fondssparen prüfen.

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PHANTOMIAS
schau' mal in die vertragsunterlagen. falls sich dort ein entsprechender passus findet, solltest du rechnen. wird in den verbleibenden jahren mit den einzahlungen bis vorraussichtlichem ende der prämienberechtigung, zins, zinseszins und abschlußbonus die bausparsumme nicht überschritten, besteht kein handlungsbedarf. kommst du darüber, wäre eine provisionsfreie anhebung der bausparsumme bis zum entsprechenden betrag überlegenswert.

Ich werde drüberkommen, also sollte ich erhöhen? Oder ist es sinnvoller einen neuen Vertrag abzuschließen, da man zur Zeit statt 3,75% 4,0% Verzinsung kriegt.

 

Eine Mehrzuteilungsoption gilt für das Bauspardarlehen. Das ist - für einen Prämiensparer - keine Option.

Die Erhöhung des BSV wurde übrigens zu den seit 2009 eingeführten Verwendungsregeln führen.

Was sind die seit 2009 eingeführten Verwendungsregeln?

 

Bausparkasse müssen keine Geldeingänge überhalb der Bausparsumme annehmen oder verzinsen. Ausnahme: WoPrämien.

Also solltest Du das genau kalkulieren und dann Deine VL in eine andere Sparform stecken. Zum Beispiel kannst Du Fondssparen prüfen.

Okay, also kann ich immer WOP einzahlen, egal ob ich über die Bausparsumme komme oder nicht? Diese wird ja dann weiterhin staatlich gefördert? Wird sie dann auch noch verzinst mit in meinem Fall 3,75%?

Fondssparen läuft bereits bei mir parallel mit.

 

Gruß PHANTOMIAS

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Muggel

Ich werde drüberkommen, also sollte ich erhöhen? Oder ist es sinnvoller einen neuen Vertrag abzuschließen, da man zur Zeit statt 3,75% 4,0% Verzinsung kriegt.

Was sind die seit 2009 eingeführten Verwendungsregeln?

 

Ab 2009 gelten für die WoPrä die immerwährende Verwendung. Wenn Du das Guthaben nicht fürs Bauen&Kaufen etc....wohnungswirtschaftlich verwendest...musst Du die Prämien zurück zahlen. Also nur dann neuen Vertrag, wenn Du damit leben kannst.

 

 

Okay, also kann ich immer WOP einzahlen, egal ob ich über die Bausparsumme komme oder nicht? Diese wird ja dann weiterhin staatlich gefördert? Wird sie dann auch noch verzinst mit in meinem Fall 3,75%?

Nein, die WOP zahlt das Finanzamt. Bei eigenen Einzahlungen ist Schluss mit dem Kontorahmen.

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PHANTOMIAS
Ab 2009 gelten für die WoPrä die immerwährende Verwendung. Wenn Du das Guthaben nicht fürs Bauen&Kaufen etc....wohnungswirtschaftlich verwendest...musst Du die Prämien zurück zahlen. Also nur dann neuen Vertrag, wenn Du damit leben kannst.

Das bedeutet: Schließe ich einen neuen Vertrag ab, dann wird die WOP nur gewährt wenn ich dies dann auch wohnwirtschaftlich einsetze. Wenn ich aber in den bestehenden die 512 Euro im Jahr einzahle, die gefördert werden, dann kann ich es auch anderweitig verwenden? Oder gilt auch hier, dass ab 2009 auch bei bestehenden Verträgen dies Geltung hat?

 

Nein, die WOP zahlt das Finanzamt. Bei eigenen Einzahlungen ist Schluss mit dem Kontorahmen.

Klar, die WOP ist die staatliche Förderung. Ich habe mich da nicht genau ausgedrückt. Ich meinte den Betrag für den die WOP gewährt wird. Kann ich diese 512 Euro im Jahr auch über die Bausparsumme einzahlen und kriege die WOP vom Finanzamt gewährt?

 

Gruß PHANTOMIAS

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Muggel
Das bedeutet: Schließe ich einen neuen Vertrag ab, dann wird die WOP nur gewährt wenn ich dies dann auch wohnwirtschaftlich einsetze. Wenn ich aber in den bestehenden die 512 Euro im Jahr einzahle, die gefördert werden, dann kann ich es auch anderweitig verwenden? Oder gilt auch hier, dass ab 2009 auch bei bestehenden Verträgen dies Geltung hat?

Genauso. Jedoch ein Detail beachten! Erhöhe ich den alten Vertrag, dann gilt Neuregelung!

 

Klar, die WOP ist die staatliche Förderung. Ich habe mich da nicht genau ausgedrückt. Ich meinte den Betrag für den die WOP gewährt wird. Kann ich diese 512 Euro im Jahr auch über die Bausparsumme einzahlen und kriege die WOP vom Finanzamt gewährt?

 

Nochmal, die Förderung des FA nicht der dafür notwendige Betrag. Den muss die Bausparkasse nur überhalb des meist 50% Guthabensbereiches annehmen. Also Bausparsumme 3000 = 1500 Guthabensbereich. Ich kann jedoch nur bis 3000 Bausparsumme für Wohnungsbauprämie ansparen. Die Übersparung ist nicht zulässig und die BSK kann die Annahme der Gelder ablehnen. (muss sie jedoch nicht)

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PHANTOMIAS

Ich habe nochmals etwas genauer nachgeforscht, der Paragraph bei mir zum Erhöhen der Bausparsumme lautet:

 

§13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen

(5) Bei einer Erhöhung wird eine Abschlussgebühr 1,6 vom Hundert des Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens 2 Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das Doppelte der Ursprungsbausparsumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. Die erreichte Bewertungszahl (§4 Abs. 2 B) wird im Verhältnis der bisherigen zu der neuen Bausparsumme herabgesetzt. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige Vertragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 4 Monate nach der Erhöhung zugeteilt werden.

 

Soweit klingts ja noch gut, aber wenn ich erhöhe, wird kein Guthabenzins, also den Mehrzins den ich bekomme wenn ich das Darlehen ablehne für diese Zeit gewährt, weil lt. Aussage des Beraters dieser Paragraph greifen würde:

 

§3 Verzinsung des Sparguthabens

(1) Das Bausparguthaben wird mit 1,5 vom Hundert jährlich verzinst.

(2) Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,75 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Bei Vertragsänderungenist dabei der neu ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.

(3) Die Zinsen gemäß Abs. 1 werden den Bausparkonto jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur höheren Verzinsung bei Verzicht auf das Bauspardarlehen gemäß Abs. 2 wird bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

 

Also ich hätte das so nicht gerausgelesen, dass wenn ich erhöhe, der Guthabenzins wegfällt.

 

Gruß PHANTOMIAS

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PHANTOMIAS

Ist diese Deutung denn korrekt, dass ich nur mit Verlust des Guthabenzins, die Erhöhung vornehmen kann?

 

Gruß PHANTOMIAS

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Muggel
Ist diese Deutung denn korrekt, dass ich nur mit Verlust des Guthabenzins, die Erhöhung vornehmen kann?

 

Gruß PHANTOMIAS

 

Ja bzw. wartest Du dann länger bis Du wieder die 7-Jahre erreicht hast.

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