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Rundfunkbeitrag (vorher GEZ - Gebühreneinzugszentrale)

Empfohlene Beiträge

Livesey
vor 8 Stunden von Totti3004:

Puh... vielleicht sich erst einmal darüber informieren inwiefern Politiker und Kirchenvertreter überhaupt Einlussnehmen auf die Redaktionen der ARD und des ZDF, bevor man die Dampfplauder-Maschine anwirft. Dann würde da vielleicht auch argumentativ etwas draus werden. Das Thema ist nämlich durchaus diskutabel. Aber so bleibt es halt biergeschwängertes Krakelen am Stammtisch... Kann man machen, aber dann ist es halt RTL 2 am heimischen Fliesentisch.

Zitat

Die Politik hat einen zu großen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ...

Das ZDF hat zwei Aufsichtsgremien: Der Fernsehrat mit 77 Mitgliedern überwacht das Programm, genehmigt den Haushalt und wählt den Intendanten. Der Bund schickt drei Vertreter, die 16 Länder je einen, die politischen Parteien zwölf. Der Verwaltungsrat kontrolliert den Intendanten. Die Länder sind mit fünf aktiven oder früheren Regierungschefs vertreten, der Bund hat einen Vertreter, dazu kommen acht gewählte Mitglieder, die keine aktiven Politiker sein sollen. Die "staatsfernen Gruppen" werden derzeit unter anderem von den Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgebern repräsentiert.

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/urteil-zum-zdf-staatsvertrag-verfassungsgericht-politik-hat-zu-viel-einfluss-auf-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/9663170.html

Bundesverfassungsgericht = RTL2.

Zitat

In der Praxis können die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf unterschiedlichen Ebenen beeinflusst werden. Politische Einflussnahme etwa erfolgt bevorzugt über Personalpolitik. Demgemäß werden insbesondere die Rundfunkräte gerne als "Einfallstor" für den Einfluss politischer und gesellschaftlicher Akteure beschrieben.[20] Moniert wird zudem oft, dass sich in den Kontrollgremien die Repräsentanten nach parteipolitischer Zugehörigkeit zu "fraktionsähnlichen Freundeskreisen" gruppieren. Diese Freundeskreise umfassen wohlbemerkt nicht nur Politiker, sondern auch Vertreter anderer gesellschaftlich relevanter Gruppen, die parteipolitisch gebunden sind. Damit verfügen die Parteien de facto über "Einfluss bei der Rundfunkkontrolle, der über die Zahl ihrer nominellen Vertreter in den Aufsichtsgremien hinausgeht".[21] Die Arbeitsweise dieser Freundeskreise erfolgt analog zu der von Parlamentsfraktionen: In Freundeskreis-Treffen erörtern sie vor den jeweiligen Sitzungen bevorstehende Tagesordnungspunkte und bereiten ein einheitliches Abstimmungsverhalten vor. Steuerung wird vor allem in den Bereichen Programmaufsicht und Personalpolitik forciert.[22] Damit machen Freundeskreise indirekt Einfluss geltend beziehungsweise untergraben so die Staats- und Parteiferne. Per Gesetz können sie schließlich nicht verboten werden.[23]

Vieles spricht dafür, dass diese Form der politischen Einflussnahme lediglich die Spitze des Eisbergs ist. Gleichwohl dient vor allem der "Fall Brender" aus dem Jahr 2009 als das Paradebeispiel für politische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Sender: Dabei nutzte der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) seine Macht im ZDF-Verwaltungsrat, um die Vertragsverlängerung von Chefredakteur Nikolaus Brender zu verhindern, obwohl Intendant Markus Schächter diese beantragt hatte.

https://www.bpb.de/apuz/276555/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-in-der-schusslinie-eine-differenzierung?p=1

Bundeszentrale für politische Bildung = biergeschwängertes Krakelen am Stammtisch

 

Deine Arroganz ist erbärmlich.

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workingcapital
vor 10 Stunden von Totti3004:

Da läuft aktuell jetzt ein Spielfilm von 2020.

