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Rundfunkbeitrag (vorher GEZ - Gebühreneinzugszentrale)

Empfohlene Beiträge

John Silver
· bearbeitet von John Silver
Zitat

MDR BEDRÄNGT STUDENTEN:
Rundfunkbeitrag ohne Gnade
VON JOCHEN ZENTHÖFER
-AKTUALISIERT AM 13.06.2023-06:52
Einem Studenten werden Rundfunkbeiträge erlassen, damit der MDR nicht vor Gericht verliert. Der Sender gibt zu dem Fall so gut wie keine Auskunft. Transparenz? Fehlanzeige.
...

 

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-student-und-mdr-streiten-vor-gericht-18958310.html

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cjdenver

Was ich mich ja schon immer gefragt habe: wie kann man die Mindestgröße des Säummiszuschlags von 8€ rechtfertigen? Es heißt das sind 1% der ausständigen Summe oder mindestens 8€. Wie unrealistisch ist es denn dass das jemals 1% der ausständigen Summe sind wenn nach Nichtzahlung von drei Beiträgen gleich ein Feststellungsbescheid kommt? Dann sollte man das auch als fixen Mahnbetrag deklarieren und nicht so tun als hätte das was mit der Forderungshöhe zu tun.

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chirlu

Lustiges Argument eines Ex-Intendanten-Kandidaten: Bitte nicht mein Gehalt senken, denn dann müssten ja auch andere Gehälter sinken!

Zitat

Während des Prozesses wurden allerdings Vorstellungen zur Gehaltsspanne des Intendantenvertrages ins Spiel gebracht, bei denen ich auch aus strategischen Überlegungen für die Folgewirkung auf das gesamte Gehaltsgefüge im RBB bei allem Verständnis für den sorgsamen und sparsamen Umgang mit Beitragsgeldern nicht mitgehen kann.

 

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morini
· bearbeitet von morini

Inzwischen ist der Beitragservice (= frühere GEZ) wohl dazu übergegangen, ohne die vorherige Zusendung einer Rechnung einen Säumniszuschlag in Höhe von 8 Euro zu erheben.

 

Ist das wirklich rechtens?

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sedativ
vor 19 Minuten von morini:

Inzwischen ist der Beitragservice (= frühere GEZ) wohl dazu übergegangen, ohne die vorherige Zusendung einer Rechnung einen Säumniszuschlag in Höhe von 8 Euro zu erheben.

 

Warum nicht einfach ein Lastschriftmandat erteilen?

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odensee
vor 3 Minuten von sedativ:

Warum nicht einfach ein Lastschriftmandat erteilen?

Weil die Zahlung per Überweisung eine Form des Protestes ist. Andere kleben sich halt auf die Straße.

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wpf-leser
vor einer Stunde von morini:

Ist das wirklich rechtens?

Hast du (wie viele andere & war hier im Faden mWn. auch schon einmal Thema) ggf. nicht bemerkt, dass nur noch einmal jährlich erinnert wird?

https://www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung/index_ger.html

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morini
vor 15 Minuten von wpf-leser:

Hast du (wie viele andere & war hier im Faden mWn. auch schon einmal Thema) ggf. nicht bemerkt, dass nur noch einmal jährlich erinnert wird?

https://www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung/index_ger.html

 

Das habe ich in der Tat nicht gewusst, danke für den Link!

 

Dann bin ich jetzt wohl von vierteljährlicher Erinnerung auf jährliche Erinnerung umgestellt worden und muss den Säumniszuschlag wohl akzeptieren. :shit:

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 16 Stunden von odensee:

Weil die Zahlung per Überweisung eine Form des Protestes ist. Andere kleben sich halt auf die Straße.

Und wieder andere beschweren sich lautstark über die Unsicherheit von Banking-Apps... jeder wie er mag, oder?

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dev
vor 10 Stunden von odensee:

Weil die Zahlung per Überweisung eine Form des Protestes ist. Andere kleben sich halt auf die Straße.

Ich zahle monatlich per Dauerauftrag, gefällt denen auch gar nicht, 4 Briefe im Jahr.

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Maikel
vor 14 Stunden von odensee:

Weil die Zahlung per Überweisung eine Form des Protestes ist.

Dann ist der Säumniszuschlag wohl die Form von Protest, die die "GEZ" gewählt hat.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 5 Stunden von dev:

Ich zahle monatlich per Dauerauftrag, gefällt denen auch gar nicht, 4 Briefe im Jahr.

Darf man doch gar nicht, oder? Was ich aber interessant finde, auf der rundfunkbeitrag.de Website konnte ich jetzt zumindest nicht finden an welchen Terminen man jeweils überweisen muss. Lediglich dass es zur Mitte des Dreimonatszeitraums sein muss. Ist das denn immer Kalendermonate oder rolliert das?

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dev

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Steht doch eindeutig da, "pro Monat" und ich hab einen DA zum 1. des Monats, so wie bei allen anderen Monatsbeiträgen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 11 Minuten von cjdenver:

Lediglich dass es zur Mitte des Dreimonatszeitraums sein muss. Ist das denn immer Kalendermonate oder rolliert das?

 

Quartale. Nächster Einzug bei mir Mitte August für das dritte Quartal, dann Mitte November für das vierte.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver

Ah na dann, das könnte man aber auch auf die Website schreiben für diejenigen die nicht per Lastschrift zahlen wollen ;)

 

vor 1 Stunde von dev:

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Steht doch eindeutig da, "pro Monat" und ich hab einen DA zum 1. des Monats, so wie bei allen anderen Monatsbeiträgen.