Wurde wohl wieder mal kurzfristig das Programm geändert. Stand so nicht im Internet.

vor 10 Stunden von Totti3004:

 

Mal gucken, was sonst so Läuft:

 

ARD: Tagesschau; Tagesthemen

3sat: Malcom X

ZDF: heute Journal

Arte: Too Young to Die Karen Carpenter – Sehnsucht nach Leben, Dokureihe, D 2019

WDR: Ein perfekter Sommertag Dokumentation, D 2020

WDR: Das Beste im Westen Kaffee-Kunst und Rast im Knast, Reportage, D 2020

hr: Buntes Mauritius Naturdoku, D 2019

hr: Südafrikas Kap-Region Reisedoku, D 2018

RBB: Sandmann für Erwachsene Gutenachtcomedy

Phoenix: Geheimnisse der Ozeane Asien, Naturdoku, USA/Pol. 2013

Tagesschau24: Wie die D-Mark in den Osten kam Dokumentation, D 2020

ZDFinfo: Mysterien des Weltalls Das Spiel mit der Zeit, Doku, USA 2015

 

Allein das schon wieder 10 Sender die von der GEZ-Gebühr leben. 

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Totti3004
vor 7 Stunden von Livesey:

Deine Arroganz ist erbärmlich.

Das bloße kopieren von redaktionellen Beiträgen ist kein Beitrag zu einer Diskussion.

 

vor 39 Minuten von workingcapital:

Wurde wohl wieder mal kurzfristig das Programm geändert. Stand so nicht im Internet.

Ich habe es aus dem Internet.

 

vor 40 Minuten von workingcapital:

Allein das schon wieder 10 Sender die von der GEZ-Gebühr leben. 

Die alle unterschiedliches senden. Von Unterhaltung über Kultur bis hin zur Bildung. Wahsinn, oder? 

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Livesey
vor 2 Stunden von Totti3004:

Das bloße kopieren von redaktionellen Beiträgen ist kein Beitrag zu einer Diskussion.

Aha: Wenn ich es selbst schreibe, ist es uninformiertes, biergeschwängertes Krakelen auf RTL2-Niveau. Wenn ich belege, dass dieselbe Aussage vom BVerfG und offiziellen Stellen getroffen wird, dann ist der 'Fehler', dass ich es wage, informierte Quellen anzugeben.

Geh mal tief in dich und überleg dir, auf welches Niveau du fällst nur um dir nicht eingestehen zu müssen, dass du anonym, in einem Onlineforum, mal kurz zu weit gegangen bist. Wahnsinn.

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magicw

Ich kopiere hiermit zwar auch nur einen Beitrag eines anderen - passt aber grad zum Thema "Verquickung mit der Politik" - insbesondere Regierung.

 

Zwischenablage01.jpg.a4c09281540c562685c5d9f9fde9353a.jpg

 

 

Zu dem laufenden Programm im ÖRR von gestern abend:    Mauritius, Südafrikas Kap Region, Geheimnisse der Ozeane, Mysterien des Weltalls. Vieles davon zeitgleich. Das mag sich Vielfalt nennen, hat aber mit Grundversorgung nichts mehr zu tun.

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workingcapital
vor 4 Stunden von Totti3004:

 

 

Die alle unterschiedliches senden. Von Unterhaltung über Kultur bis hin zur Bildung. Wahsinn, oder? 

Von dem vieles auch auf nicht gebührenfinanzierten Sendern läuft.

Warum wird den nicht Netflix oder SKY über Gebühren finanziert. Das interessiert wahrscheinlich mehr Menschen als der Fernsehgarten und die nächste Folge Traumschiff. 

Ich finde es halt immer lustig, wenn die Mehrheit den Spaß von Minderheiten finanzieren soll.

Angefangen von Theatern (Sanierung sollte 186 Mio. Euro kosten, jetzt wird es voraussichtlich 321 Mio. Euro und weiter jährlicher Zuschuss von Steuergeldern in Höhe von gut 25 Mio. Euro.), jährliches Stadtfest (3 Tage Steuerzuschuss von 50000 Euro) und was weiß ich noch alles.

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Totti3004
vor 10 Stunden von Livesey:

Geh mal tief in dich und überleg dir, auf welches Niveau du fällst nur um dir nicht eingestehen zu müssen, dass du anonym, in einem Onlineforum, mal kurz zu weit gegangen bist. Wahnsinn.

Geh mal tief in dich und überleg dir, wie du in einem Onlineforum eine Diskussion beginnen wolltest. Unglaublich.

 

(Viwllwicht können wir uns dann darauf einigen, dass Onlineforen kein geeigneter Ort sind, um tiefergehende Diskussionen zu führen. Im Grunde war das früher in den Newsgroups bereits so)

 

vor 8 Stunden von magicw:

Das mag sich Vielfalt nennen, hat aber mit Grundversorgung nichts mehr zu tun.

Warum? Was wird da nicht mehr grundlegend versorgt?

 

vor 8 Stunden von workingcapital:

Warum wird den nicht Netflix oder SKY über Gebühren finanziert.

Ist die Frage (trotz fehlenden ?) Ernst gemeint? 

 

vor 8 Stunden von workingcapital:

Das interessiert wahrscheinlich mehr Menschen als der Fernsehgarten und die nächste Folge Traumschiff. 

Mich interessiert ein großer Teil von Netflix auch nicht. Trotzdem bezahle ich monatlich dafür. Und nu?

 

vor 8 Stunden von workingcapital:

Ich finde es halt immer lustig, wenn die Mehrheit den Spaß von Minderheiten finanzieren soll.

Die Einschaltquoten des ÖRR zeigt nicht, dass es ein Minderheitenprogramm ist. 

 

vor 8 Stunden von workingcapital:

Angefangen von Theatern (Sanierung sollte 186 Mio. Euro kosten, jetzt wird es voraussichtlich 321 Mio. Euro und weiter jährlicher Zuschuss von Steuergeldern in Höhe von gut 25 Mio. Euro.), jährliches Stadtfest (3 Tage Steuerzuschuss von 50000 Euro) und was weiß ich noch alles.

Was hat das mit dem ÖRR zu tun? Kulturförderung ist Aufgabe von Land und Kommune.

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magicw
vor 15 Minuten von Totti3004:

Warum? Was wird da nicht mehr grundlegend versorgt?

naja, ich würde das als "Überangebot" bezeichnen. Vermutlicih kommen 2 Tage später die selben Filme kreuzgetauscht auf jeweils anderen Sendern.

Es geht halt um das Senden um des Sendens Willen, der Daseinsberechtigung und Versorgungsposten-Verschacherung wegen. Mehr ist es doch nicht.

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workingcapital
vor 12 Stunden von Totti3004:

 

 

Ist die Frage (trotz fehlenden ?) Ernst gemeint? 

Nicht so wirklich. Aber ich denke, das die Mehrheit im Land nicht zu überwiegender Zeit öffentlich-rechtliche Sender sieht.

vor 12 Stunden von Totti3004:

 

Mich interessiert ein großer Teil von Netflix auch nicht. Trotzdem bezahle ich monatlich dafür. Und nu?

Ich habe kein Netflix oder ähnliches, ich muss leider GEZ bezahlen. ;)  Bei Netflix hat man halt den Vorteil, dass man kündigen kann.

vor 12 Stunden von Totti3004:

 

Die Einschaltquoten des ÖRR zeigt nicht, dass es ein Minderheitenprogramm ist. 

 

Was hat das mit dem ÖRR zu tun? Kulturförderung ist Aufgabe von Land und Kommune.

Das ist mir schon klar. War nur ein weiterer Beleg, das die Mehrheit (die sicherlich nicht in Opern oder ähnliches geht) für eine Minderheit für billige Theatertickets sorgt. Im Theater in meiner Stadt wird jede Eintrittskarte mit ca. 100 Euro Steuergeldern bezuschusst. Aber für neu Toiletten in den Schulen ist kein Geld da. 