 

Ich dachte in den Rundfunksatzungen steht dass nicht monatlich überwiesen werden darf - aber in den Details bin ich auch nicht wirklich drin...

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chirlu
vor 11 Minuten von cjdenver:

Ich dachte in den Rundfunksatzungen steht dass nicht monatlich überwiesen werden darf

 

Gesetzlicher Zahlungsrhythmus ist Mitte des Dreimonatszeitraums. Freiwillig wird auch quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Vorauszahlung angeboten.

 

Jeweils mit der dritten Rate kommt @dev also in Verzug. Wenn der „Beitragsservice“ will, kann er somit alle drei Monate 8 Euro zusätzlich in Rechnung stellen.

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CorMaguire
vor 14 Minuten von cjdenver:

Ah na dann, das könnte man aber auch auf die Website schreiben für diejenigen die nicht per Lastschrift zahlen wollen ;)...

Tun sie doch, Du kriegst es sogar persönlich mitgeteilt :)

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Auch die Varianten stehen auf ser Seite...

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dev
vor 11 Minuten von CorMaguire:

Tun sie doch, Du kriegst es sogar persönlich mitgeteilt :)

Genau und das 4x im Jahr.  :w00t:

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 22 Minuten von chirlu:

 

Gesetzlicher Zahlungsrhythmus ist Mitte des Dreimonatszeitraums. Freiwillig wird auch quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Vorauszahlung angeboten.

 

Jeweils mit der dritten Rate kommt @dev also in Verzug. Wenn der „Beitragsservice“ will, kann er somit alle drei Monate 8 Euro zusätzlich in Rechnung stellen.

Ich denke nicht denn sie schreiben 

grafik.png.5e1f6b795cd330139d14be10d04e01dc.png

und @devüberweist ja zum 1ten. Wenn sies aber mal auf zwei Wochen kürzen .....

 

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chirlu
vor 2 Minuten von CorMaguire:

Ich denke nicht

 

Doch. Er muss bis 15. August drei Monatsbeträge gezahlt haben, hat bis dahin aber erst zwei überwiesen (am 1. Juli und am 1. August).

 

vor 10 Minuten von dev:

und das 4x im Jahr.

 

Künftig nicht mehr.

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dev
vor 2 Minuten von CorMaguire:

Ich denke nicht denn sie schreiben 

...

und @devüberweist ja zum 1ten. Wenn sies aber mal auf zwei Wochen kürzen .....

 

Praktisch landet jedes Quartal ein Brief von denen in meinem Briefkasten, egal was du denkst.  :narr:

 

Inzwischen haben sie das Versendedatum nach vorn geschoben, so das zwei Monatsraten offen sein sollen. :lol:

Gerade eben von chirlu:

Künftig nicht mehr.

Schauen wir mal.

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CorMaguire
vor 1 Minute von chirlu:

 

Doch. Er muss bis 15. August drei Monatsbeträge gezahlt haben, hat bis dahin aber erst zwei überwiesen (am 1. Juli und am 1. August)....

Ich denke die drei Monatsbeiträge sind Mitte August fällig. Dazu kommen dann noch die vier Wochen Zahlungsfrist (siehe #1744) und damit sind wir fast Mitte September .... also müsste alles gut sein.

vor 11 Minuten von dev:

Praktisch landet jedes Quartal ein Brief von denen in meinem Briefkasten, egal was du denkst.  :narr:

...

Ich dachte mehr an Fälligkeit und Verzug und nicht ob Du Briefchen mit Zahlungserinnerungen kriegst. :D

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chirlu
vor 15 Minuten von CorMaguire:

Dazu kommen dann noch die vier Wochen Zahlungsfrist

 

Wieder etwas Freiwilliges, auf dessen Fortbestand man sich nicht verlassen sollte.

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cjdenver
vor 56 Minuten von CorMaguire:

Tun sie doch, Du kriegst es sogar persönlich mitgeteilt :)

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Das wird aber eben gerade nicht mehr gemacht, darum ging es ja dem OP.

 

Und wenn so ein Brief verloren geht (soll es ja geben) dann kommt ein Festsetzungsbescheid mit €8 extra und (was auch neu ist wenn ich recht verstehe) dann kommen auch keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr sondern erst wieder neue Festsetzungsbescheide.

 

Das ganze zeigt deutlich dass sie nicht wollen dass man nicht per Lastschrift zahlt.

 

vor 56 Minuten von CorMaguire:

Auch die Varianten stehen auf ser Seite...

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Genau da steht aber nicht ob es Kalendermonate sind oder nicht ( @chirlu hat es zwischenzeitlich klargestellt). Wäre doch viel kundenfreundlicher hinzuschreiben 15. Februar, Mai, August und November. Tun sie aber nicht - vermutlich aus obigem Grund.

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chirlu
vor 12 Minuten von cjdenver:

Das wird aber eben gerade nicht mehr gemacht

 

Doch, eben einmal. Vermutlich auch zusätzlich auf Anfrage.

 

vor 12 Minuten von cjdenver:

Das ganze zeigt deutlich dass sie nicht wollen dass man nicht per Lastschrift zahlt.

 

Das ist auch so bekannt, da braucht man keine Kremlologie zu betreiben.

 

vor 12 Minuten von cjdenver:

15. Februar, Mai, August und November

 

Habe noch einmal nachgelesen: Es können auch andere Monate sein, wenn man nach 2012 erstmals beitragspflichtig wurde. Falls zum Beispiel jemand diesen August erstmals in eine eigene Wohnung zieht, sind die Zahlungstermine Mitte September, Dezember, März und Juni.

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