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Totti3004
Gerade eben von workingcapital:

Nicht so wirklich. Aber ich denke, das die Mehrheit im Land nicht zu überwiegender Zeit öffentlich-rechtliche Sender sieht.

Müsste man mal Umfragen und sonstige Statistiken prüfen. Dabei auch bitte die Radiosender nicht vergessen.

 

vor 2 Minuten von workingcapital:

Im Theater in meiner Stadt wird jede Eintrittskarte mit ca. 100 Euro Steuergeldern bezuschusst. Aber für neu Toiletten in den Schulen ist kein Geld da. 

Diese Diskrepanz ist natürlich nicht nachvollziehbar.

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Pfennigfuchser
Am 5.7.2020 um 10:06 von Totti3004:

Dabei auch bitte die Radiosender nicht vergessen.

Mich stört die Abgabe auch, vor allem da sie nicht wirklich einkommensabhängig erhoben wird und bei den "gerade nicht unter die Befreiungsgrenze" Fallenden erheblich ins Kontor schlägt. 17 finde ich für kleine Einkommen unglaublich viel. 

 

Persönlich profitiere ich allerdings maximal davon: über 20 Jahre hatten wir gar keinen Fernseher und haben sämtliche Infos aus Zeitung, Internet und intensiv aus dem Radio bezogen. DLF, WDR5 und Co sind oft wirklich gut,da kann kein Fernsehprogramm mithalten. Vor ein paar Jahren haben wir dann der Kinder wegen ein TV angeschafft und nutzen nun die Mediatheken der öffentlich rechtlichen Sender. Privatfernsehen funktioniert mangels Decoder nicht. Im ZDF ist zwar nur der Kinderteil nutzbar, aber ARD und die Dritten sind ganz passabel, auch wenn sie mit dem Radioprogramm nicht mithalten können. 

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42long

Servus, 

ausnahmsweise mal "gute" Nachrichten. Der GEZ-Beitrag bleibt "stabil" im tatsächlichen Sinne, d.h. es gibt wohl KEINE Erhöhung von "nur" 0,86 € / mtl. (=ca. 400 Mio. € / Jahr für den ÖRR) nächstes Jahr.

https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/landespolitik/entscheidung-ist-gefallen--haseloff-stoppt-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-37791564

Was für ein Eiertanz darum in den letzten Tagen. Und was für ein "Sieg" für Freiheitsliebende. Dabei ging es nur darum, dass die (Zwangs-)Beiträge für den ohnehin teuersten ÖRR der Welt mitten in der Corona-Krise nicht noch weiter steigen - richtig wäre natürlich eine Debatte über eine ordentliche Absenkungen. Das muss man sich mal vor Augen führen. Unglaublich. 

Servus

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 20 Minuten von 42long:

d.h. es gibt wohl KEINE Erhöhung von "nur" 0,86 € / mtl. (=ca. 400 Mio. € / Jahr für den ÖRR) nächstes Jahr.

 

Doch, sie wird ggf. eben vom Bundesverfassungsgericht angeordnet werden.

 

vor 20 Minuten von 42long:

richtig wäre natürlich eine Debatte über eine ordentliche Absenkungen.

 

Falscher Anlaß. Wie Ruprecht Polenz (CDU, ehem. Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats) gerade dargelegt hat:

Zitat

Es bestand vor wenigen Monaten eine gute Gelegenheit, eine umfassende Diskussion über die Struktur des ÖRR zu führen, wenn man Änderungen herbeiführen wollte. Im September 2020 hat Sachsen-Anhalt den Medienstaatsvertrag ratifiziert – ohne größere Diskussionen oder Vorbehalte. Er regelt den allgemeinen Programmauftrag, die Zahl der Anstalten und der Programme.

 

HIER hätte die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen einbringen müssen. Das hat sie nicht getan. Inzwischen ist der Medienstaatsvertrag mit den Unterschriften aller Länder in Kraft getreten.

 

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Stift
vor 2 Minuten von chirlu:

 

Doch, sie wird ggf. eben vom Bundesverfassungsgericht angeordnet werden.

Das Bundesverfassungsgericht wird sicherlich nicht über die Höhe der GEZ-Gebühren entscheiden.  

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chirlu
vor 2 Minuten von Stift:

Das Bundesverfassungsgericht wird sicherlich nicht über die Höhe der GEZ-Gebühren entscheiden.

 

Wenn es dabei bleibt, daß die Länder die Erhöhung nicht umsetzen, wird es genau das tun (müssen).

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magicw

Auf Basis welches GG Artikels denn?  

 

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.” (aus Artikel 5 GG) bestätigt doch keinen beliebig hohen Versorgungsanspruch dieser Institution. 

Im einem ihrer jüngsten Urteil sagen sie doch auch, dass das Ländersache ist. Und die haben grad abgelehnt:

Zitat

1. Für die Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn handelt, der für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, die Möglichkeit der Rundfunknutzung, erhoben wird. 

 

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DarkBasti
vor 3 Stunden von 42long:

Servus, 

ausnahmsweise mal "gute" Nachrichten. Der GEZ-Beitrag bleibt "stabil" im tatsächlichen Sinne, d.h. es gibt wohl KEINE Erhöhung von "nur" 0,86 € / mtl. (=ca. 400 Mio. € / Jahr für den ÖRR) nächstes Jahr.

https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/landespolitik/entscheidung-ist-gefallen--haseloff-stoppt-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-37791564

Was für ein Eiertanz darum in den letzten Tagen. Und was für ein "Sieg" für Freiheitsliebende. Dabei ging es nur darum, dass die (Zwangs-)Beiträge für den ohnehin teuersten ÖRR der Welt mitten in der Corona-Krise nicht noch weiter steigen - richtig wäre natürlich eine Debatte über eine ordentliche Absenkungen. Das muss man sich mal vor Augen führen. Unglaublich. 

Servus

Lets go party :yahoo:

10,32€ im Jahr reicht für ein Kasten Bier. 

Aber irgendwo muss man anfangen dem einhalt zu geben. 

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42long
vor 5 Stunden von chirlu:

Doch, sie wird ggf. eben vom Bundesverfassungsgericht angeordnet werden.

Tatsächlich. 

https://www.bild.de/politik/2020/politik/wegen-rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-ziehen-vor-bundesverfassungsgericht-74370368.bild.html

Diese Aasgeier. Konnten es wohl kaum abwarten ;-) 



Falscher Anlaß. Wie Ruprecht Polenz (CDU, ehem. Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats) gerade dargelegt hat:

Polenz ist sowieso der größte Geisterfahrer und anscheinend Chef-GEZ-Lobbyist. Am besten wäre es, wenn er freiwillig aus der CDU austritt (und bei den Grünen oder Linken) eintritt von mir aus oder direkt rausfliegt (das wird aber wohl nicht passieren). 

 

Zu seinen Ausführungen:



Zu den Strukturprinzipien des ÖRR gehört, dass er möglichst unabhängig vom Staat organisiert ist. Wer zahlt, bestimmt. Deshalb wird der ÖRR nicht aus Steuermitteln finanziert, über deren Verwendung jährlich die Politik entscheidet, sondern aus einem Rundfunkbeitrag, den alle Haushalte entrichten, und dessen Höhe von unabhängigen Expert:innen ermittelt wird.

Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) überprüft alle zwei Jahre den von den Anstalten geltend gemachten Finanzbedarf. Die 16 Mitglieder der KEF werden von den Ländern bestellt. Sachsen-Anhalt wird durch Kay Barthel, Präsident des Landesrechnungshofs, in der KEF vertreten

Was für ein Gesabbel bzw. sich selbst widersprechend. Also weils kein Steuergeld ist, kann nicht die Politik bestimmen, was gesendet wird. Die Vertreter in dieser "unabhängigen" Kommission werden aber von den Ländern gestellt. 

Und zack, Unabhängigkeit. Ist klar. 

Von wegen wer zahlt, bestimmt. Zahlen tun ALLE. Wäre mir neu, dass der ÖRR hier Umfragen startet, was denn gesehen werden soll. Ich finde auch gut, dass es die Sportschau gibt, aber dass dafür ein Großteil der Gebührengelder drauf gehen wollen bestimmt nur die wenigsten. Und Harbeck/Bärbock in jeder 2. Talkshow sehen bestimmt auch nicht. 



Dabei liegt es durchaus in der Hoheit der Länder, dem ÖRR allgemeine Vorgaben zu machen. Aber wenn das geschehen ist, muß der ÖRR so finanziert werden, dass er diese Vorgaben erfüllen kann. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Die unabhängige KEF ermittelt, wieviel Geld es kostet.

Das widerspricht ja wiederum dem oben. Also können doch Vorgaben gemacht werden? Meine Vorgabe wäre: Hört auf die Fürsten zu leben und beschränkt Euch auf Nachrichten / Informationen wie übrigens in anderen Ländern auch. 



Zu den Konsequenzen aus dem Missbrauch des Rundfunks für staatliche Propaganda durch die Nationalsozialisten gehört auch, dass das Grundgesetz die Medienkompetenz den Ländern gegeben hat. Die Medienfragen, die bundeseinheitlich geregelt werden sollen, werden deshalb in Staatsverträgen geregelt, die einstimmig von allen Ländern beschlossen werden müssen.

Immer wieder dieser Nazi-Quatsch, wo es heute Youtube, Twitter etc. gibt.  Das hat Herr P. wohl noch nicht begriffen. Ganz so als würde das Deutsche Volk wieder "entfesselt" werden und zum Nazi-Mob, würde es den ÖRR nicht geben. Das schwingt ja bei der Frage "Lehre aus dem Nationalsozialismus etc." immer mit. Übrigens funktionieren Demokratien anderswo auch OHNE einen so aufgeblähten ÖRR, nimmt Herr P. aber nicht zur Kenntnis. 



Sie fühlt sich durch den Koalitionsvertrag mit SPD und Grünen gedeckt, in dem es heißt: „Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest.“ Das ist aber etwas anderes als „wir schließen jede Erhöhung des Rundfunkbeitrags aus“. Beitragsstabilität ist auch gegeben, wenn in den 15 Jahren zwischen 2009 und 2024 der Beitrag einmal um 86 Cent erhöht wird.

kann man es noch arroganter auf die Spitze treiben? Stabil ≠ dass wir nicht ab und zu mal den Beitrag ein bisschen erhöhen. Wen will der hier veräppeln? 

 

Und dann gibts von Polenz noch viel Gesabbel über Schrenkensszenario Minderheitenregierung, AFD blablabla. Die AfD ist übrigens Gewinner, aber nicht weil man so oder so "taktiert" hätte, sonder weil mit Sicherheit die Bürger mitten in der größten Krise der Nachkriegszeit nicht die ohnehin weltweit höchsten Rundfunkgebühren nochmal erhöht haben wollen. Und die sind nun mal die einzigen, die sich konsequent dagegenstellen, aus welchen Gründen auch immer (um besser Nazi-Propaganda und Unwahrheiten zu verbreiten z. B., ganz im Gegensatz zu den anderen Parteien, deren Bettlaken ja weiß sind, die wie die eines Priesters). Und immer wieder die Keule mit dem "Qualitätsjournalismus" - da kann man beim Blick in die ganzen Talkshows und politisch tief rot angefärbten Magazine wohl nur lachen.

 

Aber zu der völligen Überdimensionierung des ÖRR kein Wort von P. - klar. Das würde ja auch seine Pole(nz)mik kaputt machen ;-) Und wo veröffentlicht P. überhaupt eine solche Kolumne? Bei den Seenotschleppern? Ah ja, war klar.


Servus 

 

 

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chirlu
vor 3 Stunden von magicw:

Auf Basis welches GG Artikels denn?

 

Artikel 5, wie vom Bundesverfassungsgericht ausgelegt. Siehe 8. Rundfunkurteil, insbesondere Randnummern 146 bis 157.

 

vor 12 Minuten von 42long:

Die Vertreter in dieser "unabhängigen" Kommission werden aber von den Ländern gestellt. 

Und zack, Unabhängigkeit. Ist klar. 

 

Randnummer 145 im genannten Urteil.

 

vor 14 Minuten von 42long:

Aber zu der völligen Überdimensionierung des ÖRR kein Wort von P. - klar. Das würde ja auch seine Pole(nz)mik kaputt machen ;-)

 

So wie es deinen vollkommen unpolemischen, sachlichen Beitrag stören würde, die entsprechenden Passagen zur Kenntnis zu nehmen. („Er regelt den allgemeinen Programmauftrag, die Zahl der Anstalten und der Programme.“)

 

vor 19 Minuten von 42long:

Von wegen wer zahlt, bestimmt. Zahlen tun ALLE.

 

Und alle wählen Abgeordnete in ihre Landtage, die dann den erwähnten Medienstaatsvertrag beschließen, in dem „der allgemeine Programmauftrag, die Zahl der Anstalten und der Programme“ festgelegt ist. Wie Polenz sagt: „HIER hätte die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen einbringen müssen. Das hat sie nicht getan. Inzwischen ist der Medienstaatsvertrag mit den Unterschriften aller Länder in Kraft getreten.“

 

vor 22 Minuten von 42long:

beschränkt Euch auf Nachrichten / Informationen wie übrigens in anderen Ländern auch.

 

Das übrigens entspräche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seiner früheren Rechtsprechung zum Rundfunk.

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magicw
· bearbeitet von magicw
vor einer Stunde von chirlu:

 

Artikel 5, wie vom Bundesverfassungsgericht ausgelegt. Siehe 8. Rundfunkurteil, insbesondere Randnummern 146 bis 157.

da würde doch Randnr. 147/148 voll zutreffen - der Gesetzgeber hat die KEF überstimmt unter berücksichtigung der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler. Und bzgl. Informationszugang, naja da dieser nicht ausgewogen ist und aus Sicht Sachsen-Anhalt den Osten zu wenig berücksichtigt - auch da ein stichhaltiges Argument gegen den KEF-Vorschlag.

Bin mal gespannt wie dern Argumentation ist.

Zitat

.. Ist dem Gesetzgeber die abschließende Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe vorbehalten, übernimmt er politische Verantwortung für die Gebührenhöhe. Damit kann er auch zur Sicherung der Akzeptanz der Entscheidung bei den Bürgern beitragen, und zwar insbesondere dadurch, dass er die Interessen der Gebührenzahler in seine Entscheidung einbezieht.

Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 <104>). ....

 

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LeverInvestor

Wenn das BVerfG nun eine Gebührenerhöhung einstweilig anordnen würde, würde es m.E. klar legislativ operieren, wozu es aber keine Kompetenz besitzt. Mein Verständnis ist, dass Gesetze aufgehoben werden, aber keine neuen Gesetze erlassen werden können. Es ist doch bei der Änderung des Medienstaatsvertrages gerade die Idee, dass es einen einstimmigen Beschluss in den Landtagen geben muss und den gibt es nun nicht.

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42long
vor 3 Stunden von chirlu:

So wie es deinen vollkommen unpolemischen, sachlichen Beitrag stören würde, die entsprechenden Passagen zur Kenntnis zu nehmen. („Er regelt den allgemeinen Programmauftrag, die Zahl der Anstalten und der Programme.“)

Wollte halt auch mal Polenzen.



Und alle wählen Abgeordnete in ihre Landtage, die dann den erwähnten Medienstaatsvertrag beschließen, in dem „der allgemeine Programmauftrag, die Zahl der Anstalten und der Programme“ festgelegt ist. Wie Polenz sagt: „HIER hätte die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen einbringen müssen. Das hat sie nicht getan. Inzwischen ist der Medienstaatsvertrag mit den Unterschriften aller Länder in Kraft getreten.“

Irgendwie dreht sich hier das Rad im Kreis und man landet doch wieder bei der Politik (Stw. "Unabhängigkeit"). Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Und schön, dass das alles auch so eng und tief in der Verfassung bzw. Verfassungsgerichtsurteilen verwoben ist. Klingt fast wie "tja, kann man halt nix machen." Doch, kann man. Kann der Souverän. Wenn man nur will. Und den teuersten Rundfunk der Welt will niemand. Jedenfalls nicht im ohnehin schon Hochabgabenland Deutschland.

 

Servus

 

 

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odensee
vor 23 Minuten von 42long:

Und den teuersten Rundfunk der Welt will niemand.

Falsch.

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chirlu
vor 5 Minuten von 42long:

den teuersten Rundfunk der Welt will niemand.

 

Aber offensichtlich wollen alle Landesparlamente viele Rundfunkanstalten mit hochbezahlten Intendanten und mit vielen Programmen, die auch Fußballweltmeisterschaften und Olympia umfassend übertragen. Sonst hätte der Landtag von Sachsen-Anhalt nicht – nochmals Polenz – im „September 2020 (…) den Medienstaatsvertrag ratifiziert – ohne größere Diskussionen oder Vorbehalte“, der das fortschreibt. Wenn die Landtagsmehrheit jetzt sagt, das sei doch viel zu teuer, sind das Krokodilstränen.

 

vor 2 Stunden von magicw:

da würde doch Randnr. 147/148 voll zutreffen - der Gesetzgeber hat die KEF überstimmt unter berücksichtigung der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler.

 

Der Gesetzgeber, also hier der sachsenanhaltische Landtag, hat überhaupt nichts beschlossen, sondern die Sache nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Andernfalls hätte er begründen müssen, wieso diese Erhöhung derzeit unzumutbar sei. Die Argumente, die inoffiziell genannt wurden und die du auch erwähnst,

vor 2 Stunden von magicw:

nicht ausgewogen, aus Sicht Sachsen-Anhalt den Osten zu wenig berücksichtigt

haben (unabhängig von ihrer Richtigkeit oder Unrichtigkeit) nichts mit finanzieller Unzumutbarkeit zu tun und deshalb in diesem Verfahren nichts zu suchen.

 

vor 2 Stunden von magicw:

Und bzgl. Informationszugang

 

Das verstehst du falsch. Dieses Urteil stammt aus der Zeit der Rundfunkgebühr. Es ging dem BVerfG darum, daß eine zu starke Erhöhung Leute dazu bringen könnte, aus rein finanziellen Gründen Radio und Fernseher abzuschaffen, womit ihr Zugang zu Informationen bedroht wäre. Mit Umstellung auf den Rundfunkbeitrag, den alle Haushalte zahlen, hat sich dieses Thema erledigt.

 

vor 2 Stunden von LeverInvestor:

Mein Verständnis ist, dass Gesetze aufgehoben werden, aber keine neuen Gesetze erlassen werden können.

 

Förmliche Gesetze kann das BVerfG natürlich nicht erlassen, aber Regelungen treffen, die letztlich auf das Gleiche hinauslaufen. Grundsätzlich versucht es das zu vermeiden; in diesem Fall ist es aber kein großes Problem, weil auch der Gesetzgeber, wenn er seinen Pflichten nachkäme, kaum einen Entscheidungsspielraum hätte.

 

Übrigens hat das BVerfG auch schon entschieden (Randnummer 157 des genannten 8. Rundfunkurteils):

Zitat

Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (…). Machen sie hiervon keinen Gebrauch, weil sie die politische Verantwortung für die Festsetzung der konkreten Gebührenhöhe weiterhin selbst sowie als Ländergesamtheit tragen wollen, so müssen sie sich den grundrechtlich fundierten Begründungsanforderungen auch unter den dadurch erschwerten Bedingungen stellen.

 

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